Eingliederungshilfe in Unternehmen: Das Hamburger Budget für Arbeit



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Transkript:

Wir setzen Zeichen. Eingliederungshilfe in Unternehmen: Das Hamburger Budget für Arbeit Anton Senner

Gliederung 1. Entwicklung des Werkstattangebots 2. Auftrag der ASMK 3. Position: Bund-Länder-Gruppe 4. Position: Verbände und Behindertenbeauftragte 5. Das Hamburger Budget für Arbeit 6. Die Modelle in Rheinland-Pfalz, NRW und Niedersachsen 7. Rentenrechtliche Aspekte 8. Erste Ergebnisse im Hamburger Budget für Arbeit

1. Entwicklung des Werkstattangebots Im Zeitraum von 2003 bis 2011 stieg die Zahl der Werkstattplätze um 22,9 %, in Hamburg sogar um 48,0% Die Zahl der Leistungsberechtigten im Arbeitsbereich pro 1.000 Einwohner nimmt beständig zu. Seit 1998 stieg die Dichtezahl von 3,07 auf 4,96. Die durchschnittlichen Fallkosten sind im gleichen Zeitraum überproportional um 28,8% gestiegen (allgemeine Preissteigerungsrate: 20%)

2. Auftrag der ASMK Für die Zielgruppe der wesentlich behinderten Menschen, die nicht auf absehbare Zeit voll erwerbsgemindert sind, ist zu prüfen, ob eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen dauerhaften Nachteilsausgleich bei Beschäftigung auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen aus Mitteln der Sozialhilfe geschaffen werden sollen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind dabei insofern zu beachten, dass dieser dauerhafte Nachteilsausgleich die alternativen Kosten der Werkstattbeschäftigung nicht überschreiten sollte. 23./24.11.2011, Leipzig

3. Position: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Die bestehenden gesetzlichen Regelungen gehen grundsätzlich davon aus, dass bei erwerbsfähigen Menschen mit und ohne Behinderung andere Kostenträger im Zusammenhang mit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) vorrangig leistungsverpflichtet sind. Der Träger der Sozialhilfe soll nicht Ausfallbürge bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.

3. Position: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Die Bund-Länder-AG spricht sich dafür aus, die Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe weiterhin belastbar von denen der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter abzugrenzen, was nur ein unverändertes Festhalten an dem für die Eingliederungshilfe maßgeblichen Zugangskriterien um dauerhafte volle Minderung der Erwerbsfähigkeit gewährleistet. 22.10.2012

4 Position: Verbände und Behindertenbeauftragte Die gleichberechtigte berufliche Teilhabe von behinderten Menschen mit einer vollen Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit muss die Möglichkeit zu einer aus Mitteln der Eingliederungshilfe geförderten versicherungspflichtigen Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes einschließen. Die Verbände und anwesenden Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern nahmen die Ausführungen zu den Beweggründen der Bund- Länder-Arbeitsgruppe, sich gegen einen neue Leistungstatbestand Finanzieller Minderleistungsausgleich in der Eingliederungshilfe auszusprechen, zur Kenntnis, ohne sich die Auffassung der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zu eigen zu machen. 22.10.2012

5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Ziel Das Modellvorhaben Hamburger Budget für Arbeit will den Zugang von Menschen mit Behinderung, die in einer WfbM beschäftigt sind, in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch dauerhafte Lohnsubventionierung, berufliche Assistenzleistung und Prämien an Arbeitgeber fördern. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dazu in den Jahren 2012 bis 2016 im Rahmen eines Modellprojekts des Integrationsamtes in Kooperation mit dem Sozialhilfeträger neue Förderstrukturen erproben, um einen neuen Weg in Richtung inklusiven Arbeitsmarkt zu gehen. Amtlicher Anzeiger Nr. 59 vom 31.07.2012

5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Förderung Lohnkostenzuschuss bis zu 70% des Arbeitgeberbruttoentgelts Maximale Förderung bis zu 1.100,- p.m. bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens 35 Wochenstunden Maximale Förderung bis zu 900,- p.m. bei teilzeitlicher Beschäftigung (in der Regel 25 bis 35 Wochenstunden, Einzelfallentscheidungen mit noch geringerer Stundenzahl sind möglich) Sozialpädagogische Betreuung als Sachleistung (wird durch IFD oder WfbM erbracht, Pauschalen nach Bedarf 300,- / 350,- / 400,- p.m.) Anrechnung auf Pflichtbeschäftigung (bis zu drei Pflichtarbeitsplätze) Ersatzweise: Prämie in Höhe von 230,- p.m.

5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Förderung Teilnehmerakquisition: dreitägige Seminare, Pauschale von 400,- pro Teilnehmer für Durchführung und Nachbetreuung Vermittlung: erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 9.000,- (schließt alle Aufwendungen für Vermittlung, Vorbereitung, Trainigsmaßnahmen, Praktika etc. ein) Auszahlung der Vermittlungsprämie in zwei Tranchen zu je 4.500.- :1.) nach Arbeitsaufnahme, 2.) sechs Monate später bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis Bei Vermittlung in ein Integrationsprojekt oder bei Umwandlung einer Außenarbeitsgruppe in eine Integrationsabteilung reduziert sich die Vergütung um 50%

5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Rahmen In den Jahren 2013 und 2014 sollen mindestens 100 Menschen in die Förderung einbezogen werden Das Programm wird im Rahmen eines Modellprojekts mit bis zu 5 Mill. Euro aus der Ausgleichsabgabe finanziert Die Förderung der Einzelfalls wird in der Modellphase vom Integrationsamt bewilligt. Bei Erfolg tritt danach der Träger der Sozialhilfe in die Leistung ein In der Modellphase werden auch befristete Arbeitsverhältnisse gefördert

5. Das Hamburger Budget für Arbeit: Rahmen Es ist ein angemessener Mindestlohn sicherzustellen. Dessen Höhen richtet sich nach den jeweils anzuwendenden tariflichen Bestimmungen Die geförderten Arbeitsverhältnisse unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung Der beschäftigte Mensch mit Behinderung hat ein unbeschränktes Rückkehrrecht in die WfbM

6. Modelle in Rheinland-Pfalz, NRW und Niedersachsen RLP LVR LWL Nieders. Höhe LKZ 70% 70% 75% max.900 Vermittl./Begleit. WfbM IFD/WfbM IFD IFD Finanzierung 50/50 70/30 EGH 75/25 SH-Träger I-Amt/EGH Land/Komm. Rückkehrgarantie ja 5 Jahre 2 Jahre ja TN-Stand 2011 184 62 100 27

7. Rentenrechtliche Aspekte Bei einem dauerhaften Wechsel aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt werden die in der WfbM erbrachten Beitragszeiten als reguläre Beiträge betrachtet Bei einer Rückkehr in die WfbM kann die Vermittlung (i.d.r. durch ärztliches Gutachten) als gescheiterter Arbeitsversuch betrachtet werden. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung. Die Beitragszeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden auf die besonderen Wartezeiten nach 43,6 SGB VI (Rente wegen voller Erwerbsminderung nach 20 Jahren Wartezeit) angerechnet

7. Rentenrechtliche Aspekte Bei Rückkehr in die WfbM nach zwischenzeitlicher Erwerbsfähigkeit tritt ein neuer Fall von voller Erwerbsminderung ein. Die Wartezeit nach 43,6 SGB VI war unterbrochen. Nach Rechtsauffassung der LVA Ober- und Mittelfranken können die erbrachten Beitragszeiten dennoch auf die Wartezeit von 20 Jahren abgerechnet werden wenn auch während der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt diese nach Art und Schwere der Behinderung eigentlich nicht hätte ausgeübt werden können. (11.04.2005)

7. Rentenrechtliche Aspekte Bei einem direkten Wechsel aus einer WfbM in ein Integrationsprojekt erstattet der Bund den Differenzbetrag von tatsächlichem Rentenbeitrag zu 80% der Bezugsgröße analog der Regelung in WfbM Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gelten in der Zeit einer Eingliederungsmaßnahme weiterhin als voll erwerbsgemindert. Das gezahlte Arbeitsentgelt wird in dieser Zeit als Hinzuverdienst auf die Rentenzahlung angerechnet. Der Rentenanspruch geht verloren, wenn das Leistungsvermögen 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes beträgt

8. Erste Ergebnisse im Hamburger Budget für Arbeit Sowohl Menschen mit geistiger Behinderung als auch mit seelischer oder mehrfacher Behinderung nehmen das Angebot an Die volle Förderhöhe ist nicht die Regel. Auch Vermittlungen mit 50% und 60% des Lohnkostenzuschusses wurden realisiert. Vermittlungen und Begleitungen erfolgen sowohl durch IFDs als auch durch WfbM (duales Modell) Hemmnisse aus Sicht der Menschen mit Behinderung sind keine oder nur geringfügige Verbesserungen der Einkommenssituation bei niedrigen Lohngruppen sowie Befürchtungen bezüglich einer Verschlechterung der Rentensituation

Wir setzen Zeichen. Vielen Dank für Ihr Interesse! Kontakt: a.senner@elbe-werkstaetten.de Telefon: 040 / 42868-9000 Anton Senner Geschäftsführer