Reglement Fonds zur Schiedsrichterförderung



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Transkript:

Reglement Fonds zur Schiedsrichterförderung Genehmigt vom Zentralvorstand am: 5. März 2014. SPA / 01.03.2014 1/6

1. Einleitung Im Zusammenhang mit der hohen Rücktrittsquote bei den Neu-Schiedsrichtern hat sich die Schiedsrichterkommission von swiss unihockey Gedanken gemacht, wie dieser Umstand verbessert werden kann. Eine der vorgeschlagenen Massnahmen war die Erhöhung der Kurskosten bei Neu-Schiedsrichtern sowie die damit verbundene Schaffung eines Fonds, welcher durch die Zusatzeinnahmen gespeist wird. Falls ein Neu-Schiedsrichter nach der Premieren-Saison seine Karriere fortsetzt, wird dem Verein die zusätzlich erhobene Gebühr zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach nur einer Saison oder dem Nichtbestehen der Prüfung in der zweiten Saison, verbleiben die Gelder im Fonds. Dem Verbandsrat wurde im November 2010 ein entsprechender Antrag unterbreitet. Das oben skizzierte Modell wurde dabei genehmigt und ab der Ausbildungs-Saison 2011/2012 umgesetzt. Das vorliegende Reglement regelt die Verwendung des Fonds-Überschusses. Alle in diesem Reglement nicht definierten Fälle unterstehen der Genehmigung des Sportausschusses von swiss unihockey. 2. Verwendung des Überschusses Definition Der zur Verfügung stehende Überschuss im Fonds berechnet sich folgendermassen: Aktueller Saldo des Fonds-Kontos./. Einlagen der aktuellen Ausbildungs-Saison./. allfällige pendente Rückzahlungen an die Vereine = Überschuss Verwendung Der Überschuss im Fonds kann für folgende Bereiche verwendet werden: Massnahmen, welche der qualitativen Entwicklung des Schiedsrichterwesens dienen Massnahmen, welche der Betreuung und Bindung der Schiedsrichter dienen Massnahmen, welche dem Austausch unter Schiedsrichtern dienen und die Kameradschaft fördern Massnahmen, welche den sportfachlichen Horizont von Schiedsrichtern erweitern 3. Gesuchsteller Als Gesuchsteller können folgende Trägerschaften auftreten: Vereine von swiss unihockey Regionale Trägerschaften (unter der Hauptleitung eines Vereins) Kommissionen und Gremien von swiss unihockey Der Fonds-Ausschuss kann weitere Gesuchsteller zulassen. SPA / 01.03.2014 2/6

4. Allgemeine Kriterien für Gesuche Sämtliche eingereichten Gesuche müssen den folgenden formellen Kriterien entsprechen: Das Gesuch entspricht den unter Punkt 2 definierten Verwendungsgebieten 90% der begünstigten Personen sind als Schiedsrichter bei swiss unihockey tätig Die Auszahlung muss über ein swiss unihockey Vereinskontokorrent abgewickelt werden können Zusätzlich gelten je nach Art des Gesuchs die unter Punkt 5 definierten zusätzlichen Kriterien. 5. Gesuchkategorien / Bewilligungskompetenzen Die Gesuche werden in die folgenden zwei Kategorien aufgeteilt: Kategorie Förderung Betrag / Regelungen / Beispiele Budgetrahmen Bis max. CHF 5 000 Spezifische Kriterien Sämtliche Gesuche um Förderung müssen den unter Punkt 4 genannten Kriterien entsprechen. Zusätzlich gelten die folgenden Ansprüche an die Gesuche: Die (möglichst messbaren) Ziele der geplanten Aktivität(en) werden ausgewiesen Es wird begründet, inwiefern die geplante(n) Aktivität(en) geeignet ist/sind, diese Ziele zu erreichen Dem Gesuch ist eine einfache Kostenübersicht inkl. bereits vorhandener Offerten beizulegen Nach der Durchführung des geförderten Anlasses ist eine Schlussabrechnung einzureichen Bewilligung Über Gesuche um Förderung entscheidet der Leiter Sport von swiss unihockey. Sämtliche von ihm bearbeiteten Gesuche werden dem Fonds- Ausschuss halbjährlich zur Kenntnisnahme unterbreitet. Beispiel Vortragsabend mit einem Top-Schiedsrichter aus einer anderen Sportart, zu welchem auch die Schiedsrichter aus anderen Vereinen eingeladen werden. SPA / 01.03.2014 3/6

Projekt Budgetrahmen über CHF 5 000 Spezifische Kriterien Sämtliche Projektgesuche müssen den unter Punkt 4 genannten Kriterien entsprechen. Zusätzlich ist ein detaillierter Projektbeschrieb einzureichen, der mindestens die folgenden Punkte abdeckt: Hintergründe (Wie kam es zum geplanten Projekt) Ziele Externe Bedingungen (von welchen nicht durch das Projekt beeinflussbaren Bedingungen ist die geplante Projektdurchführung abhängig?) Benötigte / Geplante Ressourcen Budget Umsetzungszeitplan Geplante Erfolgskontrollmassnahmen Nach Projektdurchführung ist ein Projektbericht zu Händen des Fondsausschusses zu verfassen, der mindestens die folgenden Punkte enthält: Chronologische Übersicht über die durchgeführten Projekt-Schritte Übersicht über die eingesetzten Ressourcen Finanzbericht Auflistung durchgeführte Erfolgskontrolle Fazit / Einschätzung des Zielerreichungsgrads Bewilligung Über Gesuche für Projekte entscheidet der Fonds-Ausschuss. Die zu bearbeitenden Gesuche werden den Mitgliedern des Ausschusses bis spätestens zehn Tage vor der Sitzung zugestellt. Beispiel Reise einer Gruppe junger Schiedsrichter nach Prag, um an den Prague- Games im Einsatz zu stehen und internationale Erfahrungen zu sammeln. 6. Verwaltung des Fonds Für die Verwaltung des Fonds wird ein Fonds-Ausschuss gegründet, welcher halbjährlich (April und Oktober) tagt. Des Weiteren sind Zirkularbeschlüsse möglich. Die Administration des Fonds-Ausschusses (Einladung, Protokolle, etc.) erfolgt durch das Ressort Spielbetrieb auf der Geschäftsstelle von swiss unihockey. Der Fonds-Ausschuss besteht aus folgenden ordentlichen Mitgliedern: Chef Sport+Technik (Mitglied Zentralvorstand) SK-Chef Stv. SK-Chef Vertreter Nationalliga (Wahl durch die NLPK) Vertreter Regionalliga (Wahl durch die RLPK) SPA / 01.03.2014 4/6

Weitere Mitglieder ohne Stimmrecht: Leiter Sport swiss unihockey Leitung Spielbetrieb swiss unihockey Der Fonds-Ausschuss hat folgende Aufgaben: Bearbeitung der Projekt-Gesuche Kenntnisnahme der Förder-Aktivitäten Stichproben-Controlling Förder-Aktivitäten Kenntnisnahme der Schlussberichte der Projekte Die durch den Fonds-Ausschuss entstehenden Kosten werden dem Fonds belastet. 7. Controlling und Prüfung Massnahmen-Controlling Die beantragten Unterstützungsleistungen werden stichprobenartig geprüft. Bei Projekten muss ein Schlussbericht eingereicht werden, welcher vom Fondsausschuss behandelt wird. Fonds-Prüfung Das für die Finanzen zuständige ZV-Mitglied und der Geschäftsführer führen jährlich eine Fonds-Prüfung durch. Sie kontrollieren dabei die rechnerischen Prozesse (Teil-Verbuchung der Kursgebühren sowie Rückerstattung, falls der SR nach einem Jahr weitermacht) und prüfen die Einhaltung des vorliegenden Reglements. 8. Abschliessende Bemerkungen Das vorliegende Reglement wird per 1. April 2014 bis auf Widerruf in Kraft gesetzt. Der Fondsausschuss regelt weitere Ausführungsbestimmungen. Über die Auflösung des Fonds sowie die Verwendung eines allfälligen Rest-Saldos bestimmt der Verbandsrat von swiss unihockey auf Antrag des Zentralvorstandes. SPA / 01.03.2014 5/6

Anhang: Ausführungsbestimmungen bzgl. Gesuch-Ablauf und Bewilligungsverfahren Das Einreichen der Gesuche und die Bewilligung respektive Abnahme derselben erfolgen einheitlich und transparent. Gesuche um Förderung Kriterium Eingabe Kontrolle Entscheid Administration Umsetzung Die Eingabe erfolgt mit dem Formular Gesuch um Förderbeitrag aus dem SR-Fonds. Die Eingaben sind an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden und können somit immer eingereicht werden. Die Geschäftsstelle kontrolliert die Vollständigkeit des Gesuchformulars. Unvollständige Formulare werden dem Gesuchsteller zurückgesandt und können nach der Ergänzung erneut eingereicht werden. Der Leiter Sport entscheidet innerhalb von 30 Tagen über das Gesuch und teilt dem Gesuchsteller den Entscheid mit. Die Beträge aus den bewilligten Gesuchen werden umgehend dem Vereinskonto gutgeschrieben. Die bewilligten und nicht bewilligten Gesuche werden in einem Ordner gesammelt und dem Fonds-Ausschuss anlässlich der halbjährlichen Sitzung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Gesuche für Projekte Kriterium Eingabe Kontrolle Entscheid Administration Schlussbericht Umsetzung Die Eingabe erfolgt mit dem Formular Gesuch um Projektbeitrag aus dem SR-Fonds. Gesuche, welche an der April-Sitzung des Fonds-Ausschusses bearbeitet werden sollen, müssen bis 31. März eingegangen sein. Gesuche, welche an der Oktober-Sitzung des Fonds-Ausschusses bearbeitet werden sollen, müssen bis 30. September eingegangen sein. Die Geschäftsstelle kontrolliert die Vollständigkeit des Gesuchformulars. Unvollständige Formulare werden dem Gesuchsteller zurückgesandt und können nach der Ergänzung erneut eingereicht werden. Die Eingabefristen bleiben bestehen. Der Fonds-Ausschuss tagt zweimal jährlich (April und Oktober). Sie bearbeiten alle rechtzeitig und korrekt eingereichten Gesuche. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt. Über die Sitzungen des Fonds-Ausschusses wird ein Protokoll geführt. Die Protokolle sind integrierter Bestandteil der jährlichen Fonds-Prüfung. Bei Projekten muss ein Schlussbericht erstellt werden. Dieser wird vom Fonds-Ausschuss behandelt. SPA / 01.03.2014 6/6