Herzlich willkommen zur Bürgerinformation Windkraft in Schwerte Schwerte, 24.09.2012 Agenda Begrüßung Herr Michael Grüll, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwerte GmbH Planungsgrundsätze der Stadtverwaltung Herr Adrian Mork, Fachdienstleiter 2, Stadt Schwerte Machbarkeitsstudie Herr Oliver Thomas, BBB Umwelttechnik GmbH Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse der Brutvögel- und Fledermauskartierungen Herr Johannes Fritz, Herr Lars Gaedicke, ECODA Umweltgutachten Diskussion
Nordrhein-Westfalen (Landesebene) - Auszug aus dem Koalitionsvertrag - Nordrhein- Westfalen (Landesebene) Windenergie tragende Säule der Erneuerbaren Energien Ausbau auf 15 % bis 2020 Zubau von bis zu 1000 MW jährlich, entspricht ca. 400 WEA jährlich in NRW Rund 700 WEA im Regierungsbezirk Arnsberg (bis 2020) Windenergie im Wald restriktive Regelungen beseitigt Rechtsicherheit für Kommunen bei der Ausweitung von Konzentrationsflächen und der Aufhebung von Höhenbeschränkungen Interessenskonflikte zwischen Anwohnern, Kommunen, Naturschutz & Windenergie konsensual regeln Akzeptanz der besseren kommunalen Wertschöpfung erhöhen
Windkraft in Schwerte Zeitlicher Ablauf Deutliches Bekenntnis zur Erzeugung regenerativer Energie in Schwerte im Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwerte GmbH (in 2011) Vorstudie zur Ermittlung von Potenzialflächen (August 2011) Ergebnis der Vorstudie (September 2011) Beteiligung Aufsichtsrat, Berücksichtigung im WP 2012 (November 2011) Beauftragung der Machbarkeitsstudie zur Untersuchung von Eignungsflächen zur Nutzung der Windenergie in Schwerte ( November 2011- Februar 2012) Planungsrechtliche Entscheidung Stadt Schwerte (Dezember 2011) Klare Entscheidung zum Verfahren nach 35, Absatz 1, Nr.5, BauGB in Verbindung mit 4 BImSchG Windkraft in Schwerte Zeitlicher Ablauf Ergebnis der Machbarkeitsstudie (Februar 2012) Grundsatzentscheidung Aufsichtsrat (März 2012) Einbindung der Flächeneigentümer und Investoren (bis Juni 2012) Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Ausschuß für Demographie, Stadtentwicklung & Umwelt (ADSU) der Stadt Schwerte (21.06.2012) Pressekonferenz (22.06.2012) Infogespräch Kreis Unna (27.06.2012)
Windkraft in Schwerte Zeitlicher Ablauf Beschluss im Aufsichtsrat über die Gründung zweier Planungs- und Projektierungsgesellschaften (05.07.2012) Infogespräch Bezirksregierung Arnsberg (11.07.2012) Erstes Abstimmungsgespräch Bezirksregierung Arnsberg unter Beteiligung der zuständigen Genehmigungsbehörden (27.08.2012) Beteiligung des Ausschusses für Wirtschaft & Finanzen und des Rates der Stadt Schwerte im September 2012 Permanente Abstimmung & Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Iserlohn & dem Flächeneigentümer auf Iserlohner Stadtgebiet FNP-Änderungsverfahren für den Bereich Schälker Heide & Stadtwald (Frühjahr 2013) Gemeinsame Gesellschaft SW Iserlohn & Flächeneigentümer Genehmigung im Rat der Stadt Iserlohn Bürgerinformation am 24.09.2012 in der Schützenhalle Schwerter Heide Windkraft in Schwerte Bürgerbeteiligung an den Windenergieanlagen Energie Sparbrief mit lokalen Geldinstituten Attraktive Verzinsung Mittlere Laufzeit Bürgergenossenschaft Genossenschaft erwirbt einen Kommanditanteil der Planungs-, Projektierungs- und Betriebsgesellschaft Unmittelbare Beteiligung an den Chancen und Risiken der Windenergieanlagen
Windkraft in Schwerte Wertschöpfung Gewerbesteuereinnahmen Weisched (3 Anlagen) ca. 1,4 Mio. (in 20 Jahren) Schälker Heide (3 Anlagen) ca. 1.4 Mio. (in 20 Jahren) Wirtschaftlicher Ertrag für die Stadtwerke Schwerte Sicherung von Arbeitsplätzen (u.a.tief- und Leitungsbau) Verbesserung der öffentlichen Wald-/Forstwege Steigerung der Unabhängigkeit in der Energieerzeugung Wesentlicher Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung 1996, Spanien bei Zaragoza
Firmengeschichte 1996: Gründung der BBB Umwelttechnik als Projektentwicklungsgesellschaft 2004: Technische Beratung und Begutachtung für Energieversorger, Investoren und Projektentwickler Die Gründer Gerhard Binotsch Klaus Bergmann Joachim Binotsch
Firmenstandorte Hauptsitz NRW: Wissenschaftspark Gelsenkirchen Windprüflabor Bayern: Weiden (Oberpfalz) Mitarbeiter (NRW/Bayern): 27 (20/7) Leistungsbilanz Entwicklung und Inbetriebnahme von mehr als 200 Megawatt Windenergieanlagen Projektbegutachtung (TDD) für Windkraftprojekte im Umfang von mehr als 25.000 Megawatt Erstellung von mehr als 500 Windgutachten und Immissionsprognosen
BBB Beratungsspektrum Die vier Hauptgeschäftsfelder der BBB Umwelttechnik GmbH 1. Technische Due Diligence 2. Windgutachten und Windmessungen 3. Planung und Engineering 4. Bauüberwachung
Erfassung, Analyse und Aufbereitung der relevanten raumbezogenen Daten Ermittlung von Eignungsflächen mittels GIS Software Überdeckung der Fläche mit einer Windressourcenkarte Raumanalyse Schutzgüter Mensch (Bevölkerung, Gesundheit) Tiere, Pflanzen (biologische Vielfalt), Landschaft, Kulturgüter Verkehr, Infrastruktur Ausschlusskriterien (Abstandsfläche in Klammern) Wohngebiet, dörfliche Siedlung (450 m) * Einzelhaus, Wohngebäude im Außenbereich / Gehöft (450 m) * FFH Gebiet (Stand: März 2011) (flächenhaft) Naturschutzgebiet (Stand März 2011) (flächenhaft) Geschützte Biotope (Biotope gem. 30 BNatSchG) (Stand: März 2011) (flächenhaft) Nationalpark (Stand: unbekannt) (flächenhaft) Oberflächengewässer (flächenhaft) Gewässer erster Ordnung und stehende Gewässer mit mehr als 5 ha (50 m) Wasserschutzzone I (flächenhaft, Prüfung FNP) Autobahnen (Stand: 30.06.2011) (40 m) Landstraßen (Stand: 30.06.2011) (20 m) Hochspannungsleitungen (100m) Flugplätze für den zivilen Luftverkehr (flächenhaft) Abfalldeponien (flächenhaft) Flächen für die Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (flächenhaft) Militä i h N t (flä h h ft)
Raumanalyse Ergebnis der Flächenanalyse 17 Eignungsflächen in der Stadt Schwerte ermittelt Flächen 1, 2, 3, 4, 5, 12, 16 und 17 als bestgeeignete Standorte identifiziert Raumanalyse Kartendarstellung der beschriebenen Fläche 12
Raumanalyse Kartendarstellung der beschriebenen Flächen 16 und 17 Raumanalyse Windressourcenenkarte
Parklayout Zuwegung/Technische Machbarkeit Schall und Schattenanalyse Erträge unterschiedlicher Anlagentypen Visualisierung, Sichtbarkeitsanalyse Netzanschluss CAPEX/OPEX Erstellung des Parklayouts WEA Auswahl Machbarkeitsstudie Waldstandort Mäßige Windhöffigkeit Keine optisch bedrängende Wirkung GH = hohe Nabenhöhe = großer Rotor = Abstand zur Wohnbebauung > 3x
Machbarkeitsstudie Fläche 12 Erstellung des Parklayouts Gesamthöhe ca. 180m Immissionsberechnung Machbarkeitsstudie Fläche 12 Richtwerte für Schall 50 db(a) Gewerbegebiet 45 db(a) Außenbereich/Mischgebiet 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet 35 db(a) Reines Wohngebiet Beurteilungspegel ca. 104,5 db(a) Richtwerte für Schattenwurf 30 h für astronomisch maximal mögliche Beschattung
Machbarkeitsstudie Fläche 16 Erstellung des Parklayouts Gesamthöhe ca. 200 m Immissionsberechnung Machbarkeitsstudie Fläche 16 Richtwerte für Schall 50 db(a) Gewerbegebiet 45 db(a) Außenbereich/Mischgebiet 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet 35 db(a) Reines Wohngebiet Beurteilungspegel ca. 110,5 db(a) Richtwerte für Schattenwurf 30 h für astronomisch maximal mögliche Beschattung
Machbarkeitsstudie Fläche 17 Erstellung des Parklayouts Gesamthöhe ca. 200m Immissionsberechnung Machbarkeitsstudie Fläche 17 Richtwerte für Schall 50 db(a) Gewerbegebiet 45 db(a) Außenbereich/Mischgebiet 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet 35 db(a) Reines Wohngebiet Beurteilungspegel ca. 106,5 db(a) Richtwerte für Schattenwurf 30 h für astronomisch maximal mögliche Beschattung
Machbarkeitsstudie Sichtbarkeitsanalyse Im Umkreis von 10 km um die WEA sind sie auf einer Fläche von 17 19% sichtbar. Auswirkungen durch den Betrieb von WEA auf Mensch und Umwelt Beurteilung der Auswirkungen auf bzw. Beeinträchtigung von Schutzgütern gem. BNatSchG bzw. UVPG Mensch (Schall, Schatten) Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Boden, Wasser, Luft und Klima Landschaft Kultur und sonstige Sachgüter Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander
Mögliche Immissionen von WEA Schall Schattenwurf Eiswurf Weitere Immissionen (z.b. Erschütterungen, Infraschall, Diskoeffekt, Stoffliche Emissionen) spielen praktisch keine Rolle Schallimmissionen von WEA Erstellung eines Schallgutachtens in jeder Genehmigung gefordert Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte: schallreduzierter Betrieb Schattenwurf von WEA Erstellung eines Schattengutachtens in jeder Genehmigung gefordert Keine gesetzlich festgelegten Grenzwert aber empfohlene Richtwerte nach LAI (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) : max. 30 Std./Jahr (kumuliert) oder 30 min./tag (kumuliert, max.) im worst case Szenario bei Betrachtung der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte: Schattenabschaltung
Schallimmissionen von WEA Grenzwerte nach TA Lärm in Verbindung mit BauNVO Die Infraschall Problematik Als Infraschall werden Schallwellen bezeichnet, die so tief sind, dass sie vom menschlichen Ohr nicht mehr gehört werden können. Diese Luftdruckschwankungen werden dann als Pulsationen und Vibrationen mit einem zusätzlichen Druckgefühl von den Ohren wahrgenommen. Dieser Bereich von sehr tiefen Frequenzen (in dem die Wahrnehmungskomponente Tonhöhe nicht mehr existiert) umfasst den Bereich von 0,001 bis 20 Hz. Bis 60 Hz nimmt die Wahrnehmung von Tonhöhe und Lautstärke langsam zu, ab 60 Hz findet der Übergang zur normalen Geräuschwahrnehmung statt.
Die Infraschall Problematik Der Übergangsbereich vom Fühlen (keine Wahrnehmung von Tonhöhe) zum Hören (Wahrnehmung von Lautstärke und Tonhöhen) ist dabei fließend. Allgemein werden Frequenzen bis 100 Hz als tieffrequenter Schall bezeichnet. Obwohl die Empfindlichkeit des Ohres zu tiefen Frequenzen hin stark abnimmt, können Luftdruckschwankungen bis zu einer Frequenz von etwa 1 Hz wahrgenommen werden. Je tiefer die Frequenz wird, umso höher muss jedoch der Schalldruckpegel ( Lautstärke ) werden, damit der Mensch eine Wahrnehmung erfährt (vgl. Abb. 1). So muss der Schalldruckpegel im Infraschallbereich bei 3 Hz bei 120 db liegen, damit der Mensch etwas wahrnimmt. Im Vergleich dazu genügen bei 100 Hz 23 db (vgl. Tabelle 1). Einige Tierarten (Elefanten, Tiger, Wale) können sich mit Hilfe von Infraschall verständigen. Die Infraschall Problematik Die Wirkung von Infraschall auf den Menschen ist hinreichend untersucht. Dennoch dürften einzelnen Menschen sensibler reagieren als andere. LEVENTHAL (2004) nimmt an, dass rund 2,5 % einer Bevölkerung mindestens 12 db empfindlicher wahrnehmen als der Durchschnitt. Nach heutigem Stand des Wissens (siehe auch SUVA, 2009) verursacht Infraschall im Frequenzbereich zwischen 2 und 20 Hz keine Gehörschädigung, wenn der Mittelungspegel bezogen auf 8 Stunden pro Tag unter 135 db und der Maximalpegel unter 150 db liegt. Störungen des Wohlbefindens können auftreten, wenn der Mittelungspegel 120 db übersteigt. Derartig hohe Schalldruckpegel werden durch WEA bei weitem nicht erreicht.
Die Infraschall Problematik In den unten dargestellten Messungen in nur 100 bis 250 m Entfernung zur WEA wurden bei einer extrem hohen Windgeschwindigkeit, durch die selbst ein hoher natürlicher Infraschall erzeugt wird Werte im Bereich von insgesamt 70 db bzw. bei normalen Windverhältnissen Werte um insgesamt 50 db gemessen. Die gesellschaftlich akzeptieren Infraschallwerte anderer menschgemachter Geräuschquellen liegen weitaus höher. Dieser Wert reduziert sich pro Entfernungsverdoppelung noch einmal um 6 db, so dass bei Mindestentfernung zu Wohngebieten von mindestens 500 m keine Belästigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen zu befürchten ist. Hörbereich des Menschen (verändert, aus SCHOLZ 2003) Die Infraschall Problematik Messungen verschiedener Landesumweltämter, auch des LANUV, sowie von anerkannten Messinstituten haben vielfach belegt, dass von WEA zwar Infraschall ausgehen kann, dieser jedoch immissionsseitig deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt, oft auch unterhalb der Infraschallpegels des Umgebungsgeräusches (nicht mehr feststellbar). Die im Zusammenhang mit Infraschall kursierenden Begriffe Windturbinen Syndrom und Vibroakustische Krankheit sind keine medizinisch anerkannten Diagnosen es gibt keine wissenschaftlich fundierten Studien hierzu. Bei WEA ist zusätzlich zu berücksichtigten, dass der Wind selbst ebenfalls eine bedeutende Infraschallquelle darstellt, wobei mitunter die windinduzierten Infraschallpegel fälschlicherweise der WEA zugeordnet werden. Weitere typische Infraschallquellen sind Verkehr (auch Fahrzeuginnengeräusche enthalten Infraschallanteile) oder auch häusliche Quellen wie z.b. Wasch und Spülmaschinen. Infraschall ist daher ein ubiquitäres Phänomen und keineswegs ein spezielles Kennzeichen von WEA.
Unfallgefahr durch WEA Brandschutz Eine von Windkraftgegnern seit 1998 durchgeführte Erhebung von Schadensfällen weist bis Februar 2006 etwa 30 Brände von Windkraftanlagen aus, welche in der Regel zur vollständigen Zerstörung der Anlage führten. Im Durchschnitt kommt es danach derzeit pro Jahr zu etwa 4 Brandfällen; bezogen auf die zwischenzeitlich installierten 17.500 Anlagen sind dies ungefähr 0,2 Promille des gesamten Anlagenbestandes (Stand 2006). Die Versicherer dieser mehrere Millionen Euro teuren Anlagen fordern von den Betreibern sowohl eine kontinuierliche Anlagenüberwachung als auch eine Ausstattung mit den modernsten Sicherheitseinrichtungen dazu zählen auch Feuerlöschanlagen: Die mechanischen Maschinenkomponenten wie Lager der Antriebswelle, die Feststellbremse und das Getriebe sowie die Hydraulik müssen über gezielt ausgerichtete Düsen mit Wasser bzw. Löschschaum besprüht werden können; für die wassersensiblen Schalt und Steuerschränke wird eine Gaslöschanlage eingebaut, die mit Stickstoff als Löschmittel arbeitet. Der Brandschutz in modernen WEA hat sich somit maßgeblich verbessert Wind im Wald technische Anforderungen
Quelle: Juwi Die heutige Hochrisikogesellschaft Die hemmungslose Verfeuerung fossiler Energieträger hat erst das Waldsterben und dann den Klimawandel initiiert Die Förderung und der Transport von Kohle, Erdöl und Erdölprodukten hat immer wieder unvorstellbare Schäden an hochempfindlichen Ökosystemen verursacht der Betrieb von Atomkraftwerken erzeugt nicht nur Strom, sondern auch elementare Gefahren und tonnenweise strahlende Abfälle, für die selbst nach 40 Jahren Nutzung noch keine Endlagerlösung für Jahrhunderttausende gefunden worden ist
im Verhältnis zum Risiko Windkraft An die Umweltverträglichkeit der Windenergienutzung werden höchste Anforderungen gestellt: Geringfügigste und sogar nur mutmaßliche Folgen für Natur und Landschaft aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sollen mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden Würden wir an die Genehmigung von Kohlekraftwerken und Erdölbohrungen die gleichen Anforderungen stellen wie bei der Genehmigung von Windenergieanlagen, würden kein Großkraftwerk und keine Bohrung im Meeresgrund mehr genehmigt. Selbst Hochhäuser in Siedlungsgebieten wären nicht mehr genehmigungsfähig, da bekannt ist, dass Vögel an spiegelnden Hausfassaden verunglücken. Auch bei WEA sind nur die geltenden naturschutzrechtlichen Anforderungen zu Prüfen und zu beachten. Visualisierung
Visualisierung Fotopunkt JVA (3 WEA) Visualisierung Fotopunkt JVA (8 WEA)
Visualisierung Fotopunkt Geisecke (11 WEA) Visualisierung Fotopunkt FZA (8 WEA)
Visualisierung Fotopunkt Wandhofen (11 WEA) BBB Umwelttechnik Kompetenz in Windenergie Unser Wissen für Ihren Erfolg. www.bbb umwelt.com