Wirksame Suchtprävention in der Volksschule. Ein Modell zur schulischen Suchtprävention. Wirksame Suchtprävention in der Schule. 1.



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Transkript:

Wirksame Suchtprävention in der Volksschule Ein Modell zur schulischen Suchtprävention 1. Einleitung Dieses Papier beschreibt das Gesamtkonzept der Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich für eine ganzheitliche Suchtprävention in der Volksschule. Es hat zum Ziel, eine professionelle und ganzheitliche Suchtprävention und ihre Verankerung in den schulischen Strukturen zu ermöglichen. Ebenfalls kann damit ein Beitrag zur Konkretisierung der im Rahmen der Bildungsziele erwähnten Suchtprävention geleistet werden. (Bildungsdirektion Kanton Zürich die fünf Bildungsziele der Bildungsdirektion für die Legislaturperiode 2007 2011) 2. Ausgangslage Im Kanton Zürich besteht seit einigen Jahren ein Modell zur schulischen Suchtprävention, das sich auf Erkenntnisse aktueller Studien (Burkhart 2002, Meier 2004) stützt und in der Praxis erprobt ist. Das Modell dient den Stellen für Suchtprävention in der Zusammenarbeit mit den Schulen als Arbeitsgrundlage. Es wurde von der Pädagogischen Hochschule (Fachstelle Suchtprävention) in Zusammenarbeit mit einer Regionalen Suchtpräventionsstelle (Suchtprävention Winterthur) entwickelt. Inzwischen wird es in mehreren Kantonen angewandt und gilt als anerkanntes Konzept zur schulischen Suchtprävention. Es beinhaltet die vier Bausteine, die zu einer ganzheitlichen Suchtprävention gehören. Abbildung aus: laut & leise, Magazin der Stellen für Suchtprävention Kanton Zürich 2005 Nr.2, Barbara Meister, Georges Peterelli

3. Allgemeine Grundsätze Suchtprävention muss systematisch und koordiniert betrieben werden. Sie wird als Teil von Schulentwicklung in das Schulprogramm aufgenommen und prozesshaft erarbeitet. Suchtprävention ist für alle an der Schule Beteiligten verbindlich. Sie ist in den Schulstrukturen verankert und wird nicht mehr dem individuellen Engagement und goodwill der einzelnen Lehrperson überlassen. Im Bereich des Unterrichts wird stufenspezifisch aufeinander abgestimmt. Es findet ein Controlling statt. 4. Das Bausteinmodell Das Modell zur schulischen Suchtprävention umfasst die folgenden vier Bausteine: Suchtprävention als Unterrichtsgegenstand (Baustein 1) für alle Stufen Regelwerk zum Umgang mit Suchtmitteln (Baustein 2) Mittel- und Oberstufe Früherkennung und Frühintervention bei gefährdeten Schüler/innen (Baustein 3) Mittel- und Oberstufe Netzwerkarbeit - Zusammenarbeit mit Eltern, SSA und externen Fachstellen zur Bewältigung der suchtpräventiven Arbeit für alle Stufen Bei der Realisierung des Bausteinmodells wählt die Schule ihre Schwerpunkte entsprechend dem aktuellen Entwicklungsstand und Handlungsbedarf. 5. Support Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich gewährleisten Beratung und Begleitung in der Entwicklung aller vier Bausteine und vermitteln Erfahrungen aus anderen Schulen. Zu jedem der vier Bausteine steht eine Handreichung zur Verfügung. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 2/9

6. Baustein 1: Suchtprävention als Unterrichtsgegenstand Unter Einbezug der Vorgaben des Lehrplans werden gemeinsam Themen und Zielsetzungen zur Suchtprävention für den Unterricht festgelegt. Unterrichtsthemen, schulhausinterne Projekte und Programme sind stufen- und schülergerecht und berücksichtigen genderspezifische Aspekte. Für Suchtprävention relevante stufenspezifische Entwicklungsaufgaben und Problemstellungen werden berücksichtigt. Es werden dafür geeignete Lernformen angewendet Es kommen auf ihre Qualität überprüfte und möglichst evaluierte Unterrichtsmaterialien, Programme und Projekte zur Anwendung. Das so entstandene Konzept für Suchtprävention als Unterrichtsgegenstand ist für alle Lehrpersonen der verschiedenen Stufen, Klassen und Fächer verbindlich. Unterstützung Handreichung zum Baustein 1: Sie gibt Anleitung zu einer stufen- und schülergerechten Suchtprävention im Unterricht und zu schulhausinternen Projekten und Programmen. Stufenspezifische Entwicklungsaufgaben und Problemstellungen der Suchtprävention werden sichtbar gemacht. Für jede Stufe werden unter Einbezug der Vorgaben des Lehrplans, erprobte, auf ihre Qualität überprüfte und möglichst evaluierte Unterrichtsmaterialien, Programme und Projekte angegeben. Beratung: durch die zuständige Regionale Suchtpräventionsstelle, die Fachstelle Suchtprävention VS der PHZH oder je nach Bedarf eine suchtmittelspezifische Kantonale Fachstelle. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 3/9

7. Baustein 2: Regelwerk zum Umgang mit Suchtmitteln Die Schule erarbeitet gemeinsame Haltungen und verbindliche Regeln zum Umgang mit Suchtmitteln für alle Beteiligten. Das Regelwerk ist allen Beteiligten bekannt (Lehrpersonen, Schüler/innen, Eltern, Behörde) und in der Schulordnung verankert. Das Regelwerk ist kompatibel mit den relevanten gesetzlichen Vorgaben. Unterstützung Handreichung zum Baustein 2: Die Handreichung zeigt auf, wie die Erarbeitung eines Regelwerks (Schulordnung) zum Suchtmittelkonsum nach den Vorgaben des VSG schulhausintern erarbeitet werden kann, um eine optimale Verbindlichkeit zu erreichen. Ausgewählte Anleitungen und Materialien werden aufgeführt und konkrete Praxisbeispiele dazugegeben. Beratung/Prozessbegleitung: durch die zuständige Regionale Suchtpräventionsstelle, die Fachstelle Suchtprävention VS der PHZH oder je nach Bedarf eine suchtmittelspezifische Kantonale Fachstelle. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 4/9

8. Baustein 3: Früherkennung und Frühintervention bei Gefährdeten Die Schule entwickelt klare, verbindliche Vorgehensweisen bei Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern, welche ermöglichen, frühzeitig wirkungsvolle Massnahmen einzuleiten. Die Lehrpersonen können sich auf eine gemeinsam entwickelte Haltung stützen und verfügen über die erforderlichen persönlichen Kompetenzen. Lehrpersonen wissen, wann Eltern oder Behörden informiert werden und wann welche externen Hilfen zugezogen werden müssen. Die Vorkehrungen zur Frühintervention sind abgestimmt mit dem Verfahren zur Förderung und Zuweisung von sonderpädagogischen Massnahmen (Schulisches Standortgespräch) Unterstützung Handreichung zum Baustein 3: Früherkennung und Frühintervention. Diese Handreichung beschreibt die Projektschritte zur Erarbeitung eines schulhauseigenen Frühinterventionskonzeptes. Jede Phase der Konzepterarbeitung wird der gleichen Struktur folgend (Ziele, Inhalt, Rahmenbedingungen, Rolle Schule und Rolle Berater/in) beschrieben und mit Praxisbeispielen angereichert. Beratung/Prozessbegleitung/Weiterbildung: durch die zuständige Suchtpräventionsstelle, die Fachstelle Suchtprävention VS der PHZH oder je nach Bedarf eine suchtmittelspezifische Kantonale Fachstelle. Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 5/9

9. Baustein 4: Zusammenarbeit mit dem Umfeld Eine konstruktive Vernetzung mit Fachstellen, Eltern, Behörden entlastet die Lehrpersonen und ermöglicht ihnen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Die gute Vernetzung mit Fachstellen, Eltern und Behörden wird aufgebaut und aktiv gepflegt. Die Schule nutzt vorhandenes Know-how im Umfeld Schulabbruch und ausschluss kann in vielen Fällen verhindert werden. Unterstützung Handreichung zum Baustein 4: Netzwerkarbeit - Zusammenarbeit mit Eltern, SSA, externen Fachstellen und Institutionen zur Bewältigung der suchtpräventiven Arbeit. In dieser Handreichung werden Ziele, Grundlagen und Methoden zu verbindlichen Kontakten und Zusammenarbeitsformen mit Eltern und externen Fachstellen aufgeführt. Mit konkreten Praxisbeispielen. Beratung: durch die zuständige Suchtpräventionsstelle, die Fachstelle Suchtprävention VS der PHZH oder je nach Bedarf eine suchtmittelspezifische Kantonale Fachstelle. Zürich, 7.5.2008 Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 6/9

Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich Regionale Suchtpräventionsstellen Die acht regionalen Suchtpräventionsstellen (RSPS) sind zuständig für die präventive Grundversorgung in ihrer klar abgegrenzten Region. Sie initiieren die Basisarbeit und unterstützen und koordinieren bestehende Bestrebungen und Aktivitäten im Bereich Suchtprävention. Dabei orientieren sich die Stellen an den jeweiligen lokalen und regionalen Bedürfnissen. Die Angebote der Stellen, welche geschlechts- und kulturspezifische Aspekte berücksichtigen, umfassen: Bildung, Information und Beratung von Einzelnen, Gruppen, Gemeinden usw., Öffentlichkeitsarbeit und strukturelle Arbeit in Gemeinden, Stadtteilen, Quartieren und Firmen. Die regionalen Suchtpräventionsstellen sind generalistisch tätig und werden von den acht spezialisierten, kantonsweit tätigen Fachstellen unterstützt, Die RSPS werden hauptsächlich von den Gemeinden finanziert, der Kanton leistet eine finanzielle Unterstützung. Suchtpräventionsstelle der Bezirke Affoltern und Dietikon Grabenstr. 9, 8952 Schlieren Tel. 044 731 13 21, Fax 044 731 13 22 E-Mail: supad@sd-i.ch, Internet: www.supad.ch Suchtpräventionsstelle des Bezirks Andelfingen Landstrasse 36, 8450 Andelfingen Tel: 052 304 26 60, E-Mail: suchtpraevention@isandelfingen.zh.ch, Internet: www.rsps-andelfingen.ch Suchtpräventionsstelle für den Bezirk Horgen Samowar, Bahnhofstr. 24, 8800 Thalwil Tel. 044 723 18 17, Fax 044 723 18 19 E-Mail: info@samowar.ch, Internet: www.samowar.ch Suchtpräventionsstelle des Bezirks Meilen Samowar, Hüniweg 12, 8706 Meilen Tel. 044 923 10 66, Fax 044 923 60 17 E-Mail: meilen@samowar.ch, Internet: www.samowar.ch Suchtpräventionsstelle Winterthur Technikumstr.1, 8400 Winterthur Tel. 052 267 63 80, Fax 052 267 63 84 E-Mail: suchtpraevention@win.ch Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland (Bezirke Hinwil, Pfäffikon und Uster) Gerichtsstr. 4, Postfach, 8610 Uster Tel. 043 399 10 80, Fax 043 399 10 81 E-Mail: info@sucht-praevention.ch, Internet: www.sucht-praevention.ch Suchtpräventionsstelle Zürcher Unterland (Bezirke Bülach und Dielsdorf) Erachfeldstr. 4, 8180 Bülach Tel. 044 872 77 33, Fax 044 872 77 37 E-Mail: rsps@praevention-zu,ch, Internet: www.praevention-zu.ch Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich Röntgenstr. 44, 8005 Zürich Tel. 044 444 50 44, Fax 044 444 50 33 E-Mail: welcome@sup.stzh.ch, Internet: www.suchtpraeventionsstelle.ch Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 7/9

Kantonsweit tätige, spezialisierte Fachstellen für Suchtprävention Die acht kantonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention (KFSP) sind spezialisiert auf eine Zielgruppe, auf ein Suchtmittel, oder sie nehmen übergreifende Aufgaben wahr. Sie arbeiten mit den regionalen Suchtpräventionsstellen zusammen. Fachstelle ASN, Alkohol- und Drogenprävention im Strassenverkehr Ottikerstr. 10, 8006 Zürich Tel. 044 360 26 00, Fax 044 360 26 05 E-Mail: paul.gisin@fachstelle-asn.ch, Internet: www.fachstelle-asn.ch Spezialisierte Fachstelle für Alkohol-, Drogen-, und Medikamentenkonsum im Zusammenhang mit Strassenverkehr. Führt verschieden Animationsinstrumente (z.b, Funky-Bar und Fahrsimulator). Fachstelle Suchtprävention Mittelschulen und Berufsbildung Neumühlequai 10, 8090 Zürich Tel, 043 259 77 86, Fax 043 259 77 57 E-Mail: infosuchtpraevention@mba.zh.ch, Internet: www.fs-suchtpraevention.zh.ch Suchtprävention an Berufs- sowie Mittelschulen: Koordination und Vernetzung, einschliesslich Arbeit mit Behörden, Lehrmeistern und Eltern. Betreibt Lehrer/innenbildung in Suchtprävention, führt Mediothek und Dokumentationsstelle. Schafft Lehrmittel zur Suchtprävention in der Sekundarstufe II. Hat ein Netz von Kontaktlehrpersonen in den Schulen. FISP, Fachstelle für interkulturelle Suchtprävention und Gesundheitsförderung Kehlhofstr. 12, 8003 Zürich Tel. 043 960 0160, Fax 043 960 0161 E-Mail: fisp@bluewin.ch, Internet: www.fisp-interkultur.ch Spezialisierte Fachstelle, welche Suchtprävention für die Migrationsbevölkerung im Kanton Zürich betreibt und koordiniert. Institut für Soziall- und Präventivmedizin der Universität Zürich, Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung Hirschengraben 84, 8001 Zürich Tel. 044 634 46 29, Fax 044 634 49 77 E-Mail: praev.gf@ifspm.unizh.ch, Internet: www.gesundheitsfoerderung-zh.ch Das Institut koordiniert und fördert im Auftrag der Gesundheitsdirektion die Aktivitäten der privaten sowie staatlichen Stellen und Akteure im Bereich der Suchtprävention. Es leistet Beiträge an die Entwicklung der Suchtprävention, ist Ansprechstelle für die Öffentlichkeit und ist antragstellender Träger der gemeinsam mit allen Stellen realisierten Medienkampagne für Suchtprävention, Pädagogische Hochschule Zürich, Fachstelle Suchtprävention Volksschule Rämistr, 59 8090 Zürich Tel. 043 305 59 04 E-Mail: barbara.meister@phzh.ch Suchtprävention im Bereich der Volksschule. Dies schliesst die Arbeit mit Behörden und Eltern mit ein. Verantwortlich für die Lehrer/innenbildung im Bereich der Suchtprävention. Führt eine Mediothek und Dokumentationsstelle. Ausarbeitung von Unterrichtshilfen und anderen Projekten für schulische Suchtprävention. InfoDoc Suchtprävention Radix Stampfenbachstr. 161, 8006 Zürich Tel. 044 360 4100, Fax 044 360 41 14 E-Mail: infodoc@radix.ch, Internet: www.infodoc-radix.ch Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 8/9

Öffentliche Dokumentationsstelle für alle Belange der Suchtprävention. Promotion der Suchtprävention mittels finanzieller Unterstützung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit; Dienstleistungsangebot für Ausleihe und Lagerung von Ausstellungsmateriaiien für Suchtprävention ZüFAM, Zürcher Fachstelle zur Prävention des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchs Langstr. 229, 8031 Zürich Tel. 044 271 87 23, Fax 044 271 85 74 E-Mail: info@zuefam.ch, Internet: www.zuefam.ch Spezialisierte Fachstelle, die primäre und sekundäre Prävention des Alkohol- und Medikamenten- Missbrauchs betreibt. Züri Rauchfrei Zähringerstr. 32, 8001 Zürich Tel. 044 262 69 66, Fax 044 262 69 67 E-Mail: zurismokefree@swissonline.ch, Internet: www.zurismokefree.ch Spezialisierte Fachstelle für Tabakprävention. Einzelberatungen (u. a. Auskünfte zu Entwöhnungsmethoden), Beratung von Betrieben. Schaffung von Materialien für Schulen, Expertisen zu Tabakpräventionsprogrammen, Rauchstopp-Programme für Jugendliche Im Internet: www.suchtpraevention-zh.ch Die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich 9/9