Tagung Grünflächenmanagement 2015



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Outsourcing im allgemeinen Sinn: Outtasking, Selective Outsourcing, Comprehensive Outsourcing, End of Life-Fertigung, Application Service Providing, Business Transformation Outsourcing, Next Generation Outsourcing Abgrenzung: Interkommunale Zusammenarbeit, Beratungsmandate, Privatisierung, PPP Outsourcing im engeren Sinn: Gesetzlich reglementarisch festgelegte Aufgabe der öffentlichen Hand oder notwendige Unterstützungsprozesse an ein privates, betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen zur Ausführung übergeben.

Im Allgemeinen für Outsourcing geeignet: Wettbewerbsvorteile durch Skalen-, Synergie- und Verdichtungseffekte; In Servicelevel graduierbare Aufgaben (Unterstützungsprozesse); Wettbewerbsvorteile der eigenen Firma werden durch die Aufgabenübertragung nicht preisgegeben (keine Kernprozesse); Kundenkommunikation und Kundenbindung wird nicht beeinträchtigt.

Für Outsourcing geeignete Gemeindeaufgaben: Aufgaben für die die Gemeinde die kritische Grösse für eine Eigenausführung (Ressourcenauslastung, Know-how) nicht erreicht; Aufgaben die ausgelagert werden dürfen also keine «Obrigkeitsaufgabe» beinhalten; Synergie, Skalen- und Verbundeffekte; Keine Kernprozess.

Für Outsourcing geeignete Gemeindeaufgaben: Aufgabe die klar und eindeutig definiert bzw. «reglementiert» sind und keinen erheblichen Ermessensspielraum in der Umsetzung zulassen; Aufgabe die routinemässig ausgeführt werden können und bei denen die betroffene Anspruchsgruppen nicht stetige mitbeteiligt sind. Servicelevel Kommunikation

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