> Gesetzeskonforme Langzeitarchivierung. Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer!



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Transkript:

> Gesetzeskonforme Langzeitarchivierung eurodata GmbH Schafflerhofstr. 1 1220 Wien Telefon +43 (1) 774 70 73 0 Telefax +43 (1) 774 70 73 12 www.eurodata.co.at E-Mail: office@eurodata.co.at Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer! Erhalten Sie bereits Rechnungen Ihrer Lieferanten per Email in elektronischer Form? Haben Sie wichtige Dokumente oder Daten, welche Sie gerne sicher archivieren möchten bzw. müssen? Wenn ja, dann wissen Sie ja bereits, welchen Mehraufwand Ihnen als Rechnungsempfänger eine elektronische Rechnung verursacht, denn Sie müssen sich ja schon jetzt um die Prüfung der digitalen Signatur und die gesetzeskonforme Archivierung dieser digitalen Dokumente kümmern. Möglicherweise müssen Sie diese Belege auch selber ausdrucken, um sie Ihrem Steuerberater zur Verbuchung übergeben zu können. Um Sie von diesen zusätzlichen Aufgaben sichere, gesetzeskonforme elektronische Langzeitarchivierung, Ausdrucken der digitalen Originalbelege und Verteilung an Ihren Steuerberater für die Verbuchung zu entlasten, hat eurodata das Produkt edmail2archive entwickelt, welches wir Ihnen hiermit gerne kurz vorstellen würden. Zusätzlich finden Sie auch weitergehende Informationen, die Sie als Rechnungsempfänger von digitalen Rechnungen generell beachten müssen. Euro Data Datenverarbeitungsdienst Gesellschaft m.b.h. HRB 13.938 Gerichtsstand Wien Firmenbuchnummer FN 122557g UID: ATU16065709 Bank Austria AG BLZ 12000 Konto Nr. 606 000 800 IBAN: AT10 1200 0006 0600 0800 SWIFT: BKAU AT WW Erste Bank AG BLZ 20111 Konto Nr. 028 35045 IBAN: AT40 2011 1000 0283 5045 SWIFT: GIBA AT WW

Was ist edmail2archive? edmail2archive übernimmt für Sie die gesetzeskonforme Archivierung Ihrer elektronischen Belege, Verträge, Rechnungen, Fotos oder anderer für Sie wichtigen Dokumente. Sie erhalten dafür von uns eine persönliche Email-Adresse, an die Sie einfach beliebige Dokumente (als Anhang) per Email schicken können. Alle Dokumente, die wir auf diese Weise erhalten, werden automatisch in Ihrem persönlichen Langzeitarchiv in unserem Rechenzentrum gespeichert und garantiert für 10 Jahre aufbewahrt. Ihre archivierten Daten können Sie jederzeit komfortabel über eine verschlüsselte Verbindung über das Internet abrufen. Für die Nutzung von edmail2archive benötigen Sie keine weitere Software! Somit haben Sie im Falle einer Finanzprüfung jederzeit Zugriff auf Ihre digitalen Originalbelege! Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch den kompletten Ausdruck all Ihrer Belege bis hin zur Übersendung direkt zu Ihrem Steuerberater. Somit ist gewährleistet, dass Sie alle Belege in gewohnter Form zur Verbuchung haben! Was kostet edmail2archive? Die Kosten von edmail2archive belaufen sich auf EUR 15,- pro Monat für ein Archiv mit einer Kapazität für durchschnittlich 10.000 Rechnungen 1 (512MB). Die Kapazität Ihres Archivs kann jederzeit erhöht werden und passt sich somit dem Wachstum Ihres Unternehmens an. Ein kleiner Betrag für eine sorgenfreie Lösung! Den optionalen Druck- und Verteilservice gibt es bereits ab EUR 10,- und richtet sich nach der Anzahl und Gewicht der versandten Pakete. Wie kann ich edmail2archive bestellen? Bitte verwenden Sie das Bestellformular in der Anlage (Sie können dieses gleich am Bildschirm ausfüllen) und senden Sie uns das unterschriebene Formular per Fax an +43 (1) 774 70 73-12. Haben Sie noch Fragen? Gerne beantworten wir all Ihre Fragen persönlich! Rufen Sie einfach unsere Hotline unter der Telefonnummer +43 (1) 774 70 73-45 oder informieren Sie sich auf unserer Homepage über unsere IT-Dienstleistungen: www.eurodata.co.at 1 bei einer Größe von 50 KB je Rechnung

Die elektronische Rechnung im Geschäftsleben Auswirkungen beim Rechnungsempfänger! Die elektronische Rechnung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zahlreiche Großunternehmen versenden bzw. planen bereits Fakturen und Gutschriften nur mehr auf elektronischem Weg zu versenden, da dies ein erhebliches Einsparungspotential für den Rechnungsaussteller mit sich bringt. Statt einer Papierrechnung per Brief erhält der Rechnungsempfänger nur mehr ein digitales Dokument (meist eine PDF-Datei) per Email. Im Business-to-Consumer Bereich, also im Privatbereich, ist dieser Prozess schon seit einigen Jahren zu beobachten. Wir alle kennen die gängige Praxis, dass z.b. der Handy- Netzbetreiber oder der Strom- bzw. Gaslieferant seinen privaten Endkunden die elektronische Rechnung durch Bonifikationen schmackhaft macht, bzw. sogar zusätzliche Entgelte verlangt, wenn der Privatkunde weiterhin auf eine Papierrechnung besteht. Für die Privatperson ist eine elektronische Rechnung im Normalfall auch nicht weiter tragisch, da der private Kunde sich weder um Vorsteuerabzug noch um gesetzliche Aufbewahrungspflichten kümmern muss. Rechnungsempfänger ist Unternehmer Was ist zu beachten? Der Unternehmer, der elektronische Rechnungen erhält, wird vor einige neue Herausforderungen gestellt, denn er hat ab sofort einige wichtige Punkte zu beachten, die der österreichische Gesetzgeber für die Anerkennung von Elektronischen Rechnungen vorschreibt: Nur wenn eine elektronische Rechnung eine gültige Signatur (=digitale Unterschrift) aufweist, ist der Vorsteuerabzug möglich! Diese digitale Signatur gewährleistet die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes einer elektronischen Rechnung. Eine elektronische Rechnung OHNE gültiger fortgeschrittener elektronischer Signatur berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug! Die digitale Signatur muss vom Rechnungsempfänger auf ihre Gültigkeit überprüft werden! Der Nachweis über die Echtheit und Unversehrtheit der Daten ist Teil der Rechnung! Die übermittelten digitalen Rechnungen sind vom Rechnungsempfänger wie auch im Falle von Papierrechnungen mindestens 7 Jahre lang aufzubewahren und bei einer Prüfung dem Finanzamt in elektronischer Form bereitzustellen! Das bedeutet, der Unternehmer muss sich selbst um die Archivierung der elektronischen Rechnungen kümmern, um bei einer Prüfung seiner Mitwirkungspflicht nachkommen zu können. Der Ausdruck der elektronischen Rechnungen stellt nur eine Rechnungskopie dar und berechtigt alleine NICHT zum Vorsteuerabzug!

Die oben angeführten Punkte stellen für den Unternehmer schon eine gewisse Herausforderung dar. Erstens muss der Unternehmer wissen, wie er überhaupt eine digitale Signatur korrekt prüft, um gegebenenfalls reagieren zu können, wenn die Prüfung nicht das gewünschte Ergebnis liefert. Zweitens muss der Unternehmer die technischen und administrativen Voraussetzungen schaffen, um seiner Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Mit dem einfachen Brennen auf CD oder DVD ist es keinesfalls getan, denn der Zeitraum in dem ein Silberling fehlerhaft wird, kann sehr kurz sein. Dies wurde auch schon durch zahlreiche Tests der IT-Branche belegt. Eine korrekte und vor allem sichere Langzeitarchivierung erfordert daher einen hohen technischen und auch laufenden administrativen Aufwand! Doch selbst wenn die obigen Herausforderungen einigermaßen zufrieden stellend gelöst wurden, gilt es noch einen weiteren Punkt zu bedenken: Wie bekommt der Steuerberater nun die elektronischen Rechnungen zur Verbuchung? Der Steuerberater benötigt von seinem Klienten eine geordnete und vollständige Übergabe aller notwendigen Unterlagen, um seine Arbeit ordnungsgemäß durchführen zu können. Ein einfaches Weiterleiten von elektronischen Rechnungen via Email zum Steuerberater ist in der Praxis nicht durchführbar, denn dies würde auf Seiten des Steuerberaters zu einem erheblichen Verwaltungs- und Druckaufwand führen, der letztendlich wieder vom Klienten zu bezahlen wäre. Bei elektronischen Rechnungen wird es dem Unternehmer daher leider nicht erspart bleiben, diese dann doch wieder selber auszudrucken und zusammen mit seinen anderen Papierbelegen dem Steuerberater wie gewohnt zur Verfügung zu stellen. Was passiert, wenn ich bei einer Finanzprüfung die digitalen Originale nicht vorlegen kann? Seit 1. Jänner 2007 gibt es durch die Änderungen in der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie dem Inkrafttreten des Betrugsbekämpfungsgesetzes deutlich schärfere Bedingungen für die Führung von Aufzeichnungen. Die BAO sieht ja schon seit

längerem die Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern in entsprechender Form vor. Nach 163 BAO kann die sachliche Richtigkeit der Buchhaltung nun aber auch dann angezweifelt werden, wenn eine Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Unternehmer Unterlagen, wie z.b. elektronische Rechnungen, nicht oder nicht in entsprechender Form vorlegen kann und daher eine Überprüfung nicht möglich ist. Dies kann nach Auffassung der Behörde eine Schätzungsverpflichtung nach sich ziehen! Die ausgedruckte Rechnung stellt ausschließlich eine Kopie dar und berechtigt allein nicht zu Vorsteuerabzug. Daher kann es zu Rückforderungen seitens des Finanzamtes kommen. eurodata Ihr IT-Partner in Europa Die eurodata wurde 1965 in Saarbrücken/Deutschland gegründet. Heute sind wir in zehn europäischen Ländern mit dreizehn Gesellschaften vertreten und betreuen mit mehr als 500 Mitarbeitern allein in Deutschland an vier Standorten über 50.000 Kunden. Seit 1972 betreibt die eurodata Österreich ein eigenes Rechenzentrum in Wien. Wo werden Ihre Daten archiviert? Ihre Daten werden sicher und professionell im Rechenzentrum der eurodata in Wien und zusätzlich im Rechenzentrum in Saarbrücken, einem der modernsten Rechenzentren in Deutschland, archiviert und aufbewahrt. Einige technische Merkmale unseres Hochleistungsrechenzentrums sind: Zwei Rechenzentren mit über 600m2 in getrennten Gebäuden (Online- Spiegelung) Voll redundante Stromversorgung mit zwei zentralen USV-Anlagen Notstromversorgung über USV und Dieselgeneratoren mit einer Gesamtleistung von 1,6 MW Brandfrüherkennung und vollautomatische Stickstofflöschanlage Redundante Klimatisierung der Racks und der Rechenzentren Ständige Überwachung der Hard- und Software Alarmgesichert Multiredundante Internet-Anbindung mit Mehrfach Giga-Bit Weitere Informationen zu unserem Unternehmen, Dienstleistungen und Produkten erhalten Sie im Internet unter www.eurodata.eu.