Insektizide und Nützlinge
Inhalt: 1. Was sind Nützlinge? 2. Wieso müssen Nützlinge geschont werden? 3. Gesetzliche Grundlagen 4. Klassifizierung der Insektizide 5. Beispiele von Nützling schonenden Insektiziden 6. Schlussfolgerungen 2
Was sind Nützlinge? Es sind: Natürliche Feinde der Schädlinge. Räuber oder Parasiten von Schädlingen. Krankheitserreger von Schädlingen. Lebewesen, die für den Pflanzenschutz von Bedeutung sind. 3
Marienkäfer (Coccinellidae) Adult und Larven sind Blattlausfeinde 4
Florfliegen (Chrysopidae) Adult und Larve: Larven sind Blattlausfeinde 5
Schwebfliegen (Syrphidae) Adult und Larve: Larven sind Blattlausfeinde 6
Schlupfwespen (Hymenoptera-Parasitoide) Trichogramma- Schlupfwespen gegen Maiszünsler Schlupfwespen gegen Schmetterlingsraupen und Gallmücken 7
Anzahl Blattläuse pro Halm Kanton Bern Wieso müssen Nützlinge geschont werden am Beispiel von Weizen und Blattläusen? 20 18 16 14 1:670 1:320 Verhältnis Nützlinge : Läuse 12 10 8 6 1:45 Population 1 Population 2 4 2 0 1:150 1.7. 8.7. 10.7. 13.7. 16.7. 19.7. 22.7. 25.7. 2.8. Datum der Kontrollen 8 Quelle: Stork-Weyhermüller und Schmutterer, 1990
Wieso müssen Nützlinge geschont werden am Beispiel von Mais und Blattläusen 9 Quelle: Häni et al., Pflanzenschutz im nachhaltigen Ackerbau, 2008
Bundesgesetz über die Landwirtschaft: Grundsatz für Direktzahlungen Art. 70: Der Bund richtet Bewirtschaftern von bäuerlichen Betrieben unter der Voraussetzung des ökologischen Leistungsnachweises allgemeine Direktzahlungen aus. 10
Direktzahlungsverordnung (DZV): Art. 5 bis 10: Der ökologische Leistungsnachweis umfasst: a. eine tiergerechte Haltung der Nutztiere; b. eine ausgeglichene Düngerbilanz; c. einen Anteil an Öko-Ausgleichsflächen; d. eine geregelte Fruchtfolge; e. einen geeigneten Bodenschutz; f. eine Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenbehandlungsmittel. 11
Direktzahlungsverordnung (DZV): Art. 10: Zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen verwendet werden. Vorbehalten bleibt die Einschränkung der Verwendung von wenig spezifischen beziehungsweise in Bezug auf Nützlinge und andere Nutzorganismen wenig selektiven Pflanzenschutzmitteln. 12
Klassifizierung der Insektizide für den Ackerbau Folgende Nützlingsgruppen sind im Ackerbau relevant : a. Marienkäfer (Coccinellidae) b. Florfliegen (Chrysopidae) c. Schwebfliegen (Syrphidae) d. Schlupfwespen (Hymenoptera- Parasitoide) 13
Klassifizierung der Insektizide Untersuchung von Agroscope ACW Klasse Toxizität Mortalität Wirkstoffe 1 Harmlos 0 50% Novodor, Teppeki 2 Wenig toxisch 0 50% Rapsöl, Paraffinöl, Plenum WG 3 Wenig toxisch + 0 50% Nomolt, Rimon, Oikos, Pirimor, Audienz 4 Mittel toxisch 50 75% Gazelle SG 5 Toxisch > 75% Biscaya, Actara Pyrethroide, P-Ester 14
Klassifizierung der Insektizide und ÖLN Nützling schonende Produkte wie Novodor, Nomolt, Dimilin, Rimon, Audienz (nur Kartoffeln) sind heute im ÖLN ohne Sonderbewilligungen einsetzbar. Ab 2014 werden alle Nützling schonenden Produkte im ÖLN frei einsetzbar, d.h. neu auch Plenum, Teppeki, Oikos und Audienz. 15
Beispiele von Nützling schonenden Insektiziden im ÖLN: Beispiele für die Bekämpfung von Getreidehähnchen. Beispiele für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern. 16
Nomolt auf Eier und jungen Larven Kosten: Fr. 78.-/ha Nomolt 0.4 l/ha (+ Fungizid) Getreidehähnchen 17
Audienz (alle Larven- Stadien) Kosten: Fr. 62.-/ha Audienz 0.1 l/ha + Fungizid Getreidehähnchen 18
Anteil der verschiedenen Direktkosten im Weizen: Quelle: Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012, agridea 19
Aufteilung der PSM-Kosten im Weizen und für die Variante mit Nomolt (Fr. /ha): Quelle: Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012, agridea 20
Audienz 0.05 l/ha Kosten: Fr. 31.-/ha Kartoffelkäfer 21
Audienz 0.05 l/ha Plenum 0.3 kg/ha oder Teppeki Kosten: Fr. 31.- + 82.- oder + 109.- /ha Kartoffelkäfer Blattläuse 22
Anteil der verschiedenen Direktkosten im Kartoffelbau: Quelle: Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012, agridea 23
Aufteilung der PSM-Kosten im Kartoffelbau und für die Variante Audienz & Teppeki (Fr. /ha): 24 Quelle: Deckungsbeiträge, Ausgabe 2012, agridea
Schlussfolgerungen: Als Gegenspieler von Schädlingen spielen Nützlinge eine wichtige Rolle. Die Anwendung von Nützling schonenden Produkten ist in der Landwirtschaftsgesetzgebung geregelt. Die Anwendung von Nützling schonenden Produkten ist machbar und wirtschaftlich tragbar. 25
michel.gygax@vol.be.ch Kt.BE 031 910 51 53 06.02.2013