Landkreis St. Wendel Kreisjugendamt

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Transkript:

Landkreis St. Wendel Kreisjugendamt Grundlage der Kostenübernahme gemäß 90 Abs. 3 SGB VIII (Subventionierung) Auf der Grundlage des 90 Abs. 3 SGB VIII (und des 14 VO SKBBG im Vorschuljahr) übernimmt der Landkreis St. Wendel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in der Folge Kreisjugendamt genannt) Teilnahmebeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. der Nachmittagsbetreuung in einer freiwilligen Ganztagsschule ganz oder anteilig, sofern die Belastung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. 1) Umfang der Subventionierung Subventionsfähig ist der Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kinderkrippe, eines Kindergartens, eines Kinderhorts und einer freiwilligen Ganztagsschule. Bietet die Betreuungseinrichtung ein gemeinsames Mittagessen an, ist auch dieses abzüglich einer Haushaltsersparnis von einem Euro pro Tag subventionsfähig. Sonstige Kosten für Essen und Getränke werden nicht berücksichtigt. Gleichfalls unberücksichtigt bleiben Kosten für Spiel- und Lernmaterialien sowie Fahrtkosten. Die vereinbarte Betreuungszeit sowie der zu zahlende Kostenbeitrag (Elternbeitrag) sind von der Kindertageseinrichtung bzw. dem Träger der Nachmittagsbetreuung auf dem entsprechenden Formular zu bestätigen (Anlage Bescheinigung Kindertageseinrichtung / im Rahmen einer schulischen Nachmittagsbetreuung). 2) Antrag Die Subventionierung ist grundsätzlich nur auf Antrag möglich. Die Antragstellung sollte aus Beweissicherungsgründen sofort schriftlich erfolgen. Eine Bearbeitung des Antrages kann frühestens erfolgen wenn dem Kreisjugendamt das unterschriebene Antragsformular sowie die zugehörigen vollständig ausgefüllten Anlagen vorliegen. Antragsformulare einschließlich der Anlagen sind beim Kreisjugendamt bzw. dem Internetauftritt des Landkreises St. Wendel erhältlich. 3) Prüfung der zumutbaren Belastung Das Kreisjugendamt ist zur Prüfung der Einkommensverhältnisse und der daraus resultierenden zumutbaren Belastung verpflichtet. Diese Prüfung setzt die Erhebung personenbezogener Daten voraus. Die Angabe dieser Daten ist freiwillig, wobei eine Verweigerung der Mitwirkung eine Antragsbearbeitung ausschließt. Eine Subventionierung wird in diesem Fall versagt. Werden Angaben gemacht, müssen diese der Wahrheit entsprechen. Falsche oder bewusst unvollständige Angaben können zur sofortigen Aufhebung der Subventionsbewilligung führen. Zu Unrecht erbrachte Leistungen werden vom Kreisjugendamt zurückgefordert. Das Kreisjugendamt behält sich weiterhin die Erstattung einer Strafanzeige gemäß 263 StGB (Betrug / Leistungsmissbrauch) vor. Ebenso vorbehalten bleibt die Prüfung des Leistungsbezugs durch andere Sozialleistungsträger im Rahmen der Sachbearbeitung. bitte wenden!

Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind die Nachweise aller Einkünfte und aller Ausgaben und Belastungen beizufügen (siehe Anlage 1). Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen ist die Anlage 1 zum Antrag auf Kostenübernahme von beiden Elternteilen auszufüllen. Lebt das Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so ist die Anlage 1 nur von diesem Elternteil auszufüllen. 4) vorrangige Leistungen Werden vorrangige Leistungen nicht beantragt, behält sich das Kreisjugendamt vor, diese als fiktives Einkommen zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt bei nicht geltend gemachten Unterhaltsansprüchen. 5) Mitwirkungsverpflichtung Die Subventionierung ist keine Dauerleistung. Sie kann jederzeit entfallen, wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse ändern. Es besteht somit die Verpflichtung, dem Kreisjugendamt jede Änderung der persönlichen und der wirtschaftlichen Situation (dazu gehören auch einmalige Zahlungen wie z.b. Steuer- oder Nebenkostenerstattungen) unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nach 60 SGB I nicht oder nur unzureichend nach und wird dadurch die Sachverhaltsklärung erschwert oder verhindert, stellt das Kreisjugendamt gemäß 66 SGB I die Leistung bis zur Sachverhaltsklärung ohne weitere Ermittlungen ganz oder teilweise ein. 6) Verfahren Sind die Voraussetzungen erfüllt, erlässt die Verwaltung einen Bewilligungsbescheid, der als Kopie auch an die beauftragte Kindertageseinrichtung bzw. den Träger der Nachmittagsbetreuung gesandt wird. Die bewilligte Subvention wird bis auf Widerruf direkt an den Träger der Einrichtung überwiesen. Die Zahlung gilt rechtlich als an den Antragsteller geleistet. 7) Mittagessen Auch Mittagessen, welches das anspruchsberechtigte Kind in einer Kindertageseinrichtung bzw. einer schulischen Nachmittagsbetreuung gemeinsam mit anderen Kindern einnimmt, ist subventionsfähig (siehe Punkt 1). Da Zuschüsse zum Mittagessen auch im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (sogenanntes Bildungspaket) vorgesehen sind und die Leistungen der Jugendhilfe nachrangig sind, prüft das Kreisjugendamt seine sachliche Zuständigkeit und leitet den Antrag bei Unzuständigkeit an den zuständigen Leistungsträger weiter. Dieser Weiterleitung und Datenweitergabe muss der Antragsteller ausdrücklich zustimmen (Punkt 5 des Antragsformulars). Ihre Ansprechpartner sind: Frau Neis 06851-801-5148 Zi.-Nr.: E 34 Frau Notar 06851-801-5144 Zi.-Nr.: E 20 Frau Scheid 06851-801-5145 Zi.-Nr.: E 21 Frau Steinmetz 06851-801-5143 Zi.-Nr.: E 19

Landkreis St. Wendel Kreisjugendamt Mommstr. 21-31 Gebäude H 66606 St. Wendel Ansprechpartner: Frau Neis 06851-801-5148 Zi Nr.: E 34 Frau Notar 06851-801-5144 Zi.-Nr.: E 20 Frau Scheid 06851-801-5145 Zi Nr.: E 21 Frau Steinmetz 06851-801-5143 Zi.-Nr.: E 19 Eingangsdatum: Antrag auf eine Leistung gemäß SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Übernahme Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung Krippe Kindergarten letztes Kindergartenjahr Kinderhort Antrag auf eine Leistung gemäß Kreistagsbeschluss vom 23.03.2009 bei analoger Anwendung des 90 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe Übernahme Teilnahmebeitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung (FGTS) Übernahme anteiliger Kosten für Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung / im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung (oder Weiterleitung an zuständigen Leistungsträger gemäß Punkt 5) Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den nötigen Nachweisen versehen ist. Antragsteller/in: Telefonnummer: 1. Angaben zum Kind, für das die Leistung beantragt wird Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Geschlecht weiblich männlich Staatsangehörigkeit Straße, Hausnummer PLZ, Ort Sorgerecht (Sorgeerklärung / Negativattest ist vorzulegen) Eltern gemeinsam Mutter Vater Dritter (Vormund) 2. Angaben zu den Eltern Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Arbeitgeber mit Angabe des Arbeitsortes: Vater ledig verheiratet seit getrennt lebend seit geschieden seit verwitwet seit wiederverheiratet seit Mutter ledig verheiratet seit getrennt lebend seit geschieden seit verwitwet seit wiederverheiratet seit Befinden Sie sich in Aus-/ Weiterbildung oder Umschulung? ja nein ja nein Bitte wenden!

3. Angaben zur Kindertageseinrichtung (KiTa) / Schule und Einrichtung der Nachmittagsbetreuung (FGTS) Einrichtung/ Schule Ort Die Leistung wird beantragt ab Wurde in der Vergangenheit der Teilnahmebeitrag von einem anderen Jugendhilfeträger übernommen? ja von bis nein Wenn ja, von wem?: 4. Angaben zwecks Prüfung der zumutbaren Belastung Kind lebt bei den Eltern Kind lebt nur bei der Mutter * Kind lebt nur bei dem Vater * Kind lebt bei : * Anlage 1 ist nur von diesem Elternteil auszufüllen 5. Angaben zwecks Prüfung der sachlichen Zuständigkeit für die Subventionierung eines Mittagessens (Bildungspaket) Leistungen nach SGB II werden gewährt sind beantragt Leistungen nach SGB XII werden gewährt sind beantragt Leistungen nach AsylbLG werden gewährt sind beantragt Wohngeld wird gewährt ist beantragt Kinderzuschlag wird gewährt ist beantragt Der Weiterleitung dieses Antrages zur Bearbeitung durch den zuständigen Leistungsträger stimme ich zu. stimme ich nicht zu und verzichte auf den Essenszuschuss. Das Merkblatt Grundlage der Kostenübernahme gemäß 90 Abs. 3 SGB VIII habe ich erhalten und bin über dessen Inhalt durch das Kreisjugendamt aufgeklärt. Ich bin darüber informiert, dass die beantragte Leistung ausschließlich auf der Grundlage der im Merkblatt genannten Bedingungen gewährt werden kann. Mit der Antragstellung erkenne ich diese Bedingungen an. Anlage 1 ist beigefügt wird nachgereicht Bescheinigung der Einrichtung ist beigefügt wird nachgereicht Ort, Datum: Unterschrift des Antragstellers:

Anlage 1 zum Antrag auf Kostenübernahme gemäß 90 Abs. 3 SGB VIII Die Anlage 1 ist Bestandteil des Antrages und zur Berechnung des zumutbaren Einkommens vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen einzureichen. Name des Kindes Mit dem anspruchsberechtigten Kind im Haushalt lebende Personen beide Elternteile nur ein Elternteil weitere Personen bitte eintragen (z.b. weitere Kinder, Lebensgefährte eines Elternteils, Großeltern, sonstige) Name, Vorname Geb.-datum Verwandtschaftsverhältnis zum Kind Beruf/Ausbildung/Schüler mtl. Einkünfte Angaben zum Einkommen Zutreffendes ist anzukreuzen: Sozialleistungen: Vorzulegende Nachweise: Vater: Mutter: Eingang: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Asylbewerberleistungen (AsylbLG) aktueller Leistungsbescheid Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt Einkommen / sonstige Leistungen: Vorzulegende Nachweise: Vater: Mutter: Eingang: Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (auch Minijobs) Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate Weihnachtsgeld Lohnabrechnung letzte Urlaubs-/ Urlaubsgeld Weihnachtsgeldzahlung Prämien/Sonderzuwendungen alle Lohnabrechnungen Kinderbetreuungskosten (z.b. von Arbeitgeber, bei Umschulung, über BAB, Lohnabrechnung / aktueller Leistungsbescheid Jobcenter, Rententräger etc.) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Gewinn- u. Verlustrechnung und letzter Einkommensteuerbescheid Arbeitslosengeld I Bescheid der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Bescheid der Arbeitsagentur Bundesausbildungsförderung (BAföG) Bescheid der BAföG-Stelle Elterngeld Bewilligungsbescheid Kinderzuschlag Bescheid Familienkasse Kindergeld für Kinder aktueller Kontoauszug Kindesunterhalt Unterhaltstitel, Kontoauszug Unterhaltsvorschussleistungen Bescheid UV-Stelle; Kontoauszug Ehegattenunterhalt Urteil bzw. Schreiben des Anwaltes, Kontoauszug Rente/Pension/Witwenrente/Unfallrente Halbwaisenrente/Waisenrente Rentenbescheid Mieteinnahmen Mietvertrag + Nachweis Ausgaben Sonstige Einkünfte (z. B. Übergangsgeld, Krankengeld etc.) Bescheid, Kontoauszug Bitte wenden!

Angaben zu den Kosten Zutreffendes ist anzukreuzen: Unterhaltsverpflichtungen: Vorzulegende Nachweise: Vater: Mutter: Eingang: Unterhaltsleistungen an Dritte (z. B. an Kinder) Zahlungsnachweise der letzten 3 Monate Kosten für Unterkunft: Vorzulegende Nachweise: Vater: Mutter: Eingang: Miet- und Nebenkosten (außer Heizung und Strom) Mietvertrag + letzte Nebenkostenabrechnung Zinsbelastung für Eigenheim Darlehensvertrag/ letzter Jahreskontoauszug Grundsteuer B Wasser Müllgebühren Abwasser/Kanal/Niederschlagswasser Schornsteinfeger Wohngebäudeversicherung Risiko-Lebensversicherung aktuelle Abgabenbescheide / Rechnungen aktueller Beitragsbescheid Wird Wohngeld bezogen? Ja Nein Bescheid der Wohngeldstelle Versicherungen/Beiträge: Vorzulegende Nachweise: Vater: Mutter: Eingang: Hausratversicherung Private Haftpflichtversicherung Unfallversicherung(en) Riesterrente/Wohnriester Bei Selbständigen/Beamten Landwirten: Altersvorsorge und private Krankenversicherung aktuelle Beitragsmitteilung Berufsbedingte Aufwendungen: Nachweise / Angaben: Vater: Mutter: Eingang: Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden Rechnungen, Kontoauszug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem PKW für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln Anzahl der Arbeitstage / Woche Bus- / Bahnticket Sonstiges: Eingang: Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Angaben: Ort, Datum: Unterschrift des Antragstellers: ABGABEFRIST der angeforderten Nachweise bis spätestens:

Bitte von Kindertageseinrichtung ausfüllen lassen! Bescheinigung Name der Kindertageseinrichtung: Das Kind geb. am wohnhaft in: besucht seit/ab bis voraussichtlich: die Kinderkrippe Teilzeitplatz Ganztagsplatz den Kindergarten Regelbetreuung flexible Betreuung Ganztagesbetreuung den Kinderhort Tägliche Betreuungszeit: Uhr bis Uhr Der monatliche Elternbeitrag für v.g. Betreuungszeit beträgt z.zt. EUR Der Beitrag wird für Monate im Jahr (von bis ) erhoben. Das Kind nimmt am Mittagessen teil: ja nein Essensgeld: täglich EUR (abzüglich häusliche Ersparnis 1,00 Euro pro Essen) monatlich EUR (abzüglich häusliche Ersparnis 20,00 Euro pro Monat) Überweisung des Elternbeitrages an: Name u. Adresse d. Einrichtungsträgers: Name der Bank IBAN BIC Überweisung des Essensgeldes an: Name u. Adresse d. Einrichtungsträgers: Name der Bank IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift d. Leitung, Stempel der Einrichtung