Stadtwerke Hattersheim am Main ...

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Transkript:

SWS Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Stadtwerke Hattersheim am Main... Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung, für den Zeitraum 2017 bis 2019...

Inhaltsverzeichnis A. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 B. Zusammengefasstes Ergebnis 4 C. Grundlagen zur Ermittlung des Zahlenmaterials 8 D. Erläuterungen zur Vorschaurechnung für die Jahre 2017 bis 2019 9 D.1. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten (Anlage 1) 9 D.2. Aufteilung der voraussichtlichen Kosten und Erlöse der Jahre 2017 bis 2019 nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung 13 D.3. Berechnung der kostendeckenden Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2017 bis 2019 15 E. Bescheinigung 17 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Ermittlung der Ansätze der Jahre 2017 bis 2019 Anlage 2: Ermittlung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 2017 bis 2019 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung Anlage 3: Verzinsung des Anlagekapitals für die Jahre 2017 bis 2019 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 053/17 HAW/Jan 17603 Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Stadtwerke Hattersheim am Main beauftragten uns, die Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2017 bis 2019, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung, vorzunehmen. Die Stadtwerke Hattersheim haben sich für einen dreijährigen Kalkulationszeitraum entschieden. Nach bisheriger Rechtsprechung werden Kalkulationszeiträume bis zu drei Jahren nicht beanstandet. Aufgrund der Änderungen des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind grundsätzlich Kalkulationszeiträume bis zu fünf Jahren möglich. Der Gebührenkalkulation liegen die Vorschriften des derzeit gültigen Hessischen Kommunalabgabengesetzes ( 10 KAG) zugrunde. Dieses, seit dem 1. Januar 2013 geltende geänderte Gesetz über kommunale Abgaben, bringt im Vergleich zum alten Gebührenrecht grundlegende Änderungen mit sich. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 4 HKAG sind ab dem Jahr 2014 zur Finanzierung erhobene Beiträge gebührenmindernd anzusetzen. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 7 HKAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen hingegen können eingerechnet werden. Der Ausgleich von Kostenüber- oder -unterdeckungen hat für jede Gebührenart getrennt zu erfolgen. Nach 14 Abs. 2 HKAG gilt dies auch für solche Über- bzw. Unterdeckungen, die vor 2013 entstanden sind. Kostenüber- und Kostenunterdeckungen müssen regelmäßig im Rahmen von Nachkalkulationen ermittelt werden. Entsprechend wurde die im Rahmen der Nachkalkulation für 2012 ermittelte Kostenunterdeckung gebührenerhöhend sowie die ermittelten Kostenüberdeckungen für die Jahre 2013 und 2014 berücksichtigt. Auftragsgemäß wurden die ermittelte Kostenüberdeckung des Jahres 2011 sowie die Kostenunterdeckung im Bereich Niederschlagswasser des Jahres 2015 ebenso verrechnet. Die Abschreibungen wurden auftragsgemäß auf Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet. Die Arbeiten führten wir von Oktober 2016 bis Januar 2017 in unseren Geschäftsräumen in Dreieich durch. 1

Als Unterlagen standen uns zur Verfügung: die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Stadtwerke Hattersheim der Jahre 2012 und 2013, die vorläufigen Jahresabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 sowie der Wirtschaftsplan 2016 und der Entwurf des Wirtschaftsplans für 2017 für den Betriebszweig Stadtentwässerung der Anlagennachweis mit den Investitionen der Abwasserversorgung bis einschließlich 31. Dezember 2015 mit Fortschreibung der Abschreibungen bis 2017 die Entwicklung der empfangenen Ertragszuschüsse und der Investitionszuschüsse zum 31. Dezember 2015 mit Fortschreibung der Auflösungsbeträge bis 2017 die Aufstellung der Stadtwerke über die voraussichtlichen Investitionen bis 2019 statistische und betriebswirtschaftliche Auswertungen der Abwasserversorgung Gutachten zur Ermittlung eines Aufteilungsschlüssels in einen Schmutz- und einen Niederschlagswasseranteil für das Kanalnetz der Stadtwerke Hattersheim der rohrtec consult GmbH Auskünfte erteilten uns bereitwillig: Herr Michael Zeier (Stadtkämmerer) Herr Peter Dengel (Erster und kaufm. Betriebsleiter) sowie weitere uns benannte Mitarbeiter der Stadtwerke. Wir stellten die Gebührenkalkulationen entsprechend den Vorschriften des 10 KAG nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf. Wegen der Trennung in eine Gebühr für Schmutzwassereinleitung und eine Gebühr für Niederschlagswassereinleitung waren sämtliche Aufwendungen und Erträge bzw. Kosten und Erlöse den Bereichen "Kanalnetz und Kläranlagen" zuzuordnen und in einem zweiten Schritt nach den Kriterien "Schmutzwassereinleitung" und "Niederschlagswassereinleitung" aufzuteilen. 2

Eine Gewähr für das Eintreffen der in der Vorschaurechnung dargestellten Zahlen können wir nicht übernehmen, da es sich um zukunftsorientierte Werte handelt, die durch das Eintreten unvorhergesehener Umstände beeinflusst werden können. So setzen die für den Vorschauzeitraum ermittelten Zahlen voraus, dass die über die Preis- und Tarifentwicklungen getroffenen Annahmen in etwa eintreten und dass insbesondere die für die Jahre 2017 und 2019 vorgesehenen Investitionen in der vorgesehenen Höhe und zum geplanten Zeitpunkt realisiert werden. Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit für alle unsere Arbeiten sind auch im Verhältnis zu Dritten die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2002. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß den allgemeinen Auftragsbedingungen, die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers bedarf. 3

B. Zusammengefasstes Ergebnis Nach dem Ergebnis der in den Anlagen 1 bis 2 wiedergegebenen Vorschaurechnung müssen zur Erzielung einer vollen Kostendeckung nach KAG-Kalkulation für den Vorschauzeitraum 2017 bis 2019 folgende Abwassergebühren, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung erhoben werden: Jahr 2017: 2017 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.725.645,44 1.366.965,46 Verbrauchsmenge (m³) 1.120.000 2.320.000 Gebührensatz vor Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,43 0,59 Unter Berücksichtigung der anteiligen, für 2011 festgestellten Überdeckung, der festgestellten Unterdeckung für 2012, der Überdeckung 2013 im Bereich Niederschlagswasser und anteilig im Bereich Schmutzwasser sowie der Überdeckungen für 2014 im Bereich Niederschlagswasser, ergibt sich folgende kostendeckende Gebühr: 2017 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.725.645,44 1.366.965,46 Anteilige Überdeckung 2011 (EUR) 0,00 88.000,00 Unterdeckung 2012(EUR) 146.309,52 134.071,11 Anteilige Überdeckung 2013 (EUR) 111.300,00 9.170,21 Anteilige Überdeckung 2014 (EUR) 0,00 24.032,54 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag mit Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.760.654,96 1.379.833,82 Verbrauchsmenge (m³) 1.120.000 2.320.000 Gebührensatz nach Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,46 0,59 4

Jahr 2018: 2018 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.810.318,61 1.455.464,96 Verbrauchsmenge (m³) 1.120.000 2.320.000 Gebührensatz vor Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,51 0,63 Unter Berücksichtigung der anteiligen, für 2011 festgestellten Überdeckung, sowie der anteiligen Überdeckung 2013 im Bereich Schmutzwasser, ergibt sich folgende kostendeckende Gebühr: 2018 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.810.318,61 1.455.464,96 Anteilige Überdeckung 2011 (EUR) 0,00 76.000,00 Anteilige Überdeckung 2013 (EUR) 49.531,12 0,00 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag mit Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.760.787,49 1.379.464,96 Verbrauchsmenge (m³) 1.120.000 2.320.000 Gebührensatz nach Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,46 0,59 5

Jahr 2019: 2019 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.864.220,82 1.481.214,66 Verbrauchsmenge (m³) 1.094.000 2.450.000 Gebührensatz vor Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,62 0,60 Unter Berücksichtigung der anteiligen, für 2011 festgestellten Überdeckung, der Überdeckung 2014 im Bereich Schmutzwasser sowie der Unterdeckung 2015 im Bereich Niederschlagswasser, ergibt sich folgende kostendeckende Gebühr: 2019 Schmutzwasser Niederschlagswasser Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag ohne Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.864.220,82 1.481.214,66 Anteilige Überdeckung 2011 (EUR) 0,00 26.543,32 Überdeckung 2014 (EUR) 174.699,07 0,00 Unterdeckung 2015 (EUR) 0,00 407,12 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag mit Berücksichtigung der Über-/Unterdeckung aus Vorjahren (EUR) 2.689.521,75 1.456.078,46 Verbrauchsmenge (m³) 1.094.000 2.450.000 Gebührensatz nach Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,46 0,59 6

Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 Durchschnitt Schmutzwasser Niederschlagswasser Gebührensatz nach Verrechnung Überdeckung/Unterdeckung (netto EUR/m³/m²) 2,46 0,59 7

C. Grundlagen zur Ermittlung des Zahlenmaterials In Anlage 1 sind die Aufwendungen und Erträge des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung aus den Jahren 2012 bis 2015 dargestellt. Aus den Jahreswerten der Jahre 2012 bis 2015 wurden soweit möglich und sinnvoll Durchschnittswerte berechnet. Ferner wurden die geplanten Aufwendungen und Erträge gemäß des Wirtschaftsplans für das Jahr 2016 sowie des Entwurfs des Wirtschaftsplans für das Jahr 2017 aufgeführt. Die Darstellung der Ergebnisse für die Jahre 2012 bis 2015 ist erforderlich, da die künftige Entwicklung der Aufwendungen und Erträge vielfach nur mit Blick auf die Vergangenheitszahlen abgeleitet werden kann. Die Analyse der Vergangenheitszahlen lässt auf- oder abwärtsgerichtete Trends erkennen. Beim Fehlen eines Trends wird für die Hochrechnung auf den Vorschauzeitraum der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. In anderen Fällen wurden die Ergebnisse des letzten vorliegenden Jahres, also des Jahres 2015 bzw. die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2017, als aktuelle Zahlen mit dem größten Wahrscheinlichkeitsgrad als Ausgangswerte für die Hochrechnung verwendet. Wir unterstellten, dass die Sachkosten mit 2 % p. a. jeweils in 2018 und 2019 ansteigen werden. Aus derzeitiger Sicht sind diese Annahmen realistisch. Unvorhersehbare Entwicklungen im politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Umfeld können ggf. eine Abweichung von der prognostizierten Entwicklung herbeiführen. Für einige Aufwandsarten, deren Entwicklung anderen Einflüssen als denen der normalen Preisentwicklung unterliegt, führten wir gesonderte Berechnungen durch. Die Erträge aus Benutzungsgebühren haben wir nicht in die Berechnung einbezogen, da es gerade diese Position zu ermitteln gilt, und zwar in der Höhe, die zur Erzielung einer vollen Kostendeckung erforderlich ist. Die Positionen der Anlage 1 sind zeilenweise durchnummeriert (Zeile Nr. 1 69). In den folgenden Erläuterungen wird jeweils auf die betreffende Zeile verwiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden im Weiteren lediglich diejenigen Positionen erläutert, deren Ansatz im Rahmen der Gebührenkalkulation mindestens EUR 10.000 beträgt. Auf Positionen ohne Gebührenrelevanz wird gesondert hingewiesen. 8

D. Erläuterungen zur Vorschaurechnung für die Jahre 2017 bis 2019 D.1. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten (Anlage 1) In Anlage 1 zu diesem Bericht haben wir die Aufwendungen und Erträge aus dem Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Stadtwerke für die Jahre 2012 bis 2015, die Durchschnitte hieraus, den vorläufigen Wirtschaftsplanansatz des Jahres 2017 sowie die voraussichtlichen gebührenfähigen Aufwendungen, kalkulatorischen Kosten und Erträge der Jahre 2017 bis 2019 dargestellt Aufwendungen Zeile 5 Unterhaltung Leitungsnetz Die Stadtwerke gehen in ihren Wirtschaftsplanungen von einem steigenden notwendigen Unterhaltungsaufwand aus. Wir übernehmen den Ansatz für 2017 für die Kalkulation 2017 und 2018. Für das Jahr 2019 gehen wir von einem Anstieg des Unterhaltungsaufwandes von 2 % p. a. aus. Zeile 6 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten Für die Instandhaltungskosten legten wir für das 2017 den durchschnittlichen Aufwand der Jahre 2012 bis 2015 als Ausgangswert zugrunde und rechneten diesen Wert mit einer Preissteigerungsrate von jeweils 2 % p. a. hoch. Für die Jahre 2018 und 2019 gingen wir von einer weiteren Preissteigerungsrate von jeweils 2 % p. a. des voraussichtlichen Aufwandes 2017 aus. Zeile 9 Umlage Abwasserverband Vordertaunus Die Stadtwerke Hattersheim betreiben keine eigene Kläranlage. Das anfallende Abwasser wird an den Abwasserverband Vordertaunus zur Entsorgung weitergeleitet. Der Abwasserverband Vordertaunus berechnet den Verbandsbeitrag aus den prozentualen Anteilen am Gesamtbeitragsaufkommen, welche sich aus den Betriebs- und Kapitalkosten errechnen. Die prozentualen Anteile errechnen sich dabei aus den Einleitungsmengen des Vorjahres. 9

Der Abwasserverband Vordertaunus berechnet seinen Mitgliedern die Umlage mit EUR 2,04 je m³ Einleitungsmenge. Wir legen für die Gebührenkalkulation 2017 daher den Wert von EUR 2.327.115,72 zugrunde. Für die Jahre 2018 und 2019 gingen wir von einem Anstieg von jeweils 2 % p. a. des voraussichtlichen Aufwandes für 2017 aus. Zeile 14 Zeile 15 Löhne und Gehälter Sozial Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgungen und Unterstüt zungen Wir übernehmen für die Vorschaurechnung die von den Stadtwerken im Rahmen der Wirtschaftsplanung ermittelten Ansätze der Personalaufwendungen für 2017, da diese der jeweiligen Stellenplanung und Personalentwicklung zugrunde liegen. Für die Jahre 2018 und 2019 gehen wir von einem Anstieg des Personalaufwandes von 2,5 % p. a. aus. Zeilen 16-23 Abschreibungen Bei der Ermittlung der Abschreibungen für den Vorschauzeitraum 2017 wurde von der Fortschreibung des Altvermögens (Stand 31.12.2015) ausgegangen. Hinzugerechnet wurden die Abschreibungen für die geplanten Investitionen der Jahre 2016 und 2017. Im Zugangsjahr wurden die Abschreibungen zeitanteilig vorgenommen. Der jeweils prognostizierte Fertigstellungszeitpunkt der Anlagen wurde uns von den Stadtwerken mitgeteilt. Für die Vorschauzeiträume 2018 und 2019 wurde anlog zum Jahr 2017 vorgegangen. Zeile 39 Zeile 43 Sachkostenerstattung an Stadt Hattersheim Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Für diese Positionen lassen sich aus den Vorjahreszahlen keine eindeutigen Trends voraussagen. Da auch die Ansätze des Wirtschaftsplanes diesen Trend widerspiegeln, übernehmen wir für die Vorschaurechnung 2017 die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2017. Für die Jahre 2018 und 2019 gingen wir von einer weiteren Preissteigerungsrate von jeweils 2 % p. a. des voraussichtlichen Aufwandes für 2017 aus. Zeile 45-48 Strom Für die Hochrechnung bis 2017 gingen wir von einem um Preissteigerungsraten bereinigten Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 aus und rechneten diesen Durchschnittswert für die Stromkosten für das Jahr 2017 mit einer Teuerungsrate von jeweils 2 % p. a. hoch. Für die Jahre 2018 und 2019 gingen wir von einer weiteren Preissteigerungsrate von jeweils 2 % p. a. des voraussichtlichen Aufwandes für 2017 aus. 10

Zeile 49 Zeile 50-51 Zeile 52 Bankzinsen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Kalkulatorische Zinsen Für Zwecke der Gebührenkalkulation nach KAG wurden die Darlehenszinsen sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen in der Vorschaurechnung nicht berücksichtigt, da sie durch kalkulatorische Zinsen ersetzt werden. Kalkulatorische Zinsen bilden die Kosten der Finanzierung ab. Zu finanzieren ist in erster Linie das langfristig gebundene Anlagekapital. 10 Abs. 2 KAG sieht eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vor, bei dem allerdings das sog. Abzugskapital, d. h. der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter (z. B. Investitionszuschüsse) aufgebrachte Kapitalanteil außer Betracht zu bleiben hat. In der Regel wird das Anlagevermögen aus einer Mischung von Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK) finanziert. Der anzusetzende (Misch-)Zinssatz soll dabei sowohl die Kosten der Bereitstellung von Eigenkapital und Fremdkapital der Höhe nach als auch im Verhältnis beider Kapitalanteile untereinander abbilden. Im vorliegenden Fall wird seitens der Stadtwerke ein Zinssatz für kalkulatorische Zinsen in Höhe von 5,0 % unterstellt; dieser Wert wird von der aktuellen Rechtsprechung nicht beanstandet. Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgte mittels der Restbuchwertmethode aus dem fortgeschriebenen Anlagevermögen. Davon abzuziehen waren die Restbuchwerte der erhaltenen Investitionszuschüsse (sog. Abzugskapital). Der verbleibende Betrag war mit dem vorab festgelegten Zinssatz (s. o.) zu multiplizieren. Das Produkt kann als durchschnittliche Kosten der Finanzierung (sog. kalkulatorische Zinsen) angesehen werden. Bei der Verzinsung ist auf das Anlagekapital im Sinne des Anschaffungspreises, und nicht auf das betriebsnotwendige Kapital im Sinne des Wiederbeschaffungszeitwertes abzustellen. Bei der kalkulatorischen Verzinsung besteht nicht die Möglichkeit der Wahl zwischen Anschaffungswert und Wiederbeschaffungszeitwert als Ausgangsbasis. Die Berechnung ist in der Anlage 3 dargestellt. 11

Erträge Zeile 59 Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren Die Einnahmen aus Benutzungsgebühren wurden in die Berechnung nicht mit einbezogen, da es gerade denjenigen Betrag zu ermitteln gilt, der als Saldo der Aufwendungen und der außer den Benutzungsgebühren anfallenden Erträge durch eben diese Benutzungsgebühren abzudecken ist. Zeile 61 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Nach dem geänderten Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sind ab dem Gebührenzeitraum 2014 Erträge aus der Auflösung von Investitionsbeiträgen kosten- und somit gebührenmindernd anzusetzen. Die gebührenmindernde Auflösung nach neuem KAG betrifft nur die erhaltenen Beiträge und nicht die erhaltenen Landeszuschüsse. Der Ansatz im Vorschauzeitraum beinhaltet die Auflösungsbeiträge entsprechend der Fortschreibung des Sonderpostens. Wir übernehmen daher zunächst die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2017. Zeile 69 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag In der folgenden Tabelle sind die gebührenrechtlich anzusetzenden Kosten, die abzusetzenden Erlöse sowie die sich daraus ergebenden Beträge, die durch Benutzungsgebühren zu decken wären, gegenübergestellt. 2017 2018 2019 EUR EUR EUR Kosten gesamt nach KAG 4.184.167 4.359.171 4.440.690./. Erlöse gesamt nach KAG 91.556 93.387 95.255 Durch Benutzungsgebühren zu deckender Betrag 4.092.611 4.265.784 4.345.435 12

D.2. Aufteilung der voraussichtlichen Kosten und Erlöse der Jahre 2017 bis 2019 nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung Die Aufteilung der Kosten und Erlöse nach ihrer Verursachung durch die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassereinleitung im Einzelnen ist in Anlage 2 zahlenmäßig dargestellt. Zur Ermittlung der Schlüsselung lag uns eine Stellungnahme der rohrtec consult GmbH vor. Es wurden Schlüssel für Investitionskosten (Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals) und für Betriebskosten für das Kanalnetz und Sonderbauwerke ermittelt. Da eine Ermittlung für die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser eines Mischwasserkanals nicht ohne weiteres möglich ist, wurde ein fiktives Trennsystem konstruiert und der Vermögenswert dieser fiktiven Trennkanalisation berechnet. Die daraus errechneten (theoretischen) Herstellungskosten für die Schmutzwasserkanäle einerseits, die Niederschlagswasserkanäle andererseits und das Verhältnis dieser Kosten zueinander flossen in die Berechnung zur Ermittlung des Aufteilungsmaßstabes für die Kapitalkosten der Rohrnetze mit ein. Die Investitionskosten der Regenwasserbehandlungsanlagen wurden kostenseitig dem Bereich Niederschlagswasser zugeordnet. Die Investitionskosten für Hebewerke wurden dagegen dem Bereich Schmutzwasser zugeordnet. Hierbei ergeben sich folgende Aufteilungsmaßstäbe: Investitionskosten Betriebskosten Niederschlagswasser Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser % % % % Kanalnetz 57,87 42,13 26,37 73,63 Sonderbauwerke Regenentlastungsbauwerke 100,00 0,00 31,80 68,20 Sonderbauwerke Hebewerke 0,00 100,00 0,00 100,00 13

Für den Abwasserverband Vordertaunus liegt ein gutachterlich ermittelter Verteilungsschlüssel für Schmutz- und Niederschlagswasser vor. Dieser vom Verband mitgeteilte Verteilungsschlüssel wurde vom Ingenieurbüro Björnson ermittelt. Hierbei ergeben sich folgende Verteilungsschlüssel: Schmutzwasseranteil Niederschlagswasseranteil % % 71,23 28,77 In der Anlage 2 ist jeweils angegeben, welche der obigen Schlüssel für die einzelnen Aufwands- und Ertragsarten verwendet wurden. Nach der Kostenschlüsselung entfallen auf die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser in den Jahren 2017 bis 2019 die folgenden durch Benutzungsgebühren abzudeckenden Beträge: Abzudeckender Betrag 2017 2018 2019 EUR EUR EUR Schmutzwasser 2.725.645 2.810.319 2.864.221 Niederschlagswasser 1.366.965 1.455.465 1.481.215 Gesamt 4.092.611 4.265.784 4.345.435 14

D.3. Berechnung der kostendeckenden Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr für die Jahre 2017 bis 2019 Zur Ermittlung der kostendeckenden Gebührensätze sind die zuvor ermittelten, durch Benutzungsgebühren abzudeckenden, Beträge der Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser durch die Bemessungsgrundlagen zu teilen. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr sind die voraussichtlich anfallenden Schmutzwassermengen. Wir legen der Vorschaurechnung der Jahre 2017 und 2018 eine Schmutzwassermenge von 1.120.000 m 3 zugrunde. Für die Vorschaurechnung des Jahres 2019 gehen wir von einer Schmutzwassermenge von 1.094.000 m³ aus. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die insgesamt versiegelte Fläche der Stadt. Für die Jahre 2017 und 2018 legen wir eine Fläche von 2.320.000 m², für das Jahr 2019 von 2.450.000 m² zugrunde. In den nachfolgenden Darstellungen sind die kostendeckenden Gebühren, ohne Berücksichtigung der festgestellten Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren, getrennt nach Schmutzwassergebühr und Gebühr für die versiegelten Flächen, zusammengefasst aus der Anlage 2, dargestellt: Gebühr Schmutzwasser 2017 2018 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (ohne Berücksichtigung von Über-/ Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 2.725.645 2.810.319 2.864.221 / Abwassereinleitungsmenge (m³) 1.120.000 1.120.000 1.094.000 Gebührensatz (EUR/m³) 2,43 2,51 2,62 Gebühr Niederschlagswasser 2017 2018 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (ohne Berücksichtigung von Über-/ Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 1.366.965 1.455.465 1.481.215 / Fläche (m²) 2.320.000 2.320.000 2.450.000 Gebührensatz (EUR/m²) 0,59 0,63 0,60 15

Unter Einbeziehung der Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren ergeben sich folgende kostendeckende Gebühren für die Jahre 2017 bis 2019: Gebühr Schmutzwasser 2017 2018 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (nach Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 2.760.655 2.760.787 2.689.522 / Abwassereinleitungsmenge (m³) 1.120.000 1.120.000 1.094.000 Gebührensatz (EUR/m³) 2,46 2,46 2,46 Gebühr Niederschlagswasser 2017 2018 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (nach Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 1.379.834 1.379.465 1.456.078 / Fläche (m²) 2.320.000 2.320.000 2.450.000 Gebührensatz (EUR/m²) 0,59 0,59 0,59 Daraus ergeben sich folgende durchschnittliche Gebühren: Gebühr Schmutzwasser Durchschnitt 2017 bis 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (nach Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 2.736.988 / Abwassereinleitungsmenge (m³) 1.111.333 Gebührensatz (EUR/m³) 2,46 Gebühr Niederschlagswasser Durchschnitt 2017 bis 2019 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag (nach Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen der Vorjahre) (EUR) 1.405.126 / Fläche (m²) 2.363.333 Gebührensatz (EUR/m²) 0,59 16

E. Bescheinigung Die von uns erstellte Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2019 basiert auf den Ergebnissen der Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2013, der voraussichtlichen Jahresabschlüsse 2014 und 2015 sowie dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2017. Sie beruht weiter auf den uns erteilten Auskünften und berücksichtigt die künftige Entwicklung, soweit sie nach dem heutigen Kenntnisstand absehbar und abschätzbar ist. Sofern unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die wesentliche Grundlagen der Vorschaurechnung betreffen und verändern, müssen die Zahlen gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Berechnung der kostendeckenden Abwassergebühren getrennt nach einer Gebühr für Schmutzwassereinleitung und einer Gebühr für Niederschlagswassereinleitung erstellten wir unter Anwendung berufsüblicher Sorgfalt aufgrund der uns vorgelegten Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen. Dreieich, 16. Januar 2017 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Rainer Grieshaber Wirtschaftsprüfer 17

Stadtwerke Hattersheim - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Ermittlung der Ansätze der Jahre 2017 bis 2019 für die Gebührenkalkulation Anlage 1 Seite 1 Ergebnis Ergebnis Vorläufiges Ergebnis Vorläufiges Ergebnis Durchschnitt Ansatz Entwurf Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung der Jahre Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Vorschau Vorschau Vorschau Vorschau Konto 2012 2013 2014 2015 2012-2015 2016 2017 2017 2018 2019 Durchschnitt 17-19 Aufwendungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Materialaufwand 1 a) für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe u. bez. Waren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 Sonst. Betriebskosten lt. Wirtschaftsplan b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2 Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattungen 60630000 32,94 208,19 142,80 0,00 95,98 500,00 500,00 100 102 104 102 3 Sonstiger Materialaufwand für Reparatur und Instand. 60690000 6.404,07 4.218,16 4.218,16 4.218,16 4.764,64 6.500,00 6.500,00 4.957 5.056 5.157 5.057 4 Umlage Abwasserverband 60690100 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 5 Unterhaltung Leitungsnetz 61610000 304.891,61 270.371,44 460.743,14 0,00 259.001,55 550.000,00 615.000,00 615.000 615.000 627.300 619.100 6 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten 61620000 6.309,78 4.649,09 7.087,82 22.817,51 10.216,05 6.500,00 11.000,00 10.629 10.841 11.058 10.843 7 Instandhaltung von Sachanlagen durch städtische Be. 61650100 0,00 1.473,35 828,25 0,00 575,40 0,00 0,00 599 611 623 611 8 Softwarepflege 61660000 10.710,79 1.269,53 5.734,53 6.297,18 6.003,01 11.000,00 11.000,00 6.246 6.370 6.498 6.371 9 Umlage Abwasserverband Vordertaunus 73550000 2.238.730,96 2.220.352,60 2.201.507,08 2.196.857,92 2.214.362,14 2.200.000,00 2.350.000,00 2.327.116 2.373.658 2.421.131 2.373.968 10 ILV innerbetriebliche Umsätze - Leistungen der Wasse. 96001600 0,00 0,00 0,00 5.000,00 1.250,00 0,00 0,00 1.301 1.327 1.353 1.327 11 ILV Verwaltung und Betriebsleitung 96001800 4.267,39 4.254,38 0,00 0,00 2.130,44 0,00 0,00 2.217 2.261 2.306 2.261 12 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke -814-831 -847-831 13 Anteil Regenentlastungsbauwerke 814 831 847 831 Personalaufwand 14 a) Löhne und Gehälter 264.150,43 273.547,55 255.722,00 291.764,67 271.296,16 286.010,00 290.800,00 290.800 298.070 305.522 298.131 b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Altersversorgungen und Unterstützungen 41.159,09 44.385,75 33.500,00 34.213,09 38.314,48 57.200,00 57.900,00 57.900 59.348 60.831 59.360 Abschreibungen 15 Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeeinrichtung 66200000 14.155,87 14.155,89 0,00 0,00 7.077,94 9.800,00 9.800,00 364.473 391.585 411.835 389.298 16 Abschreibungen auf Hebewerke 9.149 9.149 9.149 9.149 17 Abschreibungen auf Regenentlastungsbauwerke 41.514 44.526 46.776 44.272 18 Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen 66300000 395.326,69 381.140,63 400.000,00 370.000,00 386.616,83 318.000,00 315.000,00 19 Abschreibungen (kalkuliert) 66301000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 50.000,00 20 Abschreibungen auf Geschäftsausstattung 66450000 149,98 206,02 0,00 0,00 89,00 210,00 200,00 21 Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter 66500000 499,24 727,24 0,00 0,00 306,62 50,00 50,00 22 Sonstige Abschreibungen und Wertberichtigungen 66790000 0,00 0,02 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 Sonstiger betrieblicher Aufwand 23 Aufwendungen für Kopien 60180000 0,00 0,00 0,00 500,00 125,00 1.000,00 1.000,00 130 133 135 133 24 Heizungskosten (Gas/Öl) 60540000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 100,00 0 0 0 0 25 Wasser 60560000 1.968,26 1.700,54 67,71 67,71 951,06 2.600,00 2.600,00 989 1.009 1.029 1.009 26 Abwasser 60570000 717,59 145,41 137,91 140,37 285,32 800,00 800,00 297 303 309 303 27 Mietnebenkosten Posthof 60580000 2.197,00 2.197,00 2.197,00 2.197,00 2.197,00 2.200,00 2.200,00 2.197 2.241 2.286 2.241 28 Aufwendungen für Berufskleidung, Arbeitsschutz 60700000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00 1.000,00 0 0 0 0 29 Reinigungsmaterial 60810000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150,00 150,00 0 0 0 0 30 Softwarepflege 13 ohne VSt-Abzug 61660100 0,00 553,35 0,00 0,00 138,34 0,00 0,00 144 147 150 147 31 Aufwendungen für Dienstjubiläen 65500000 0,00 350,00 0,00 0,00 87,50 0,00 0,00 91 93 95 93 32 Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur 68100000 13,50 0,00 0,00 0,00 3,38 100,00 100,00 4 4 4 4 33 Aufwendungen für Medien 68100100 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0 0 0 0 34 Telefonkosten 68320000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500,00 500,00 0 0 0 0 35 Reisekosten 68500000 0,00 0,00 12,00 0,00 3,00 500,00 500,00 3 3 3 3 36 Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 68800000 0,00 628,81 230,81 3.382,69 1.060,58 650,00 700,00 1.103 1.125 1.148 1.126 37 Sonstige Aufwendungen für Kommunikation 68900000 123,65 0,00 0,00 1.000,00 280,91 1.540,00 1.600,00 292 298 304 298 38 Sachkostenerstattung an Stadt Hattersheim 60890100 35.607,78 32.548,98 0,00 40.000,00 27.039,19 43.000,00 45.000,00 45.000 45.900 46.818 45.906 39 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 67000-000, 101 6.590,84 6.590,84 6.590,84 6.590,84 6.590,84 6.700,00 6.700,00 6.591 6.723 6.857 6.724 40 Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen 69000000 347,34 356,14 363,48 370,05 359,25 500,00 500,00 374 381 389 381 41 Beiträge an sonstige Vereine und Verbände 69100002 6.787,52 6.945,41 7.158,81 7.501,37 7.098,28 7.500,00 7.500,00 7.500 7.650 7.803 7.651 42 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftspr. 6772000 13.675,19 9.163,82 3.718,75 20.000,00 11.639,44 15.000,00 16.000,00 16.000 16.320 16.646 16.322 43 Sonstige Aufwendungen 60150100 10,00 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0 0 0 0 44 Strom 60510000 8.130,96 11.586,46 10.058,52 10.291,20 10.016,79 13.000,00 13.000,00 8.421 8.590 8.762 8.591 45 Strom Hebewerke 2.000 2.040 2.081 2.040 46 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke -2.771-2.826-2.883-2.827 47 Anteil Regenentlastungsbauwerke 2.771 2.826 2.883 2.827 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 48 Bankzinsen 77100000 270.167,25 258.014,56 246.993,58 243.174,74 254.587,53 230.000,00 227.060,00 0 0 0 0 49 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Sonstigen 77680000 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 50.000,00 0 0 0 0 50 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Un. 77000000 5.621,36 4.046,00 0,00 0,00 2.416,84 0,00 0,00 0 0 0 0 51 Kalkulatorische Zinsen 360.670 447.940 436.090 414.900 52 Korrektur Anteil Hebewerke -7.213-8.959-8.959-8.377 53 Anteil Hebewerke 7.213 8.959 8.722 8.298 54 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke -18.034-22.397-21.805-20.745 55 Anteil Regenentlastungsbauwerke 18.034 22.397 21.805 20.745 0 56 Sonstige Steuern 0,00 0,00 0,00 1.445,86 361,47 0,00 0,00 361 369 376 369 Aufwendungen gesamt 3.638.747,08 3.555.787,16 3.647.013,19 3.267.830,36 3.527.344,45 3.856.810,00 4.096.760,00 4.184.167 4.359.171 4.440.690 4.328.009 0

Ergebnis Ergebnis Vorläufiges Ergebnis Vorläufiges Ergebnis Durchschnitt Ansatz Entwurf Ansatz Ansatz Ansatz Ansatz Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung der Jahre Wirtschaftsplan Wirtschaftsplan Vorschau Vorschau Vorschau Vorschau Konto 2012 2013 2014 2015 2012-2015 2016 2017 2017 2018 2019 Durchschnitt 17-19 Aufwendungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Erträge 0 0 Umsatzerlöse 0 57 Kostenpflichtige Leistungen 50990102 5.779,02 4.275,83 6.642,00 861,00 4.389,46 6.000,00 6.000,00 4.567 4.658 4.751 4.659 58 Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren 51100000 3.428.638,19 3.808.572,47 3.835.803,78 3.907.298,80 3.745.078,31 3.825.000,00 3.980.000,00 0 0 0 0 59 Auflösung Etragszuschüsse 54000000 2.324,77 3.884,10 0,00 0,00 1.552,22 0,00 0,00 0 0 0 0 60 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 54600000 110.157,84 109.402,13 100.000,00 100.000,00 104.889,99 86.000,00 81.700,00 75.981 77.501 79.051 77.511 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 61 Anteil Hebewerke 1.634 1.667 1.700 1.667 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 62 Anteil Regenentlastungsbauwerke 4.085 4.167 4.250 4.167 0 63 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Inv. 54620000 0,00 0,00 25.000,00 0,00 6.250,00 4.000,00 4.000,00 4.000 4.080 4.162 4.081 64 Sonstige außerordentliche Erträge 59909000 0,00 16,44 0,00 0,00 4,11 0,00 0,00 4 4 4 4 65 Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen 54307000 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000 1.020 1.040 1.020 66 ILV Erstattung an Bauhof und Fuhrpark 96001300-110,25 0,00 1.206,00 0,00 273,94 0,00 0,00 285 291 297 291 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 67 Zinsen für Kassenkredit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 Erträge/Erlöse gesamt 3.547.789,57 3.927.150,97 3.969.651,78 4.009.159,80 3.863.438,03 3.922.000,00 4.072.700,00 91.556 93.387 95.255 93.399 68 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag 4.092.611 4.265.784 4.345.435 4.234.610 Anlage 1 Seite 2

Stadtwerke Hattersheim Ermittlung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 2017 bis 2019, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung Anlage2 Seite 1 Anteil Ansätze laut Gebührenkalkulation 2017 Ansätze laut Gebührenkalkulation 2018 Ansätze laut Gebührenkalkulation 2019 Ansätze laut Gebührenkalkulation Durchschnitt 2017-2019 Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwasser- Niederschlagswasser- Schmutzwasser- Niederschlagswasser- Schmutzwasser- Niederschlagswasser- Schmutzwasser- Gesamt einleitung einleitung Gesamt einleitung einleitung Gesamt einleitung einleitung Gesamt einleitung % % EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Niederschlagswassereinleitung Aufwendungen Materialaufwand Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattungen 73,63 26,37 100 74 26 102 75 27 104 76 27 102 75 27 Sonstiger Materialaufwand für Reparatur und Instand. 73,63 26,37 4.957 3.650 1.307 5.056 3.723 1.333 5.157 3.797 1.360 5.057 3.723 1.334 Umlage Abwasserverband 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Unterhaltung Leitungsnetz 73,63 26,37 615.000 452.825 162.176 615.000 452.825 162.176 627.300 461.881 165.419 619.100 455.843 163.257 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten 73,63 26,37 10.629 7.826 2.803 10.841 7.982 2.859 11.058 8.142 2.916 10.843 7.984 2.859 Instandhaltung von Sachanlagen durch städtische Be. 73,63 26,37 599 441 158 611 450 161 623 459 164 611 450 161 Softwarepflege 73,63 26,37 6.246 4.599 1.647 6.370 4.691 1.680 6.498 4.784 1.713 6.371 4.691 1.680 Umlage Abwasserverband Vordertaunus 71,23 28,77 2.327.116 1.657.605 669.511 2.373.658 1.690.757 682.901 2.421.131 1.724.572 696.559 2.373.968 1.690.978 682.991 ILV innerbetriebliche Umsätze - Leistungen der Wasse. 73,63 26,37 1.301 958 343 1.327 977 350 1.353 996 357 1.327 977 350 ILV Verwaltung und Betriebsleitung 73,63 26,37 2.217 1.632 584 2.261 1.665 596 2.306 1.698 608 2.261 1.665 596 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke 73,63 26,37-814 -599-215 -831-612 -219-847 -624-223 -831-612 -219 Anteil Regenentlastungsbauwerke 68,20 31,80 814 555 259 831 566 264 847 578 269 831 566 264 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 73,63 26,37 290.800 214.116 76.684 298.070 219.469 78.601 305.522 224.956 80.566 298.131 219.514 78.617 b) Soziale Abgaben u. Aufwendungen für Alters-versorgungen und Unterstützungen 73,63 26,37 57.900 42.632 15.268 59.348 43.698 15.650 60.831 44.790 16.041 59.360 43.706 15.653 Abschreibungen Abschreibungen 42,13 57,87 364.473 153.552 210.920 391.585 164.975 226.610 411.835 173.506 238.329 389.298 164.011 225.286 Abschreibungen auf Hebewerke 100,00 0,00 9.149 9.149 0 9.149 9.149 0 9.149 9.149 0 9.149 9.149 0 Abschreibungen auf Regenentlastungsbauwerke 0,00 100,00 41.514 0 41.514 44.526 0 44.526 46.776 0 46.776 44.272 0 44.272 Sonstiger betrieblicher Aufwand Aufwendungen für Kopien 73,63 26,37 130 96 34 133 98 35 135 100 36 133 98 35 Heizungskosten (Gas/Öl) 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasser 73,63 26,37 989 729 261 1.009 743 266 1.029 758 271 1.009 743 266 Abwasser 73,63 26,37 297 219 78 303 223 80 309 227 81 303 223 80 Mietnebenkosten Posthof 73,63 26,37 2.197 1.618 579 2.241 1.650 591 2.286 1.683 603 2.241 1.650 591 Aufwendungen für Berufskleidung, Arbeitsschutz 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Reinigungsmaterial 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Softwarepflege 13 ohne VSt-Abzug 73,63 26,37 144 106 38 147 108 39 150 110 39 147 108 39 Aufwendungen für Dienstjubiläen 73,63 26,37 91 67 24 93 68 24 95 70 25 93 68 24 Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur 73,63 26,37 4 3 1 4 3 1 4 3 1 4 3 1 Aufwendungen für Medien 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Telefonkosten 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Reisekosten 73,63 26,37 3 2 1 3 2 1 3 2 1 3 2 1 Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung 73,63 26,37 1.103 812 291 1.125 829 297 1.148 845 303 1.126 829 297 Sonstige Aufwendungen für Kommunikation 73,63 26,37 292 215 77 298 219 79 304 224 80 298 220 79 Sachkostenerstattung an Stadt Hattersheim 73,63 26,37 45.000 33.134 11.867 45.900 33.796 12.104 46.818 34.472 12.346 45.906 33.801 12.105 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 73,63 26,37 6.591 4.853 1.738 6.723 4.950 1.773 6.857 5.049 1.808 6.724 4.951 1.773 Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen 73,63 26,37 374 275 99 381 281 101 389 286 103 381 281 101 Beiträge an sonstige Vereine und Verbände 73,63 26,37 7.500 5.522 1.978 7.650 5.633 2.017 7.803 5.745 2.058 7.651 5.633 2.018 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftspr. 73,63 26,37 16.000 11.781 4.219 16.320 12.016 4.304 16.646 12.257 4.390 16.322 12.018 4.304 Sonstige Aufwendungen 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Strom 73,63 26,37 8.421 6.201 2.221 8.590 6.325 2.265 8.762 6.451 2.310 8.591 6.326 2.265 Strom Hebewerke 100,00 0,00 2.000 2.000 0 2.040 2.040 0 2.081 2.081 0 2.040 2.040 0 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke 73,63 26,37-2.771-2.040-731 -2.826-2.081-745 -2.883-2.123-760 -2.827-2.081-745 Anteil Regenentlastungsbauwerke 68,20 31,80 2.771 1.890 881 2.826 1.928 899 2.883 1.966 917 2.827 1.928 899 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Bankzinsen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Sonstigen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Un. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kalkulatorische Zinsen 42,13 57,87 360.670 151.950 208.720 447.940 188.717 259.223 436.090 183.725 252.365 414.900 174.797 240.103 Korrektur Anteil Hebewerke 42,13 57,87-7.213-3.039-4.174-8.959-3.774-5.185-8.959-3.774-5.185-8.377-3.529-4.848 Anteil Hebewerke 100,00 0,00 7.213 7.213 0 8.959 8.959 0 8.722 8.722 0 8.298 8.298 0 Korrektur Anteil Regenentlastungsbauwerke 42,13 57,87-18.034-7.598-10.436-22.397-9.436-12.961-21.805-9.186-12.619-20.745-8.740-12.005 Anteil Regenentlastungsbauwerke 0,00 100,00 18.034 0 18.034 22.397 0 22.397 21.805 0 21.805 20.745 0 20.745 Sonstige Steuern 73,63 26,37 361 266 95 369 271 97 376 277 99 369 272 97 Aufwendungen gesamt 4.184.167 2.765.287 1.418.880 4.359.171 2.853.955 1.505.215 4.440.690 2.908.730 1.531.960 4.328.009 2.842.658 1.485.352

Stadtwerke Hattersheim Ermittlung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 2017 bis 2019, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung Anlage2 Seite 2 Anteil Ansätze laut Gebührenkalkulation 2017 Ansätze laut Gebührenkalkulation 2018 Ansätze laut Gebührenkalkulation 2019 Gesamt Gesamt Gesamt Gesamt Schmutzwasser Niederschlagswasser Schmutzwassereinleitung Niederschlagswassereinleitung Schmutzwassereinleitung Niederschlagswassereinleitung Schmutzwassereinleitung Niederschlagswassereinleitung Ansätze laut Gebührenkalkulation Durchschnitt 2017-2019 Schmutzwassereinleitung Niederschlagswassereinleitung % % EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Erträge Kostenpflichtige Leistungen 73,63 26,37 4.567 3.363 1.204 4.658 3.430 1.228 4.751 3.498 1.253 4.659 3.430 1.229 Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren 73,63 26,37 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Auflösung Etragszuschüsse 42,13 57,87 0 0 0 77.501 32.651 44.850 79.051 33.304 45.747 77.511 32.655 44.855 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 42,13 57,87 75.981 32.011 43.970 1.667 702 965 1.700 716 984 1.667 702 965 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Anteil Hebewerke 100,00 0,00 1.634 1.634 0 4.167 4.167 0 4.250 4.250 0 4.167 4.167 0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Anteil Regenentlastungsbauwerke 0,00 100,00 4.085 0 4.085 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Inv. 42,13 57,87 4.000 1.685 2.315 4.080 1.719 2.361 4.162 1.753 2.408 4.081 1.719 2.361 Sonstige außerordentliche Erträge 73,63 26,37 4 3 1 4 3 1 4 3 1 4 3 1 Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen 73,63 26,37 1.000 736 264 1.020 751 269 1.040 766 274 1.020 751 269 ILV Erstattung an Bauhof und Fuhrpark 73,63 26,37 285 210 75 291 214 77 297 218 78 291 214 77 Zinsen für Kassenkredit #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! #BEZUG! 78 Erträge Gesamt 91.556 39.642 51.914 93.387 43.637 49.750 95.255 44.510 50.745 93.399 43.643 49.757 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag 4.092.611 2.725.645 1.366.965 4.265.784 2.810.319 1.455.465 4.345.435 2.864.221 1.481.215 4.234.610 2.799.015 1.435.595 Bemessungsgrundlagen Schmutzwassereinleitung m 3 1.120.000 1.120.000 1.094.000 1.111.333 Versiegelte Flächen je m 2 2.320.000 2.320.000 2.450.000 2.363.333 Gebühren nach KAG je Einheit vor Verrechnung Über-/Unterdeckung EUR je m 3 Schmutzwasser 2,43 2,51 2,62 2,52 EUR je m 2 versiegelte Fläche 0,59 0,63 0,60 0,61 Gesamt Anteil Schmutzwasser Anteil Niederschlagswasser EUR EUR EUR Überdeckung 2011 189.543,32 0,00 189.543,32 0 88.000 0 76.000 0 25.543 Unterdeckung 2012 280.380,60 146.309,52 134.071,11 146.310 134.071 0 0 0 0 Überdeckung 2013 170.001,33 160.831,12 9.170,21 111.300 9.170 49.531 0 0 0 Überdeckung 2014 198.731,61 174.699,07 24.032,54 0 24.033 0 0 174.699 0 Überdeckung (Schmutzwasser) und 0 407 Unterdeckung (Niederschlagswasser) 2015 56.243,16 56.650,28 407,12 0 0 0 0 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag nach Verrechnung Über-/Unterdeckung 2.760.655 1.379.834 2.760.787 1.379.465 2.689.522 1.456.078 2.736.988 1.405.126 Gebühren nach KAG je Einheit nach Verrechnung Über-/Unterdeckung EUR je m 3 Schmutzwasser 2,46 2,46 2,46 2,46 EUR je m 2 versiegelte Fläche 0,59 0,59 0,59 0,59

Anlage 3 Seite 1 Stadtwerke Hattersheim - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Verzinsung des Anlagekapitals im Jahr 2017 nach der einfachen Restbuchwertmethode (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2017 Betriebsnotwendiges Vermögen EUR Restbuchwerte Anlagevermögen zum 31.12.2015 8.319.536,64 (ohne Anlagen im Bau) Abzüglich Abschreibungen 2016 auf Altanlagen -388.334,85 Abzüglich Abschreibungen 2017 auf Altanlagen -388.281,90 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2016 877.598,17 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2016-8.775,98 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2017-17.551,96 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2017 930.199,81 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2017-9.302,00 Restbuchwert Anlagevermögen fertiggestellte Anlagen 31.12.2017 9.315.087,93 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 9.315.087,93 Sonderposten Restbuchwerte Sonderposten und Ertragszuschüsse zum 31.12.2015 2.177.185,11 Zweckgebundene Rücklage (Landeszuweisungen) 0,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2016-90.000,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2017-85.700,00 Zuzüglich Zugänge 2016 100.147,24 Abzüglich Auflösungen 2016 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2016 0,00 Zuzüglich Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2017 0,00 Abzugskapital zum 31.12.2017 2.101.632,35 Zu verzinsen 7.213.455,58 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 5,00% Kalkulatorische Zinsen 2017 (rd.) 360.670,00

Anlage 3 Seite 2 Stadtwerke Hattersheim - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Verzinsung des Anlagekapitals im Jahr 2018 nach der einfachen Restbuchwertmethode (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2018 Betriebsnotwendiges Vermögen EUR Restbuchwerte Anlagevermögen zum 31.12.2015 8.319.536,64 (ohne Anlagen im Bau) Abzüglich Abschreibungen 2016 auf Altanlagen -388.334,85 Abzüglich Abschreibungen 2017 auf Altanlagen -388.281,90 Abzüglich Abschreibungen 2018 auf Altanlagen -388.053,89 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2016 877.598,17 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2016-8.775,98 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2017-17.551,96 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2018-17.551,96 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2017 930.199,81 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2017-9.302,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2018-18.604,00 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2018 2.105.000,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2018 in 2018-21.050,00 Restbuchwert Anlagevermögen fertiggestellte Anlagen 31.12.2018 10.974.828,08 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 10.974.828,08 Sonderposten Restbuchwerte Sonderposten und Ertragszuschüsse zum 31.12.2015 2.177.185,11 Zweckgebundene Rücklage (Landeszuweisungen) 0,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2016-90.000,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2017-85.700,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2018-85.700,00 Zuzüglich Zugänge 2016 100.147,24 Abzüglich Auflösungen 2016 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2016 Zuzüglich Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2017 0,00 Zuzüglich Zugänge 2018 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2018 0,00 Abzugskapital zum 31.12.2018 2.015.932,35 Zu verzinsen 8.958.895,73 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 5,00% Kalkulatorische Zinsen 2018 (rd.) 447.940,00

Anlage 3 Seite 3 Stadtwerke Hattersheim - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - Verzinsung des Anlagekapitals im Jahr 2019 nach der einfachen Restbuchwertmethode (auf Restbuchwerte am Jahresende) Berechnung kalkulatorische Zinsen 2019 Betriebsnotwendiges Vermögen EUR Restbuchwerte Anlagevermögen zum 31.12.2015 8.319.536,64 (ohne Anlagen im Bau) Abzüglich Abschreibungen 2016 auf Altanlagen -388.334,85 Abzüglich Abschreibungen 2017 auf Altanlagen -388.281,90 Abzüglich Abschreibungen 2018 auf Altanlagen -388.053,89 Abzüglich Abschreibungen 2019 auf Altanlagen -388.053,89 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2016 877.598,17 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2016-8.775,98 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2017-17.551,96 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2018-17.551,96 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2016 in 2019-17.551,96 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2017 930.199,81 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2017-9.302,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2018-18.604,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2017 in 2019-18.604,00 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2018 2.105.000,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2018 in 2018-21.050,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2018 in 2019-42.100,00 Zuzüglich fertiggestellte Investitionen 2019 145.000,00 Abzüglich Abschreibungen auf fertiggestellte Investitionen 2018 in 2019-1.450,00 Restbuchwert Anlagevermögen fertiggestellte Anlagen 31.12.2019 10.652.068,23 Betriebsnotwendiges Vermögen gesamt 10.652.068,23 Sonderposten Restbuchwerte Sonderposten und Ertragszuschüsse zum 31.12.2015 2.177.185,11 Zweckgebundene Rücklage (Landeszuweisungen) 0,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2016-90.000,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2017-85.700,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2018-85.700,00 Abzüglich Auflösung für Altvermögen in 2019-85.700,00 Zuzüglich Zugänge 2016 100.147,24 Abzüglich Auflösungen 2016 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2016 0,00 Abzüglich Auflösungen 2019 auf Zugänge 2016 0,00 Zuzüglich Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2017 auf Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2017 0,00 Abzüglich Auflösungen 2019 auf Zugänge 2017 0,00 Zuzüglich Zugänge 2018 0,00 Abzüglich Auflösungen 2018 auf Zugänge 2018 0,00 Abzüglich Auflösungen 2019 auf Zugänge 2018 0,00 Zuzüglich Zugänge 2019 0,00 Abzüglich Auflösungen 2019 auf Zugänge 2019 0,00 Abzugskapital zum 31.12.2019 1.930.232,35 Zu verzinsen 8.721.835,88 Zinssatz für kalkulatorische Zinsen 5,00% Kalkulatorische Zinsen 2019 (rd.) 436.090,00