Diensteintritt. Beitragsrückgewähr 100 % (s. Tariferläuterungen, nicht bei Einschluss HR) Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer ohne Ablaufphase EUR



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Transkript:

Antrag auf Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05 als Direktversicherung Vertragsübertragung zu Direktversicherung (Die Versicherung wird mit folgendem Vertragspartner (Antragsteller) zu den nachfolgend dokumentierten Bedingungen fortgesetzt.) Postadresse: 20083 Hamburg www.volksfuersorge.de Vorvertragsnummer: 1 - - Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Anr. Firma (Arbeitgeber) / Name, Vorname, Titel Anr.: 1=Herr, 2=Frau, 3=Firma Straße, Haus-Nr. PLZ Telefon * Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Anr. Name, Vorname, Titel / Ansprechpartner * Versicherungsnummer: 1 - - Anr.: 1=Herr, 2=Frau Straße, Haus-Nr. PLZ Ausgeübter Beruf Wohnort Diensteintritt Geburtsdatum Telefon * selbständig (GGF) verheiratet / Meister unverheiratet Azubi Personalnummer des Arbeitnehmers Versicherungsumfang bei der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Allgemeine Daten Versicherungsbeginn 01 Eintrittsalter Versicherte Person Jahre Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05, Überschuss-System im Rentenbezug: jährliche Rentensteigerung Volksfürsorge Best Rente (RE1 05) garantierte Monatsrente zum Beginn der Ablaufphase Volksfürsorge Best Rente Sofort (RE2 05) Abweichungen 0 Jahre + X Abgekürzte Beitragszahlungsdauer (nur bei RE1 05) Beitragsrückgewähr 100 (s. Tariferläuterungen, nicht bei Einschluss HR) Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer ohne Ablaufphase garantierte Monatsrente 0 Jahre + X Überschusssystem in der Aufschubzeit: verzinsliche Ansammlung Die Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer enden bei integrierter beitragspflichtiger Ablaufphase 5 Jahre später. Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer ist eine eingeschlossene Ablaufphase beitragsfrei. Die Versicherungsdauer / Aufschubzeit enden dann 5 Jahre später. Ausschluss Beitragsrückgewähr Alternatives Überschuss-System während der Versicherungsdauer / Aufschubzeit : Abweichendes Überschuss- System im Rentenbezug: Jahre Dynamische Bonusrente (nicht bei Einschluss HR) Rentengarantiezeit, falls nicht 5 Jahre (nicht bei Einschluss HR) Bonussystem (nicht bei Best Rente Sofort) Fondsanlage (nicht bei Einschluss HR) Investmentstrategie Welt Invest (1) Europa Invest (2) Euro-Plus Invest (3) Dynamik Fester Anpassungssatz zwischen 3 und 10 (Standardmäßig 5 ) Besondere Dynamik-Variante Anpassungssatz gemäß BBG vpr 5500 / vt 5500-01.2005 Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Berufsunfähigkeit versichert. ggf. zzgl. er garantierter Barrente (in oder in der garantierten Monatsrente) 0 oder Alternativ: Einschluss der Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen und nur bei Kollektivverträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Erwerbsminderung versichert. Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer (nur falls abweichend von Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung bis zum Beginn der Ablaufphase). Jahre Überschuss-System: mit Barrente: Bonusrente ohne Barrente: verzinsliche Ansammlung Alternativ: Beitragssofortabzug

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) Einschluss der individuellen Hinterbliebenenrente nach Tarifgruppe HR 05 Anr.: 1=Herr, 2=Frau e gerantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) in der Aufschubzeit 0 mitzuversichernde Person Anr. Name, Vorname, Titel oder e garantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) im Rentenbezug der Hauptversicherung Geburtsdatum 0 oder Beitrag Zahlungsweise: 1 / jährlich Einmalbeitrag Beitragsvorgabe Anr.: 1=Herr, 2=Frau VWsU Gesamtbeitrag (Haupt- und Zusatzversicherungen) zu zahlender Betrag gemäß Zahlungsweise Kollektivrahmenvertrag (555 / 557) Vertragsnummer Bei Beitragssofortabzug: Die für diese Versicherung in diesem Jahr zu gewährende Überschussbeteiligung ist in diesem Beitrag mit berücksichtigt. Die Höhe des Beitragssofortabzuges kann für die Zukunft nicht garantiert werden, der Beitrag ohne Beitragssofortabzug wird Ihnen im Versicherungsschein genannt. Vertragsform/Bezugsrecht Finanzierung der Beiträge Entgeltumwandlung VFM Arbeitgeberfinanzierung Empfänger/in der Versicherungsleistungen Im Erlebensfall: Im Todesfall Anr. Name, Vorname, Titel die versicherte der versicherten Person Person: Bezugsrecht unwiderruflich (stets bei Entgeltwandlung) oder widerruflich (im Allgemeinen: bei durch den Arbeitgeber finanzierten Direktversicherungen) Geburtsdatum Besondere Vereinbarungen Falls gewünscht, bitte ankreuzen. Besondere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie hier oder auf einem Zusatzblatt niedergeschrieben und von der Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG schriftlich bestätigt werden. Beitragszahlung Einzugsermächtigung: Ich ermächtige die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG widerruflich, die fälligen Beträge vom nachstehenden Konto einzuziehen. Kontonummer Bankleitzahl Name und des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) Alternativ: Direktzahler (nicht bei VWsU / VFM) Besonderheiten für Kollektivrahmenverträge. Kollektivvertragsnummer Stellung des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer Gesellschafter beherrschender GGF Ehegatte Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG) - Der/Die Bevollmächtigte der o. g. Firma ist: Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ Wohnort Nat.-Kennz. Der / Die Antragsteller/in handelt auf eigene Rechnung. Der/Die Antragsteller/in handelt auf fremde Rechnung und hat die Erklärung nach dem GwG (Formular vt 0140) ausgefüllt beigefügt. Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG): Der/Die Antragsteller/in hat sich ausgewiesen durch Personalausweis Reisepass Der Ausweis/Pass hat im Original vorgelegen. Nr. Ausstellende Behörde gültig bis Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit

Fragen bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung mit Barrente (ab einer en Barrente von 1.500 ) Wegen der Höhe des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes für Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung benötigen wir zusätzliche Auskünfte. Wir bitten Sie deshalb, die nachstehenden Fragen 1-6 umfassend zu beantworten. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, geben Sie bitte unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte gesondertes Blatt beifügen. Wünschen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz mit einer en Barrente ab 2.000, bitten wir um eine kurze Begründung Ihres Versicherungsbedarfs mit Einkommensbelegen (ist dies erforderlich, wird Sie unser Vermittler darum bitten). 1. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? Falls : Gründungshr der Firma Anzahl der Mitarbeiter 2. Welche Tätigkeiten überwiegen? (bitte ggf. prozentualen Anteil angeben) kaufmännische/verwaltende freiberufliche aufsichtsführende künstlerische 3. Welche Ausbildung haben Sie; Ihr beruflicher Werdegang (Lehrabschluss, Meisterbrief, Studium, Fachausbildung, Sonstiges)? körperliche/handwerkliche 4. Wie hoch war Ihr jährliches Bruttoeinkommen in den letzten 3 Jahren aus der zu versichernden Tätigkeit? Jahr Jahr Jahr 5. Haben Sie weitere Einkünfte? Kapitalanlagen Vermietung/Verpachtung 6. Welche Leistungen haben Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität zu erwarten? Höhe der Anwartschaften? a) Sozialversicherung b) Betriebliche Altersversorgung c) Beamtenversorgung d) Zusatzversorgung (z.b. Berufsständisches Versorgungswerk) e) f) jährlich jährlich Bestehen für Sie weitere private Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität oder sind solche beantragt? aus anderen Quellen (bitte nähere Angaben): Sonstige jährlich Wichtig für den/die Antragsteller/in und die zu versichernde Person: Die anliegenden Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie enthalten Einwilligungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung sowie Hinweise auf das Widerspruchsrecht. Mit meiner Unterschrift mache ich die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Unterschriften Datum Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Firmenstempel und Unterschrift Eine Modellrechnung mit den voraussichtlichen, unverbindlichen Leistungen habe ich erhalten. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Duplikat des Versicherungsscheins an Vermittler? vpr Bezirk Stat-Datum Sink-Nr. Name des Mitarbeiters MA.-Nr.

Dieses Blatt kann abgetrennt werden und das Original in einem verschlossenen Umschlag dem Vermittler ausgehändigt werden. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Name, Vorname Antragsteller (Versicherungsnehmer) Geburtsdatum e Rente Versicherungsantrag vom Vermittler Bezirk Gesundheitserklärung (nur für Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung oder mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) Wenn die folgenden Fragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich beantwortet werden, kann die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG den Vertrag aufheben (Rücktritt, Anfechtung) und Leistungen verweigern. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden auf der folgenden Seite. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG nachzuholen. a) Sind Sie besonderen Gefahren beim Sport oder in der Freizeit ausgesetzt? (z. B. Flugsport, Fallschirmspringen, Motorsport, Tauchen) Wenn, welchen? b) Welchen Arzt haben Sie zuletzt aufgesucht? Name und Anschrift Wann? Weswegen? c) Körpergröße: cm Körpergewicht: kg d) Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente (ohne empfängnisverhütende Mittel), Alkohol oder Drogen? e) Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt? f) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten/Organe ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? (Eine Behandlung wegen einer Erkältungskrankheit ist nicht anzuzeigen.) Herz, Kreislauf, Blutdruck, Thrombose, Cholesterinerhöhung, Diabetes, Gicht, Blut, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsorgane, Leber, Drüsen, Multiple Sklerose, Muskelschwund, Nerven, Psyche, Rheuma, Ohren, Sehbehinderung ab 8 Dioptrien, Infektionskrankheiten, Haut, Tumore, Krebs Fragen, die zusätzlich bei beantragter Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung zu beantworten sind: g) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? Allergien, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Hexenschuss, Ischias, Lumbalgien, Muskeln h) Besteht eine Beeinträchtigung? (z. B. Verkrümmung der Wirbelsäule, fehlende oder gebrauchsbehinderte Glieder, Beeinträchtigung der Sinnesorgane) i) Beziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente? Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen d) - i) mit beantwortet haben, füllen Sie bitte die Zusatzerklärung über die Gesundheitsverhältnisse - K1MR 0010 - aus): Konkrete Gesundheitsdaten werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben. Ich bin damit einverstanden, dass in dem Versicherungsschein/ der Versorgungszusage eventuell enthaltene Risikozuschläge oder ausschlüsse (wie z.b. ein Leistungsausschluss bei Beschwerden des Rückens und der Wirbelsäule sowie deren Folgen) dem Arbeitgeber indirekt Rückschlüsse auf die Gesundheitsdaten ermöglichen können. Unterschrift Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Angaben des Vermittlers Die Antworten auf die Gesundheitsfragen wurden eingetragen von: der zu versichernden mir (nach Angaben der zu Person versichernden Person) Datum Unterschrift des Vermittlers Bezirk

Schlusserklärungen Die Annahme des Antrages muss schriftlich durch die Hauptverwaltung erfolgen. Vertragsgrundlagen für die Lebensversicherung Es gelten die auf den jeweiligen Tarif anwendbare Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. einschließlich der Tarifbestimmungen sowie die Besonderen Bedingungen für die Direktversicherungen, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Gebühren Die Gebührenregelung für die Lebensversicherung ist in den Allgemeinen Informationen aufgeführt, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort überlassen werden. Widerspruchsrecht Der Versicherungsnehmer hat das Recht, dem Abschluss der Versicherungsverträge ab Antragstellung bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Textform (z.b. schriftlich, E-Mail) zu widersprechen. Nähere Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können den Unterlagen entnommen werden, die dem Versicherungsnehmer zugesandt werden. Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Die Abgabe selbständiger Deckungszusagen ist den Vermittlern untersagt und ohne rechtliche Wirkung. Schweigepflichtentbindungsklausel (Auskunftserteilung der zu versichernden Person) Für die Lebensversicherung ermächtige ich die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG (im folgenden Volksfürsorge genannt), zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen; dies gilt nur für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten 3 Jahre (für eine Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung: 5 Jahre) nach der Antragsannahme. Die Volksfürsorge darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tod untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden mit Ausnahme von Sozialversi- Tariferläuterungen Im Folgenden wird Ihnen der beantragte Versicherungsschutz kurz erläutert. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen lediglich eine kurze Übersicht über jene Regelungen bieten. Rentenversicherungen nach Tarifgruppe RE 05 Volksfürsorge Best Rente: Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, wahlweise mit Beitragsrückgewähr und wahlweise mit Rentengarantiezeit Volksfürsorge Best Rente Sofort: Rentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung, wahlweise mit Rentengarantiezeit, gegen Einmalbeitrag Verrentung der Todesfall-Leistung (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird an die Hinterbliebenen eine sofort beginnende e Rente ausgezahlt. Die Rente wird an den überlebenden Ehegatten bzw. den bezugsberechtigten Lebenspartner lebenslang gezahlt. An bezugsberechtigte Kinder zahlen wir die Rente bis zur Vollendung des 18. Lebenshrs. Solange sich das Kind noch in einer Schuloder Berufsausbildung befindet, zahlen wir die Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebenshrs. Davon unabhängig erlischt der Anspruch auf Rente mit dem Tod des bezugsberechtigten Kindes. Ergibt sich eine e Rente, die 1 der en Bezugsgröße nach 18 des 4. Buches des Sozialgesetzbuchs nicht übersteigt, wird an Stelle der Rentenleistung die Todesfall-Leistung als einmaliger Abfindungsbetrag gezahlt. Für die Berechnung der Höhe der Rentenzahlungen im Todesfall stehen die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten die Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05: Die BUZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Versichern wir bei besonderen Risiken Berufsunfähigkeit nicht, z.b. weil die Berufsausübung besonders hohe Anforderungen an die Gesundheit und Leistungsfähigkeit stellt, können wir im Einverständnis mit Ihnen den Begriff der Berufsunfähigkeit abweichend z.b. als Erwerbsunfähigkeit festlegen. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der BUZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsrente (Barrente). Diese kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. cherungsträgern über die Todesursache oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen.werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsminderung beansprucht, darf die Volksfürsorge die im ersten Absatz im ersten Satz genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie Behörden - mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern - auch über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung geführt haben, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Volksfürsorgegruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt der Hinweise zur Datenverarbeitung (insbesondere auch zu obiger Einwilligungserklärung) in den Allgemeinen Informationen Kenntnis nehmen konnte, die mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort - überlassen werden. Die BUZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der BUZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen wieder selbst bezahlen, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05: Die EMZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Erwerbsminderung. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der EMZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine e Erwerbsminderungsrente (Barrente). Bei vollständiger Erwerbsminderung zahlen wir die vereinbarte Barrente in voller Höhe, bei teilweiser Erwerbsminderung in halber Höhe. Die Barrente kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. Die EMZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der EMZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder selber bezahlen, auch wenn weiterhin Erwerbsminderung besteht. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) nach Tarifgruppe HR 05: Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen. Der Einschluss der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nur zu Rentenversicherungen ohne Rentengarantiezeit und ohne Beitragsrückgewähr möglich. Stirbt die versicherte Person, zahlen wir die vereinbarte e Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Haben Sie die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nur für die Aufschubzeit vereinbart, zahlen wir bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn der Hauptversicherung keine Hinterbliebenenrente. Die Hinterbliebenenrente zahlen wir, solange die mitversicherte Person lebt. Die Beitragszahlungsdauer stimmt mit der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung überein. Das Überschuss-System im Rentenbezug ist für die Hauptversicherung und die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Jährliche Rentensteigerung.

Bezugsrecht/Hinterbliebenenleistung bei der Direktversicherung Wird der Ehegatte der versicherten Person bzw. sein in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebender Partner und/oder ein oder mehrere Kinder, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, für den Todesfall der versicherten Person als Leistungsempfänger benannt, steht diesen Personen die vereinbarte Todesfall-Leistung vollständig zur Verfügung. Bei anderen Personen ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Soweit der Volksfürsorge ausdrücklich kein Bezugsberechtigter benannt worden ist, gilt für die Bezugsberechtigung im Todesfall nachstehende Rangfolge: 1. der überlebende Ehegatte, 2. die Kinder des Arbeitnehmers, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, zu gleichen Teilen, 3. die Erben. Ein Bezugsrecht für Angehörige eines nachfolgenden Ranges besteht nur, wenn kein Angehöriger eines vorhergehenden Ranges mehr vorhanden ist. Bei Erben gemäß Nr. 3 ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Volksfürsorge-Dynamik Fester Anpassungssatz Beitrag und Leistungen von beitragspflichtigen Rentenversicherungen erhöhen sich gemäß den Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) bzw. den Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen. Besondere Dynamik-Variante: Der Erhöhungsbeitrag für Ihre Direktversicherung ergibt sich aus dem bisherigen Beitrag multipliziert mit dem Prozentsatz der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, mindestens jedoch multipliziert mit 3. Der hinzukommende Erhöhungsbeitrag wird bei jeder Dynamik-Variante insoweit begrenzt, dass die Summe der zukünftig pro Versicherungshr fälligen Beiträge den Förderhöchstbetrag nicht übersteigt. Liegt durch die Begrenzung der Erhöhungsbeitrag unter den in 1 der Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen (Dynamik) geregelten Mindesterhöhung, unterbleibt ein Erhöhungsangebot. Der Förderhöchstbetrag beträgt 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuzüglich 1.800,00 Euro. Durch die planmäßigen Erhöhungen kann im folgenden Fall die Summe der zukünftig pro Versicherungshr zu zahlenden Beiträge den Förderhöchstbetrag überschreiten: Wenn für den Begünstigten eine Versorgungszusage besteht, deren Beiträge pauschal nach 40 b EStG besteuert werden, beträgt der Förderhöchstbetrag lediglich 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Beitragsanteile, die diesen Förderhöchstbetrag überschreiten, sind nicht steuerlich begünstigt. Es obliegt dem aus dieser Versicherung Begünstigten, darauf zu achten, in welcher Höhe der Förderhöchstbetrag in Anspruch genommen werden kann. Optionen Nachversicherungsgarantie: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Volksfürsorge-Dynamik eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann der Todesfallschutz bzw. die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen gemäß der jeweiligen Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Aufbauphase: (bei den beitragspflichtigen Versicherungen der Tarifgruppe RE 05 eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann innerhalb der ersten 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen (siehe Besondere Bedingungen für die Nachversicherung (Nachversicherungsgarantie) und Aufbauphase ohne erneute Gesundheitsprüfung) eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung verlangt werden, sofern bei Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung stattgefunden hat. Ablaufphase: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Voraussetzung für den Einschluss der Ablaufphase ist, dass bis zum Beginn der Ablaufphase die Aufschubzeit mindestens 12 Jahre beträgt, die versicherte Person ein rechnungsmäßiges Alter zu Beginn der Ablaufphase von höchstens 65 Jahren erreicht hat und eine Beitragsrückgewähr vereinbart ist. Die Ablaufphase dauert 5 Jahre. Bei der Ablaufphase handelt es sich um eine Verkürzungsoption: Während der Ablaufphase können Sie jederzeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende den vorzeitigen Rentenbeginn Ihrer Versicherung beantragen. Auch wenn Sie den Rentenbeginn der Versicherung zu Beginn der Ablaufphase beantragen wollen, müssen Sie diese Frist einhalten. Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung erlischt zum Beginn der Ablaufphase und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Kapitalwahlrecht: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Sie haben die Möglichkeit, anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen (Fristen siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen). Die Kapitalzahlung wird zum Ablauf der Aufschubzeit fällig, sofern die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Durch die Kapitalzahlung erlischt der Vertrag. Teilkapitalauszahlung (gilt bei RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Sie können verlangen, dass die vorgesehenen Rentenleistungen zu Beginn der vereinbarten Rentenzahlung teilweise durch eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von bis zu 30 des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals abgelöst werden, sofern die verbleibende Monatsrente mindestens 5,00 erreicht. Überschuss-Systeme Bonussystem bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05: Bei versicherter Barrente wird standardmäßig bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung eine Bonusrente zusätzlich zu der garantierten Barrenten gezahlt. Diese Bonusrente wird dann jeweils zusammen mit der garantierten Barrente bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gezahlt. Die Höhe der Bonusrente kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Beitragssofortabzug bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05 Alternativ kann die Überschussbeteiligung der BUZ bzw. der EMZ mit den zu zahlenden Beitragen verrechnet werden. Sie zahlen dann nicht den vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe dieses Überschussanteils kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Überschuss-System "Fondsanlage" (Bei der Tarifgruppe RE 05 ohne Hinterbliebenenrente) Die jährlichen Überschussanteile werden dem vereinbarten Anlagestock zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; bei einem Kursrückgang tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können zusätzlich Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Bei negativer Entwicklung des zugrunde gelegten Fonds kann Ihr Fondsguthaben aus diesen Gründen auch deutlich unter der Summe der dem Anlagestock zugeführten Überschussanteile liegen. Wir bieten Ihnen: Welt Invest (AM Generali Komfort Dynamik Global ISIN LU0100847929): Alle Chancen der Aktienmärkte weltweit in einem Fonds - das ist das Ziel von AM Generali Komfort Dynamik Global. Der Fonds investiert in ausgewählte Aktienfonds renommierter Gesellschaften, wobei weltweit angelegte Fonds, Fonds für regionale Einzelmärkte und Themenfonds für wichtige Wachstumstrends berücksichtigt werden. Europa Invest (AM Generali Komfort Dynamik Europa ISIN LU0100847093): Das Wachstumspotential der europäischen Aktienmärkte in einem Fonds erschließt AM Generali Komfort Dynamik Europa durch Anlagen in ausgewählten Aktienfonds mit dem Fokus Europa. Eine Beimischung von Themenfonds nutzt die Chancen wichtiger Wachstumstrends. Euro Plus Invest (AM Generali Komfort Wachstum ISIN LU0100846798): Wachstumsorientierte Anlagen, die den Schwerpunkt auf die Chancen von Aktienfonds legen, aber auch laufende Erträge aus Rentenfonds nutzen, bietet AM Generali Komfort Wachstum. Das Verhältnis liegt etwa bei 70 Aktienfonds und 30 Rentenfonds. Der Anlageschwerpunkt ist Euroland. Es kann jedoch keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Weitere Informationen, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, können Sie dem Verkaufsprospekt der Generali Asset Managers Luxembourg S.A. entnehmen. Diesen Verkaufsprospekt können Sie bei uns anfordern. Hinweis Im Übrigen erhalten Sie bei allen Lebensversicherungen eine Beteiligung an den Überschüssen der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Die Höhe dieser Beteiligung kann Ihnen jedoch nicht garantiert werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt werden.

Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen, falls kein Antrag über VWSU gestellt wird oder keine Kollektivversicherung besteht bzw. gleichzeitig abgeschlossen wird, aufgrund des gestellten Antrags und der nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung vorläufigen Versicherungsschutz: 1 Was ist vorläufig versichert? Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Fall des der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung beantragten Leistungen mit folgenden Einschränkungen: Haben Sie den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung beantragt und tritt während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung ein, so erbringen wir die Leistungen aus der Beitragsfreiheit für die Hauptversicherung und eine etwaige Berufsunfähigkeits/Erwerbsminderungsrente nur, wenn die Hauptversicherung und die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung zustande gekommen sind und solange sie nicht weggefallen sind. In jedem Fall enden die Leistungen bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung spätestens mit dem Ablauf der für die Berufsunfähigkeits/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung beantragten Versicherungsdauer. Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung betragen die Beitragsfreiheit für die Hauptversicherung und eine etwaige Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente einschließlich der Überschussbeteiligung zusammen höchstens 1.000 Euro. Für eine teilweise Erwerbsminderung beträgt die e Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz höchstens 500 Euro. Diese Begrenzungen gelten auch dann, wenn höhere Leistungen beantragt, oder mehrere Anträge auf das Leben derselben Person bei uns gestellt worden sind. Für eine eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz. 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz? Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als 2 Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; b) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben; c) Ihr Antrag nicht von unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweicht. 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? 1. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingang des Antrags in einer Vertriebsdirektion oder in der Hauptverwaltung, spätestens mit dem 3. Tag nach der Unterzeichnung des Antrags. 2. Der vorläufige Versicherungsschutz endet spätestens 6 Monate nach der Unterzeichnung des Antrags. Er endet jedoch vor Ablauf dieser Frist, wenn a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begonnen hat; b) wir Ihren Antrag abgelehnt haben; c) Sie Ihren Antrag angefochten oder bereits vor oder gleichzeitig mit dem Eingang bei uns zurückgenommen haben; d) der Einzug des Einlösungsbeitrags nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen worden ist. 4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen? 1. Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt ist und von denen die versicherte Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. 2. Bei einer Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung, die durch eine von der versicherten Person absichtlich herbeigeführte Krankheit oder Verletzung oder durch versuchte Selbsttötung verursacht worden ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. 5 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung, und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die beantragte Versicherung Anwendung einschließlich derjenigen für mitbeantragte Zusatzversicherungen. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. 2. Ein im Antrag festgelegtes Bezugsrecht gilt auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz. Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Telefon: (040) 28 65-0 Postadresse: 20083 Hamburg Hausadresse: An der Alster 57-63 20099 Hamburg www.volksfuersorge.de Aufsichtsrat: Dr. Walter Thießen, Vorsitzender; Vorstand: Dr. Joachim Lemppenau, Vorsitzender; Herbert Fronert, Helmut Kühl, Hans H. Melchiors, Jörn Stapelfeld, Wolfgang Stopp; Handelsregister AG Hamburg HRB 40 187

Antrag auf Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05 als Direktversicherung Vertragsübertragung zu Direktversicherung (Die Versicherung wird mit folgendem Vertragspartner (Antragsteller) zu den nachfolgend dokumentierten Bedingungen fortgesetzt.) Postadresse: 20083 Hamburg www.volksfuersorge.de Vorvertragsnummer: 1 - - Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Anr. Firma (Arbeitgeber) / Name, Vorname, Titel Anr.: 1=Herr, 2=Frau, 3=Firma Straße, Haus-Nr. PLZ Telefon * Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Anr. Name, Vorname, Titel / Ansprechpartner * Versicherungsnummer: 1 - - Anr.: 1=Herr, 2=Frau Straße, Haus-Nr. PLZ Ausgeübter Beruf Wohnort Diensteintritt Geburtsdatum Telefon * selbständig (GGF) verheiratet / Meister unverheiratet Azubi Personalnummer des Arbeitnehmers Versicherungsumfang bei der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Allgemeine Daten Versicherungsbeginn 01 Eintrittsalter Versicherte Person Jahre Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05, Überschuss-System im Rentenbezug: jährliche Rentensteigerung Volksfürsorge Best Rente (RE1 05) garantierte Monatsrente zum Beginn der Ablaufphase Volksfürsorge Best Rente Sofort (RE2 05) Abweichungen 0 Jahre + X Abgekürzte Beitragszahlungsdauer (nur bei RE1 05) Beitragsrückgewähr 100 (s. Tariferläuterungen, nicht bei Einschluss HR) Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer ohne Ablaufphase garantierte Monatsrente 0 Jahre + X Überschusssystem in der Aufschubzeit: verzinsliche Ansammlung Die Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer enden bei integrierter beitragspflichtiger Ablaufphase 5 Jahre später. Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer ist eine eingeschlossene Ablaufphase beitragsfrei. Die Versicherungsdauer / Aufschubzeit enden dann 5 Jahre später. Ausschluss Beitragsrückgewähr Alternatives Überschuss-System während der Versicherungsdauer / Aufschubzeit : Abweichendes Überschuss- System im Rentenbezug: Jahre Dynamische Bonusrente (nicht bei Einschluss HR) Rentengarantiezeit, falls nicht 5 Jahre (nicht bei Einschluss HR) Bonussystem (nicht bei Best Rente Sofort) Fondsanlage (nicht bei Einschluss HR) Investmentstrategie Welt Invest (1) Europa Invest (2) Euro-Plus Invest (3) Dynamik Fester Anpassungssatz zwischen 3 und 10 (Standardmäßig 5 ) Besondere Dynamik-Variante Anpassungssatz gemäß BBG vpr 5500 / vt 5500-01.2005 Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Berufsunfähigkeit versichert. ggf. zzgl. er garantierter Barrente (in oder in der garantierten Monatsrente) 0 oder Alternativ: Einschluss der Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen und nur bei Kollektivverträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Erwerbsminderung versichert. Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer (nur falls abweichend von Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung bis zum Beginn der Ablaufphase). Jahre Überschuss-System: mit Barrente: Bonusrente ohne Barrente: verzinsliche Ansammlung Alternativ: Beitragssofortabzug

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) Einschluss der individuellen Hinterbliebenenrente nach Tarifgruppe HR 05 Anr.: 1=Herr, 2=Frau e gerantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) in der Aufschubzeit 0 mitzuversichernde Person Anr. Name, Vorname, Titel oder e garantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) im Rentenbezug der Hauptversicherung Geburtsdatum 0 oder Beitrag Zahlungsweise: 1 / jährlich Einmalbeitrag Beitragsvorgabe Anr.: 1=Herr, 2=Frau VWsU Gesamtbeitrag (Haupt- und Zusatzversicherungen) zu zahlender Betrag gemäß Zahlungsweise Kollektivrahmenvertrag (555 / 557) Vertragsnummer Bei Beitragssofortabzug: Die für diese Versicherung in diesem Jahr zu gewährende Überschussbeteiligung ist in diesem Beitrag mit berücksichtigt. Die Höhe des Beitragssofortabzuges kann für die Zukunft nicht garantiert werden, der Beitrag ohne Beitragssofortabzug wird Ihnen im Versicherungsschein genannt. Vertragsform/Bezugsrecht Finanzierung der Beiträge Entgeltumwandlung VFM Arbeitgeberfinanzierung Empfänger/in der Versicherungsleistungen Im Erlebensfall: Im Todesfall Anr. Name, Vorname, Titel die versicherte der versicherten Person Person: Bezugsrecht unwiderruflich (stets bei Entgeltwandlung) oder widerruflich (im Allgemeinen: bei durch den Arbeitgeber finanzierten Direktversicherungen) Geburtsdatum Besondere Vereinbarungen Falls gewünscht, bitte ankreuzen. Besondere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie hier oder auf einem Zusatzblatt niedergeschrieben und von der Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG schriftlich bestätigt werden. Beitragszahlung Einzugsermächtigung: Ich ermächtige die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG widerruflich, die fälligen Beträge vom nachstehenden Konto einzuziehen. Kontonummer Bankleitzahl Name und des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) Alternativ: Direktzahler (nicht bei VWsU / VFM) Besonderheiten für Kollektivrahmenverträge. Kollektivvertragsnummer Stellung des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer Gesellschafter beherrschender GGF Ehegatte Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG) - Der/Die Bevollmächtigte der o. g. Firma ist: Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ Wohnort Nat.-Kennz. Der / Die Antragsteller/in handelt auf eigene Rechnung. Der/Die Antragsteller/in handelt auf fremde Rechnung und hat die Erklärung nach dem GwG (Formular vt 0140) ausgefüllt beigefügt. Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG): Der/Die Antragsteller/in hat sich ausgewiesen durch Personalausweis Reisepass Der Ausweis/Pass hat im Original vorgelegen. Nr. Ausstellende Behörde gültig bis Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit

Fragen bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung mit Barrente (ab einer en Barrente von 1.500 ) Wegen der Höhe des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes für Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung benötigen wir zusätzliche Auskünfte. Wir bitten Sie deshalb, die nachstehenden Fragen 1-6 umfassend zu beantworten. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, geben Sie bitte unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte gesondertes Blatt beifügen. Wünschen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz mit einer en Barrente ab 2.000, bitten wir um eine kurze Begründung Ihres Versicherungsbedarfs mit Einkommensbelegen (ist dies erforderlich, wird Sie unser Vermittler darum bitten). 1. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? Falls : Gründungshr der Firma Anzahl der Mitarbeiter 2. Welche Tätigkeiten überwiegen? (bitte ggf. prozentualen Anteil angeben) kaufmännische/verwaltende freiberufliche aufsichtsführende künstlerische 3. Welche Ausbildung haben Sie; Ihr beruflicher Werdegang (Lehrabschluss, Meisterbrief, Studium, Fachausbildung, Sonstiges)? körperliche/handwerkliche 4. Wie hoch war Ihr jährliches Bruttoeinkommen in den letzten 3 Jahren aus der zu versichernden Tätigkeit? Jahr Jahr Jahr 5. Haben Sie weitere Einkünfte? Kapitalanlagen Vermietung/Verpachtung 6. Welche Leistungen haben Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität zu erwarten? Höhe der Anwartschaften? a) Sozialversicherung b) Betriebliche Altersversorgung c) Beamtenversorgung d) Zusatzversorgung (z.b. Berufsständisches Versorgungswerk) e) f) jährlich jährlich Bestehen für Sie weitere private Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität oder sind solche beantragt? aus anderen Quellen (bitte nähere Angaben): Sonstige jährlich Wichtig für den/die Antragsteller/in und die zu versichernde Person: Die anliegenden Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie enthalten Einwilligungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung sowie Hinweise auf das Widerspruchsrecht. Mit meiner Unterschrift mache ich die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Unterschriften Datum Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Firmenstempel und Unterschrift Eine Modellrechnung mit den voraussichtlichen, unverbindlichen Leistungen habe ich erhalten. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Duplikat des Versicherungsscheins an Vermittler? vpr Bezirk Stat-Datum Sink-Nr. Name des Mitarbeiters MA.-Nr.

Dieses Blatt kann abgetrennt werden und das Original in einem verschlossenen Umschlag dem Vermittler ausgehändigt werden. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Name, Vorname Antragsteller (Versicherungsnehmer) Geburtsdatum e Rente Versicherungsantrag vom Vermittler Bezirk Gesundheitserklärung (nur für Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung oder mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) Wenn die folgenden Fragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich beantwortet werden, kann die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG den Vertrag aufheben (Rücktritt, Anfechtung) und Leistungen verweigern. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden auf der folgenden Seite. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG nachzuholen. a) Sind Sie besonderen Gefahren beim Sport oder in der Freizeit ausgesetzt? (z. B. Flugsport, Fallschirmspringen, Motorsport, Tauchen) Wenn, welchen? b) Welchen Arzt haben Sie zuletzt aufgesucht? Name und Anschrift Wann? Weswegen? c) Körpergröße: cm Körpergewicht: kg d) Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente (ohne empfängnisverhütende Mittel), Alkohol oder Drogen? e) Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt? f) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten/Organe ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? (Eine Behandlung wegen einer Erkältungskrankheit ist nicht anzuzeigen.) Herz, Kreislauf, Blutdruck, Thrombose, Cholesterinerhöhung, Diabetes, Gicht, Blut, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsorgane, Leber, Drüsen, Multiple Sklerose, Muskelschwund, Nerven, Psyche, Rheuma, Ohren, Sehbehinderung ab 8 Dioptrien, Infektionskrankheiten, Haut, Tumore, Krebs Fragen, die zusätzlich bei beantragter Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung zu beantworten sind: g) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? Allergien, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Hexenschuss, Ischias, Lumbalgien, Muskeln h) Besteht eine Beeinträchtigung? (z. B. Verkrümmung der Wirbelsäule, fehlende oder gebrauchsbehinderte Glieder, Beeinträchtigung der Sinnesorgane) i) Beziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente? Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen d) - i) mit beantwortet haben, füllen Sie bitte die Zusatzerklärung über die Gesundheitsverhältnisse - K1MR 0010 - aus): Konkrete Gesundheitsdaten werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben. Ich bin damit einverstanden, dass in dem Versicherungsschein/ der Versorgungszusage eventuell enthaltene Risikozuschläge oder ausschlüsse (wie z.b. ein Leistungsausschluss bei Beschwerden des Rückens und der Wirbelsäule sowie deren Folgen) dem Arbeitgeber indirekt Rückschlüsse auf die Gesundheitsdaten ermöglichen können. Unterschrift Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Angaben des Vermittlers Die Antworten auf die Gesundheitsfragen wurden eingetragen von: der zu versichernden mir (nach Angaben der zu Person versichernden Person) Datum Unterschrift des Vermittlers Bezirk

Schlusserklärungen Die Annahme des Antrages muss schriftlich durch die Hauptverwaltung erfolgen. Vertragsgrundlagen für die Lebensversicherung Es gelten die auf den jeweiligen Tarif anwendbare Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. einschließlich der Tarifbestimmungen sowie die Besonderen Bedingungen für die Direktversicherungen, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Gebühren Die Gebührenregelung für die Lebensversicherung ist in den Allgemeinen Informationen aufgeführt, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort überlassen werden. Widerspruchsrecht Der Versicherungsnehmer hat das Recht, dem Abschluss der Versicherungsverträge ab Antragstellung bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Textform (z.b. schriftlich, E-Mail) zu widersprechen. Nähere Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können den Unterlagen entnommen werden, die dem Versicherungsnehmer zugesandt werden. Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Die Abgabe selbständiger Deckungszusagen ist den Vermittlern untersagt und ohne rechtliche Wirkung. Schweigepflichtentbindungsklausel (Auskunftserteilung der zu versichernden Person) Für die Lebensversicherung ermächtige ich die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG (im folgenden Volksfürsorge genannt), zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen; dies gilt nur für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten 3 Jahre (für eine Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung: 5 Jahre) nach der Antragsannahme. Die Volksfürsorge darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tod untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden mit Ausnahme von Sozialversi- Tariferläuterungen Im Folgenden wird Ihnen der beantragte Versicherungsschutz kurz erläutert. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen lediglich eine kurze Übersicht über jene Regelungen bieten. Rentenversicherungen nach Tarifgruppe RE 05 Volksfürsorge Best Rente: Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, wahlweise mit Beitragsrückgewähr und wahlweise mit Rentengarantiezeit Volksfürsorge Best Rente Sofort: Rentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung, wahlweise mit Rentengarantiezeit, gegen Einmalbeitrag Verrentung der Todesfall-Leistung (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird an die Hinterbliebenen eine sofort beginnende e Rente ausgezahlt. Die Rente wird an den überlebenden Ehegatten bzw. den bezugsberechtigten Lebenspartner lebenslang gezahlt. An bezugsberechtigte Kinder zahlen wir die Rente bis zur Vollendung des 18. Lebenshrs. Solange sich das Kind noch in einer Schuloder Berufsausbildung befindet, zahlen wir die Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebenshrs. Davon unabhängig erlischt der Anspruch auf Rente mit dem Tod des bezugsberechtigten Kindes. Ergibt sich eine e Rente, die 1 der en Bezugsgröße nach 18 des 4. Buches des Sozialgesetzbuchs nicht übersteigt, wird an Stelle der Rentenleistung die Todesfall-Leistung als einmaliger Abfindungsbetrag gezahlt. Für die Berechnung der Höhe der Rentenzahlungen im Todesfall stehen die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten die Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05: Die BUZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Versichern wir bei besonderen Risiken Berufsunfähigkeit nicht, z.b. weil die Berufsausübung besonders hohe Anforderungen an die Gesundheit und Leistungsfähigkeit stellt, können wir im Einverständnis mit Ihnen den Begriff der Berufsunfähigkeit abweichend z.b. als Erwerbsunfähigkeit festlegen. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der BUZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsrente (Barrente). Diese kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. cherungsträgern über die Todesursache oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen.werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsminderung beansprucht, darf die Volksfürsorge die im ersten Absatz im ersten Satz genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie Behörden - mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern - auch über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung geführt haben, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Volksfürsorgegruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt der Hinweise zur Datenverarbeitung (insbesondere auch zu obiger Einwilligungserklärung) in den Allgemeinen Informationen Kenntnis nehmen konnte, die mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort - überlassen werden. Die BUZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der BUZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen wieder selbst bezahlen, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05: Die EMZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Erwerbsminderung. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der EMZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine e Erwerbsminderungsrente (Barrente). Bei vollständiger Erwerbsminderung zahlen wir die vereinbarte Barrente in voller Höhe, bei teilweiser Erwerbsminderung in halber Höhe. Die Barrente kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. Die EMZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der EMZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder selber bezahlen, auch wenn weiterhin Erwerbsminderung besteht. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) nach Tarifgruppe HR 05: Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen. Der Einschluss der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nur zu Rentenversicherungen ohne Rentengarantiezeit und ohne Beitragsrückgewähr möglich. Stirbt die versicherte Person, zahlen wir die vereinbarte e Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Haben Sie die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nur für die Aufschubzeit vereinbart, zahlen wir bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn der Hauptversicherung keine Hinterbliebenenrente. Die Hinterbliebenenrente zahlen wir, solange die mitversicherte Person lebt. Die Beitragszahlungsdauer stimmt mit der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung überein. Das Überschuss-System im Rentenbezug ist für die Hauptversicherung und die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Jährliche Rentensteigerung.

Bezugsrecht/Hinterbliebenenleistung bei der Direktversicherung Wird der Ehegatte der versicherten Person bzw. sein in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebender Partner und/oder ein oder mehrere Kinder, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, für den Todesfall der versicherten Person als Leistungsempfänger benannt, steht diesen Personen die vereinbarte Todesfall-Leistung vollständig zur Verfügung. Bei anderen Personen ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Soweit der Volksfürsorge ausdrücklich kein Bezugsberechtigter benannt worden ist, gilt für die Bezugsberechtigung im Todesfall nachstehende Rangfolge: 1. der überlebende Ehegatte, 2. die Kinder des Arbeitnehmers, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, zu gleichen Teilen, 3. die Erben. Ein Bezugsrecht für Angehörige eines nachfolgenden Ranges besteht nur, wenn kein Angehöriger eines vorhergehenden Ranges mehr vorhanden ist. Bei Erben gemäß Nr. 3 ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Volksfürsorge-Dynamik Fester Anpassungssatz Beitrag und Leistungen von beitragspflichtigen Rentenversicherungen erhöhen sich gemäß den Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) bzw. den Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen. Besondere Dynamik-Variante: Der Erhöhungsbeitrag für Ihre Direktversicherung ergibt sich aus dem bisherigen Beitrag multipliziert mit dem Prozentsatz der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, mindestens jedoch multipliziert mit 3. Der hinzukommende Erhöhungsbeitrag wird bei jeder Dynamik-Variante insoweit begrenzt, dass die Summe der zukünftig pro Versicherungshr fälligen Beiträge den Förderhöchstbetrag nicht übersteigt. Liegt durch die Begrenzung der Erhöhungsbeitrag unter den in 1 der Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen (Dynamik) geregelten Mindesterhöhung, unterbleibt ein Erhöhungsangebot. Der Förderhöchstbetrag beträgt 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuzüglich 1.800,00 Euro. Durch die planmäßigen Erhöhungen kann im folgenden Fall die Summe der zukünftig pro Versicherungshr zu zahlenden Beiträge den Förderhöchstbetrag überschreiten: Wenn für den Begünstigten eine Versorgungszusage besteht, deren Beiträge pauschal nach 40 b EStG besteuert werden, beträgt der Förderhöchstbetrag lediglich 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Beitragsanteile, die diesen Förderhöchstbetrag überschreiten, sind nicht steuerlich begünstigt. Es obliegt dem aus dieser Versicherung Begünstigten, darauf zu achten, in welcher Höhe der Förderhöchstbetrag in Anspruch genommen werden kann. Optionen Nachversicherungsgarantie: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Volksfürsorge-Dynamik eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann der Todesfallschutz bzw. die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen gemäß der jeweiligen Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Aufbauphase: (bei den beitragspflichtigen Versicherungen der Tarifgruppe RE 05 eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann innerhalb der ersten 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen (siehe Besondere Bedingungen für die Nachversicherung (Nachversicherungsgarantie) und Aufbauphase ohne erneute Gesundheitsprüfung) eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung verlangt werden, sofern bei Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung stattgefunden hat. Ablaufphase: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Voraussetzung für den Einschluss der Ablaufphase ist, dass bis zum Beginn der Ablaufphase die Aufschubzeit mindestens 12 Jahre beträgt, die versicherte Person ein rechnungsmäßiges Alter zu Beginn der Ablaufphase von höchstens 65 Jahren erreicht hat und eine Beitragsrückgewähr vereinbart ist. Die Ablaufphase dauert 5 Jahre. Bei der Ablaufphase handelt es sich um eine Verkürzungsoption: Während der Ablaufphase können Sie jederzeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende den vorzeitigen Rentenbeginn Ihrer Versicherung beantragen. Auch wenn Sie den Rentenbeginn der Versicherung zu Beginn der Ablaufphase beantragen wollen, müssen Sie diese Frist einhalten. Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung erlischt zum Beginn der Ablaufphase und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Kapitalwahlrecht: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Sie haben die Möglichkeit, anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen (Fristen siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen). Die Kapitalzahlung wird zum Ablauf der Aufschubzeit fällig, sofern die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Durch die Kapitalzahlung erlischt der Vertrag. Teilkapitalauszahlung (gilt bei RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Sie können verlangen, dass die vorgesehenen Rentenleistungen zu Beginn der vereinbarten Rentenzahlung teilweise durch eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von bis zu 30 des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals abgelöst werden, sofern die verbleibende Monatsrente mindestens 5,00 erreicht. Überschuss-Systeme Bonussystem bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05: Bei versicherter Barrente wird standardmäßig bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung eine Bonusrente zusätzlich zu der garantierten Barrenten gezahlt. Diese Bonusrente wird dann jeweils zusammen mit der garantierten Barrente bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gezahlt. Die Höhe der Bonusrente kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Beitragssofortabzug bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05 Alternativ kann die Überschussbeteiligung der BUZ bzw. der EMZ mit den zu zahlenden Beitragen verrechnet werden. Sie zahlen dann nicht den vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe dieses Überschussanteils kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Überschuss-System "Fondsanlage" (Bei der Tarifgruppe RE 05 ohne Hinterbliebenenrente) Die jährlichen Überschussanteile werden dem vereinbarten Anlagestock zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; bei einem Kursrückgang tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können zusätzlich Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Bei negativer Entwicklung des zugrunde gelegten Fonds kann Ihr Fondsguthaben aus diesen Gründen auch deutlich unter der Summe der dem Anlagestock zugeführten Überschussanteile liegen. Wir bieten Ihnen: Welt Invest (AM Generali Komfort Dynamik Global ISIN LU0100847929): Alle Chancen der Aktienmärkte weltweit in einem Fonds - das ist das Ziel von AM Generali Komfort Dynamik Global. Der Fonds investiert in ausgewählte Aktienfonds renommierter Gesellschaften, wobei weltweit angelegte Fonds, Fonds für regionale Einzelmärkte und Themenfonds für wichtige Wachstumstrends berücksichtigt werden. Europa Invest (AM Generali Komfort Dynamik Europa ISIN LU0100847093): Das Wachstumspotential der europäischen Aktienmärkte in einem Fonds erschließt AM Generali Komfort Dynamik Europa durch Anlagen in ausgewählten Aktienfonds mit dem Fokus Europa. Eine Beimischung von Themenfonds nutzt die Chancen wichtiger Wachstumstrends. Euro Plus Invest (AM Generali Komfort Wachstum ISIN LU0100846798): Wachstumsorientierte Anlagen, die den Schwerpunkt auf die Chancen von Aktienfonds legen, aber auch laufende Erträge aus Rentenfonds nutzen, bietet AM Generali Komfort Wachstum. Das Verhältnis liegt etwa bei 70 Aktienfonds und 30 Rentenfonds. Der Anlageschwerpunkt ist Euroland. Es kann jedoch keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Weitere Informationen, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, können Sie dem Verkaufsprospekt der Generali Asset Managers Luxembourg S.A. entnehmen. Diesen Verkaufsprospekt können Sie bei uns anfordern. Hinweis Im Übrigen erhalten Sie bei allen Lebensversicherungen eine Beteiligung an den Überschüssen der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Die Höhe dieser Beteiligung kann Ihnen jedoch nicht garantiert werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt werden.

Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer und gewähren Ihnen, falls kein Antrag über VWSU gestellt wird oder keine Kollektivversicherung besteht bzw. gleichzeitig abgeschlossen wird, aufgrund des gestellten Antrags und der nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Lebensversicherung vorläufigen Versicherungsschutz: 1 Was ist vorläufig versichert? Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Fall des der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung beantragten Leistungen mit folgenden Einschränkungen: Haben Sie den Einschluss einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs- Zusatzversicherung beantragt und tritt während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung ein, so erbringen wir die Leistungen aus der Beitragsfreiheit für die Hauptversicherung und eine etwaige Berufsunfähigkeits/Erwerbsminderungsrente nur, wenn die Hauptversicherung und die Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung zustande gekommen sind und solange sie nicht weggefallen sind. In jedem Fall enden die Leistungen bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung spätestens mit dem Ablauf der für die Berufsunfähigkeits/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung beantragten Versicherungsdauer. Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung betragen die Beitragsfreiheit für die Hauptversicherung und eine etwaige Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente einschließlich der Überschussbeteiligung zusammen höchstens 1.000 Euro. Für eine teilweise Erwerbsminderung beträgt die e Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz höchstens 500 Euro. Diese Begrenzungen gelten auch dann, wenn höhere Leistungen beantragt, oder mehrere Anträge auf das Leben derselben Person bei uns gestellt worden sind. Für eine eingeschlossene Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung besteht kein vorläufiger Versicherungsschutz. 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz? Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als 2 Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; b) Sie das Zustandekommen der beantragten Versicherung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht haben; c) Ihr Antrag nicht von unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweicht. 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? 1. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingang des Antrags in einer Vertriebsdirektion oder in der Hauptverwaltung, spätestens mit dem 3. Tag nach der Unterzeichnung des Antrags. 2. Der vorläufige Versicherungsschutz endet spätestens 6 Monate nach der Unterzeichnung des Antrags. Er endet jedoch vor Ablauf dieser Frist, wenn a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versicherung begonnen hat; b) wir Ihren Antrag abgelehnt haben; c) Sie Ihren Antrag angefochten oder bereits vor oder gleichzeitig mit dem Eingang bei uns zurückgenommen haben; d) der Einzug des Einlösungsbeitrags nicht möglich war oder dem Einzug widersprochen worden ist. 4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen? 1. Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im Antrag gefragt ist und von denen die versicherte Person vor seiner Unterzeichnung Kenntnis hatte, auch wenn diese im Antrag angegeben wurden. 2. Bei einer Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung, die durch eine von der versicherten Person absichtlich herbeigeführte Krankheit oder Verletzung oder durch versuchte Selbsttötung verursacht worden ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. 5 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung, und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? 1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die beantragte Versicherung Anwendung einschließlich derjenigen für mitbeantragte Zusatzversicherungen. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. 2. Ein im Antrag festgelegtes Bezugsrecht gilt auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz. Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Telefon: (040) 28 65-0 Postadresse: 20083 Hamburg Hausadresse: An der Alster 57-63 20099 Hamburg www.volksfuersorge.de Aufsichtsrat: Dr. Walter Thießen, Vorsitzender; Vorstand: Dr. Joachim Lemppenau, Vorsitzender; Herbert Fronert, Helmut Kühl, Hans H. Melchiors, Jörn Stapelfeld, Wolfgang Stopp; Handelsregister AG Hamburg HRB 40 187

Antrag auf Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05 als Direktversicherung Vertragsübertragung zu Direktversicherung (Die Versicherung wird mit folgendem Vertragspartner (Antragsteller) zu den nachfolgend dokumentierten Bedingungen fortgesetzt.) Postadresse: 20083 Hamburg www.volksfuersorge.de Vorvertragsnummer: 1 - - Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Anr. Firma (Arbeitgeber) / Name, Vorname, Titel Anr.: 1=Herr, 2=Frau, 3=Firma Straße, Haus-Nr. PLZ Telefon * Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Anr. Name, Vorname, Titel / Ansprechpartner * Versicherungsnummer: 1 - - Anr.: 1=Herr, 2=Frau Straße, Haus-Nr. PLZ Ausgeübter Beruf Wohnort Diensteintritt Geburtsdatum Telefon * selbständig (GGF) verheiratet / Meister unverheiratet Azubi Personalnummer des Arbeitnehmers Versicherungsumfang bei der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG Allgemeine Daten Versicherungsbeginn 01 Eintrittsalter Versicherte Person Jahre Rentenversicherung nach Tarifgruppe RE 05, Überschuss-System im Rentenbezug: jährliche Rentensteigerung Volksfürsorge Best Rente (RE1 05) garantierte Monatsrente zum Beginn der Ablaufphase Volksfürsorge Best Rente Sofort (RE2 05) Abweichungen 0 Jahre + X Abgekürzte Beitragszahlungsdauer (nur bei RE1 05) Beitragsrückgewähr 100 (s. Tariferläuterungen, nicht bei Einschluss HR) Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer ohne Ablaufphase garantierte Monatsrente 0 Jahre + X Überschusssystem in der Aufschubzeit: verzinsliche Ansammlung Die Aufschubzeit/Beitragszahlungsdauer enden bei integrierter beitragspflichtiger Ablaufphase 5 Jahre später. Bei abgekürzter Beitragszahlungsdauer ist eine eingeschlossene Ablaufphase beitragsfrei. Die Versicherungsdauer / Aufschubzeit enden dann 5 Jahre später. Ausschluss Beitragsrückgewähr Alternatives Überschuss-System während der Versicherungsdauer / Aufschubzeit : Abweichendes Überschuss- System im Rentenbezug: Jahre Dynamische Bonusrente (nicht bei Einschluss HR) Rentengarantiezeit, falls nicht 5 Jahre (nicht bei Einschluss HR) Bonussystem (nicht bei Best Rente Sofort) Fondsanlage (nicht bei Einschluss HR) Investmentstrategie Welt Invest (1) Europa Invest (2) Euro-Plus Invest (3) Dynamik Fester Anpassungssatz zwischen 3 und 10 (Standardmäßig 5 ) Besondere Dynamik-Variante Anpassungssatz gemäß BBG vpr 5500 / vt 5500-01.2005 Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Berufsunfähigkeit versichert. ggf. zzgl. er garantierter Barrente (in oder in der garantierten Monatsrente) 0 oder Alternativ: Einschluss der Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05 (nicht möglich bei Einmalbeiträgen und nur bei Kollektivverträgen) Es ist stets Beitragsfreiheit der Hauptversicherung und ggf. eingeschlossener Zusatzversicherungen bei Erwerbsminderung versichert. Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer (nur falls abweichend von Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung bis zum Beginn der Ablaufphase). Jahre Überschuss-System: mit Barrente: Bonusrente ohne Barrente: verzinsliche Ansammlung Alternativ: Beitragssofortabzug

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) Einschluss der individuellen Hinterbliebenenrente nach Tarifgruppe HR 05 Anr.: 1=Herr, 2=Frau e gerantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) in der Aufschubzeit 0 mitzuversichernde Person Anr. Name, Vorname, Titel oder e garantierte Hinterbliebenenrente (in oder der garantierten Monatsrente) im Rentenbezug der Hauptversicherung Geburtsdatum 0 oder Beitrag Zahlungsweise: 1 / jährlich Einmalbeitrag Beitragsvorgabe Anr.: 1=Herr, 2=Frau VWsU Gesamtbeitrag (Haupt- und Zusatzversicherungen) zu zahlender Betrag gemäß Zahlungsweise Kollektivrahmenvertrag (555 / 557) Vertragsnummer Bei Beitragssofortabzug: Die für diese Versicherung in diesem Jahr zu gewährende Überschussbeteiligung ist in diesem Beitrag mit berücksichtigt. Die Höhe des Beitragssofortabzuges kann für die Zukunft nicht garantiert werden, der Beitrag ohne Beitragssofortabzug wird Ihnen im Versicherungsschein genannt. Vertragsform/Bezugsrecht Finanzierung der Beiträge Entgeltumwandlung VFM Arbeitgeberfinanzierung Empfänger/in der Versicherungsleistungen Im Erlebensfall: Im Todesfall Anr. Name, Vorname, Titel die versicherte der versicherten Person Person: Bezugsrecht unwiderruflich (stets bei Entgeltwandlung) oder widerruflich (im Allgemeinen: bei durch den Arbeitgeber finanzierten Direktversicherungen) Geburtsdatum Besondere Vereinbarungen Falls gewünscht, bitte ankreuzen. Besondere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie hier oder auf einem Zusatzblatt niedergeschrieben und von der Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG schriftlich bestätigt werden. Beitragszahlung Einzugsermächtigung: Ich ermächtige die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG widerruflich, die fälligen Beträge vom nachstehenden Konto einzuziehen. Kontonummer Bankleitzahl Name und des Geldinstituts (Bank, Sparkasse etc.) Alternativ: Direktzahler (nicht bei VWsU / VFM) Besonderheiten für Kollektivrahmenverträge. Kollektivvertragsnummer Stellung des Arbeitnehmers: Arbeitnehmer Gesellschafter beherrschender GGF Ehegatte Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG) - Der/Die Bevollmächtigte der o. g. Firma ist: Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ Wohnort Nat.-Kennz. Der / Die Antragsteller/in handelt auf eigene Rechnung. Der/Die Antragsteller/in handelt auf fremde Rechnung und hat die Erklärung nach dem GwG (Formular vt 0140) ausgefüllt beigefügt. Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz (GwG): Der/Die Antragsteller/in hat sich ausgewiesen durch Personalausweis Reisepass Der Ausweis/Pass hat im Original vorgelegen. Nr. Ausstellende Behörde gültig bis Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit

Fragen bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung mit Barrente (ab einer en Barrente von 1.500 ) Wegen der Höhe des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes für Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung benötigen wir zusätzliche Auskünfte. Wir bitten Sie deshalb, die nachstehenden Fragen 1-6 umfassend zu beantworten. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, geben Sie bitte unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte gesondertes Blatt beifügen. Wünschen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz mit einer en Barrente ab 2.000, bitten wir um eine kurze Begründung Ihres Versicherungsbedarfs mit Einkommensbelegen (ist dies erforderlich, wird Sie unser Vermittler darum bitten). 1. Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? Falls : Gründungshr der Firma Anzahl der Mitarbeiter 2. Welche Tätigkeiten überwiegen? (bitte ggf. prozentualen Anteil angeben) kaufmännische/verwaltende freiberufliche aufsichtsführende künstlerische 3. Welche Ausbildung haben Sie; Ihr beruflicher Werdegang (Lehrabschluss, Meisterbrief, Studium, Fachausbildung, Sonstiges)? körperliche/handwerkliche 4. Wie hoch war Ihr jährliches Bruttoeinkommen in den letzten 3 Jahren aus der zu versichernden Tätigkeit? Jahr Jahr Jahr 5. Haben Sie weitere Einkünfte? Kapitalanlagen Vermietung/Verpachtung 6. Welche Leistungen haben Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität zu erwarten? Höhe der Anwartschaften? a) Sozialversicherung b) Betriebliche Altersversorgung c) Beamtenversorgung d) Zusatzversorgung (z.b. Berufsständisches Versorgungswerk) e) f) jährlich jährlich Bestehen für Sie weitere private Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bzw. Invalidität oder sind solche beantragt? aus anderen Quellen (bitte nähere Angaben): Sonstige jährlich Wichtig für den/die Antragsteller/in und die zu versichernde Person: Die anliegenden Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrags. Sie enthalten Einwilligungen zur Entbindung von der Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung sowie Hinweise auf das Widerspruchsrecht. Mit meiner Unterschrift mache ich die Schlusserklärungen zum Inhalt dieses Antrags. Unterschriften Datum Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Antragsteller/in (Versicherungsnehmer/in) Firmenstempel und Unterschrift Eine Modellrechnung mit den voraussichtlichen, unverbindlichen Leistungen habe ich erhalten. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Duplikat des Versicherungsscheins an Vermittler? vpr Bezirk Stat-Datum Sink-Nr. Name des Mitarbeiters MA.-Nr.

Dieses Blatt kann abgetrennt werden und das Original in einem verschlossenen Umschlag dem Vermittler ausgehändigt werden. Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Name, Vorname Antragsteller (Versicherungsnehmer) Geburtsdatum e Rente Versicherungsantrag vom Vermittler Bezirk Gesundheitserklärung (nur für Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung oder mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung) Wenn die folgenden Fragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich beantwortet werden, kann die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG den Vertrag aufheben (Rücktritt, Anfechtung) und Leistungen verweigern. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden auf der folgenden Seite. Angaben, die Sie hier nicht machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar schriftlich an die Hauptverwaltung der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG nachzuholen. a) Sind Sie besonderen Gefahren beim Sport oder in der Freizeit ausgesetzt? (z. B. Flugsport, Fallschirmspringen, Motorsport, Tauchen) Wenn, welchen? b) Welchen Arzt haben Sie zuletzt aufgesucht? Name und Anschrift Wann? Weswegen? c) Körpergröße: cm Körpergewicht: kg d) Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente (ohne empfängnisverhütende Mittel), Alkohol oder Drogen? e) Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt? f) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten/Organe ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? (Eine Behandlung wegen einer Erkältungskrankheit ist nicht anzuzeigen.) Herz, Kreislauf, Blutdruck, Thrombose, Cholesterinerhöhung, Diabetes, Gicht, Blut, Atmungs-, Verdauungs-, Harn- und Geschlechtsorgane, Leber, Drüsen, Multiple Sklerose, Muskelschwund, Nerven, Psyche, Rheuma, Ohren, Sehbehinderung ab 8 Dioptrien, Infektionskrankheiten, Haut, Tumore, Krebs Fragen, die zusätzlich bei beantragter Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung zu beantworten sind: g) Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Krankheiten ärztlich behandelt, beraten, operiert oder untersucht worden? Allergien, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Hexenschuss, Ischias, Lumbalgien, Muskeln h) Besteht eine Beeinträchtigung? (z. B. Verkrümmung der Wirbelsäule, fehlende oder gebrauchsbehinderte Glieder, Beeinträchtigung der Sinnesorgane) i) Beziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente? Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen d) - i) mit beantwortet haben, füllen Sie bitte die Zusatzerklärung über die Gesundheitsverhältnisse - K1MR 0010 - aus): Konkrete Gesundheitsdaten werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben. Ich bin damit einverstanden, dass in dem Versicherungsschein/ der Versorgungszusage eventuell enthaltene Risikozuschläge oder ausschlüsse (wie z.b. ein Leistungsausschluss bei Beschwerden des Rückens und der Wirbelsäule sowie deren Folgen) dem Arbeitgeber indirekt Rückschlüsse auf die Gesundheitsdaten ermöglichen können. Unterschrift Datum Zu versichernde Person (Arbeitnehmer/in) Vor- und Zuname Angaben des Vermittlers Die Antworten auf die Gesundheitsfragen wurden eingetragen von: der zu versichernden mir (nach Angaben der zu Person versichernden Person) Datum Unterschrift des Vermittlers Bezirk

Schlusserklärungen Die Annahme des Antrages muss schriftlich durch die Hauptverwaltung erfolgen. Vertragsgrundlagen für die Lebensversicherung Es gelten die auf den jeweiligen Tarif anwendbare Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ggf. einschließlich der Tarifbestimmungen sowie die Besonderen Bedingungen für die Direktversicherungen, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Gebühren Die Gebührenregelung für die Lebensversicherung ist in den Allgemeinen Informationen aufgeführt, die dem Versicherungsnehmer zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort überlassen werden. Widerspruchsrecht Der Versicherungsnehmer hat das Recht, dem Abschluss der Versicherungsverträge ab Antragstellung bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Textform (z.b. schriftlich, E-Mail) zu widersprechen. Nähere Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können den Unterlagen entnommen werden, die dem Versicherungsnehmer zugesandt werden. Verantwortlichkeit für den Antrag/Nebenabreden Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Die Abgabe selbständiger Deckungszusagen ist den Vermittlern untersagt und ohne rechtliche Wirkung. Schweigepflichtentbindungsklausel (Auskunftserteilung der zu versichernden Person) Für die Lebensversicherung ermächtige ich die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG (im folgenden Volksfürsorge genannt), zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben alle Ärzte, Krankenhäuser, sonstige Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder Pflege war oder sein werde, sowie andere Personenversicherer und Pflegepersonen über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen; dies gilt nur für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten 3 Jahre (für eine Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung: 5 Jahre) nach der Antragsannahme. Die Volksfürsorge darf auch die Ärzte, die die Todesursache feststellen, und die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tod untersuchen oder behandeln werden, sowie Behörden mit Ausnahme von Sozialversi- Tariferläuterungen Im Folgenden wird Ihnen der beantragte Versicherungsschutz kurz erläutert. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die jeweils anwendbaren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen lediglich eine kurze Übersicht über jene Regelungen bieten. Rentenversicherungen nach Tarifgruppe RE 05 Volksfürsorge Best Rente: Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung, wahlweise mit Beitragsrückgewähr und wahlweise mit Rentengarantiezeit Volksfürsorge Best Rente Sofort: Rentenversicherung auf ein Leben mit sofort beginnender Rentenzahlung, wahlweise mit Rentengarantiezeit, gegen Einmalbeitrag Verrentung der Todesfall-Leistung (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird an die Hinterbliebenen eine sofort beginnende e Rente ausgezahlt. Die Rente wird an den überlebenden Ehegatten bzw. den bezugsberechtigten Lebenspartner lebenslang gezahlt. An bezugsberechtigte Kinder zahlen wir die Rente bis zur Vollendung des 18. Lebenshrs. Solange sich das Kind noch in einer Schuloder Berufsausbildung befindet, zahlen wir die Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebenshrs. Davon unabhängig erlischt der Anspruch auf Rente mit dem Tod des bezugsberechtigten Kindes. Ergibt sich eine e Rente, die 1 der en Bezugsgröße nach 18 des 4. Buches des Sozialgesetzbuchs nicht übersteigt, wird an Stelle der Rentenleistung die Todesfall-Leistung als einmaliger Abfindungsbetrag gezahlt. Für die Berechnung der Höhe der Rentenzahlungen im Todesfall stehen die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten die Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen, die mit dem Versicherungsschein ausgehändigt werden. Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nach Tarifgruppe BUZ 05: Die BUZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit. Versichern wir bei besonderen Risiken Berufsunfähigkeit nicht, z.b. weil die Berufsausübung besonders hohe Anforderungen an die Gesundheit und Leistungsfähigkeit stellt, können wir im Einverständnis mit Ihnen den Begriff der Berufsunfähigkeit abweichend z.b. als Erwerbsunfähigkeit festlegen. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der BUZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsrente (Barrente). Diese kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. cherungsträgern über die Todesursache oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen.werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit/ Erwerbsminderung beansprucht, darf die Volksfürsorge die im ersten Absatz im ersten Satz genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben, sowie Behörden - mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern - auch über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung geführt haben, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus. Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass die Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Volksfürsorgegruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt der Hinweise zur Datenverarbeitung (insbesondere auch zu obiger Einwilligungserklärung) in den Allgemeinen Informationen Kenntnis nehmen konnte, die mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort - überlassen werden. Die BUZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der BUZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen wieder selbst bezahlen, auch wenn weiterhin Berufsunfähigkeit besteht. Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung (EMZ) nach Tarifgruppe EMZ 05: Die EMZ wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen und leistet bei bedingungsgemäßer Erwerbsminderung. Die Leistung umfasst die Beitragsfreiheit für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossene Zusatzversicherungen einschließlich der EMZ. Falls vereinbart zahlen wir darüber hinaus eine e Erwerbsminderungsrente (Barrente). Bei vollständiger Erwerbsminderung zahlen wir die vereinbarte Barrente in voller Höhe, bei teilweiser Erwerbsminderung in halber Höhe. Die Barrente kann in oder in Prozent der 100fachen en Rente der Hauptversicherung beantragt werden. Bei der Berechnung dieser Bezugsgröße werden die Werte der Ablaufphase nicht berücksichtigt. Die EMZ erlischt spätestens zu Beginn der Ablaufphase, wenn Sie eine kürzere Versicherungsdauer der EMZ beantragt haben zum beantragten Zeitpunkt. Danach müssen Sie die fälligen Beiträge für Ihre Hauptversicherung und eingeschlossenen Zusatzversicherungen wieder selber bezahlen, auch wenn weiterhin Erwerbsminderung besteht. Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HR) nach Tarifgruppe HR 05: Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung wird zu einer Rentenversicherung (Hauptversicherung) abgeschlossen. Der Einschluss der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nur zu Rentenversicherungen ohne Rentengarantiezeit und ohne Beitragsrückgewähr möglich. Stirbt die versicherte Person, zahlen wir die vereinbarte e Hinterbliebenenrente, wenn die mitversicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Haben Sie die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung nur für die Aufschubzeit vereinbart, zahlen wir bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn der Hauptversicherung keine Hinterbliebenenrente. Die Hinterbliebenenrente zahlen wir, solange die mitversicherte Person lebt. Die Beitragszahlungsdauer stimmt mit der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung überein. Das Überschuss-System im Rentenbezug ist für die Hauptversicherung und die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Jährliche Rentensteigerung.

Bezugsrecht/Hinterbliebenenleistung bei der Direktversicherung Wird der Ehegatte der versicherten Person bzw. sein in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebender Partner und/oder ein oder mehrere Kinder, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, für den Todesfall der versicherten Person als Leistungsempfänger benannt, steht diesen Personen die vereinbarte Todesfall-Leistung vollständig zur Verfügung. Bei anderen Personen ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Soweit der Volksfürsorge ausdrücklich kein Bezugsberechtigter benannt worden ist, gilt für die Bezugsberechtigung im Todesfall nachstehende Rangfolge: 1. der überlebende Ehegatte, 2. die Kinder des Arbeitnehmers, für die er Kindergeld oder einen Freibetrag nach 32 Abs. 3 und 4 S. 1-3 EStG erhält, zu gleichen Teilen, 3. die Erben. Ein Bezugsrecht für Angehörige eines nachfolgenden Ranges besteht nur, wenn kein Angehöriger eines vorhergehenden Ranges mehr vorhanden ist. Bei Erben gemäß Nr. 3 ist die Todesfall-Leistung auf eine Summe in Höhe der üblichen Beerdigungskosten i. S. v. 159 Abs. 4 VVG beschränkt. Volksfürsorge-Dynamik Fester Anpassungssatz Beitrag und Leistungen von beitragspflichtigen Rentenversicherungen erhöhen sich gemäß den Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) bzw. den Besonderen Bedingungen für Direktversicherungen. Besondere Dynamik-Variante: Der Erhöhungsbeitrag für Ihre Direktversicherung ergibt sich aus dem bisherigen Beitrag multipliziert mit dem Prozentsatz der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, mindestens jedoch multipliziert mit 3. Der hinzukommende Erhöhungsbeitrag wird bei jeder Dynamik-Variante insoweit begrenzt, dass die Summe der zukünftig pro Versicherungshr fälligen Beiträge den Förderhöchstbetrag nicht übersteigt. Liegt durch die Begrenzung der Erhöhungsbeitrag unter den in 1 der Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen (Dynamik) geregelten Mindesterhöhung, unterbleibt ein Erhöhungsangebot. Der Förderhöchstbetrag beträgt 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zuzüglich 1.800,00 Euro. Durch die planmäßigen Erhöhungen kann im folgenden Fall die Summe der zukünftig pro Versicherungshr zu zahlenden Beiträge den Förderhöchstbetrag überschreiten: Wenn für den Begünstigten eine Versorgungszusage besteht, deren Beiträge pauschal nach 40 b EStG besteuert werden, beträgt der Förderhöchstbetrag lediglich 4 der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Die Beitragsanteile, die diesen Förderhöchstbetrag überschreiten, sind nicht steuerlich begünstigt. Es obliegt dem aus dieser Versicherung Begünstigten, darauf zu achten, in welcher Höhe der Förderhöchstbetrag in Anspruch genommen werden kann. Optionen Nachversicherungsgarantie: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Volksfürsorge-Dynamik eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann der Todesfallschutz bzw. die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen gemäß der jeweiligen Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie erhöht werden. Aufbauphase: (bei den beitragspflichtigen Versicherungen der Tarifgruppe RE 05 eingeschlossen) Sofern die versicherte Person das rechnungsmäßige Eintrittsalter von 45 Jahren noch nicht überschritten hat, kann innerhalb der ersten 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen (siehe Besondere Bedingungen für die Nachversicherung (Nachversicherungsgarantie) und Aufbauphase ohne erneute Gesundheitsprüfung) eine Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung verlangt werden, sofern bei Abschluss der Versicherung eine Gesundheitsprüfung stattgefunden hat. Ablaufphase: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Voraussetzung für den Einschluss der Ablaufphase ist, dass bis zum Beginn der Ablaufphase die Aufschubzeit mindestens 12 Jahre beträgt, die versicherte Person ein rechnungsmäßiges Alter zu Beginn der Ablaufphase von höchstens 65 Jahren erreicht hat und eine Beitragsrückgewähr vereinbart ist. Die Ablaufphase dauert 5 Jahre. Bei der Ablaufphase handelt es sich um eine Verkürzungsoption: Während der Ablaufphase können Sie jederzeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende den vorzeitigen Rentenbeginn Ihrer Versicherung beantragen. Auch wenn Sie den Rentenbeginn der Versicherung zu Beginn der Ablaufphase beantragen wollen, müssen Sie diese Frist einhalten. Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung erlischt zum Beginn der Ablaufphase und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Kapitalwahlrecht: (bei der Tarifgruppe RE 05 mit Beitragsrückgewähr eingeschlossen) Sie haben die Möglichkeit, anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen (Fristen siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen). Die Kapitalzahlung wird zum Ablauf der Aufschubzeit fällig, sofern die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Durch die Kapitalzahlung erlischt der Vertrag. Teilkapitalauszahlung (gilt bei RE 05 mit Beitragsrückgewähr) Sie können verlangen, dass die vorgesehenen Rentenleistungen zu Beginn der vereinbarten Rentenzahlung teilweise durch eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe von bis zu 30 des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals abgelöst werden, sofern die verbleibende Monatsrente mindestens 5,00 erreicht. Überschuss-Systeme Bonussystem bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05: Bei versicherter Barrente wird standardmäßig bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung eine Bonusrente zusätzlich zu der garantierten Barrenten gezahlt. Diese Bonusrente wird dann jeweils zusammen mit der garantierten Barrente bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer, längstens jedoch für die Dauer der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gezahlt. Die Höhe der Bonusrente kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Beitragssofortabzug bei den Tarifgruppen BUZ 05 und EMZ 05 Alternativ kann die Überschussbeteiligung der BUZ bzw. der EMZ mit den zu zahlenden Beitragen verrechnet werden. Sie zahlen dann nicht den vollen, sondern nur einen ermäßigten Beitrag. Die Höhe dieses Überschussanteils kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Überschuss-System "Fondsanlage" (Bei der Tarifgruppe RE 05 ohne Hinterbliebenenrente) Die jährlichen Überschussanteile werden dem vereinbarten Anlagestock zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Entwicklung der Vermögenswerte des Anlagestocks ist nicht vorauszusehen. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerung einen Wertzuwachs zu erzielen; bei einem Kursrückgang tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können zusätzlich Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage beeinflussen. Bei negativer Entwicklung des zugrunde gelegten Fonds kann Ihr Fondsguthaben aus diesen Gründen auch deutlich unter der Summe der dem Anlagestock zugeführten Überschussanteile liegen. Wir bieten Ihnen: Welt Invest (AM Generali Komfort Dynamik Global ISIN LU0100847929): Alle Chancen der Aktienmärkte weltweit in einem Fonds - das ist das Ziel von AM Generali Komfort Dynamik Global. Der Fonds investiert in ausgewählte Aktienfonds renommierter Gesellschaften, wobei weltweit angelegte Fonds, Fonds für regionale Einzelmärkte und Themenfonds für wichtige Wachstumstrends berücksichtigt werden. Europa Invest (AM Generali Komfort Dynamik Europa ISIN LU0100847093): Das Wachstumspotential der europäischen Aktienmärkte in einem Fonds erschließt AM Generali Komfort Dynamik Europa durch Anlagen in ausgewählten Aktienfonds mit dem Fokus Europa. Eine Beimischung von Themenfonds nutzt die Chancen wichtiger Wachstumstrends. Euro Plus Invest (AM Generali Komfort Wachstum ISIN LU0100846798): Wachstumsorientierte Anlagen, die den Schwerpunkt auf die Chancen von Aktienfonds legen, aber auch laufende Erträge aus Rentenfonds nutzen, bietet AM Generali Komfort Wachstum. Das Verhältnis liegt etwa bei 70 Aktienfonds und 30 Rentenfonds. Der Anlageschwerpunkt ist Euroland. Es kann jedoch keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Weitere Informationen, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, können Sie dem Verkaufsprospekt der Generali Asset Managers Luxembourg S.A. entnehmen. Diesen Verkaufsprospekt können Sie bei uns anfordern. Hinweis Im Übrigen erhalten Sie bei allen Lebensversicherungen eine Beteiligung an den Überschüssen der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG. Die Höhe dieser Beteiligung kann Ihnen jedoch nicht garantiert werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen, die Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt werden.