Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts 3. Tagung 22. Legislaturperiode 27./28. April 2007 Dessau. Die Landessynode hat beschlossen:

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Transkript:

Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts 3. Tagung 22. Legislaturperiode 27./28. April 2007 Dessau Die Landessynode erinnert an ihren Synodenbeschluss nach dem Elbe-Hochwasser 2002. Wir erkennen die Besorgnisse vieler Menschen, die an der Elbe leben und arbeiten. Steuermittel müssen in weitere Überflutungsflächen und vorbeugenden Hochwasserschutz investiert werden. Im Gehorsam gegenüber dem Schöpfungsauftrag, die Erde verantwortlich zu bebauen und zu bewahren, bekräftigt die Landessynode ihre Beschlüsse von 1996 und 2001. Wir mahnen die Bundesregierung erneut, das seit zehn Jahren versprochene Gesamtkonzept für die Elbe zu realisieren. Die alljährlichen Elbegottesdienste und die Tätigkeit der Bürgerinitiativen sind Ausdruck der Besorgnis vieler Menschen, die hier leben und arbeiten und sich für die Schätze des Biosphärenreservates Mittlere Elbe und die Schönheit der Parkregionen in Anhalt engagieren. Die Landessynode fordert ein Umdenken im Umgang mit der Elbe. Das bedeutet, unsere Flüsse und Auen auch als Gottes Schöpfung zu respektieren und nur ökologisch und ökonomisch geprüfte Projekte umzusetzen. Die Landessynode stimmt mit dem Blick auf ihre bisherigen Beschlüsse den Beschlüssen der Hannoverschen Landessynode und der KPS-Synode vom Herbst 2006 ausdrücklich zu. Die fortgesetzten und nicht geprüften Ausbaumaßnahmen mit dem Ziel, ganzjährig 1,60 m Fahrwassertiefe zu garantieren, sind aus ökologischen und ökonomischen Gründen abzulehnen. Die Landessynode nimmt die Stellungnahme der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.v. zum Elbeausbau zustimmend zur Kenntnis und bittet die Kirchenleitung, den Synodenbeschluss und die Stellungnahme in geeigneter Weise weiterzuleiten an: - die anderen Landeskirchen, die zwischen Tschechien und Elbmündung Elbeanrainer sind, - das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt - das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt - das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, - das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, - das Umweltbundesamt Sie bittet die Kirchenleitung darüber hinaus, die Initiative für ein neues Elbesymposium zu unterstützen. Dr. Alwin Fürle Präses der Landessynode Anlagen

Anlage Lutherstadt Wittenberg im Oktober 2006 Stellungnahme der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt: Oft geht unser menschliches Handeln und Wirtschaften mit negativen ökologischen Folgen einher. Die Folgewirkungen unseres Handelns für Ökosysteme, Tiere und Pflanzen sollten verantwortbar sein und mit allen Möglichkeiten gering gehalten werden. Um dem gerecht zu werden, wurden Leitlinien für einen verantwortbaren Umgang mit unserem Naturerbe, der Elbe, erstellt. Bei der Entwicklung wurden Auswirkungen von Baumaßnahmen der Elbe auf folgende Bereiche einbezogen und abgewogen: Schiffbarkeit für Binnenschiffe im Güter- und Personenverkehr und Transportalternativen Hochwasserschutz Natur- und Umweltschutz Berücksichtigt wurden Stellungnahmen unterschiedlicher Akteure: des Umweltbundesamtes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung der Europäischen Union (Studie zur Binnenschifffahrt) des Vereins zur Förderung des Elbstromgebietes des Vereins zur Hebung der Saaleschifffahrt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des NABU der Bürgerinitiative ProElbe Des Weiteren wurden verschiedene Gutachten wie das des PIK, UFZ in die Betrachtung einbezogen. Nach Abwägung der Informationen kommen wir zu folgenden Leitlinien: Schiffbarkeit Baumaßnahmen, die geeignet wären, der Schifffahrt ganzjährig eine Fahrrinnentiefe von 1,60 m zu gewährleisten (derzeitiges Unterhaltungsziel) hätten derart negative Auswirkungen auf die Flussökologie, dass sie nicht gerechtfertigt sind. Die aufgrund der Klimaveränderung tendenziell abnehmende Wassermenge wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer stärkere bauliche Eingriffe erfordern, um diese Fahrrinnentiefe zu erhalten. Des Weiteren werden Maßnahmen abgelehnt, die einen Elbeausbau nach sich ziehen wie der Bau des Saalekanals. Der Bau des Saalekanals wird die Saaleschifffahrt nur fördern, wenn Ausbaumaßnahmen an der Elbe zwischen Magdeburg und der Saalemündung erfolgen. Transportalternativen Der Gütertransport kann mit der Bahn in ausreichendem Umfang abgewickelt werden. Ein Vergleich der externen Effekte zwischen Güterverkehr auf der Bahn bzw. per Binnenschiff fällt nicht zugunsten des Binnenschiffs aus. Umweltschädliche Unterhaltungsmaßnahmen, die den Binnenschiffverkehr auf der Elbe fördern, können von daher nicht gerechtfertigt werden.

Hochwasserschutz Hochwasserschutz wird am besten durch Retentionsflächen gewährleistet, obwohl auch diese keinen absoluten Schutz gewähren können, sondern immer in Verbindung mit anderen Maßnahmen gesehen werden müssen. Durch Rückverlegung der Deiche wie z.b. bei Dessau oder Lenzen müssen weitere Retentionsflächen geschaffen werden. Deichrückverlegungen, wie z.b. auch in der Hochwasserschutzkonzeption des Landes vorgesehen, sollten weiterhin durchgeführt werden, auch wenn sie angesichts der wirtschaftlichen Nutzung und hohen Infrastrukturkosten nur an einigen Abschnitten mittelfristig realisierbar sind. Auch eine Erhöhung von Deichen kann in manchen Abschnitten eine sinnvolle und notwendige Maßnahme sein. Unterhaltungsmaßnahmen, die dem Erhalt einer Fahrrinnentiefe von 1,60 m dienen, sollten nicht dadurch legitimiert werden, dass sie auch positive Effekte für den Hochwasserschutz hätten. Dieser Zusammenhang ist nur in sehr seltenen Fällen schlüssig zu belegen und lenkt von anderen Hochwasserschutzmaßnahmen ab, die geringere oder keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Natur- und Umweltschutz Es wird für unerlässlich gehalten, dass alle Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe mit den Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sind und die entsprechenden Nachweise nach geltendem EU-Recht geführt werden mit den Schutzkriterien des Biosphärenreservats Mittlere Elbe vereinbar sind das UNESCO-Weltkulturerbe Gartenreich Dessau-Wörlitz und seinen Status nicht gefährden nicht nur zwischen Bundes- und Landesbehörden sondern auch mit den Umweltverbänden und den Anliegern abgestimmt werden. Eine solche Abstimmung sollte auch dann gesucht werden, wenn es dafür kein rechtliches Erfordernis gibt. So könnten die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und die Landesbehörden den vorhandenen Sachverstand und die detaillierten Kenntnisse der Vortortsituation von Umweltverbänden nutzen und unnötige Umweltschäden vermeiden. Auch Maßnahmen, die nicht als Ausbau gelten und damit kein Planfeststellungsverfahren erfordern sowie keine Verschlechterung der ökologischen Situation im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union darstellen, sollten vor einer Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes unter Einbeziehung des Schienennetzes für den Elberaum möglichst zurückgestellt werden. Schon heute ist der Elbe-Tourismus in Sachsen-Anhalt von großer ökonomischer Bedeutung. Eingriffe in das Flusssystem zugunsten der Güterschifffahrt haben immer negative ökologische Auswirkungen und gefährden damit auch die touristische Attraktivität des Elbegebiets.

Landessynode der Ev.Landeskirche Anhalts 6. Tagung - 21. Legislatusperiode 15. / 16. Nov. 2002 1. Nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 an Elbe und Mulde danken wir allen, die den betroffenen Familien, Kommunen, Einrichtungen der Diakonie und Kirchengemeinden geholfen haben. Die Spenden auch aus unseren Partnerkirchen, des Diakonischen Werkes und der EKD kommen den Betroffenen zu Gute. Die erfahrene Solidarität aus ganz Deutschland hat uns gezeigt, daß die neuen Bundesländer mit ihren spezifischen Problemen nicht vergessen werden. 2. Die durch den Ausbaustopp an Elbe und Saale freigewordenen Mittel müssen nun im Interesse der Menschen für den Deichbau und den vorsorgenden Hochwasserschutz eingesetzt werden. Dazu gehört in Sachsen-Anhalt die Planung und der Ausbau weiterer Überflutungsflächen für unsere Flüsse. 3. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, das seit 1996 in Aussicht gestellte Gesamtkonzept für die Elbe zu entwickeln. Das bedeutet, den Fluß und seine Auen auch als Gottes Schöpfung zu betrachten und nur ökologisch und ökonomisch geprüfte Projekte umzusetzen. Der Bundesverkehrswegeplan ab 2003 und die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre müssen einen zukunftsfähigen Umgang mit unseren Flüssen realisieren. 4. Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren Flüssen und Auen wird noch einmal daran erinnert, daß die Landessynode in ihren Beschlüssen von 1996 und 2001 immer wieder eine elbegemäße Schifffahrt gefordert hat. Die Transportschiffe sollen dem Fluß anpaßt werden und nicht umgekehrt. Für die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Region, für den Tourismus im Gartenreich Dessau-Wörlitz ist der Erhalt der Auen- und Parklandschaften von grundlegender Bedeutung. 5. Die Landessynode bittet den Landeskirchenrat, diesen Beschluß den anhaltischen Gemeinden, dem Diakonischen Werk, den Partnerkirchen und der EKD, sowie der Landesregierung von Sachsen Anhalt und der Bundesregierung umgehend zugänglich zu machen. Begründung Nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 ist ein grundsätzliches Umdenken notwendig. Wenn wir den Umgang mit unseren Flüssen nicht ändern, provozieren wir ein Jahrhundert der Jahrhunderthochwässer. Das derzeit noch für den Ausbau eingeplante Geld wird für Menschen in Not und Dörfer und Städte ohne Schutz benötigt. Das diesjährige Hochwasser an der Elbe ist die Summe mehrerer Fehlentwicklungen der letzten hundert Jahre, deren Zusammenwirken zu den tragischen Folgen führte. Jetzt werden die Sünden des Wasserstrassenbaus an der Elbe in Tschechien und Deutschland in katastrophaler Weise sichtbar: Die tschechische Elbe ist durch 22 Staustufen verbaut, auch die Moldau ist voller Staustufen. Dadurch sind die ehemaligen Auen zum großen Teil ständig mit Wasser gefüllt, natürliche Speicherkapazitäten sind im Hochwasserfall kaum noch vorhanden. Statt in den Auen zu versickern oder zumindest dort aufgehalten zu werden, fließt das Wasser bei extremen Niederschlägen ungebremst talwärts.

Die Hochwasserwellen kommen schneller und höher auf uns zu. Die verbliebenen und flächenmäßig viel zu geringen Elbauen in Sachsen und Sachsen-Anhalt sind überfordert. Insgesamt wurden auch an der deutschen Elbe 85% der natürlichen Überflutungsauen vom Fluss abgetrennt. Deichrückverlegungen bringen größere natürliche Überflutungsflächen und sollen in der langfristigen Planung Priorotät behalten. Dessau, 16. Nov. 2002 gez. Präses Dr. Fürle

Landessynode Landeskirche Anhalts 4. Tagung 21. Legislaturperiode 16. /17. November 2001 Drucksache 22/21 1. Die Landessynode protestiert gegen die fortgesetzten Strombaumaßnahmen an der Elbe und lehnt einen ungeprüften Ausbau von Elbe und Saale zu Hochleistungswasserstraßen ab. Wir sehen die Region des UNESCO-Biosphärenreservates Mittlere Elbe mit ihren Parklandschaften und Auen bei einem weiteren Ausbau der Elbe nach Plänen aus den 30er Jahren in ihrem Bestand nachhaltig gefährdet. 2. Die Landessynode hält ein Moratorium für alle Baumaßnahmen erforderlich, bis für die Elbe ein Gesamtkonzept vorliegt, die Wirtschaftlichkeit aller Strombaumaßnahmen erneut geprüft und deren Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist. 3. Die Landessynode bekräftigt damit ihre Forderung vom November 1996, daß sich die Interessen der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung unserer Region und des Schutzes der Natur vermitteln lassen müssen. 4. Die Landessynode erinnert an die Elbegottesdienste 1996 und bittet die anhaltischen Gemeinden und Bürgerinitiativen, in ihrem Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung nicht nachzulassen. 5. Die Landessynode unterstützt das Anliegen einer elbegemäßen Binnenschifffahrt und einer entsprechenden Hafenwirtschaft. 6. Die Landessynode bittet den Landeskirchenrat, diesen Beschluß dem Bundesverkehrsministerium, dem Bundesumweltministerium und der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zuzuleiten. gez. Dr. A. Fürle Präses der Landessynode

Landessynode Landeskirche Anhalts 6. Tagung 20. Legislaturperiode 15. /16. November 1996 Drucksache 40/20 Die Landessynode bekräftigt die Ablehnung eines ungeprüften Ausbaus von Elbe und Saale zu Hochleistungswasserstraßen. Die an der mittleren Elbe angelaufenen Strombaumaßnahmen gefährden nach Ansicht vieler Experten das Biosphärenreservat Mittlere Elbe und die Parkregion Dessau-Wörlitz. Ein neues Planungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist unterlassen worden. Die Landessynode beauftragt den Landeskirchenrat, die Initiativen der Gemeinden, die besonders in den vier Elbegottesdiensten Mit der Elbe leben und arbeiten zum Ausdruck kommen, aufzunehmen und gegenüber der Bundesregierung sowie der Landesregierung von Sachsen- Anhalt diese Besorgnisse zum Ausdruck zu bringen. Die Landessynode erwartet, dass sich die berechtigten Interessen der Binnenschifffahrt und der Elbehäfen mit den Anliegen des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung unserer Region vereinbaren lassen. Das flachgehende Elbeschiff der Schiffswerft Rosslau könnte die größte Auenlandschaft Mitteleuropas erhalten helfen und zugleich Arbeitsplätze schaffen. Die stärkere Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene kann unsere Umwelt schonen und die vorhandenen Kapazitäten der Bahn effektiver nutzen. gez. Dr. A. Fürle Präses der Landessynode