ZST Flüchtlingshilfe

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Transkript:

Durch die jüngsten Entwicklungen der Flüchtlingsthematik haben wir uns konzeptionell mit verschiedensten Lösungen beschäftigt und wollen Ihnen heute mit diesem Papier einen Überblick geben. Unsere Schwerpunkte waren dabei eine Sicherheitsleistung zu bieten welche die Aspekte der Humanität, Ethik, Ökonomie und Transparenz beinhaltet. www.zst-security.com PROTECTION CONSULTING TRAINING

Allgemeine Lage: Durch die neuesten Zahlen, welche die Bundesregierung zur Zuwanderung von Flüchtlingen bekannt gab, kann man davon ausgehen, dass immer mehr Unterkünfte zur Unterbringung dieser Menschen benötigt werden. Allein die Tatsache das eine große Zahl von Menschen an einem kleinen Ort zusammenkommen erhöht die Gefahr von Störungen und somit das Sicherheitsgefüge. Obwohl wir in Deutschland eine gute Sicherheitsarchitektur vorfinden führt diese Tatsache auch zu einer nicht geringen Mehrarbeit unserer Ordnungskräfte. Die private Sicherheit ist Teil der Sicherheitsarchitektur, wird aber noch nicht flächendeckend eingesetzt. Des Weiteren hat die Private Sicherheit auch mit schwarzen Schafen zu kämpfen. Wie kann man nun auf der einen Seite die originären Ordnungskräfte wie Polizei entlasten und auf der anderen Seite schwarze Schafe bei den privaten Kräften aussortieren und eine gute Leistung erwarten? SEITE 2 VON 8

ZST Ansatz: Inhaltlich orientieren wir uns am 12-Punkte-Programm des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) welches sie anhängend finden können. Dieses erreichen wir durch intensives regelmäßiges Training und einer gezielten Vorauswahl der entsprechenden Mitarbeiter. Eingesetzte Mitarbeiter der ZST werden speziell geschult durch die Internationale Akademie für Sicherheit. Dabei wird besonders Wert auf interkulturelle Kompetenz gelegt. Die Mitarbeiter müssen verstehen wo die Menschen herkommen (z. B. Krisenregionen), wie sie Leben (z. B. Stammesstruktur), wer der Ansprechpartner in der Gruppe ist (z. B. Dorfältester), wie diese Menschen kulturell miteinander umgehen (z. B. Status Frauen und Kinder), etc.. Des Weiteren werden die Mitarbeiter in Deeskalationstechniken geschult, die Präventiv ein Mittel der Wahl sind. Oftmals reicht jedoch schon ein objektives Verständnis für die Lage und Herkunft der Menschen aus. Dieses vermitteln wir auch unseren Mitarbeitern. Sinnvoll erachten wir eine erweiterte Erste-Hilfe Ausbildung welche durch mindestens einen Mitarbeiter der Schicht abgedeckt werden muss. Es sollte mindestens der Schichtführer auch in mediatorischen Methoden geschult sein. Der Einsatz eines Sprachmittlers ist von großem Vorteil und sollte mit berücksichtigt werden. Dieser kann auch aus den Reihen der Flüchtlinge selbst kommen. Unabdingbar sind eine lückenlose Dokumentation der Vorgänge. Dieses erreichen wir durch unser engmaschiges Qualitätsmanagement, aber je nach Lage können auch technische Mittel eingesetzt werden. Dies können sein, Videotechnik, Motioncontrol, elektronische Zutrittskontrolle, elektronische Perimeterabsicherung. ZST führt für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung durch auf dessen Basis dann ein objektspezifisches Sicherheitskonzept erstellt wird und zum Einsatz kommen kann. SEITE 3 VON 8

Warum ZST Security? erfüllt die Richtlinien nach 34a GewO. ist durch die Behörden auf Zuverlässigkeit geprüft. ist für seine Sicherheitsdienstleistungen (DIN 77200 LS2), seine Qualität (ISO 9001) und sein Umweltmanagement (ISO 14001) durch die Dekra zertifiziert worden. hat eine zertifizierte Bonität durch die Ratingagentur der Creditreform. zahlt, als ordentliches Mitglied des BDSW, mindestens die Löhne aus den jeweils geltenden Tarifverträgen. In den meisten Bereichen entlohnen wir übertariflich. Unsere Mitarbeiter tragen einheitliche, deeskalierende Dienstbekleidung, werden regelmäßig aus- und weitergebildet durch die Internationale Akademie für Sicherheit, sind ausgestattet mit modernen Systemen wie GPS-Überwachung, Echtzeitübertra-gung von Protokollen, Totmannschaltung, etc.. erstellt Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanlaysen und durchdachte, individuelle Sicherheitskonzepte ANSPRECHPARTNER Thorsten K. Steubesand Tel: +49 4322 / 88 99 030 ts@zst-security.com www.zst-security.com SEITE 4 VON 8

12 Punkte Programm Das 12-Punkte- Programm des BDSW zeigt die wichtigsten Eckpunkte auf: 1. Das bisherige System der Auftragsvergabe an private Sicherheitsdienste gehört auf den Prüfstand. Es muss eine Trennung von der Ausschreibung der Betreuung der Liegenschaft und der Vergabe der Sicherheitsaufgaben vorgenommen werden. In der bisherigen Konstruktion der Aus-schreibungen ist das Sicherheitsunternehmen zwangsläufig immer ein Subunternehmen des Unternehmens bzw. der Einrichtung, das den Auftrag über die Betreuung der Liegenschaft erhält. 2. Im Vergabeverfahren sind insbesondere die Geeignetheit des Sicherheitsunternehmens, dessen Führungspersonals und des eingesetzten Sicherheitspersonals an Hand der Vergabekriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hervorzuheben. Hier sollte eine klare Gewichtung von Qualität 70% zu Preis 30% entstehen. Das Bestbieterprinzip bietet hierfür eine sehr gute Grundlage Der BDSW empfiehlt die entsprechende Anwendung der Leistungsstufe 2 gemäß Anhang A der DIN 77200:2008-05 Sicherheitsdienstleistungen Anforderungen. Die unternehmensbezogene Eignungskriterien sollten sich deshalb unter anderem darauf beziehen, dass ein qualifiziertes Qualitätsmanagement-Systems vorhanden ist und eine tägliche, 24-Stunden dauernde ununterbrochene Besetzung der Einsatzleitung mit Führungspersonal gewährleistet ist. Des Weiteren sollte das Führungspersonal über zumindest englische, oder auch weitere Sprachkenntnisse verfügen, die eine sichere Kommunikation mit Asylbewerbern ermöglichen. Ferner sollte es spezielle Fortbildungen in Deeskalationstechniken beherrschen, um das Sicherheitspersonal im Einsatzfall auch proaktiv unterstützen zu können. 3. Das zukünftig geforder-te Einverständnis zu einer Überprüfung analog der Vorgaben der Sicherheitsüberprüfungsgesetztes verkennt, dass es mehrere Stufen gibt. Dies ist somit zu konkretisieren. Zudem ist zu erwägen, in diesem BDSW Stellungnahme Sicherheitsstandard für Asylbewerberunterkünfte.docx Seite 3 Bereich grundsätzlich eine verfassungsschutzmäßige Überprüfung gem. 9 Absatz 2 BewachV vorzunehmen. 4. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss regelmäßig (z.b. jährlich) durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgen. SEITE 5 VON 8

5. Die in den letzten Monaten stark anwachsende Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber hat zu einer Überforderung der aufnehmenden Behörden und damit verbunden zu einer sehr schnellen Vergabe der Liegenschaftsbetreuung, und so auch der Sicherheitsaufgaben, geführt. Die nun geforderte Sachkundepr-fung benötigt u.u. mehr Zeit. Eine seriöse Auftragsvergabe an private Sicherheitsdienste, die alle gesetzlichen Vorgaben einhält, ist binnen weniger Tage schlichtweg nicht möglich! Ebenso müssen die Industrie- und Handelskammern die erforderlichen Ressourcen zur Abnahme der Sachkundeprüfung erst bereitstellen bzw. aufbauen. 6. Die o.a. Sachkundeprüfung ist eine rein theoretische Prüfung vor einer Industrie und Handelskammer. Die in einem sensiblen Aufnahmelager eingesetzten privaten Sicherheitskräfte bedürfen weitergehende Qualifikationen und Erfordernisse. Die können bei der Industrie- und Handelskammer nicht gelernt werden. Es ist auf erfahrene öffentliche und auch private Bildungseinrichtungen zurückzugreifen, die bereits seit Jahren Erfahrung haben mit dieser Art von sensiblen Aufgaben. 7. In diesem ebenso sensiblen wie komplexen Bereich der Sicherheit müssen die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich auch auf Kompetenzen in pädagogischen, fremdsprachlichen und mediativen Bereichen ausgeweitet werden. Auch müssen bei einem Teil der eingesetzten Sicherheitskräfte interkulturelle Kompetenzen vorausgesetzt werden, bzw. geschult werden. 8. Es ist eine spezifizierte Anforderung der Dienstleistung vorzunehmen. Standards sind landes- bzw. bundesweit zu erarbeiten. Sie dürfen nicht nur auf BDSW Stellungnahme Sicherheitsstandard für Asylbewerberunterkünfte. docx Seite 4 der Ebene der Bezirksregierung existieren, sondern müssen zwingend auf die kommunale Ebene heruntergebrochen werden. 9. Es ist auch nicht so, dass alle in Verbindung mit einer Asylbewerberunterkunft wahrgenommenen Aufgaben in den Geltungsbereich des Bewachungsgewerbes nach dem Gewerberecht fallen. Der 34a der Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung gelten nur für Unternehmen und Beschäftigte, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, die ausgeschriebenen Aufgaben klar zu definieren. Dazu gehört auch die Abgrenzung. Entscheidend ist aber auch, dass mit der Betreuung der Asylbewerber entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Das müssten Sozialarbeiter oder auch andere Fachkräfte sein. Diese Aufgabe kann nicht von privaten Sicherheitskräften auf der Grundlage der Ge-werbeordnung geleistet werden. SEITE 6 VON 8

10. Alle in Verbindung mit einer Asylbewerberunterkunft wahrzunehmenden Aufgaben können nicht auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns vergeben werden. Nach dem derzeit gültigen Tarifvertrag, den der BDSW mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat, beträgt der Mindestlohn in Nordrhein-Westfalen 9,00 Euro. Dieser ist für einfache Bewachungsaufgaben vorgesehen und kann der komplexen Aufgabe in einem Asylbewerberheim nicht als Grundlage dienen. Die Entlohnung muss sich den an der für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft bzw. der Fachkraft für Schutz und Sicherheit orientieren, auch wenn die Qualifizierung anders ausgestaltet werden muss. Dies muss auch als Grundlage im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden. 11. Die geforderte Eigenerklärung über relevante Vorstrafen reicht keines Falls aus. Entscheidend ist die Überprüfung durch die Behörden und auch eine regelmäßige Kontrolle sowie entsprechende Rückinformation an den Dienstleister. BDSW Stellungnahme Sicherheitsstandard für Asylbewerberunterkünfte.docx Seite 5 12. Auf Grund der verschärften Situation in den Unterkünften muss das Vier-AugenPrinzip dringend eingehalten werden. Nur so können Sicherheitskräfte vor möglicherweise nicht gerechtfertigten Beschuldigungen geschützt werden. Es müssen unzweifelhaft gravierende Veränderungen im Schutz von Asylunterkünften vorgenommen werden. Der BDSW bietet die Expertise seiner Mitgliedsunternehmen an, bei den Standards aktiv mitzuwirken. Dies ist im vorliegenden Fall nachweislich nicht geschehen. Wichtig ist die angesprochene Qualitätskontrolle von geeigneten Kräften. Aber auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung der eingesetzten Sicherheitsleute muss regelmäßig vorgenommen werden. Dies setzt jedoch eine Übereinkunft dahingehend voraus, welche Aufgaben überhaupt unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung fallen damit zwangsläufig von den privaten Sicherheitskräften wahrgenommen werden müssen. Der BDSW ist gerne bereit, seine Kompetenz in dieses schwierige Aufgabenfeld einzubringen und steht für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. SEITE 7 VON 8

Ansprechpartner: Thorsten K. Steubesand Tel: +49 4322 / 88 99 030 ts@zst-security.com www.zst-security.com PROTECTION CONSULTING TRAINING