Antwort der Landesregierung



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Transkript:

Landtag Brandenburg Drucksache 3/5660 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2106 des Abgeordneten Michael Claus Fraktion der DVU Drucksache 3/5485 Nettokreditaufnahme des Landes Brandenburg Aufgrund des inzwischen deutlich gewordenen Haushaltsloches von ca. 1,0 Mrd. soll zusätzlich zu den Einsparungen aufgrund der Haushaltssperre des Finanzmi nisteriums ein Nachtragshaushalt 2003 beschlossen werden, dessen Höhe noch ungewiss ist. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe valutierte die gesamte Nettokreditaufnahme des Landes Brandenburg zum 31.01.2003? 2. Welche Kreditgeber waren zum 31.01.2003 Gläubiger des Landes Bran denburg (bitte detaillierte Aufschlüsselung)? 3. In welcher Höhe valutierten die unter Frage 2. genannten Kredite zum Stich tag 31.01.2003 bei den jeweiligen Kreditgebern? 4. Welche zusätzliche Nettokreditaufnahme muss das Land Brandenburg zur Sicherstellung des Landeshaushaltes im Jahr 2003 zusätzlich zu den beste henden Kreditverpflichtungen realisieren? 5. Welche Kreditgeber sind aus Sicht der Landesregierung dazu vorgesehen, und sind dazu bereits Vorverträge mit den entsprechenden Kreditgebern abgeschlossen worden? Datum des Eingangs: 18.03.2003 / Ausgegeben: 24.03.2003

6. Zu welchen konkreten Zeitpunkten wurden Vorverträge bzw. Kreditzusagen für zusätzliche Nettokreditaufnahmen für den Doppelhaushalt 2002/2003 des Landes Brandenburg durch die Landesregierung abgeschlossen bzw. ange nommen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Schuldenstand des Landes Brandenburg beträgt per 31.01.2003 über Kreditverträge 14.882.795.863,30. Zu Frage 2: Das Land Brandenburg bietet Kreditgebern 2 verschiedene Produkte an: a) Landesschatzanweisungen b) Schuldscheine zu a) Landesschatzanweisungen sind handelbare Wert papiere, die nach dem Erstverkauf jederzeit an der Börse gekauft oder verkauft werden können. Da Landesschatzanweisungen in Teile zu je 1.000 gestückelt sind, gibt es zahlreiche Anleger, die dem Land Brandenburg jedoch nicht bekannt sind. Bei Landesschatzanweisungen zahlt das Land Bran denburg die jährlichen Zinsen und die Tilgung am Ende der Laufzeit nicht direkt an die jeweiligen In haber dieser Wertpapiere, sondern an die Clear stream Banking AG in Frankfurt/Main. Von dort aus wird die Weiterleitung der fälligen Zahlungen bis zu jedem einzelnen Depot veranlasst. zu b) Schuldscheine sind Beweisurkunden über eine Darlehensforderung zwischen dem Land Branden burg und dem Kreditgeber. Schuldscheine gehören nicht zur Kategorie der Wertpapiere und sind auch nicht an der Börse handelbar.

Schuldscheine des Landes Brandenburg werden vorwiegend an Kreditgeber im Inland verkauft. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kredit geber: Hypothekenbanken Geschäftsbanken Landesbanken Sparkassen/Volksbanken Versicherer Deutsche Bundesländer (für Versorgungs fonds) Zu Frage 3: Die per 31.01.2003 aufgenommenen Kredite gliedern sich auf in: a) Landesschatzanweisungen mit einem Volumen von 3.485.880.879,24. Das entspricht einem Anteil von rd. 23 % am Schuldenstand. b) Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 11.396.914.984,06. Das entspricht einem Anteil von rd. 77 % am Schuldenstand. Kreditgeber dieser Schuldscheine sind zu 98 % aus dem Inland und zu 2 % aus dem europäischen Ausland. Die Anteile der Kreditgeber setzten sich wie folgt zu sammen: Hypothekenbanken 57 % Geschäftsbanken 16 % Landesbanken 13 % Sparkassen/Volksbanken 6 %

Versicherer 6 % Deutsche Bundesländer (für Versorgungsfonds) 2% Zu Frage 4: Im Entwurf zum Nachtragshaushalt 2003 sind 896 Mio. zusätzliche Nettokreditaufnahme enthalten. Zu Frage 5: Das Land Brandenburg als staatlicher Schuldner genießt auf Grund der Einbindung in das bundesstaatliche Finanzaus gleichssystem einen hohen Grad der Kreditwürdigkeit. Das findet seinen Ausdruck in dem sehr guten Rating der beiden namhaften amerikanischen Ratingagenturen Standard & Poor?s (AA) und Moody?s (Aa2) sowie der europäischen Ratingagentur Fitch (AAA). Aufgrund dieser Besonderheit ist das Land Brandenburg, wie auch die anderen deutschen Bundesländer, jederzeit in der Lage, am Kapitalmarkt bzw. bei Kreditgebern Geld zu leihen. Vorverträge, wie bei der Kreditvergabe durch Banken an private und gewerbliche Schuldner üblich, sind nicht not wendig. Das erspart dem Land Brandenburg damit im Zu sammenhang stehende Gebühren (z. B. Bereitstellungspro visionen der Banken). Die Auswahl der Kreditgeber bei der Kreditaufnahme richtet sich nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot entspre chend den Marktbedingungen Zu Frage 6: Bei der Kreditvergabe der Banken an private Kunden, Selb ständige oder Unternehmen erfolgt im Falle einer positiven Beurteilung die Kreditzusage im Anschluss an die Kredit würdigkeitsprüfung. Dieses Verfahren trifft jedoch nicht auf die deutschen Bundesländer, also auch nicht auf das Land Brandenburg zu.

Es wurden demnach keine Vorverträge abgeschlossen bzw. Kreditzusagen angenommen.