Abschlussprüfung 2014 Häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung
1. In welchen Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt? Es finden vier schriftliche Prüfungen statt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Englisch ablegen. Je nach Wahlpflichtfächergruppe kommen somit noch zwei weitere Prüfungsfächer hinzu. Wahlpflichtfächergruppe I: Mathematik I und Physik Wahlpflichtfächergruppe II: Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (BwR) Wahlpflichtfächergruppe III: Mathematik II sowie das jeweilige Wahlpflichtfach Hinweis: Die Wahlpflichtfächer für die Gruppe III sind an der Realschule Geretsried Französisch und Kunst".
2. Wie sieht die schriftliche Prüfung aus? Für die schriftliche Prüfung werden vom Staatsministerium einheitliche Aufgaben für ganz Bayern gestellt. Aus den gestellten Aufgaben werden entsprechend näherer Bestimmungen des Staatsministeriums eine Aufgabe oder Aufgabengruppe für die jeweilige Klasse ausgewählt. Bei Parallelklassen können für jede Klasse verschiedene Aufgaben ausgesucht werden. Den besten Überblick können Sie sich verschaffen, wenn Sie die gestellten Aufgaben der letzten Jahre betrachten. Diese sind in Buchläden als Sammelwerk und Prüfungsvorbereitung zu erhalten. Viele Schüler schaffen sich zur Vorbereitung ein solches Buch an. Die zweite Möglichkeit bietet sich durch unseren Link zu den Abschlussprüfungen (www.realschule.bayern.de/eltern/pruefungen/abschlusspruefung)
3. Was wird geprüft? Im Fach Deutsch besteht die Prüfung aus einer Erörterung bzw. einem textgebundenen Aufsatz, in den Fächern Englisch und Französisch aus einer Textaufgabe, einer Übersetzung in das Deutsche und aus Aufgaben zur Kommunikationsfähigkeit. Bei anderen Fremdsprachen aus einer Übersetzung eines deutschen Textes in die Fremdsprache, in den übrigen Fächern aus einer Aufgabe oder Aufgabengruppe. In den Fächern Kunsterziehung, Werken und Haushalt und Ernährung" der Wahlpflichtfächergruppe III wird /wurde auch eine praktische Prüfung durchgeführt. Die Grundlage für die Abschlussprüfung stellt der Jahrgangsstoff der 10. Klasse dar und das dafür benötigte Grundwissen der vorangegangenen Schuljahre. Viele Schüler müssen sich deshalb individuell mit dem Lernstoff auseinandersetzen.
4. Wie kann eine effektive Vorbereitung aussehen? Eine gute Möglichkeit hierzu bietet folgendes Vorgehen: Bei der Bearbeitung einer Abschlussprüfung aus den Vorjahren werden womöglich einige stoffliche Lücken festgestellt. Der Schüler soll nun versuchen, seinen Wissensstand so zu erweitern, dass die Lösung der Aufgabe möglich ist. Nach Bearbeitung der Aufgabe sollte man für sich noch folgende Fragen gewissenhaft beantworten: Was konnte ich sofort beantworten, was nicht? Gab es Besonderheiten bei der Aufgabenstellung, auf die ich in Zukunft achten muss? Waren Aufgaben zu beabeiten, die ich in gleicher oder ähnlicher Form schon in einer anderen Abschlussprüfung gesehen habe? Für welche Aufgaben habe ich die meiste Zeit verwendet? Wie kann ich die Arbeitsgeschwindigkeit bei den einzelnen Aufgaben erhöhen? Werden diese Fragen ehrlich beantwortet, ist der erste Schritt in eine effektive Vorbereitung getan.
5. Wann kann ein Schüler eine mündliche Prüfung ablegen? Schüler können sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn in einem Vorrückungsfach, das Nichtprüfungsfach ist, die Leistungen im Jahresfortgang mit 5 oder 6 bewertet wurden. Diese Prüfung dauert 20 Minuten. > Dienstag, 20.05.2014 u. Mittwoch, 21.05.2014 Ein Schüler kann sich in einem Prüfungsfach einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Diese Prüfung dauert ebenfalls 20 Minuten. 69 RSO
6. Wie lange dauert eine mündliche Prüfung? Die mündliche Prüfung in einem Nichtprüfungsfach dauert in der Regel 20 Minuten. In einem Prüfungsfach dauert die mündliche Prüfung in der Regel ebenfalls 20 Minuten
7. Wie wird die Gesamtnote gebildet? Die Gesamtnote der Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote. In Nichtprüfungsfächern gelten bereits die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten. Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung, in den Fächern Kunsterziehung, Werken und Haushalt und Ernährung die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. Siehe auch 72 RSO
Ein Rechenbeispiel: Englisch: Jahresfortgang: 4 Abschlussprüfung: 3 Gesamtnote: 3 Die Note aus der Abschlussprüfung überwiegt.
Ein weiteres Beispiel Englisch: Jahresfortgang: 3 Abschlussprüfung: 4 Gesamtnote: 4 Die Note aus der Abschlussprüfung überwiegt zunächst. Eine mündliche Prüfung ist möglich. Sollte hier z.b. die Note 2 erzielt werden, wird die Abschlussprüfungsnote neu berechnet:
Die Jahresfortgangsnote bleibt natürlich: 3 Abschlussprüfung: 4 (2x) Mündliche Prüfung: 2 (1x) Neue Prüfungsnote: 3 Damit Gesamtnote: 3
8. Wann kann Notenausgleich gewährt werden? Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern wird bei 1. Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach, 2. Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3. mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt. Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch sowie bei Schülerinnen und Schülern, die neben der Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern in einem weiteren Vorrückungsfach Gesamtnote 5 oder 6 erhalten haben.
9. Kann die Abschlussprüfung wiederholt werden? Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck auch die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Schulleiters. Ein Prüfling, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann zur Abschlussprüfung erst zum nächsten Prüfungstermin und nur noch einmal zugelassen werden. Dabei ist die Höchstausbildungsdauer zu berücksichtigen. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Staatsministerium oder die von ihm beauftragte Stelle.
Listening Prüfung- Englisch Der Listening Test findet in Klassenräumen statt; Sollten akustische Probleme auftauchen, werden diese unmittelbar behoben. Sie können sicher sein, dass ich jedes ihrer Kinder, wie meine eigenen betrachte.
Termine AP 2014 RS Geretsried Notenschluss: 13.05.2014 Mitteilung Jahresfortgangsnoten:15.05.2014 ggf. Meldung zur mdl. Prüfung in NPF: 16.05.2014 Mdl. Prüfung in NPF: 20./21.05.2014 Neue Jahresfortgangsnoten: 23.05.2014 AP Französisch mündlich, 26.-30.05.2014 AP Kunst praktisch 28.05.2014 AP F,D,E 04.06 bis 06.06.2014 MI/II,BwR,Phy,Kunst: 25.06.2014-27.06.2014 Ergebnisse der schriftl. AP: 03.07.2014, 18.00 Uhr ggf. Meldung zur mdl. Prüf. in PF: 04.07.2014 Mdl. Prüfungen: 07.07.-09.07.2014 Überreichung der Zeugnisse: Fr., 18.07.2014
Weitere Fragen Wir wünschen allen Prüflingen eine gute Vorbereitung Gottes Segen und Das Quäntchen Glück, das sich der Tüchtige verdient.
Guten Abend