Autorenhinweise CORPORATE FINANCE



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Autorenhinweise CORPORATE FINANCE Sehr geehrte Autorinnen und Autoren, zum Zwecke effizienterer und einfacherer Bearbeitungsprozesse bei der Veröffentlichung Ihres Aufsatzes in unserer Fachzeitschrift CORPORATE FINANCE möchten wir Sie bitten, bei der Anfertigung bzw. Überarbeitung Ihres Beitrags die folgenden redaktionellen Richtlinien zu beachten. Hierdurch werden Produktionsprozesse beschleunigt und aufwändige und zeitraubende Korrekturen vermieden, was sicherlich auch in Ihrem Interesse ist. Zur Qualitätssicherung werden alle Aufsätze vor Veröffentlichung in einem Doppelblind-Verfahren durch unsere Fachgutachter und unsere Schriftleitung geprüft. Zur Einreichung eines Beitrags für CORPORATE FINANCE benötigen wir den Aufsatz als Word-Dokument. Unser anonymisiertes Doppelblind-Begutachtungsverfahren dauert ca. 4 bis 6 Wochen. Falls Sie Rückfragen zu unserer Fachzeitschrift oder unseren Autorenhinweisen haben, stehen Ihnen unser Schriftleiter Prof. Dr. Dirk Honold und die CORPORATE FINANCE-Redaktion gerne unter cf.redaktion@fachmedien.de zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Schriftleiter Prof. Dr. Dirk Honold und die CORPORATE FINANCE-Redaktion I. Allgemeine Hinweise 1. Beiträge sind bei der Redaktion (cf.redaktion@fachmedien.de) als Word Datei per E-Mail einzureichen. 2. Die Beiträge sollten im Hinblick auf Praktiker als Hauptlesergruppe praxisund anwendungsorientiert verfasst werden. 3. Je kürzer ein Beitrag, desto besser im Hinblick auf den Praktiker. Die Ideallänge eines Beitrags beträgt 4-6 Druckseiten; das entspricht ca. 20.000-30.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. 4. Knappe Einleitung und Zusammenfassung als ersten und letzten Gliederungspunkt. Diese sind auch tatsächlich so zu benennen. In der Einleitung sollten die wesentlichen Zielsetzungen des Beitrags herausgearbeitet werden. Die Zusammenfassung sollte die wesentlichen Ergebnisse des Beitrags herausstellen. 5. Ein kurzes Executive Summary sollte am Anfang des Beitrags stehen (max. 500 Zeichen inklusive Leerzeichen). Zusätzlich sollte das Executive Summary auch in englischer Sprache beigefügt werden. Für das Inhaltsverzeichnis sollte ein kurzes Abstract mitgeliefert werden, welches die wesentlichen Inhalte in 2-3 kurzen Sätzen zusammenfasst. 6. Das Manuskript ist mit einer Autorenbeschreibung zu versehen, die Namen, Titel bzw. Berufsbezeichnung und Tätigkeitsort des Autors bzw. der Autoren Seite 1 von 11 Stand 01.01.2015

enthält (ca. 250 Zeichen inklusive Leerzeichen). Bitte keine Sternchenfußnoten setzen. 7. Bitte verwenden Sie möglichst wenige Formatierungen. 8. Die Textgliederung sollte in römischen Ziffern, dann in arabischen, dann in Buchstaben mit a) beginnend (Beispiel: III. 5. a) cc)) erfolgen. 9. Der Aufsatz ist mit fünf bis acht Stichworten zu versehen. II. Fußnoten 1. Kein Literaturverzeichnis, Quellen bitte immer in Form von Fußnoten angeben 2. Mehrfachzitierung: Bei mehrfacher Zitierung mit a.a.o.-verweis arbeiten, z.b.: Maier, a.a.o. (Fn. 3), S. 75. Achtung Ausnahme: a.a.o.-verweise sind nicht bei Zeitschriftenzitaten anzuwenden 3. Reine Paragraphenfußnoten in den Text einbauen, Fußnote löschen 4. Reine Abschnittverweise in Fußnote in den Text einbauen, Fußnote löschen 5. Schreibweise innerhalb der Fußnoten immer mit Großschreibung beginnen 6. Platzierung der Fußnoten wie folgt: a) Bezieht sich die Fußnote auf den ganzen vorherigen Satz, die Fußnote bitte hinter das Satzzeichen stellen; b) Bezieht sich die Fußnote nur auf das vorherige Wort, die Fußnote hinter das entsprechende Wort stellen; c) Nach einem Zitat Satzzeichen Abführungsstriche Fn. (Beispiel:...tun. 2 ). 7. Autoren in Fußnoten werden nur durch ihre Nachnamen benannt; keine Vornamen oder Abkürzungen von Vornamen in Fußnoten. 8. Die Fußnote immer mit einem Punkt beenden! 9. Bitte verwenden Sie keine Formeln oder Symbole in Fußnoten! III. Zitate Zeitschriftenzitate: Autor, Zeitschrift, Jahr (evtl. Ausgabe, falls nicht durchgehende Seitenzahlen) Seite, kein Komma zwischen Jahr und Seite, Trennung einzelner Zitate durch Semikolon Verweis auf Folgeseite in Klammern: Müller, CF 2010 S. 1527; Maier, Manager-Magazin 12/1998 S. 34; Müller, CF 1998 S. 145 (147); Meier, DB 2004 S. 84 (86) Seite 2 von 11 Stand 01.01.2015

Buchzitate: Grundsätzlich: Autor, Titel, Auflage und Jahr, Seitenzahl, bitte keine Titelzusätze, Verlagsorte etc. Monographien: Pellens, Wertorientierte Entlohnungssysteme, 2. Aufl. 1999, S. 145. Folgezitat: Pellens, a.a.o. (Fn. 2), S. 148. Sammelwerke: Titel des jeweiligen Beitrags im Buch entfällt Maier, in: Pellens (Hrsg.), Wertorientierte Entlohnungssysteme, 2. Aufl. 1999, S. 145. Festschriften: Festschrift für mit FS abkürzen Maier, in: FS Pellens, 1998, S. 154 (156). Kommentarzitate: Autor / Kommentar, Auflage und Jahr, Rdn. Anm./Tz./Rn: immer durch Rdn. ersetzen Altehoefer, in: Lademann, EStG, 2. Aufl. 1997, 4 EStG Rdn. 13. Folgezitat: Altehoefer, a.a.o. (Fn. 3), 4 Rdn. 19. Bei mehreren Autoren auch Abtrennung durch Schrägstrich möglich Fitting/Kaiser/Heither/Engels oder: Engels, in: Fitting/Kaiser/Heither/Engels Bei Kommentaren, die den Namen des Bearbeiters nennen, Bearbeiter, in - Form verwenden Stand der Ergänzungslieferungen: Hanau, in: MünchKomm-BGB Bei Loseblattwerken ist statt der Auflage der Stand des Werkes anzugeben. Dieser ist aus der Liste der Nachlieferungen am Beginn des Kommentars oder aus dem Titelblatt zu entnehmen. Hierbei ist möglichst das Datum der letzten Nachlieferung des zitierten Kommentars anzugeben (und nicht des Kommentars insgesamt). Geßler, Aktiengesetz, Losebl. (Stand: 07/2010), 53a Rdn.1. Seite 3 von 11 Stand 01.01.2015

Urteilsquellen: Möglichst in der Reihenfolge: Gericht, Datum, Aktenzeichen. Die Darstellung von Urteil und Aktenzeichen erfolgt durchgehend in der Form "Datum- Gedankenstrich-Aktenzeichen-Fundstelle BFH-Urteil vom 14.02.2006 VIII R 40/03, DB 2006 S. 926. Bei Folgeverweis nur Gericht/Datum und a.a.o. (Fn. x) BFH-Urteil vom 14.02.2006, a.a.o. (Fn. 7). Beim Zitat einzelner Passagen von Entscheidungen bitte möglichst die von immer mehr Gerichten verwendeten Randnummern zitieren. Dies gewährleistet eine genauere und medienneutrale Zitierweise: BAG vom 22.06.2011 8 AZR 48/10, Rdn. 34. (statt B. I. 2. a) b)) Internetquellen: Autor oder ggf. Anbieter, Titel, URL, Datum des letzten Abrufs Handelsblatt, Die Angst der Banker vor dem Staatsanwalt, http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/privatebanking/managervor-gericht-die-angst-der-banker-vor-dem-staatsanwalt/11067070.html, Abruf am 03.12.2014. Verweise auf Studien o.ä.: Autor oder ggf. Anbieter, Titel, Jahr, Seitenzahl, URL, Datum des letzten Abrufs Ernst & Young, Umsatzrealisierung bei Verträgen mit Kunden, 2012, S. 34, abrufbar unter: http://www.ey.com, Abruf am 03.12.2014. Sollte der Bundesanzeiger als Quelle genannt werden, bitte wie folgt zitieren (nicht die URL aus der Adresszeile des Browsers kopieren): Bundesanzeiger, Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Auerbräu AG, www.bundesanzeiger.de, Abruf am 03.12.2014. Pressezitate: Wyss, DIE ZEIT, Nr. 7 vom 11.02.2010, S. 41. Seite 4 von 11 Stand 01.01.2015

IV. Sonstiges Datum: Immer mit führender Null und ohne Leerzeichen zwischen Tag/Monat/Jahr, z.b. 22.01.2011 sowie immer mit Jahrtausendangabe. Monat innerhalb eines Datums immer durch Ziffer (1 bis 12) bezeichnen es sei denn, es wird nur der Monat und das Jahr genannt dann z.b. Oktober 2008 und nicht: 10/2008. Zahlen: Mit Punkt zwischen Tausendern/Millionen, z.b. 15.625.789 Euro-Betrag, z.b. 100 (nicht 100,--) Dollar-Betrag: z.b. 100 USD (nicht 100 US-Dollar) Zahlen von eins bis zwölf im Text grundsätzlich ausschreiben, z.b. zehn Jahre Ausnahme: Prozent- und Währungsangaben, z.b.: 3% oder 5. Gesetzesangabe: Immer mit Abs. und Satz untergliedern 3 Abs. 3 Satz 2 (nicht 3 III S. 2); Satz nicht mit S. abkürzen (S. = Seite) Rechtschreibung: Die Beiträge sollten in neuer Rechtschreibung verfasst werden. Grammatik: Auf das sog. Genitiv- e ist soweit wie möglich zu verzichten Beispiel: im Vertrage, des Dienstes, des Jahres Korrekturen: Bitte senden Sie uns die endgültige Fassung Ihres Beitrags zu. Nachträgliche Korrekturen in den Druckfahnen sollten sich weitgehend auf die Beseitigung von Satzfehlern beschränken. Sie erhalten vor Veröffentlichung Ihres Beitrags eine Korrekturfahne von uns. V. Tabellen und Abbildungen Diagramme und Tabellen Bitte in Excel, Word oder Power-Point erstellen. Abbildungen möglichst in Corel Draw oder anderen gängigen Formaten erstellen. Tabellen und Abbildungen sollten als Originaldatei (z.b. Excel- oder Power-point-Datei) oder alternativ als.jpg- oder.tif-datei in einer druckfähigen Auflösung mitgeliefert werden. Seite 5 von 11 Stand 01.01.2015

VI. Abkürzungen Folgende Worte sollten außer in Überschriften und Zitaten immer durch die Abkürzungen ersetzt werden: Abbildung Absatz Aktiengesellschaft Aktiengesetz Anderer Auffassung Anmerkung Artikel beispielsweise beziehungsweise Börsengesetz Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesministerium der Finanzen Bundessteuerblatt Bundesverfassungsgericht Bürgerliches Gesetzbuch Capital-Asset-Pricing-Model Ceteris paribus Chief Executive Officer Chief Financial Officer circa CORPORATE FINANCE Depotgesetz Deutscher Aktienindex = Abb. = Abs. = AG = AktG = a.a. = Anm. = Art. = bspw. = bzw. = BörsG = BFH = BGH = BMF = BStBl. = BVerfG = BGB = CAPM = c.p. = CEO = CFO = ca. = CF = DepotG = DAX Seite 6 von 11 Stand 01.01.2015

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Earnings Before Interests and Taxes Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation Einkommensteuer Einkommensteuergesetz et cetera (und so weiter) Europäische Union Europäische Zentralbank Europäischer Gerichtshof eventuell Festschrift Financial Accounting Standard Board Finanzgericht Fußnote gegebenenfalls gemäß Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz betreffend die GmbH Gewerbesteuer Gewerbesteuergesetz Gewinn- und Verlustrechnung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Handelsgesetzbuch im Sinne von in der Regel = DRSC = EBIT = EBITDA = ESt. = EStG = etc. = EU = EZB = EuGH = evtl. = FS = FASB = FG = Fn. = ggf. = gem. = GmbH = GmbHG = GewSt. = GewStG = GuV = GoB = HGB = i. S. von = i.d.r. Seite 7 von 11 Stand 01.01.2015

in Höhe von inklusive International Accounting Standards Committee IPO = Kapitalanlagegesellschaften, Gesetz über Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien = i.h.v. = inkl. = IASC = Initial Public Offering = KAGG = KG = KGaA Kommentar zum = Komm. z. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuergesetz Kreditwesengesetz meines Erachtens Mergers & Acquisitions Mid-Cap-DAXc Milliarden Millionen mit weiteren Nachweisen (oder vergleichbar) Nummer Oberlandesgericht Offene Handelsgesellschaft p.a. = KSt. = KStG = KWG = m.e. = M&A = MDAX = Mrd. = Mio. = m.w.n. = Nr. = OLG = OHG = per anno Paragraph = Prozent Randnummer rund = % (Bsp.: 30% = ohne Leerzeichen) = Rdn. = rd. Seite = S. Seite 8 von 11 Stand 01.01.2015

Small-Cap-DAX so genannte = SDAX = sog. Standard & Poor s (500) = S&P (500) Steuerberater U.S. Securities and Exchange Commission Umsatzsteuer Umsatzsteuergesetz Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz und so weiter Unseres Erachtens US-Dollar Value at Risk vergleiche Vermögensbildungsgesetz Vermögensteuergesetz Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Wertpapierhandelsgesetz Wirtschaftsprüfer zum Beispiel = StB = SEC = USt. = UStG = UmwG = UmwStG = usw. = u.e. = USD = VaR = vgl. = VermBG = VStG = WpÜG = WpHG = WP = z.b. Seite 9 von 11 Stand 01.01.2015

V. Einheitliche Schreibweise Um eine einheitliche Schreibweise in CORPORATE FINANCE zu gewährleisten, sollten folgende Worte bitte immer in der nachfolgenden Form geschrieben werden: Ad-hoc-Publizität anstelle aufgrund aufseiten Buy-out Carve-out Cash Pooling Cashflow des Weiteren Due Diligence ebenso wenig E-Mail ex ante ex post Frankfurt/M. geltend machen Gesetzentwurf gleichlautende Erlasse Going Public im Allgemeinen im Einzelnen im Übrigen im Voraus im Wesentlichen Impairment-Test in Bezug auf Inkrafttreten (das) instand setzen Know-how Kupon-Step-Up Mitgliedstaat Seite 10 von 11 Stand 01.01.2015

naheliegen(d) nahestehend offenbleiben offenhalten ohne Weiteres Potenzial Private Equity und Private Equity-Gesellschaft Schadensersatz seit Langem selbst geschaffen(e) selbstständig sicherzustellen sodass Squeeze-out Start-up stattdessen stehen lassen Venture Capital und Venture Capital-Investment Vonseiten weit verbreitet weitgehend weitreichen(d) wie viel zu eigen machen zu Letzterem zugrunde legen zugunsten zulasten zum anderen zum einen zurzeit zustande bringen zuungunsten Seite 11 von 11 Stand 01.01.2015