EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung



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Transkript:

EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne

Inhalt Einordnung in Niedersächsisches Operationelles Programm Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete konzeptionelle Anforderungen Integriertes städtisches Entwicklungs-/Wachstumskonzept Qualitätskontrolle Qualitätskriterien im Einzelnen Vorgesehene EFRE-Mittel für die Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete Finanzierung einer EFRE-Maßnahme im Zielgebiet RWB Förderbereiche ab 2007 Ausgeschlossene Maßnahmen Verfahrensablauf Seite 2

Operationelles Programm Oberziel: Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch Wirtschaftswachstum S 1 (KMU) S 2 (Innovation) S 3 Unterstützung spezifischer Infrastrukturen für nachhaltiges Wachstum S 4 Umwelt und nachhaltige städtische Entwicklung Seite 3 S1: Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung insbesondere von KMU (Fondslösungen des MW, Betriebliche Förderung des MW, hier auch Regionales Teilbudgets des MW) S2: Entwicklung von Innovationskapazitäten und gesellschaftlicher Wissenspotentiale, Innovationsförderung MWK und MW, Koordinierungsstellen Frauen und Beruf des MS S 3: Infrastrukturförderung des MW (Verkehr, Tourismus, wirtschaftsnahe Infrastruktur), Ausbildungsinfrastruktur (baulich) des MK, Kulturförderung des MWK, Film- und Multimediaförderung S 4: Umweltprogramme des MU, MS (501),, Elbe-Jetzel-Klinik in Dannenberg (medizinische Infrastruktur) S4 Technische Hilfe Finanzierung des Verwaltungs- und Finanzkontrollsystems nach den Vorgaben der EU

Maßnahme Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete Konzeptionelle Anforderungen Ziel: Wachstum und Beschäftigung in den Städten Voraussetzung: integriertes städtisches Entwicklungs- /Wachstumskonzept Seite 4

Integriertes städtisches Entwicklungs- /Wachstumskonzept Angaben zum städtischen Gebiet, im Ziel-2-Gebiet: Zuwendungsempfänger mit mindestens mittelzentraler Funktion Bestandsanalyse: (Stärken und Schwächen der Kommune) Quantitative Angaben: Fläche (vorgesehene Abgrenzung), Bevölkerungszahl, Arbeitslosenquote Darstellung manifester oder latenter Entwicklungspotentiale für nachhaltige Stadtentwicklung; Bedeutung des Gebietes für die gesamtstädtische und regionale Entwicklung Entwicklungsziele ggf. Einbindung in (Leitbild-) Strategien der Kommune Seite 5 Städtisches Gebiet Abgrenzung zu ELER, (Gemeinden, Samtgemeinden, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.b. Planungsverbände)), Ist-Zustand: insbesondere städtebauliche, wirtschaftliche, kulturelle, ökologische und/oder soziale und demographische Situation einschließlich ggf. vorhandener Missstände sowie quantitativer Angaben (z.b. Bevölkerungszahl im Gebiet, Arbeitslosenquote), Einbindung in (Leitbild-)Strategien der möglichen Zuwendungsempfänger (Entwicklungsziele, Visionen),

Integriertes städtisches Entwicklungs- /Wachstumskonzept Darstellung der vorgesehenen Einzelmaßnahmen und deren Bedeutung für zukünftige Qualität des Gebietes mit Angabe einer Prioritätengruppe Finanzierung, Angaben zu Kofinanzierungsmitteln (Kommunal, Privat und/oder Städtebauförderung) Zeitrahmen für die Umsetzung Darstellung der Abstimmung unterschiedlicher, teilräumlicher, sektoraler Pläne oder politischer Maßnahmen und der Sicherstellung, dass die geplanten Investitionen eine ausgeglichene Entwicklung des städtischen Raumes fördern Seite 6 Darstellung der vorgesehenen Einzelvorhaben einschl. Finanzierung (Bedeutung für die zukünftige städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Qualität des Gebietes); für die vorgesehenen Einzelvorhaben ist bereits im Konzept eine Festlegung in Prioritätengruppen (1= hohe Priorität; 2 = mittlere Priorität; 3 = geringe Priorität) vorzunehmen, Integrierte Förderung= aufeinander abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen und Finanzierungsträger

Integriertes städtisches Entwicklungs- /Wachstumskonzept Darstellung weiterer Projekte, die mit anderen Mitteln gefördert werden und im Rahmen des integrierten Konzeptes Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung haben Darstellung der geplanten/vorhandenen Koordination auf lokaler Ebene, Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Beteiligten Seite 7

Qualitätskontrolle Prüfung der Qualität des Wachstums-/ Entwicklungskonzeptes anhand festgelegter Kriterien und Prioritäten Qualitätskriterien werden als Anlage zur Richtlinie veröffentlicht Seite 8 Wichtig: Investitionen

Qualitätskriterien im Einzelnen Förderungswürdigkeit der möglichen Zuwendungsempfänger wird berücksichtigt formale Voraussetzungen, z.b. Einhaltung des Antragsstichtages, Antragsberechtigung und gesicherte Finanzierung Seite 9 Die Städte, die bereits im Rahmen der EFRE-Ziel-2- Förderung Erneuerung städtischer Problemgebiete (2000 bis 2006) EU-Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen erhalten haben, können mit dem bereits geförderten Gebiet nicht ein weiteres Mal berücksichtigt werden.

Qualitätskriterien im Einzelnen Übereinstimmung mit den Zielen der integrierten Stadtentwicklung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit; Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung des regionalen Problemdrucks (insbes. Arbeitslosigkeit im Gebiet/Bezirk der Arbeitsagentur) Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Umsetzbarkeit des Konzeptes (Planungsqualität) Nachhaltigkeit des Konzeptes (sozial, ökonomisch) Seite 10 (Anzahl gesicherter und/oder neu geschaffener Arbeitsplätze)

Qualitätskriterien im Einzelnen Nachhaltigkeit ökologisch: Verbesserung der Umweltqualität, insbesondere in Bezug auf versiegelte Fläche, Bekämpfung der Folgen des Klimawandels; Energieeinsparung Effizienz des Mitteleinsatzes, Synergieeffekte mit anderen Förderprogrammen, positive Effekte für den lokalen Bereich Akquirierung zusätzlicher privater Finanzierungsmittel Seite 11 (Mitteleinsatz zu Ergebnis/Ziel),

Qualitätskriterien im Einzelnen Besondere Berücksichtigung der Folgen der demographischen Entwicklung (z.b. durch Anpassung/Schaffung von Infrastruktureinrichtungen), Besondere Berücksichtung des Prinzips des Gender Mainstreaming, Besondere Berücksichtigung der Interessen von behinderten Menschen Seite 12 Zielgruppenorientierung, z.b. Ältere Menschen) (z.b. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienfreundliche Infrastruktur und Berücksichtigung der Bedürfnisse und Potenziale von Frauen, Männern und Familien, z.b. durch Beteiligung von Betroffenen- bzw. Nutzergruppen und Interessenvertretungen an Planungs- und Entscheidungsprozessen,)

Vorgesehene EFRE-Mittel für die Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB - Ziel 2: 42 Mio. Euro Seite 13 Ziel 2: keine Erhöhung der bisherigen Mittel, aber erhebliche Vergrößerung der Gebietskulisse ) Ziel 1: erhebliche Erhöhung der Mittel für den ehemaligen Bezirk LG

Finanzierung einer EFRE-Maßnahme im RWB - Gebiet ohne Städtebauförderungsmittel: grundsätzlich: 50 % EFRE-Mittel 50 % komm. Gegenfinanzierung, davon ggf. Anteil priv. Kofinanzierung Seite 14

Finanzierung einer EFRE-Maßnahme im RWB-Gebiet mit Städtebauförderungsmitteln: grundsätzlich: 50 % EFRE-Mittel 50 % komm. Gegenfinanzierung, ggf. Einbeziehung priv. Kofinanzierungsmittel vom Restbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben: 1/3 Städtebauförderungsmittel des Landes 1/3 Städtebauförderungsmittel des Bundes Seite 15

Förderbereiche ab 2007 Insbesondere Investitionen Ausbau und Sanierung stadttechnischer Infrastruktur als Voraussetzung für Gewerbe und Dienstleistungen, Attraktivitätssteigerung von Geschäftsstraßen Entwicklung und Reaktivierung von brachliegenden Gewerbe- und Industrieflächen sowie ehemals genutzter Liegenschaften von Bahn-, Post, Militär und Polizei Maßnahmen zur Stadtbildpflege, zur Gestaltung von Freiräumen Seite 16 Abgrenzungserfordernisse: zu Tourismus (Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für den Tourismus stehen im Vordergrund, nicht die nachhaltige Stadtentwicklung), Verkehr, aber auch Brachflächenrecycling des MU Altlasten, Freiräume: Plätze, Straßen, Gewässer, Parkanlagen, Entsiegelung von Flächen

Förderbereiche ab 2007 Wohnumfeldgestaltung Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur Fortschreibung von integrierten Entwicklungs-/Wachstumskonzepten mit Bürgerinnen und Bürgern Planungen Seite 17 soz. und kulturell: Schaffung und Erweiterung von Einrichtungen für Kinderund Jugendarbeit, für Frauen und Mädchen, ältere Menschen und Behinderte, Neuschaffung, Sanierung, Erweiterung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Begegnungsstätten, Gesundheits- und Bildungszentren, Stadteilbüros, Planung: städtebauliche Rahmenplanung, städtebauliche Wettbewerbe, Bauleitplanung, Studien und Gutachten Vorbereitungsmaßnahmen

Ausgeschlossene Maßnahmen Wohnungsbau, einschließlich Modernisierung von Wohnraum Seite 18 Ausschluss durch Art. 7 der EFRE-VO: Ausgaben für den Wohnungsbau sind nur förderfähig in den Mitgliedsstaaten, die der EU am 01.05.2004 oder danach beigetreten sind, zum Wohnungsbau gehören auch Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnraum

Verfahrensablauf Abschließende Erstellung der Förderrichtlinie (Ressortabstimmung) Ausschreibung mit Qualitätskriterien und Termin für Vorlage der Konzepte (im Nds. Ministerialblatt) Beratung durch Regierungsvertretungen Prüfung und Bewertung der Anmeldungen durch die Regierungsvertretungen Seite 19 Gemeinden sind über den Inhalt der Richtlinie informiert, komm. Spitzenverbände wurden beteiligt

Verfahrensablauf Entscheidung über die grundsätzliche Förderungsfähigkeit einer Gemeinde/ Stadt durch MS (Bewertung durch Punktesystem) Bewilligung von Förderanträgen durch die N-Bank Seite 20

Herzlichen Dank für r Ihre Aufmerksamkeit! Seite 21