Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer I + II Auskunft erteilt Telefon Zimmer E-Mail AZ-Nr. 6 St - Liegenschaften Thomas Steidl 09101 703-209 W.1.09 baugebiet@langenzenn.de Datum 26. Juli 2018 Ausschreibung von Bauplätzen in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer Weg I + II Sehr geehrte Damen und Herren, der Verkauf der Bauplätze in den Baugebieten Wohnen am Klaushofer Weg I + II kann nunmehr erfolgen. Die Stadt Langenzenn bietet folgende Bauplätze zum Verkauf an: 1. Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen 2. Bauplätze Reihenhäuser 3. Bauplätze Einfamilienhäuser. Die Lage der beiden Baugebiete und der einzelnen Bauplätze ist aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Die Bauplätze Reihenhäuser werden nur in ihrer Gesamtheit veräußert; ein Erwerb eines einzelnen Reihenhauses ist ausgeschlossen. Die Grundstücke werden jeweils im Bieterverfahren (Höchstgebot) verkauft. Die weiteren Details zum Ausschreibungsverfahren können Sie auf den folgenden Seiten ersehen; diese sind entsprechend zu beachten und einzuhalten. Die Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist bis einschließlich 19. September 2018 möglich. Die weiteren Bauplätze des Baugebietes Wohnen am Klaushofer Weg II befinden sich in Privateigentum. Auf den Verkauf dieser weiteren Bauplätze hat die Stadt Langenzenn KEINEN Einfluss und kann daher keine weiteren Informationen geben. Wir bitten daher von sämtlichen Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Habel 1. Bürgermeister Hausanschrift Friedrich-Ebert-Str. 7 90579 Langenzenn Telefon: 09101 703-0 Telefax: 09101 703-900 stadt@langenzenn.de Öffnungszeiten Mo.-Fr. 08:00-12.00 Uhr Mo. 14.00-16.00 Uhr Di. 14.00-18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Kreditinstitut IBAN BIC Sparkasse Fürth DE 11 7625 0000 0190 0016 02 BYLADEM1SFU Postbank Nürnberg DE 42 7601 0085 0007 0398 55 PBNKDEFF CVW Privatbank AG DE 23 7621 1900 0005 0001 14 GENODEF1WHD VR meine Bank eg DE 07 7606 9559 0002 0168 00 GENODEF1NEA HypoVereinsbank Langenzenn DE 33 7622 0073 3590 1402 43 HYVEDEMM419 1
Beschreibung der zu verkaufenden Bauplätze 1. Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen (Bauplatz Nr. 1): Das Grundstück ist im beigefügten Lageplan grün markiert und hat eine Gesamtgröße von 4.235 qm. Auf dem Grundstück ist ein Einzelhandel (Supermarkt) und darüber barrierefreie Wohnungen zu errichten. 2. Reihenhäuser (Bauplätze Nrn. 12, 14, 16, 18, 20, 22, 23 und 24) Die Grundstücke sind im beigefügten Lageplan rot markiert und haben eine Gesamtgröße von 1.898 qm. Die Grundstücksgrößen teilen sich wie folgt auf: Nr. 12 262 qm Nr. 14 176 qm zzgl. Nr. 14.1 18 qm Nr. 16 178 qm zzgl. Nr. 16.1 18 qm Nr. 18 270 qm Nr. 20 273 qm Nr. 22 184 qm zzgl. Nr. 22.1 20 qm Nr. 23 186 qm zzgl. Nr. 23.1 20 qm Nr. 24 276 qm Nr. e2 17 qm (Gemeinschaftseigentum Vorplatz zu den Nrn. 14.1 und 16.1) Auf den Grundstücken sind Reihenhäuser und Garagen zu errichten. Die Grundstücke werden nur in ihrer Gesamtheit veräußert; ein Erwerb eines einzelnen Reihenhauses ist ausgeschlossen. 3. Einfamilienhäuser (Bauplätze Nrn. 30 und 37) Das Grundstück Nr. 30 ist im beigefügten Lageplan gelb markiert und hat eine Größe von 607 qm. Das Grundstück Nr. 37 im Baugebiet Wohnen am Klaushofer Weg I ist blau markiert und hat eine Größe von 491 qm. Auf den Grundstücken sind Einfamilienhäuser zu errichten. Die Grundstücke werden einzeln verkauft. Ein Erwerb von beiden Grundstücken durch einen Bewerber ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Grundstücke werden jeweils im Bieterverfahren (Höchstgebot) verkauft. Für das unter Nr. 1 genannte Grundstück ist ein Bebauungskonzept vorzulegen. 2
Informationen zum Bewerbungsverfahren: Kaufangebote sind schriftlich per E-Mail an baugebiet@langenzenn.de oder direkt an die Stadt Langenzenn - Liegenschaften & Projekte -, z.hd. Herrn Steidl, Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn, einzureichen. Bei der Abgabe eines Kaufangebotes sind der Kaufpreis pro Quadratmeter und der jeweilige Bauplatz (Nummer / Farbe) zu benennen; nicht vollständig eingereichte Kaufangebote werden nicht berücksichtigt. Eine Mehrfachbewerbung auf einen Bauplatz ist ausgeschlossen. Es zählt das erste eingereichte Kaufangebot. Das E-Mail-Postfach für die eingehenden Kaufangebote wird erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für die Verwaltung zur Einsicht freigeschalten. Per Post eingehende Kaufangebote sind in einem verschlossenen und entsprechend zum Bewerbungsverfahren Ausschreibung Baugebiet gekennzeichneten Umschlag abzugeben. Die verschlossenen Briefe der Kaufangebote werden ebenso erst nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens geöffnet. Informationen zum Auswahlverfahren: Bei einem möglichen Gleichstand der Kaufangebote für die Bauplätze Reihenhäuser oder Einfamilienhäuser wird der Zuschlag per Losverfahren ermittelt. Sofern ein Bewerber für beide Bauplätze Einfamilienhäuser den Zuschlag aufgrund Höchstgebot erhält, hat er sich für einen der beiden Bauplätze zu entscheiden. Den verbleibenden Bauplatz erhält der Bewerber mit dem zweithöchsten Gebot. Die Kaufangebote werden verschlossen bis zur Abgabefrist gesammelt und anschließend von der Verwaltung ausgewertet. Der Höchstbietende ist nach Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Langenzenn verpflichtet, den Kaufvertrag zeitnah zu unterzeichnen. Die Beschlussfassung zur Vergabe der jeweiligen Bauplätze soll voraussichtlich am 11. Oktober 2018 bzw. 8. November 2018 stattfinden. Informationen zur Bebaubarkeit: Die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne sind entsprechend einzuhalten. Die Bebauungspläne können unter https://www.langenzenn.de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene/ bzw. durch persönliche Vorsprache im Bauamt eingesehen werden. Das Bauamt steht Ihnen für Fragen zur Bebauung zur Verfügung. Die Bauplätze sind voll erschlossen. In den Bauplätzen Reihenhäuser ist jeweils ein Gasanschluss vorhanden. Die Grundstücksgrößen können aufgrund des laufenden Umlegungsverfahrens noch geringfügig abweichen. 3
Die Bebaubarkeit der Grundstücke Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhaus Nr. 30 im Baugebiet Wohnen am Klaushofer Weg II ist voraussichtlich Anfang 2020 gegeben. Die Bebaubarkeit des Grundstückes Einfamilienhaus Nr. 37 im Baugebiet Wohnen am Klaushofer Weg I ist sofort gegeben. Allgemeine Hinweise: Die Stadt Langenzenn behält sich grundsätzlich eine freihändige Vergabe der Bauplätze vor. Die Stadt Langenzenn behält sich weiterhin Nachverhandlungen hinsichtlich der Bebauungskonzepte für das Grundstück Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen vor. Es handelt sich hier um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Langenzenn abgeleitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Langenzenn nicht verpflichtet ist, dem höchsten oder dem sonst wirtschaftlichsten Gebot eine Zusage zu erteilen. Die Stadt Langenzenn behält sich vielmehr die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die genannten Grundstücke verkauft werden. Die Stadt Langenzenn kann von ihrer Verkaufsabsicht jederzeit und ohne Angaben von Gründen Abstand nehmen. Die Stadt Langenzenn behält sich weiter vor, mit den Bewerbern für das Grundstück Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt direkt durch die Stadt Langenzenn. Insbesondere stellt die Versendung der Unterlagen keinen Maklerauftrag dar. Mit der Abgabe eines Kaufpreisangebotes erklären Sie sich bereit, dass Ihre Daten von der Stadt Langenzenn gespeichert und im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Mit dem Kauf der Bauplätze Reihenhäuser oder Einfamilienhäuser hat der Erwerber eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Bebaubarkeit der Grundstücke zu übernehmen. Mit dem Kauf des Bauplatzes Einzelhandel mit barrierefreien Wohnungen hat der Erwerber eine noch zu bestimmende Bauverpflichtung zu übernehmen. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Bauverpflichtung steht der Stadt Langenzenn ein Wiederkaufsrecht zum beurkundeten Kaufpreis und den tatsächlich bezahlten Erschließungskosten zu. Die Abgabe eines Kaufpreisangebotes ist bis einschließlich 19. September 2018 möglich. 4
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1010/33 873 874/1 1010/35 1010/34 873/4 72 1010/73 1010/74 491 m² 37 1010/1 1 891/2 4.235 m² 1010/76 1010/75 873/3 1010/77 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1010/78 1010/79 1010/88 1010/89 1010/92 1010/90 31 32 891 ö1 e1 e2 6.1 9.1 14.1 16.1 ö2 22.1 11 23.1 5.1 12 13 14 15 16 18 872 1010/93 1010/94 1010/95 1010/96 1010/91 1010/97 33 34 17 19 21 872/1 20 23 22 24 13 10/104 1010/105 1010/14 1010/106 1010/108 1010/98 1010/107 1010/109 1010/110 35 36 25 26 27 28 892 30 607 m² 29 893 Vorhaben : Standort Trafostation 4,6 m x 3,6 m 90491 Nürnberg - Erlenstegenstraße 37 - Ruf (0911) 919 666 40 STADT LANGENZENN Wohnen am Klaushofer Weg II - Bpl. 59 Bebauungsplan 1010/18 Einzelheit : Lageplan Grundstücksveräußerung Projekt-NR : 201711 1 : 500 gez. : bearb. : Datum Name Plan Nr. Juli 2018 Juli 2018 König König 1.0.4 Nürnberg, 10.07.2018 -------------------------------------- ( Unterschrift ) O:\PROJEKTE\Langenzenn\201711 Wohnen am Klaushofer Weg II - Bpl. 59\03_Plaene\01_Vorplanung\20180710_Lageplan_Verkaufsflächen