A U S D E M R A T H A U S Mitteilungsblatt der Gemeinde Lenting

Ähnliche Dokumente
Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Abfallratgeber in einfacher Sprache. Einfache Sprache

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung.

Herzlich willkommen. zur. Bürgerversammlung 2018

Die Leistungen für Gewerbebetriebe

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze der Gemeinde Oberstenfeld. Gemeinde Oberstenfeld Landkreis Ludwigsburg INHALTSVERZEICHNIS:

Zur energetischen Verwertung:

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Freitag, Nummer 02

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg. - März INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung

Infos zu Müll und Wertstoffen

Herzlich Willkommen Markt Dürrwangen

7/2. B e n u t z u n g s o r d n u n g. für die Deponie Vogelsang und die städtischen Recyclinghöfe. vom

SOMMER Mitteilungsblatt der Gemeinde Lenting

Betriebsordnung für den Wertstoffhof der Stadt Warendorf

Abfallgebührensatzung der Gemeinde Nauheim. 1 Gebührenmaßstab, Anzahl und Größen der Müllbehälter, Benutzungsgebühr

Landkreis Schwäbisch Hall

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See

SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG)

Erstkommunion 1986 (25-jähriges Jubiläum) Wachter, Kerstin Mattes, Helga Schlick, Ruth. Erstkommunion 1971 (40-jähriges Jubiläum)

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

Abfallbilanz Abfallbilanz Landkreis Kitzingen. wir machen s

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden vom (Hunde-VO-GVM)

S a t z u n g. über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege. vom 8. März geändert am 15. Dezember 1967 (EURO-Anpassungssatzung

Niederschrift

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze

GEMEINDE FELDKIRCHEN Landkreis Straubing-Bogen. Niederschrift. über die 29. Sitzung des Gemeinderates Feldkirchen

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Gemeinde Haar. 1 Gebührenerhebung

S A T Z U N G. 2 des Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (HAbfAG) in der Fassung vom (GVBl. I, S.

Sie rufen an wir holen ab!

Gebührentarif. zur Satzung des Kreises Soest über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Entsorgung von Grüngut und Bauschutt in der Stadt Freising. vom 13. Februar 2009

Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert

G E M E I N D E G E S S E R T S H A U S E N. G e m e i n d e r a t s s i t z u n g. am

Bekanntmachungsanordnung

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege -Benutzungssatzung Wirtschaftswegeder Ortsgemeinde Mörsbach vom

Verordnung über das Halten von Hunden im Markt Stadtbergen. S 1 Begriffsbestimmungen

Das Rathaus. Ein Wegweiser in Einfacher Sprache

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom

Kreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

Jugend und Soziales 5.510

SATZUNG. der Stadt Garching b. München für das Erholungs- und Badegelände "Garchinger See" vom

Abfalltrennung leicht gemacht Trennen ist im Trend!

ABFALL - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

Lärm und Geruch bei der Gartennutzung. Was ist erlaubt? Was ist verboten? Amt für Umwelt und Natur

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

S A T Z U N G über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Mehring

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung. im Landkreis Würzburg

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Abfuhr-Kalender 2018

Gebührenverzeichnis zur Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel Abfallsatzung -AbfGebV-

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert

S A T Z U N G. über die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Neu-Ulm (Benutzungsordnung) vom in Kraft seit

1 Allgemeines. 2 Führen von Hunden

Gemeinsam sind wir stark.

Der 2 der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird wie folgt neu gefasst. Gebührenpflichtige

Abfall- und Wertstoffaufkommen im Stadtgebiet Velbert

Bericht zur Abfallwirtschaft im Landkreis Freising 2013

Stadt Wasserburg a. Inn. Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV)

Nr. 2 JULI Kanalbau. Überprüfung von Feuerlöschern. Sichtbehinderung durch Hecken und Sträucher. Pfaffenwinkel-Ferien s pass

Infos zum Sperrmüll auf Abruf

S a t z u n g zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung in der Gemeinde Walkertshofen

Verordnung. des Gemeinderates der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee vom , mit der eine Abfallordnung erlassen wird

Verordnung. des Gemeinderates der Gemeinde St. Pantaleon vom 1. Juli 2010 mit der eine Abfallordnung erlassen wird

Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Ensdorf. Kapitel: Haushalt und Steuern Dokument: Hundesteuersatzung Stand Seite: 1.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

Seite: 87 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S.

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz - BremImSchG)

Satzung der Gemeinde Emmering über die Benutzung des Freizeitgeländes Emmeringer See (Emmeringer-See-Satzung-ESS) vom 31. Mai 2007

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer

Nr. 08/2016 Internet Frammersbach, Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung. Nachruf

S a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Satzung zum Schutze der Kleinkinder- und Jugendspielplätze in der Stadt Neuburg an der Donau. Abschnitt I Begriffsbestimmungen

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

A B F A L L O R D N U N G

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mettmann vom ,

Satzung Benutzung Erholungsgebiet Waldschwaigsee Satzung. über die Benutzung des Erholungsgebietes. "Waldschwaigsee" Inhaltsverzeichnis

BÜRGERVERSAMMLUNG. Gemeinde Pforzen. am 20. November 2018, Uhr Vereinshaus Pforzen

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXV/11. Teil I

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung)

Gemeinde Mainaschaff

S T A D T B A D K I S S I N G E N

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF wulmstorf.de )

Bürgerköng Plattl. 13,9 103,8 318,2 496,9 519,9 Sternkegler 2 584,9. 17,5 290,2 Stammtisch zum Lang Schore

Transkript:

A U S D E M R A T H A U S Mitteilungsblatt der Gemeinde Lenting SOMMER 2018 Der Umbau der Weberkreuzung hat Anfang Juni 2018 begonnen. Unter laufendem Verkehr wird in den kommenden zwei Jahren die Staatsstraße 2335 zur Autobahn bis zu einer Tiefe von sieben Metern als Unterführung ausgebaut, während auf der Staatsstraße 2229 zwischen Lenting und Hepberg ein Brückenbauwerk die beiden Gemeinden wieder ampelfrei verbinden wird. Auf dem Foto erkennbar ist bereits die Baustraße und spätere Behelfsumfahrung in Ost-West- Richtung (nördlich der Lentinger Hotel- und Wohnbebauung) sowie die südliche Zufahrtsrampe. Auf Hepberger Seite kommen ebenfalls eine Rampe sowie ein Kreisverkehr zwischen der Hauptstraße und den Anliegerstraßen zur Errichtung. Momentan finden noch vorbereitende Bauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Kanalleitungen statt. Im Herbst beginnen dann die eigentlichen Bauarbeiten am Kreuzungsbereich, welche mit Verkehrseinschränkungen verbunden sind. Abgeschlossen werden soll diese Baumaßnahme des Freistaats Bayern, welche rund 6,3 Millionen Euro kostet, im Juni 2020.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt berichtet, hat der Gemeinderat der Erstellung einer Ortsentwicklungsstudie zugestimmt, um das Nachverdichtungspotenzial im Innerortsbereich (sogenannte unbeplante Gebiete nach 34 BauGB) zu untersuchen. In der Juni-Sitzung des Gemeinderates wurde nun beschlossen, für diese Gebiete einen Bebauungsplan aufzustellen und gleichzeitig eine Veränderungssperre zu erlassen. Veranlasst sah sich der Gemeinderat zu dieser Maßnahme, da ansonsten Bauanträgen mit einer sehr hohen und damit nicht erwünschten Nachverdichtung ehemals bebauter Grundstücke das gemeindliche Einvernehmen per se nicht verweigert werden kann, da es hierfür schlicht an einer rechtlichen Grundlage fehlt. Noch im Juli wird der Gemeinderat deswegen eine eintägige Klausur durchführen, um mit fachkundigen Planern einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gleichfalls hat der Gemeinderat im März 2018 die Richtlinien für ein Baulandmodell aufgestellt, aufgrund derer Wohnbauland entwickelt werden kann. Dieses Modell sieht unter anderem vor, dass die Gemeinde von privaten Grundstückseigentümern 40 Prozent der Acker- bzw. Grünlandflächen erwirbt. Diese Flächen gehen als Brutto- Bauerwartungsland in ein Bebauungsplanverfahren, ebenso wie die bei den Privateigentümern verbleibenden 60 Prozent der Flächen. Aus den dann durch Bebauungsplan entstehenden Baugrundstücken wird die Gemeinde im Rahmen eines sozialen Wohnbaulandmodells (umgangssprachlich auch Einheimischenmodell genannt) in den Verkauf gehen. Hierbei bleibt abzuwarten, ob im Rahmen der bereits laufenden Gespräche mit privaten Grundstückseigentümern ausreichend zusammenhängende Grundstücke einbezogen werden können, um einen Bebauungsplan entwickeln zu können. Mit Zunahme der Bebauung, ausgelöst durch neue Gewerbe- oder Wohnbaugebiete oder eben auch durch eine Innerortsnachverdichtung, ergeben sich auch für die Infrastruktur erhöhte Anforderungen. Der Gemeinderat hat deshalb in der April-Sitzung der Durchführung von Probebohrungen für einen dritten Trinkwasserbrunnen zugestimmt. Das gemeindliche Wasserwerk versorgt sowohl Lenting als auch unsere Nachbargemeinden Hepberg und Stammham mit Trinkwasser. Soweit die Probebohrungen erfolgreich sind und am geplanten Standort des dritten Brunnens Wasser in guter Qualität und Quantität gefördert werden kann, ist geplant, im Jahr 2021 den Probebrunnen voll auszubauen und ab 2022 zur Trinkwassergewinnung mitzubenutzen. Derzeit ist uns eine jährliche Wasserentnahmemenge von rund 750.000 m³ genehmigt; diese Menge soll mit dem dritten Brunnen auf 1 Million m³ erhöht werden, was für eine langfristige Sicherung der eigenen und kostengünstigen Wasserversorgung für derzeit rund 12.000 Einwohner im Einzugsbereich sorgen wird. Auch im zweiten Halbjahr stehen für den Gemeinderat wichtige Themen auf der Agenda: So werden derzeit die Förderanträge und die Ausschreibungsunterlagen für den Ersatzneubau der Bachbrücke an der Alten Landstraße bearbeitet, aus dem Gewässerentwicklungskonzept soll eine erste Maßnahme geplant werden, noch diesen Herbst sollen die Angebote für die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets Lenting Ost II eingeholt werden. Weitere Themen sind unter anderem ein Ganztageskonzept an der Grundschule, eine Anlage für seniorengerechtes Wohnen sowie die Untersuchung der Spiralkammer im Hochbehälter im Vorgriff auf dessen Sanierung. Zunächst aber stehen die Sommerferien an, die von vielen für eine gemeinsame Reise oder für einen Erholungsurlaub zuhause genutzt werden. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich viel Spaß bei den zahlreichen Angeboten am Lentinger Ferienprogramm, und möchte mich gleichzeitig bei allen teilnehmenden Vereinen und Verbänden für dieses Angebot bedanken. Ihnen allen wünsche ich erholsame Wochen bei schönem Wetter und würde mich freuen, Sie beim 53. Jurafest (siehe Seite 24) begrüßen zu dürfen! Christian Tauer, Erster Bürgermeister Christbäume gesucht - Aufruf zur Baumspende Damit wir zur Weihnachtszeit unsere öffentlichen Plätze mit Christbäumen schmücken können, bitten wir Sie schon jetzt in ihren Gärten zu prüfen, ob Sie zu groß gewachsene Fichten- oder Tannenbäume entfernen wollen. Falls Sie die Bäume spenden möchten, teilen Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung (Tel. 9295-0) mit. Unsere Gemeindearbeiter werden dann den Baum begutachten und zu gegebener Zeit fällen. Bereits im voraus herzlichen Dank! 2

Bericht der Finanzverwaltung Die diesjährige Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2018 einstimmig beschlossen. Im Verwaltungshaushalt sind für Einnahmen und Ausgaben 11.038.400 und im Vermögenshaushalt 4.035.400 vorgesehen. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer wurden zuletzt 2012 erhöht und blieben unverändert. Mit dem Haushalt wurden die Forderungen der politischen Gemeinde an einem konsequenten Erhalt bzw. einer Verbesserung der Infrastruktur, am Kauf von Grundstücken zur Erschließung eines Baugebiets, an der Erschließung des Gewerbegebiets Lenting Ost II und der Modernisierung der Wasserversorgung eingeplant und deren Finanzierung dargestellt. Hierfür sieht der Haushalt 2018 3,8 Mio. vor. Die restlichen Ausgaben des Vermögenshaushalts fließen in den Schuldendienst. So beträgt unter Berücksichtigung der Tilgung die Verschuldung 2.133.800 zum Jahresende. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 442,24 /Einwohner (Bayern: 678 /Einw.). Die Steuerkraft der Gemeinde Lenting liegt mit 1.266,79 pro Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt. Bereits im Vorjahr konnte die Gemeinde rund 8 Mio. an Gewerbe- und Einkommenssteuern einnehmen. Bis bei der boomenden Konjunktur eine Trendwende einsetzt, ist auch weiterhin mit vergleichbar hohen Steuereinnahmen zu rechnen. Und doch konnte der diesjährige Haushaltsausgleich aufgrund der bevorstehenden Investitionen nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2 Mio. dargestellt werden. Darum werden voraussichtlich bis zum 31.12.2018 die gemeindlichen Ersparnisse auf 583.000 sinken. Inzwischen ist die Konzeptphase für die Ermittlung der seniorenpolitischen Ziele und der Gewässerentwicklung abgeschlossen. Nun gilt es die Umsetzung zu planen und die Kosten hierfür zu beziffern, um die Finanzierung anzugehen. Auch die neuen Anforderungen an die Ganztagesbetreuung von Kindern und Schülern wird die Gemeinde Lenting in den nächsten Jahren finanziell belasten. Die Höhe dieser Ausgaben und die noch zu entwickelnden staatlichen Zuschussprogamme werden zeigen, ob langfristig die Rücklage wieder anwachsen kann. Stephan Gmöhling, Leiter der Finanzverwaltung Nachruf i Die Gemeinde Lenting trauert um Frau Margareta Fuß Frau Margareta Fuß war von 01.07.1966 bis 1985 Hausmeisterin und von 01.01.1970 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 01.01.1994 als Reinigungskraft in der Schule und für die Gemeinde Lenting tätig. Für ihre langjährige treue Pflichterfüllung dankt ihr die Gemeinde Lenting. Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren. Herrn Josef Schmuttermaier Herr Josef Schmuttermaier i war von 02.05.1966 bis 30.04.1972 Mitglied des Gemeinderats Lenting. Er hat sich stets tatkräftig in seinen kommunalen Ehrenämtern für das Wohl aller Bürger und die Gemeinde Lenting eingesetzt. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinde Lenting Christian Tauer, Erster Bürgermeister Frau Maria Oblinger Frau Maria Oblinger war von 01.01.1967 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 01.05.1994 als Reinigungskraft in der Schule Lenting sowie als Aushilfskraft von 1996 bis 2003 für die Gemeinde Lenting tätig. Für ihre langjährige treue Pflichterfüllung dankt ihr die Gemeinde Lenting. Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren. 3

Unser Verwaltungsteam Zi. Nr.: Tel.-Durchw. Mehlich Ottmar 13 (OG) 92 95-22 ottmar.mehlich@lenting.de Geschäftsleitender Beamter, Bauamt Gmöhling Stephan 03 (EG) 92 95-29 stephan.gmoehling@lenting.de Finanzverwaltung, Kämmerei Erreichbarkeit der Gemeinde Gemeindeverwaltung Tel. 92 95 0 Fax 92 95 40 Internet www.lenting.de Erster Bürgermeister Christian Tauer dienstlich 92 95-20 privat 91 25 36 mobil 0172 7 41 01 72 Probst Gabriele 04 (EG) 92 95-30 gabriele.probst@lenting.de Steueramt, Berechnung Wasser/Kanal/Müll Wasserwerk Tel. 53 87 E-Mail wasserwerk.lenting@gmx.de Wasserwart 0171 7 27 65 08 Zieglmeier Marco 04 (EG) 92 95-31 marco.zieglmeier@lenting.de Kassen- und Steuerverwaltung Herrmann Dieter 02 (EG) 92 95-33 dieter.herrmann@lenting.de Bauamt, Ordnungsamt, Standesamt, Rentenversicherung, Gewerbewesen Bauhofleiter 0160 90 62 93 07 E-Mail bauhof-lenting@web.de Grund- und Mittelschule Lenting Tel. 92 79-0 Fax 92 79-22 E-Mail vs-lenting@t-online.de Internet www.schule-lenting.de Kuch Sabrina 05 (EG) 92 95-23 sabrina.kuch@lenting.de Personalsachbearbeitung Wagner Brigitta 12 (OG) 92 95-0 und Friedl Jutta poststelle@lenting.de Sekretariat/Telefonzentrale Späth Julia 01 (EG) 92 95-26 julia.spaeth@lenting.de Sachbearbeiterin im Ordnungsamt, Standesamt, Rentenversicherung, Gewerbewesen Frickel Edita 01 (EG) 92 95-27 edita.frickel@lenting.de Sachbearbeiterin im Ordnungsamt, Standesamt, Rentenversicherung, Gewerbewesen Gunvor Raffinerie Ingolstadt GmbH Pressestelle 0841-508-340 Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL) Tanklager Lenting 08456-987-0 Bayernwerk, Störungsnummer Strom 0941 28 00 33 66 Stadtwerke Ingolstadt, Störungsannahme Gas 0841 80-4222 Notrufnummern Polizei 110 Polizeiinspektion Ingolstadt 0841-93 43-0 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Klinik Kösching 71-0 Freiwillige Feuerwehr Lenting Kommandant 91 79 15 Haidt Frank 14 (OG) 92 95-34 frank.haidt@lenting.de Technisches Bauamt Bierwagen Christian 01 (EG) 92 95-28 christian.bierwagen@lenting.de Auszubildender Öffentliche Sprechzeiten bzw. Parteiverkehr der Gemeindeverwaltung Vormittag Montag bis Freitag Nachmittag Montag, Dienstag, Mittwoch Donnerstag 8:00 12:00 Uhr 14:30 15:30 Uhr 15:00 17:30 Uhr 4

Jubiläen vom 01.12.2017 30.06.2018 Jubilare, die zukünftig keine Veröffentlichung wünschen, möchten sich bitte frühzeitig bei der Verwaltung melden! 96 Jahre 26.12.1921 Kreil Kreszenz 95 Jahre 24.03.1923 Neumann Helmut 22.04.1923 Bauernfeind Anna Maria 93 Jahre 03.12.1924 Berninger Irmgard 92 91 Jahre 20.01.1926 Krebs Irma 10.05.1926 Duba Brigitte 31.05.1926 Friedl Anna 91 Jahre 10.12.1926 Makiol Oskar 18.01.1927 Wittmann Anna 02.03.1927 Bierl Renate 24.04.1927 Reischl Luise 22.06.1927 Märkl Johanna 90 Jahre 12.12.1927 Roth Richard 14.12.1927 Bernath Theresia 23.02.1928 Pickl Walburga 27.02.1928 Meissner Walburga 05.03.1928 Draxler Franz 23.03.1928 Janousch Johann 17.04.1928 Greis Hans 21.04.1928 Zeller Hildegard 03.06.1928 Hierl Josef 85 Jahre : 04.12.1932 Haberl Georg sen. 17.12.1932 Bogner Margot 19.12.1932 Ruckdeschel Inge 01.01.1933 Ay Hidir 14.01.1933 Ludwig Wolfgang 20.01.1933 Lazarus Rita 05.03.1933 Erlekam Willibald 30.03.1933 Zinn Johann 03.04.1933 Gößl Ludwig 04.04.1933 Stocker Angela 24.04.1933 Gremmel George 13.05.1933 Mirbeth Walburga 16.05.1933 Liebl Theres 01.06.1933 Werner Emil 10.06.1933 Koch Dieter 14.06.1933 Klobasa Anton 80 Jahre : 21.12.1937 Damrath Franziska 16.01.1938 Zander Waltraud 28.01.1938 Karch Adolf 06.02.1938 Janaßek Lieselotte 11.02.1938 Krammel Hans 08.03.1938 Linz Elisabeth 12.03.1938 Mirbeth Anna 24.03.1938 Frank Elisabeth 30.03.1938 Götzenberger Anna 03.04.1938 Ritter Hubert 05.04.1938 Burzler Ludwig 08.04.1938 Mayer Gerda 14.04.1938 Habermaier Walter 16.04.1938 Bogner Walburga 24.04.1938 Nerb Maria 14.05.1938 Unger Eveline 24.05.1938 Langermeier Helene 24.06.1938 Sauerland Maria 75 Jahre : 05.12.1942 Götz Herwig 20.12.1942 Drechsler Adolf 20.12.1942 Götz Roswitta 07.01.1943 Karatas Ramazan 11.03.1943 Hodek Rüdiger 24.03.1843 Mahler Hannelore 28.03.1943 Graßl Rita 02.04.1943 Kraus Johann 22.05.1943 Sandner Friedrich 08.06.1943 Schwaiger Irmengard 18.06.1943 Mittermüller Leo 21.06.1943 Hamberger Josepha 29.06.1943 Habermaier Brigitte 70 Jahre : 01.12.1947 Uka Halim 08.12.1947 Braun Nikolaus 11.12.1947 Kossmann Melanie 14.12.1947 Schaller Erhard 22.12.1947 Beer Manfred 26.12.1947 Trube Wilma 28.12.1947 Ampferl Martha 31.12.1947 Meyer Elfriede 06.01.1948 Schneider Martin 10.01.1948 Breiter Irene 17.01.1948 Perlitz Gabriele 21.01.1948 Dr. Rottländer Hans-Peter 22.01.1948 Wittmann Ludwig 04.02.1948 Kalisch Sieglinde 10.02.1948 Zeitler Katharina 17.02.1948 Neubauer Rosemarie 19.02.1948 Dischner Rosa 11.03.1948 Helbig Maria 13.03.1948 Karaduman Hasan 25.03.1948 Schulz Herbert 27.03.1948 Tanzer Erika 05.04.1948 Herzog Evdokia 05.04.1948 Strupf Siegfried 18.04.1948 Mändl Franz 20.04.1948 Sieber Arthur 21.04.1948 Weiß Hans Gert 02.05.1948 Helwig Erna 02.05.1948 Sippl Georg 5

06.05.1948 Hartmann Regina 07.05.1948 Eisinger Richard 29.05.1948 Sämeier Eduard 09.06.1948 Sichert Gerhard 14.06.1948 Hodek Elisabeth 19.06.1948 Pfeilschifter Annette 22.06.1948 Dr. Lütkenhaus Paul 24.06.1948 Brandl Johann Hochzeitsjubiläen Eiserne Hochzeit: (65 Jahre) 16.06.1953 Bauer Franz und Erna Diamantene Hochzeit : (60 Jahre) 25.03.1958 Schwarzbeck Sebastian und Kreszenz 11.04.1958 Thoma Josef und Anna 12.04.1958 Gabler Franz und Rosemarie 12.04.1958 Heller Franz-Xaver und Anneliese Goldene Hochzeit : (50 Jahre) 19.12.1967 Zehnder Leonhard und Maria 22.12.1967 Schmidt Johann und Helene 22.02.1968 Mosandl Johann und Walburga 30.04.1968 Lowitz Josef und Elisabeth 08.06.1968 Sydow Wolfgang und Ursula Standesamtsnachrichten vom 01.12.2017-30.06.2018 i Geburten 15.12.2017 Radović Alicia 16.12.2017 Philipp Leon 08.01.2018 Preß Stella Cäcilia 21.01.2018 Gastl Tim 22.02.2018 Muñoz Navarro Ella 23.02.2018 Lehnort Frieda 25.02.2018 Buchmann Layca Catalina Asena 20.03.2018 Falter Marlene Tilda 26.03.2018 Ismajli Lisiana 30.03.2018 Zacherl Eva 25.04.2018 Karem Jamal 05.05.2018 Kraus David 10.05.2018 Fronius Quentin Elias 24.05.2018 Schindler Natalie Isabella 28.05.2018 Dietz Ella Eheschließungen 20.12.2017 Maier Maximilian Josef und Gutzmann Marion 13.01.2018 Müller Dominik und Kichuk Olga 16.02.2018 Ismajli Artan und Shala Blerina 13.05.2018 Leighton Benedict John Harold und Lenk Sabine Beate 25.05.2018 Sitzmann Christian und Bugany Kathrin 28.05.2018 Lechermeier Markus und Nilp Carina Gerlinde 15.06.2018 Bruder Markus und Dargel Nadine Sterbefälle 10.12.2017 Krumpholz Horst Norbert 77 Jahre 12.12.2017 Sterler Maria Anna 80 Jahre 14.12.2017 Appel Reinhard 64 Jahre 14.12.2017 Stocker Alfred 78 Jahre 20.12.2017 Schmidtner Benno 66 Jahre 26.12.2017 Seitz Johann 67 Jahre 01.01.2018 Götzenberger Hans Peter 54 Jahre 05.01.2018 Fuß Margareta 84 Jahre 06.01.2018 Strisch Hilmar Franz Harald 87 Jahre 17.01.2018 Hudi Elisabeth 86 Jahre 27.01.2018 Thomas Walburg 77 Jahre 30.01.2018 Dietrich Franz Josef 65 Jahre 01.02.2018 Mittermüller Edeltraud 66 Jahre 08.02.2018 Kipfelsberger Robert Ludwig 27 Jahre 21.02.2018 Stadie Magdalena 80 Jahre 24.02.2018 Janousch Margarete 87 Jahre 15.03.2018 Hierl Martin 87 Jahre 28.03.2018 Maier Theresia 89 Jahre 06.04.2018 Schefner Johann 83 Jahre 17.04.2018 Oblinger Maria 83 Jahre 26.04.2018 Brix Rolf-Jürgen 76 Jahre 05.05.2018 Linz Elisabeth 80 Jahre 07.05.2018 Driller Rima 54 Jahre 07.05.2018 Engl Josepha 88 Jahre 07.05.2018 Divjak Zita 74 Jahre 21.05.2018 Gmeinwieser Franz-Xaver 79 Jahre 12.06.2018 Schaudel Kurt Heinz 79 Jahre TerminefürstandesamtlicheTrauungenanSamstagen Die Gemeinde Lenting stellt für heiratswillige Paare folgende Termine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (gegen Aufpreis) zwischen 9:30 und 11:30 Uhr zur Verfügung. Dieses Angebot gilt nur für Paare, von denen mindestens einer der Heiratswilligen den Wohnsitz in Lenting hat. An diesen Samstagen sind Trauungen vormittags möglich: 11.08.2018 15.09.2018 13.10.2018 Termine für Gemeinderatssitzungen 04. September 2018 06. November 2018 09. Oktober 2018 04. Dezember 2018 Beginn jeweils 19:00 Uhr Dankeschön 10.11.2018 08.12.2018 Die Gemeinde Lenting bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die freiwillig öffentliche Grünanlagen pflegen und somit zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. 6

Einwohnerstatistik Einwohnerzahl am 30.06.2017 5.163 30.06.2018 5.247 davon 2. Wohnsitze am 30.06.2017 264 30.06.2018 264 Ausländeranteil am 30.06.2017 581 (11,25 %) 30.06.2018 630 (12,00 %) 01.12.2017 30.06.2018 Zuzüge 267 Geburten 26 Wegzüge 216 Sterbefälle 30 Wertstoffhof und Kompostierungsanlage Öffnungszeiten März bis Oktober Mittwoch 15:00 18:00 Uhr Freitag 15:00 18:00 Uhr Samstag 12:00 15:00 Uhr November bis Februar Freitag 13:00 16:00 Uhr Samstag 12:00 15:00 Uhr Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitarbeiter des Wertstoffhofes angewiesen sind, die Nutzer hinsichtlich des Wohnsitzes zu überprüfen. Bitte halten Sie hierzu Ihren Personalausweis zur Kontrolle bereit. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Anlieferern ohne Ausweis die Nutzung des Wertstoffhofes zu verweigern. Für die Anlieferung von Grüngut gilt folgende Gebührenregelung: ErstanlieferungenvonGrüngutbiszu3m³proTagkostenfrei jede weitere tägliche Anlieferung bis zu 3 m³ 6 Anlieferungen über 3 m³ bis 6 m³ 6 Anlieferungen über 6 m³ 12 Holzige Abfälle mit einem Durchmesser von 30 cm bis zu 70 cm werden separat gesammelt. Wurzelstöcke und Wurzelballen werden nicht angenommen. Appell an alle Bürgerinnen und Bürger Obwohl die Gemeinde die kostenlose Anlieferung von Grün- und Häckselgut auf der Kompostierungsanlage am Bergfürst anbietet, müssen wir leider feststellen, dass Grünabfälle im Gemeindewald Am Gstocket, in der Güß und an anderen Stellen der Lentinger Gemarkung widerrechtlich abgelagert werden. Wir bitten daher, die gemeindliche Entsorgungsanlage zu nutzen und den Wald und die Flur sauber zu halten. Entsorgung von Bauschutt 1 Eimer o.ä. Behältnisse: 1,50 1 Pkw-Kofferraum, 1 Schubkarren: 6,00 1 Pkw-Anhänger 1 m x 1,5 m 30,00 Rigips- undheraklit-plattenwerdenalsbauschuttnichtangenommen!entsorgungüberdiemüllverbrennungsanlageinmailing. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.lenting.de (Bürgerinformationen, Ver- und Entsorgung) Auf dem Wertstoffhof wird angenommen: Altpapier, Karton, Batterien, CD s und DVD s, Dosen, Elektrogeräte, Flachglas, Flaschenglas, Folien, Holz, Korken, Neonröhren, PU-Schaumdosen, Schrott, Sperrmüll, Styropor (sauberesweißesstyroporvonverpackungen), Tonerpatronen Annahme von Altholz am Wertstoffhof Annahme von Altholz (AI AIII und fragliches ggf. behandeltes Altholz) bis zu 3 cbm im Altholz-Container (z.b. Kinderspielgeräte aus dem Außenbereich) Annahme von eindeutig belastetem Altholz im Sperrmüll- Container. Eindeutig belastetes Altholz ist z.b.: Fenster, Fensterstöcke und Außentüren Zäune jeder Art, Jägerzäune Rundhölzer, Staketen, Masten Beeteinfassungen (kesseldruckimprägniert) Terrassenbretter, Dielen, Schalungsbretter imprägnierte Hölzer aus dem Dachstuhl Althölzer mit schädlicher Anhaftung wie z. B. Mineralwolle, Dachpappe Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: pro Anlieferung wird nur maximal 1 cbm belastetes Material angenommen bzw. pro Anlieferung max. 3 Fenster bzw. pro Anlieferung 1 Außentür Nicht angenommen werden: Mengen über 3 cbm Altholz bzw. 1 cbm belastetes Altholz gewerbliche Mengen Althölzer von Gebäudeabbrüchen, Bahnschwellen Entsorgungsmöglichkeiten z.b.: Müllverwertungsanlage, Am Mailinger Bach, Ingolstadt Tel. 0841-3780 Bachhuber & Partner, Untermühlweg 3, Beilngries Tel. 08461-436 Braun Entsorgung, Lindenstraße 10, Manching Tel. 08459-320510 Büchl Entsorgungswirtschaft, Robert-Bosch-Str. 1-5, Ingolstadt Tel. 0800-7790977 Daum, Hohes Kreuz 23, Eichstätt Tel. 08421-5455 Oblinger, Wöhrgarten 6, Pförring Tel. 08403-530 Schöpfel Deponie, Eichstätt Tel. 08421-3066 Ansprechpartner des Landratsamtes: 08421/70 342 Fr. Husterer, - 290 Fr. Geyer, -295 Fr. Fellner und - 378 Fr. Vielberth 7

Sperrmüllentsorgung Das Sperrmüllsystem besteht aus zwei Komponenten. 1. Abgabe über Container auf den Wertstoffhöfen Auf den Wertstoffhöfen stehen Holz-, Metallschrott- und Sperrmüllcontainer bereit. Über diese Container können ganzjährig sperrige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entsorgt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten und das genaue Containerangebot können Sie auf der letzten Seite der neuen Abfallfibel sowie im Internet einsehen. Als Landkreisbürger können Sie jeden Wertstoffhof im Landkreis Eichstätt nutzen. 2. Sperrmüllabholung auf Antrag Jeder Haushalt, der an die Restmüllabfuhr des Landkreises angeschlossen ist, kann einmal pro Kalenderhalbjahr eine kostenlose Sperrmüllabholung beantragen. Die Anmeldung dafür ist auf zwei Arten möglich: a) über Sperrmüllkarte per Post: Die Postkarten dazu liegen bei der Gemeindeverwaltung aus und sind in der neuen Abfallfibel zum Heraustrennen enthalten. Das Porto zahlt das Abfuhrunternehmen für Sie. b) über das Internet unter: www.landkreis-eichstaett.de/sperrmuell Bei der Anmeldung ist jeweils die Nummer der Gebührenmarke der Restmülltonne zur Identifizierung des Anmelders anzugeben. Zudem müssen Sie die Gegenstände, die entsorgt werden sollen benennen, damit das Abfuhrunternehmen die Tour entsprechend planen kann. Die angemeldeten Sperrmüllteile werden dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt. Der genaue Termin wird ca. 5 Tage vor der Abholung schriftlich durch das Landratsamt mitgeteilt. Soweit nach der Sperrmüllabfuhr Teile liegen geblieben sind, die nicht angemeldet waren oder die nicht zum Sperrmüll Vollzug der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen Trockene, strohige Abfälle aus der Landwirtschaft dürfen nur dann verbrannt werden, wenn die beabsichtigte Verbrennung mindestens 7 Tage vor dem geplanten Verbrennungstermin bei der Gemeindeverwaltung angezeigt wird und innerhalb dieser 7-Tagesfrist vom Landratsamt keine Untersagung erfolgt. Entsprechende Anzeigeformulare liegen bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 1) auf. Gerne sind Ihnen die Gemeindemitarbeiter beim Ausfüllen der Formulare behilflich. gehören, ist der Platz von demjenigen zu räumen, der die Abholung beantragt hat. Mit der Abfuhr ist die Firma Bachhuber & Partner Entsorgungs-GmbH aus Beilgries beauftragt. Was ist Sperrmüll? Zum Sperrmüll gehören sperrige Teile aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen. Möbelstücke, z.b. Tisch, Stuhl, Schrank, Regal, Polstermöbel, z.b.sessel,sofa,eckbank,bürostuhl,matratze Gartenmöbel, z.b. Liegestuhl, Sonnenschirm Leere Behältnisse, z.b. Regentonne, Koffer, Wäschekorb Größere Spiel- und Sportgeräte, z.b. Sandkasten, Planschbecken, Tischtennisplatte, Dreirad, Ski Rasenmäher (Benzintank leer) Was ist kein Sperrmüll? Behältnisse (Säcke, Kartons) die mit Kleinteilen gefüllt sind (Restmülltonne, Restmüllsack) Elektrogeräte aller Art(AbgabeaufallenWertstoffhöfen) Komplette Haushaltsauflösungen (privates Entsorgungsunternehmen) Baustellenabfälle (privates Entsorgungsunternehmen) Problemmüll / Flüssigkeiten (Problemmüllsammlung) Bauschutt, Toilettenschüssel, Waschbecken (Bauschuttcontainer oder Deponie) Autoteile, Reifen (Fachhandel) Abfallentsorgung Es kann vorkommen, dass manche Restmüll- oder Papiertonnen bei der Leerung übersehen werden oder Gelbe Säcke nicht abgeholt werden. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Abfuhrunternehmen: für die Restmüll- und Papiertonne an die Firma Büchl: 08 00/7 79 09 77 für den Gelben Sack an die Firma Braun: 0 84 59/32 05 10 für die Biotonne an die Firma Pöppel: 0 94 41/50 56-10 Entsorgung für HBCDD-haltige Polystyrol-Dämmplatten (z.b. Baustellenstyropor bzw. Dämmplatten für den Baubereich) keine Annahme am Wertstoffhof nicht in den Sperrmüll oder Restmüll nicht zum Styropor nicht in den Bauschutt Entsorgungsmöglichkeiten: MVA Ingolstadt, Am Mailinger Bach 141, Tel. 0841/378-0 Container-Service Schöpfel GmbH, Neuburg, Ruhrstraße 5 ¼, Tel. 08431/3099 Braun Entsorgungs GmbH, Manching, Lindenstraße 10, Tel. 08459/320510 (Anmeldung erforderlich) nur mit Entsorgungsnachweis 8

Vermeidung von Lärmbelästigung 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) Am 06.09.2002 ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) in Kraft getreten. Mit ihr wird eine entsprechende europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Neben Vorschriften für das Inverkehrbringen von unterschiedlichen Geräte- und Maschinentypen enthält die Verordnung auch Regelungen über die Betriebszeiten in empfindlichen Bereichen (insbesondere Wohngebieten). Grundsätzlich gilt demnach in reinen und allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen: Geräte und Maschinen: - Rasenmäher (mit Elektro- od. Verbrennungsmotor) - Heckenscheren - Motorkettensägen (tragbar) - Rasentrimmer/Rasenkantenschneider (mit Elektromotor) - Vertikutierer - Shredder/Zerkleinerer (sog. Häcksler mit Elektro- od. Verbrennungsmotor) - Beton- und Mörtelmischer - Hochdruckwasserstrahlmaschine - Motorhacke mit EU-Umweltzeichen: - Freischneider - Grastrimmer/ Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) - Laubbläser - Laubsammler ohne EU-Umweltzeichen: - Freischneider - Grastrimmer/Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor) - Laubbläser - Laubsammler Betriebsbeschränkungen: Betrieb verboten: - an Sonn- u. Feiertagen - an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr Betrieb verboten: - an Sonn- u. Feiertagen - an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr Betrieb verboten: - an Sonn- u. Feiertagen - an Werktagen in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr, von 17:00 bis 07:00 Uhr Achtung: Die o. g. zeitlichen Beschränkungen gelten nicht in Dorfgebieten, Mischgebieten, Gewerbe- und Industriegebieten. Auch wenn die Regelungen der 32. BlmSchV in bestimmten Gebieten nicht gelten, sind unabhängig davon jedoch andere Regelungen, wie z. B. die des Feiertagsgesetzes oder 117 OWiG zu beachten. Danach kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 belegt werden, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Schutz der stillen Tage Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz. Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind. Dies sind z.b. Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere. Der Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten ist ebenfalls nicht zulässig. Allerheiligen (01.11.2018) von 2:00 bis 24:00 Uhr Volkstrauertag (18.11.2018) von 2:00 bis 24:00 Uhr Buß- und Bettag (21.11.2018) von 2:00 bis 24:00 Uhr Totensonntag (25.11.2018) von 2:00 bis 24:00 Uhr Heiliger Abend (24.12.2018) von 14:00 bis 24:00 Uhr 9

Sauberhaltung von Straßen und Gehwegen Die Anlieger sind für das Reinigen der Gehwege selbst verantwortlich. Bitte entfernen Sie Gras und Unkraut aus den Straßenrinnen und auf den Gehsteigen, da deren Wurzeln mit der Zeit den Asphalt zerstören. Die Straßenreinigung mit der Kehrmaschine erfolgt jeweils mittwochs, am: 29. August 26. September 24. Oktober 21. November Überhängende Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Gehweg oder in die Fahrbahn hineinragen. Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben: - 4,50 m über der gesamten Fahrbahn - 2,50 m über dem Gehweg HinweiszuVeranstaltungenimGemeindebereich Bitte melden Sie Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaubnisanträge mindestens drei Wochen vor dem geplanten Termin bei der Verwaltung an (bei größeren Veranstaltungen früher!). Diesen zeitlichen Rahmen benötigen wir, da vor der Genehmigung Stellungnahmen von verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuholen sind. Rentenberatung Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungen zu rentenrechtlichen Fragen an. Termine können ausschließlich über die kostenfreie Tel.Nr. 0800 / 6789-100 (08:30-12:00 Uhr) vereinbart werden (bitte Versicherungsnummer bereithalten). Beratungsstellen in Ihrer Nähe: Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt Landratsamt Eichstätt, Dienststelle Ingolstadt, Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt Gefahren auf dem Standortübungsplatz Ingolstadt - Hepberg Die Bundeswehr macht darauf aufmerksam, dass ihre Übungsplätze in und um Ingolstadt militärische Bereiche bzw. Sicherheitsbereiche sind und von der Bevölkerung nicht betreten oder befahren werden dürfen. Dies gilt im Besonderen für den Standortübungsplatz Hepberg, der in weiten Teilen nicht eingezäunt ist. Hier werden trotz aller Ermahnungen immer wieder neben Spaziergängern und Radlern auch Motocross-Fahrer gesichtet. Gerade diese haben wiederholt Schäden angerichtet. Auf allen Übungsplätzen besteht generell Gefahr durch Fundgegenstände. Es ist verboten diese zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden, bei Munition und Munitionsteilen besteht Lebensgefahr. Zudem werden während Übungsvorhaben auf den Übungsplätzen unter anderem Fahrzeuge, zum Teil mit ausgeschalteter Beleuchtung und getarnt, eingesetzt. Vor allem bei Dunkelheit und in der Dämmerung sind diese dann schlecht erkennbar. Bitte bleiben Sie den Übungseinrichtungen der Bundeswehr fern, bereits das Betreten und Befahren der befestigten Straßen kann Gefahren für Ihre Gesundheit bergen. Die Bevölkerung, vor allem das Lehrpersonal in den Schulen, wird gebeten, vor allem auf Kinder belehrend einzuwirken. Alle Übungsplätze im Standortbereich sind deutlich mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Die Bundeswehr führt auf dem Standortübungsplatz Spreng- und Schießübungen durch. Bitte informieren Sie sich über die Termine auf unserer Homepage www.lenting.de unter der Rubrik Aktuelles oder durch die öffentliche Bekanntmachung in den gemeindlichen Aushangkästen. Bürgermeisterwahl am 04.03.2018 Sämtliche Beratungen sind kostenfrei! BeiRentenangelegenheitenTerminvereinbarungnotwendig Zur schnelleren Antragsbearbeitung und zur besseren innerbetrieblichen Arbeitskoordination ist es notwendig, bei Rentenangelegenheiten (Anträge, Kontenklärungen, etc.) vorab einen Termin (Frau Edita Frickel, Tel. 9295-27 oder Frau Julia Späth, Tel. 9295-26) zu vereinbaren. 10

Verkehrssicherheit von Bäumen auf privaten Grundstücken Eigentümer von Grundstücken, Gärten oder Wäldern sind für die darauf stehenden Bäume verkehrssicherungspflichtig und haften für mögliche Schäden, die von diesen Bäumen ausgehen. Ein besonderes Augenmerk muss allen Bäumen entlang öffentlicher Straßen gelten. Der Grundstückseigentümer ist nach der gängigen Rechtssprechung verpflichtet, durch ordnungsgemäße Kontrollen Standsicherheit und Gesundheitszustand seiner Bäume zu überprüfen und bei Mängeln geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen (u.a. Fällung, Kronenschnitt). Weiter ist der Grundstückseigentümer gehalten, an öffentlichen Straßen das Lichtraumprofil (4,50 m über Fahrbahnhöhe und 1,25 m seitlich des befestigten Fahrbahnrandes) von Ästen und Zweigen seiner Bäume freizuhalten. Appell an alle Hundehalter Jeder Hundehalter ist für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Hundekot im öffentlichen Raum innerhalb der Ortschaft ist unzumutbar für alle. Wenn es doch einmal passiert ist, beseitigen Sie den Kothaufen Ihres eigenen Hundes mit Hilfe einer kleinen Plastiktüte. Im Gemeindebereich stehen zahlreiche Beutelspender bereit. Neu erlassene Satzungen und Verordnungen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.04.2018 eine neue Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden (Hundehaltungsverordnung) beschlossen. W i c h t i g s t e Ä n d e r u n g i s t, d a s s d i e L ä n g e d e r vorgeschriebenen reißfesten Leine von drei auf zwei Meter reduziert wurde. Ferner hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 05.06.2018 den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre gilt für den gesamten Innenbereich ( 34 BauGB Baugesetzbuch) der Gemeinde Lenting. Sämtliche Bauanträge, welche sich auf ein Grundstück im Innenbereich beziehen sind somit vom Gemeinderat zu behandeln. Das gemeindliche Einvernehmen kann nur in Form einer Ausnahme erteilt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie vom Bauamt. Sowohl die Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden als auch die Veränderungssperre können Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus und Politik Verordnungen/Satzungen/Merkblätter einsehen. Einführung der Biotonne zum 01.01.2018 Die braune Biotonne wird seit dem 01.01.2018 in 14-tägigem Rhythmus geleert. In die Biotonne sollen Küchen- und Speisereste tierischer und pflanzlicher Herkunft: Obst- und Gemüsereste Speisereste aus dem Haushalt Fleisch- Fisch- Wurst- und Knochenreste Gebäck- und Brotreste Schalen von Nüssen, Eiern und Früchten Kaffeefilter und Teebeutel Speiseöle und fette (in Papier gewickelt oder aufgesaugt) Verdorbene Lebensmittel Haare und Federn Küchenrolle, Papierserviette und Zeitungspapier (in kleinen Mengen) Sägespäne und organisches Kleintierstreu Rasenschnitt und Fallobst (maximal 10 Liter) Nicht in die Biotonne sollen: Gartenabfälle (mehr als 10 Liter) Kompostierungsanlage Fallobst (mehr als 10 Liter) Kompostierungsanlage Asche und Ruß Restmüll Staubsaugerbeutel inkl. Inhalt Restmüll Müllsäcke aus Kunststoff, Plastiktüten Restmüll Windeln Restmüll Straßenkehricht Restmüll Lederreste Restmüll Tipps zur Handhabung: Bitte verwenden Sie zur Sammlung der organischen Abfälle im Haushalt Papiertüten, Servietten oder Zeitungspapier. Dies reduziert Flüssigkeiten in der Tonne und vermindert die Madenbildung. Stellen Sie die Biotonne im Sommer an einen schattigen Platz! Bitte verwenden Sie keine Plastikmüllsäcke. Auch kompostierbare Biomüllsäcke (z.b. aus Maisstärke) zur Biomüllsammlung sind für die vorgesehene hochwertige Verwertung nicht geeignet. Mehr Informationen finden Sie unter: www.landkreis-eichstaett.de/biotonne Der Geschirrverleih für Grillfeste und sonstige Veranstaltungen erfolgt über die Freiwillige Feuerwehr Lenting: 1. Vorstand Ludwig Zinn, Tel. 3807 2. Vorstand Markus Strupf, Tel. 0176-63350633 vorstand@feuerwehr-lenting.de 11

Veranstaltungskalender der Lentinger Vereine August 2018 November 2018 Datum Veranstalter Veranstaltung Ort August 04.08.2018 KAB Sommerfest Pfarrheim 11.08.2018 Sportkegler Grillfest Bergfürst 15.08.2018 Kath. Pfarrei Gottesdienst mit Kräuterweihe Kirche St. Nikolaus 15.08.2018 WV Naturfreunde Radltour 18.08.2018 TSV Tennisabteilung Mondscheinturnier Tennisanlage September 02.09.2018 Boule-Freunde Juracup Boulebahn 06.- 09.09.2018 Gemeinde Jurafest Bergfürst 07.09.2018 Gemeinde Seniorennachmittag Festzelt 16.09.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Jazzgottesdienst Dietrich-Bonhoeffer-Kirche 20.09.2018 Kath. Pfarrei Tagesausflug Senioren 22.09.2018 TSV Tennisabteilung Abschlussfeier Tennisanlage 23.09.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Gemeindeversammlung St. Paulus, Ingolstadt 25.09.2018 KAB Betriebsbesichtigung Conti Temic 29.09.2018 Hundesportverein Bayerncup Flyball Bergfürst 29.09.2018 TSV Skiabteilung Herbstwanderung 30.09.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Erntedankfest mit Gospelchor Steinbruch Hepberg 30.09.2018 Hundesportverein 4. Bayerncup Finale Oktober 06.10.2018 SPD Weinfest Bergfürst 07.10.2018 Kath. Pfarrei Erntedankfest Kirche St. Nikolaus 13.10.2018 Gartenbauverein Herbstversammlung Hofmark 13.10.2018 KAB Kreisverband St. Anton 13.10.2018 Trachtenverein Jahreshauptversammlung Bergfürst 14.10.2018 Gemeinde Landtagswahl Alte Turnhalle 14.10.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Ökumenischer Gottesdienst mit KAB Lenting Dietrich-Bonhoeffer-Kirche 18.10.2018 Kath. Pfarrei Seniorennachmittag Pfarrheim 18.10.2018 Krankenpflegeverein Vortrag Pfarrheim 21.10.2018 Kath. Pfarrei Kirchweih Kirche St. Nikolaus 21.10.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Evang.Gottesdienst mit Kirchenvorstandswahl Kirche St. Nikolaus 27./28.10.2018 Evang.-Luth.St.Paulus KinderKirchenNacht Dietrich-Bonhoeffer-Kirche 28.10.2018 KAB Missionskaffee Pfarrheim November 09.11.2018 Kindergarten St. Nikolaus St. Martinszug 09.11.2018 Gemeinde Bürgerversammlung Hofmark 10.11.2018 Schützenverein Abschlussfeier Bergfürst 10./-11.11.2018 CSU Ortsverband Theater-Aufführungen Alte Turnhalle 12.11.2018 Kindergarten St. Josef St. Martinszug 15.11.2018 Kath. Pfarrei Seniorennachmittag Pfarrheim 15.11.2018 Krankenpflegeverein Vortrag Pfarrheim 16./-17.11.2018 CSU Ortsverband Theater-Aufführungen Alte Turnhalle 18.11.2018 Gemeinde Volkstrauertag 18.11.2018 Bücherei Buchausstellung Rathaus 18.11.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Konzert Gospelchor Dietrich-Bonhoeffer-Kirche 25.11.2018 Kath. Pfarrei Adventbasar Pfarrheim 12

Veranstaltungskalender der Lentinger Vereine Dezember 2018 Januar 2019 Datum Veranstalter Veranstaltung Ort Dezember 01.12.2018 TSV Skiabteilung Weihnachtsfeier 02.12.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Einführung Kirchenvorstand St. Paulus, Ingolstadt 02.12.2018 TSV Turnabteilung Nikolausturnen Dreifachturnhalle 02.12.2018 KAB Adventfeier Pfarrheim 03.12.2018 Kath. Pfarrei Helferessen Pfarrheim 06.12.2018 Gemeinde Seniorennachmittag Alte Turnhalle 07.12.2018 Kath. Pfarrei Lichtstunde Kirche St. Nikolaus 07.12.2018 AWO Abschlussfeier Café Stadtblick 07.12.2018 CSU Weihnachtsfeier Kegelstüberl 08.12.2018 Trachtenverein Adventfeier Bergfürst 08.12.2018 WV Naturfreunde Jahresabschluss Hofmark 09.12.2018 Kath. Pfarrei Patrozinium Kirche St. Nikolaus 09.12.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Familiengottesdienst Dietrich-Bonhoeffer-Kirche 15.12.2018 Schützenverein Weihnachtsschiessen Bergfürst 16.12.2018 Kath. Pfarrei Familiengottesdienst Kirche St. Nikolaus 16.12.2018 MGV Weihnachtsfeier Hofmark 20.12.2018 Kath. Pfarrei Seniorennachmittag Pfarrheim 21.12.2018 Sportkegler Weihnachtsfeier Bergfürst 23.12.2018 Kath. Pfarrei Waldweihnacht Steinbruch Hepberg 26.12.2018 Evang.-Luth.St.Paulus Waldweihnacht Brunnhauptenweiher 29.12.2018 SPD Jahresabschluss Kegelstüberl Januar 01.-06.01.2019 TSV Skiabteilung Ski-Freizeit Werfenweng 01. / 2. / 02. KW KW Kath. Pfarrei Sternsinger 05.01.2019 WV Naturfreunde Fackelwanderung 06.01.2019 Kriegerverein Jahreshauptversammlung Kegelstüberl 12.01.2019 Trachtenverein Volkstanz Alte Turnhalle 12.01.2019 JU Lenting Christbaumsammlung 17.01.2019 Kath. Pfarrei Seniorennachmittag Pfarrheim 19.01.2019 Feuerwehr Jahreshauptversammlung Bergfürst 26.01.2019 Schützenverein Generalversammlung Bergfürst 73 Sportlerinnen und Sportler wurden heuer für herausragende Leistungen auf Kreis-, Landes-, Bundes- und sogar Europaebene von der Gemeinde Lenting ausgezeichnet. Vertreten waren Mitglieder des TSV Lenting, des SC Lenting sowie des Sportkeglerclub Lenting. Zudem erhielten in einer weiteren Veranstaltung 70 Sportlerinnen und Sportler das Deutsche Sportabzeichen. Training und Abnahme des Sportabzeichens finden zwischen Mai und Oktober donnerstags von 18 bis 20 Uhr auf der Lentinger Schulsportanlage statt. 13

Wild und Hund Immer wieder kommt es in den Jagdrevieren im Landkreis zu Konfliktsituationen zwischen Hundehaltern, die dem natürlichen Bewegungsbedürfnis ihrer Vierbeiner Rechnung tragen wollen, und Revierinhabern, die die Jagd nicht nur erleben wollen, sondern dabei auch gesetzliche Pflichten zu erfüllen haben. Aus diesem Anlass möchte die Untere Jagdbehörde beiden Personengruppen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für die Nutzung der Natur sowie über den Inhalt des Jagdschutzes darlegen und allgemeine nützliche Hinweise und Anregungen dazu geben. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten. Von diesem Betretungsrecht ist auch das Ausführen von Hunden umfasst und es besteht zunächst einmal sowohl im Wald als auch in der Landschaft kein Leinenzwang. Wer seinen besten Freund frei laufen lässt, trägt jedoch die Verantwortung für das Treiben seines Vierbeiners und es gilt sich rücksichtsvoll in der Natur zu bewegen. Dabei ist zu beachten, dass es nach geltendem Naturschutzrecht untersagt ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstückberechtigten zu betreten. Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten darstellen. Mit Geldbuße kann belegt werden, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt. Tatbestandsmäßig setzt die Vorschrift voraus, dass der Hund im Jagdrevier unbeaufsichtigt frei herumläuft, ohne Rücksicht darauf, ob sich dort tatsächlich Wild aufhält oder etwa vorhandenes Wild durch den Hund gestört wird. Die Tatsache allein, dass ein Hund nicht angeleint ist, rechtfertigt noch nicht die Feststellung eines Verstoßes gegen die Bußgeldvorschrift. Entscheidend ist vielmehr, ob sich der Hund im tatsächlichen Einwirkungsbereich des Hundeführers befindet und auf sich einwirken lässt. Solange der Hund sich in Sicht- oder Hörweite des Hundeführers befindet und keine Anstalten macht, einem Stück Wild nach zu hetzen oder in Örtlichkeiten zu laufen, wo er nicht mehr zu sehen oder zu hören ist, muss die Vermutung gelten, dass eine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit gegeben ist. Maßgebend ist dabei, ob der Hundeführer in der Lage ist, seinen Willen an die Stelle des tierischen Willens bzw. Instinkts zu setzen und damit die Verhaltensweise des von ihm geführten Tieres zu bestimmen. Der Tatbestand ist also nicht erfüllt, wenn das tierische Verhalten durch menschliche Befehle, gleich in welcher Form, bestimmt werden kann. Befindet sich ein Hund jedoch erkennbar außerhalb des Einwirkungsbereichs des Hundehalters und stellt einem Wildtier, das er auch gefährden kann, erkennbar nach, so ist der Revierinhaber verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdrevier auszuüben. In letzter Konsequenz wäre der Jäger berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu töten, um das Wild zu schützen. Allerdings hat er sich vorher sorgfältig zu vergewissern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Überschreitet der Jagdausübungsberechtigte vorsätzlich oder fahrlässig seine Befugnis, kann der Eigentümer des Hundes einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Außerdem kann ein Vergehen der unerlaubten Tötung eines Wirbeltieres mit Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz in Frage kommen. Des Weiteren ist es nach dem Bundesjagdgesetz verboten, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brutoder Wohnstätten zu stören. Hundeführer sollten schon aus eigenem Interesse deshalb ihren Hund im Wald oder unmittelbar am Wald besser an die Leine nehmen. Die dort vorhandenen Spuren oder Fährten von Wild sind auch für den jagdlich nicht passionierten Hund interessant und nicht angeleinte Hunde entziehen sich dabei oft sehr schnell der Einwirkung Ihres Herrchens. Alleine der Geruch (Witterung) eines Hundes setzt das Wild unter gewissen Stress und veranlasst es, sich aus dem Bereich zurück zu ziehen oder die Flucht zu ergreifen. Flüchtende Wildtiere laufen aber stets Gefahr, sich z. B. an einem Kulturzaun zu verletzen oder im Straßenverkehr umzukommen. Gerade auch in den Frühlings- bzw. Frühsommermonaten, in denen die meisten Jungtiere geboren werden, sollte darauf geachtet werden, dass die Hunde nicht in Bereiche laufen können, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden können. Insbesondere hohe Wiesen werden zu den Setz- und Brutzeiten gerne von Rehen, Hasen oder Fasanen genutzt und sollten daher als Spielwiese für den Hund tabu bleiben. Damit alle ungestört die Natur erleben und genießen können und es auch den wildlebenden Tieren gut geht, sollten diese Hinweise und Anregungen beachtet werden. Gehen Sie aufeinander zu und reden Sie mit Ihrem Jäger darüber, wann und wo Sie Ihrem Vierbeiner die notwendige Bewegungsfreiheit geben können. Landratsamt Eichstätt, Untere Jagdbehörde Unsere Kindergärten werden von der Sparkasse Ingolstadt gesponsert 14

Öffentlicher Personennahverkehr Die Gemeinde Lenting ist in den öffentlichen Personennahverkehr eingebunden mit den Linien 30, 9221, 9226, N 5 und S 8, bzw. Linien 40 und N6 für Desching Siedlung. Um Ihnen auch künftig den guten Standard an Busverbindungen gewährleisten zu können, sollten möglichst viele Bürger den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Bitte kaufen Sie die INVG-Fahrkarten nur in der Vorverkaufsstelle im Lentinger Rathaus (EG, Zimmer 4) um sicherzustellen, dass die Fahrkartenerlöse unserer Gemeinde gutgeschrieben werden und dadurch die hohen Kosten verringert werden, die wir als Defizitausgleich an die INVG zu zahlen haben. Folgende Fahrkarten können erworben werden: 6-Fahrten-Karten, Einzelkarten, Tageskarten, Monatskarten, Wochenkarten, Ferienkarten, x 80-Fahrscheine (ZOB-Eichstätt), Airport-Tickets, Bayern-Tickets, Weihnachts-Tickets, Närrisches Ticket und die sogenannten Lenting-Karten, die innerhalb des Gemeindebereichs gültig sind. Ferienpass 2018 Ferienpässe des Kreisjugendrings Eichstätt sind bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 1) erhältlich. Ferienpässe können grundsätzlich an alle Kinder bis 17 Jahre zum Preis von 1 abgegeben werden. Weitere Informationen erteilen der Kreisjugendring Eichstätt (08422 9872-98) und die Gemeindeverwaltung. FolgendeVeranstaltungendesKreisjugendringsfindenstatt: Dreifachturnhalle HipHop Kurs (auch für Anfänger) am Mittwoch, 29. August um 15:00 Uhr Rathauskeller Clown Vorstellung am Donnerstag, 16. August um 15:00 Uhr Kinderzauberzirkus am Dienstag, 21. August um 10:00 Uhr Airport Express im Stundentakt Der Airport Express fährt ab 03:00 Uhr bis 22:15 Uhr stündlich von Ingolstadt zum Münchener Flughafen und zurück. Im Vorverkauf, auch im Lentinger Rathaus, können die Tickets besonders günstig erworben werden. Ab Fertigstellung des Landratsamtgebäudes wird eine neue Bushaltestelle an der Bahnhofstraße in Betrieb genommen und ab 2019 soll eine neue Bushaltestelle am Friedhof eingerichtet werden. Ferienticket der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft Auch in diesem Jahr bietet die INVG ein Ferienticket für die Dauer der großen Ferien an. Das Ferienticket ist im Rathaus der Gemeinde Lenting erhältlich und kostet (für die Tarifstufe 2) 27,50. Seinen 90. Geburtstag konnte heuer unser Ehrenbürger Hans Greis begehen. Die Gemeinde lud hierzu den Jubilar mit Familie und Wegbegleitern aus 40 Jahren Gemeinderatstätigkeit zu einer Feierstunde in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Die Laudatio hielt Altbürgermeister Ludwig Wittmann. Beim anschließenden Stehempfang sorgte die Gruppe C'est si bon für die musikalische Umrahmung. Trinkwasserqualität Aufgrund der neuesten periodischen Trinkwasseruntersuchung des Trinkwasserlabors der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR entsprechen die ermittelten Werte ohne Ausnahme den Vorschriften der derzeit geltenden Eigenüberwachungs- bzw. Trinkwasserverordnung. Das gemeindliche Trinkwasser wird regelmäßig mikrobiologisch untersucht und gemäß Trinkwasser- und Eigenüberwachungsverordnung auf seine Qualität hin geprüft. Nachstehend veröffentlichen wir auszugsweise die Trinkwasserwerte des Prüfberichtes: Calcium 98,00 mg/l Chlorid 19,00 mg/l Fluoride 0,12 mg/l Kalium 0,99 mg/l Magnesium 33,00 mg/l Natrium 3,90 mg/l Nickel 0,014 mg/l Nitrat 8,60 mg/l Sulfat 46,00 mg/l Uran 2,2 µg/l ph-wert 7,40 bei 11,6 C Elektrische Leitfähigkeit 687 µs/cm Gesamthärte 21,3 dh Gesamthärte 3,81 mmol/l CaCO3 Härtebereich hart Bei den Wasseranalysen auf Herbizide lagen die Werte wesentlich unter den Grenzwerten bzw. sogar unter den Bestimmungsgrenzen oder waren nicht nachweisbar. DamitweistunserTrinkwassereinehoheQualitätaufundstehtdeminFlaschenverkauftenMineralwasserinnichtsnach. Lt. 9 Abs. 1 WRMG gibt die Gemeinde Lenting bekannt, dass das Trinkwasser aus der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage 3,81 mmol/l CaCO3 (Calciumcarbonat) aufweist und dem Härtebereich hart entspricht. 15

Architekt Harald Reithmeier überreichte anlässlich der Einweihungsfeier des sanierten Bauabschnitts III der Grund- und Mittelschule am 27. April eine Fotocollage an Bürgermeister Christian Tauer und Rektor Klaus Sterner. Zahlreiche Ehrengäste nahmen an diesem Festakt teil und konnten sich im Anschluss über die Qualität der Sanierung und über die zeitgemäße Ausstattung der Klassenzimmer ein Bild machen. Letzte Restarbeiten am Asphalt: Mit der Befestigung der D e c k s c h i c h t w u r d e h e u e r d i e S a n i e r u n g d e r Ganghoferstraße abgeschlossen. Schwierig und damit auch langwierig gestalteten sich die Baumaßnahmen aufgrund der geringen Straßenbreite ohne vorhandene Gehwege. Neben der Neuverlegung der Wasserleitung m u s s t e n a u c h Te i l e d e s K a n a l s s a n i e r t u n d d a s Gasleitungsnetz erweitert werden. Auch heuer beteiligten sich wieder rund 100 Lentinger Bürgerinnen und Bürger an der Aktion Saubere Landschaft der Gemeinde und säuberten wieder die Flure in unserer Ortschaft. Der jüngste Teilnehmer (in elterlicher Begleitung) war heuer acht Monate alt, und viele Kinder und Jugendliche halfen bei der Aktion mit. Anschließend waren alle Helfer zu einer Brotzeit in den Rathauskeller eingeladen. 16

Die Protestanten aus Lenting, Hepberg und Kösching haben mit der Dietrich-Bonhoeffer-Kirche am Köschinger Brunnhauptenweg eine neue Heimat gefunden. Neben dem Kirchenbau entstand auch ein evangelisches Gemeindezentrum mit Gruppenräumen. Die drei politischen Gemeinden unterstützen die Finanzierung dieses Bauwerks, welches am Pfingstmontag feierlich eingeweiht werden konnte, mit insgesamt 400.000 Euro. Im gemeindlichen Friedhof wurde heuer die Urnenwandanlage um zwei weitere Wände erweitert, welche sich gut in die bestehende Anlage einfügen. Die Kosten beliefen sich auf rund 40.000 Euro. Die Planung und Ausschreibung erfolgte durch das Technische Bauamt der Gemeinde; die Ausführung übernahm die Firma Hirsch Bau aus Egweil. 17

Lebenshilfe Ingolstadt stellt ein neues Wohnprojekt vor Am 01.01.2018 startete bei der Lebenshilfe Ingolstadt ein neues Projekt: Betreutes Wohnen in Familien (BWF). Es geht dabei um eine besondere Wohnform, bei der Menschen mit Behinderungen in einer Familie leben, die sie in ihrem Alltag unterstützt. Dieses Projekt wird vom Bezirk Oberbayern gefördert. Das Zusammenwohnen von mehreren Generationen unter einem Dach oder auch die Pflege von Familienangehörigen haben hierzulande eine lange Tradition. Betreutes Wohnen in Familien greift die älteste Lebensund Betreuungsform auf, nämlich das Leben im sicheren Gefüge einer Familie. Dieses Gefühl der Geborgenheit möchten auch Menschen genießen, die eine körperliche oder eine geistige Behinderung haben, und das Projekt BWF der Lebenshilfe möchte das ermöglichen. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist dabei keine Voraussetzung, das heißt, man kann (z.b. geschwisterlich) miteinander verwandt sein, muss es aber nicht. Jeder, der ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung zur Verfügung hat, kann sich engagieren und einen Menschen mit Behinderung aufnehmen. Zusätzlich zur Miete wird ein monatliches Betreuungsgeld an die Familie gezahlt. Wichtiger ist dabei aber, dass man sich nicht als Vermieter, sondern als Gastgeber fühlt, der auch bereit ist, seine Gäste in seinen Lebensalltag aufzunehmen. Gast und Gastfamilie heißen nicht nur dem Namen nach so, sondern spiegeln auch die wohlgesonnene Haltung dem anderen gegenüber und die Bereitschaft, sich auf den anderen einzulassen, wieder. Für nähere Informationen stehen Frau Birte Hertrich und Frau Larissa Hirsch von der Lebenshilfe Ingolstadt Interessenten gerne zur Verfügung, zu erreichen unter der Telefonnummer 0174-34 29 202 bzw. 0152-56 43 87 95 oder per E-Mail: hertrich@lebenshilfe-ingolstadt.de bzw. hirsch@lebenshilfe-ingolstadt.de. Seit April 2018 fördert das gemeindliche Wasserwerk nicht nur Trinkwasser, sondern produziert auch Strom. Dabei wird der Großteil des erzeugten Solarstromes nicht in das Netz eingespeist, sondern direkt vor Ort für die Brunnenpumpen und die Saugpumpen zum Hochbehälter Hepberg produziert. Bereits in der Vergangenheit wurden energieoptimierende Maßnahmen (u. a. Tausch der Brunnenpumpen) am Wasserwerk durchgeführt, um die Trinkwassergewinnung auch weiterhin kostengünstig durchführen zu können. 18

Neue Rubrik für das Mitteilungsblatt Das Ende 2017 beschlossene Seniorenpolitische Konzept für die Gemeinde Lenting sieht unter anderem die Schaffung einer kostenlosen Kleinanzeigenrubrik im Mitteilungsblatt von und für Lentinger Seniorinnen und Senioren vor. Diese Rubrik wendet sich an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche auf Hilfen im Alltag angewiesen sind. Gerne können aber auch Jüngere ihre Dienste anbieten. Die Kleinanzeigen werden in zwei Rubriken unterteilt: Suche und Biete (z. B. Suche jemanden, der mich bei Bedarf zum Arzt begleitet oder Biete Hilfe im Haushalt an. Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde Lenting lediglich eine Plattform für kostenlose Kleinanzeigen bietet. Eine Vermittlung durch die Gemeinde findet nicht statt. Wenn Sie also Hilfe benötigen, oder einen Teil ihrer Zeit aufbringen möchten, um den Menschen in Ihrer Nachbarschaft zu helfen, dann können Sie sich jederzeit mit Ihrer Anzeige an unsere Redaktion wenden (Tel: 08456/92 95 0, Mail: poststelle@lenting.de oder per Brief: Gemeinde Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting). Die Anzeigen werden dann jeweils im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. ALTENPFLEGE EIN BERUFSFELD MIT ZUKUNFT! Einjährige Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer*in (Altenpflege) Diese Ausbildung wird mit familienfreundlichen Unterrichtszeiten angeboten. Mindestalter 17 Jahre, Hauptschulabschluss Dreijährige Ausbildung zum/zur Altenpfleger*in Voraussetzungen: Mittlerer Schulabschluss bzw. Hauptschulabschluss und erfolgreiche Ausbildung oder Hauptschulabschluss und Pflegefachhelferausbildung WIR HABEN NOCH AUSBILDUNGSPLÄTZE FREI! Infos: Hans-Weinberger-Akademie der AWO e.v. Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Schottenau 10b 85072 Eichstätt Tel 08421 60795-0 info-eichstaett@hwa-online.de www.hwa-online.de Nach rund dreimonatiger Bauzeit konnte - rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme Weberkreuzung die Bahnhofstraße wieder für den Autoverkehr freigegeben werden. Neben Linksabbiegerspuren wurde die Bahnhofstraße auch um eine Bushaltestelle mit Fußgängerampel am Kreuzungsbereich zum Hepberger Weg erweitert. Der Landkreis Eichstätt als Straßenbaulastträger hat zudem von der Autobahnbrücke bis zum Köschinger Kreisel die Asphaltschicht erneuern lassen. Das Wahlamt informiert: Wahlhelfer gesucht! In diesem Jahr findet am Sonntag, den 14. Oktober 2018 die Landtags- und Bezirkswahl statt. Damit ein reibungsloser Ablauf am Wahltag garantiert werden kann, sind viele ehrenamtliche Helfer erforderlich. Grundsätzlich sollte für jeden wahlberechtigten Bürger neben der Ausübung seines Wahlrechts auch die Bereitschaft bestehen, das Ehrenamt eines Wahlhelfers zu übernehmen. Die Übernahme des Ehrenamtes wird mit einer Aufwandspauschale von 50,-- vergütet. Sollten Sie Interesse an der Mitarbeit im (Brief-) Wahllokal haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Wahlamt (Herrn Herrmann, Tel. 08456-9295-33, E-Mail: dieter.herrmann@lenting.de in Verbindung. Auf die im kommenden Jahr stattfindende Europawahl am 26.05.2019 weisen wir jetzt schon hin. 19

Eichenprozessionsspinner Aufgrund des vermehrten Aufkommens des Eichenprozessionsspinners im Landkreis Eichstätt gibt das Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Gesundheitsamt, folgende Hinweise: Der Eichenprozessionsspinner kommt an allen Eichenarten vor. Befallen sind meist freistehende, ältere Bäume am Waldrand, auf Feldern oder Wiesen. Vermehrt ist auch das Auftreten an den Rad- und Wanderwegen festzustellen. Zu erkennen sind derzeit die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstenester am Stamm und in Astgabelungen. Die Raupenhaare stellen bei Körperkontakt eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar. Die sehr feinen Brennhaare, können leicht brechen und dabei im Unterholz und im Bodenbewuchs vorhanden sein. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Häufig bilden sich Qaddeln am ganzen Körper. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen. Begleitend treten Allgemeinsymptome wie Schwindel, Fieber, Müdigkeit und Bindehautentzündung auf. In Einzelfällen neigen überempfindliche Personen zu allergischen Schockreaktionen. Das Landratsamt rät deshalb zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall: - Grundsätzlich die Befallstelle meiden - Raupen und Gespinste nicht berühren - Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren - Empfindliche Hauptbereiche (z.b. Nacken, Hals, Unterarme) schützen - Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind - Bei Auftreten von allergischen Symptomen den behandelnden Arzt oder Hautarzt aufsuchen - Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen. Vorrangig muss eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare gefährdet sein können und eine Absperrung des befallenen Geländes für längere Zeit n i c h t m ö g l i c h i s t. Z u s t ä n d i g z u r A b w e h r d e r Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände sind die Gemeinden, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen. Im Bedarfsfalle soll die örtliche Gemeinde kontaktiert werden. Forstliche Dienstleistungen, Andreas Naumann, Bahnhofstr. 18, 85101 Lenting, Tel. 0173/583 88 34 naumannandreas@t-online.de Start in die Grillsaison Hygienischen Umgang mit Lebensmitteln beachten Mit steigenden Temperaturen nimmt bei vielen Menschen auch die Lust aufs Grillen zu. Damit der Grillgenuss nicht krank macht, sollten einige Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln beachtet werden, denn: Mehr als 2.300 Salmonellen- und rund 8.200 Campylobacter-Infektionen sind dem Robert Koch-Institut (RKI) im Jahr 2017 aus Bayern gemeldet worden. Beide Keime sind typische Krankheitserreger, die auch in Lebensmitteln vorkommen und Durchfallerkrankungen auslösen können. Neben der richtigen Aufbewahrung ist auch die richtige Zubereitung des Grillguts und der Beilagen wichtig, so Evelyn Milz- Fleißner, Ernährungsfachkraft von der AOK in Ingolstadt. Tipps fürs gesunde Grillen Fleisch immer gut durchgegart verzehren. Auch am Knochen sollte das Fleisch weiß bis grau aussehen, besonders bei Geflügel wie Putenkeulen oder Hähnchenschenkel. Auf Speisen mit rohem Ei sollte man verzichten. Marinaden, Grillsaucen und Salatdressing gut kühlen und erst kurz vor dem Verzehr zugeben. Um K e i m ü b e r t r a g u n g e n v o n e i n e m z u m a n d e r e n Lebensmittel zu vermeiden, sollten Speisen getrennt gelagert werden, also rohes Fleisch beispielsweise nicht in derselben Dose wie das Gemüse, so Evelyn Milz-Fleißner. Fürs Auflegen auf den Rost gilt: Die rohe Ware nicht mit dem gleichen Besteck auflegen, mit dem man das gegrillte Stück dann herunternimmt. Speisen, die roh gegessen oder nicht noch einmal erhitzt werden wie Salate und kalter Braten, getrennt verarbeiten und aufbewahren. Wird das Fleisch vor dem Salat zubereitet, müssen die 20

Hände danach gut gewaschen und die Arbeitsgeräte, wie Messer und Schneidebretter, gründlich mit Spülmittel und heißem Wasser gereinigt werden. Lebensmittel immer in geschlossenen Gefäßen lagern oder mit Folie abdecken, um sie vor Tieren, wie Insekten oder auch Haustieren, zu schützen. Übrigens: Tropfen Fett oder Marinade bei einem Holzkohlegrill in die Glut, entstehen krebserregende Stoffe. Diese können dann mit dem aufsteigenden Rauch ans Grillgut gelangen. Wer den Rost komplett mit Alufolie abdeckt oder Aluschalen verwendet, beugt dem vor. Eine mögliche Alternative sind Elektro- oder Gasgrills. Wer Aluschalen verwendet, sollte beim Grillen von Fleisch erst am Ende des Grillvorgangs salzen oder würzen, denn Säure oder Salz können die Aluschale angreifen, sie auflösen und bewirken, dass ein Teil des Aluminiums unter Umständen ins Grillgut übergeht. AOK Bayern Direktion Ingolstadt Bayerische Staatsregierung Umfassender Versicherungsschutz gegen Naturgefahren notwendig»»zunahme extremer Wetterereignisse»»Grundsätzlich jedes Gebäude in Bayern gefährdet»»ende der staatlichen Soforthilfen zum 1. Juli 2019»»Jetzt Elementarschadenversicherung abschließen Die Menschen in Bayern wurden in den letzten Jahren von vielen, teilweise verheerenden Naturkatastrophen getroffen. Experten sagen voraus, dass die Häufigkeit extremer Wetterereignisse und das Ausmaß der Schäden mit dem fortschreitenden Klimawandel deutlich zunehmen werden. Stürme, Hochwasser und zerstörerische Sturzfluten wie 2016 in Niederbayern können demnach in allen bayerischen Regionen verstärkt auftreten. Dabei sind auch Gebäude gefährdet, die nicht in der Nähe eines Gewässers stehen. So können selbst moderne Abwassersysteme die enormen Wassermassen nach einem Starkregen nicht überall fassen. Hierdurch kann es zu Überschwemmungen oder einem Rückstau aus den Ableitungsrohren kommen. Es kann also jeden treffen! Viele Immobilienbesitzer haben bereits Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen abgeschlossen. Oftmals beinhalten diese Versicherungen jedoch keinen ausreichenden Schutz gegen Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren. Die Bayerische Staatsregierung fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern eindringlich dazu auf, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und Immobilien und Hausrat umfassend zu versichern. Ein umfassender Schutz beinhaltet neben einer Absicherung gegen Sturm und Hagel unbedingt auch eine Elementarschadenversicherung. Nur diese deckt weitere Gefahren wie etwa Überschwemmungen nach Starkregen ab. Die Versicherungsgesellschaften bieten geeignete Produkte für private Haushalte, Gewerbe und Landwirtschaft an. Wichtig ist, sich ausführlich zu informieren bzw. fachkundig beraten zu lassen. Vor allem sollten aktuelle Angebote bei den Versicherungen eingeholt werden, da sich die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes in den letzten Jahren verbessert haben. Nach Aussage der Versicherungswirtschaft sind nun grundsätzlich alle Wohngebäude in Bayern gegen Elementarschadenereignisse versicherbar auch Häuser in besonders gefährdeten Gebieten. Die jährlichen Kosten der Versicherung können gegebenenfalls über Selbstbehalte und/oder individuelle bauliche Schutzmaßnahmen (Hochwasserschutzwände, hochwasserbeständige Fenster und Türen usw.) gesenkt werden. Der Freistaat Bayern hat betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in der Vergangenheit nach bestimmten Naturkatastrophen finanziell geholfen. Staatliche Hilfen dürfen und können jedoch kein Ersatz für einen eigenen Versicherungsschutz sein. Zum einen besteht anders als bei Versicherungen kein Rechtsanspruch auf staatliche Hilfen. Zum anderen zahlen Versicherungen im Schadensfall in der Regel deutlich mehr, als über staatliche Hilfen möglich wäre. Es ist also dringend notwendig, Eigenvorsorge zu betreiben und sich umfassend gegen Naturgefahren zu versichern. Diese Notwendigkeit unterstreicht die Bayerische Staatsregierung und hat beschlossen, ab dem Stichtag 1. Juli 2019 grundsätzlich keine staatlichen finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfen mehr zu gewähren. Der Freistaat Bayern investiert seit rund zwei Jahrzehnten verstärkt in den Hochwasserschutz. Das entsprechende bayerische Aktionsprogramm 2020plus wurde 2016 um eine spezielle Komponente Sturzfluten erweitert und hat ein Gesamtvolumen von 2,8 Mrd. Euro. Maßnahmen zur Hochwasservorsorge verringern zwar das Risiko, sie können aber keinen absoluten Schutz gegen Überschwemmungen bieten. Da gleichzeitig die Risiken durch den Klimawandel zunehmen, ist es weiterhin dringend notwendig, die eigene Immobilie umfassend zu versichern.»» Weitere Informationen rund um die Themen Versicherung und Vorsorge gegen Naturgefahren stellt die Staatsregierung auf der Internetseite www.elementar-versichern.de zur Verfügung. 21

Gemeindebücherei Lenting Neuigkeiten aus der Bücherei! Spielen Sie gerne? Oder Ihre Kinder? Oder die ganze Familie? Da Brettspiele kostspielig und kurzlebig sind, haben wir über 40 der begehrtesten Brettspiele in den Bestand aufgenommen. Diese können Sie bereits seit Dezember 2017 zu den gleichen Konditionen (d.h. kostenlos) ausleihen! Heiße Titel für die schönste Zeit des Jahres Wie jedes Jahr, so möchte das Team der Lentinger Gemeindebücherei auch heuer allen Lesern eine handvoll Lesestoff für die Sommermonate präsentieren. Die kleine Hummel Bommel (Britta Sabbag, Maite Kelly) In ihrem neuesten Abenteuer macht sich die kleine Hummel Bommel auf die Suche nach der Liebe. Keine leichte Aufgabe, wie sich herausstellt, denn die Liebe ist so vielseitig und kann sich ebenso unterschiedlich zeigen. Doch am Ende weiß die kleine Hummel: Liebe ist wie ein Sonnenstrahl, man kann ihn zwar nicht sehen, aber er wärmt einen dennoch. Mit neuem Lied, gesungen von Maite Kelly. Plötzlich war Lysander da (Antje Damm) Was soll denn das: Ein Fremder soll bei den Mäusen einziehen? Wo kommen wir denn da hin? Ein Brief des Bürgermeisters verändert das beschauliche Leben der Mäuse in ihrer unterirdischen Höhle: Es soll jemand bei ihnen einziehen, der sein Zuhause verloren hat.»wo soll der denn schlafen? Wir haben doch keinen Platz! Und die Kartoffeln reichen auch nicht für alle.«aber es dauert nicht lange und Lysander ist da. Er ist ein roter Lurch und furchtbar müde. Da Mäuse nicht gerne baden, bekommt er die Badewanne zugewiesen. Doch als er sie mit Erde und Körnchen füllt, platzt den Mäusen der Kragen. Aber Lysander gelingt es, der Mäusewelt etwas hinzuzufügen, was allen gefällt und er darf bleiben. Antje Damm hat in der ihr ganz eigenen Technik ein Bilderbuch gemacht, das ein überaus aktuelles Thema in eine für Kinder sofort nachvollziehbare Geschichte verpackt. Böse Jungs (Aaron Blabey) Mr Wolf. Mr Shark. Mr Piranha. Mr Snake. Diese Jungs sind böse. Mächtig böse. Und jeder weiß es. Doch die Vier haben es satt, dass ständig alle schreiend vor ihnen weglaufen. Viel lieber wollen sie Helden sein! Und dass sie das können, werden sie allen beweisen. Wie? Indem sie Gutes tun. Auch wenn das bedeutet, dass einer von ihnen ein Damenkleid tragen muss. Der Auftakt einer neuen Comicreihe für Jungs ab 8 Jahren. Was ich euch nicht erzählte (Celeste Ng) Am Morgen des 3. Mai 1977 erscheint sie nicht zum Frühstück. Am folgenden Tag findet die Polizei Lydias Leiche. Mord oder Selbstmord? Die Lieblingstochter von James und Marilyn Lee war ein ruhiges, strebsames und intelligentes Mädchen. Für den älteren Bruder Nathan steht fest, dass Jack an Lydias Tod Schuld hat. Marilyn, die ehrgeizige Mutter, geht manisch auf Spurensuche. James Lee, Sohn chinesischer Einwanderer, bricht vor Trauer um die Tochter das Herz. Allein die stille Hannah ahnt etwas von den Problemen der großen Schwester. Was bedeutet es, sein Leben in die Hand zu nehmen? Welche Kraft hat all das Ungesagte, das Menschen oft in einem inneren Abgrund gefangen hält? Nur der Leser erfährt am Ende, was sich in jener Nacht wirklich ereignet hat. Ziemlich bester Schurke: Wie ich immer reicher wurde (Josef Müller) Für die Münchner Schickeria war Josef Müller der Geheimtipp, bei dem man sein Geld anlegte. Doch die Wahrheit über den atemberaubenden Aufstieg des Starnberger Steuerberaters in den internationalen Jet-Set ist eine andere: Sein Leben hatte eine kriminelle Komponente - mit einem sanften Einstieg und James- Bond-reifen Folgen. Bald verfolgten ihn nicht nur die Gläubiger, sondern auf einer abenteuerlichen Flucht quer durch Amerika auch das FBI. "Ihr kriegt mich nicht", hatte Müller die Ermittler per Weihnachtskarte wissen lassen. Müllers Buch ist nur auf den ersten Blick ein pralles Gangster-Epos. Wer genauer hinsieht, entdeckt ein Buch der Weisheit und Selbsterkenntnis: den Bericht eines reichen Mannes, der alles verlieren musste, um den wahren Reichtum zu finden. Die Farben der Erinnerung (Nicole Vosseler) Als Kind verlor Gemma ihre Eltern bei einem Brand ein tragisches Unglück, das sie auch als Erwachsene noch verfolgt. Ihr zurückgezogenes Leben in New York gerät jäh aus dem Gleichgewicht, als sie anonyme Post erhält: einen Umschlag mit Zeilen eines viktorianischen Gedichts und e i n e m a n t i k e n S c h m u c k s t ü c k. M i t H i l f e d e s charismatischen Oxford-Professors Sisley Ryland- Bancroft begibt sich Gemma auf eine Spurensuche nach dem Absender, die sie über zwei Kontinente führt und großer Gefahr aussetzt. Denn ohne es zu ahnen, ist sie dabei, ein Geheimnis aufzudecken, das seit Jahrhunderten gehütet wird und der Schlüssel zu ihrer eigenen Vergangenheit sein könnte Wir erinnern daran, dass die Benutzung unserer Einrichtung unverändert für alle Leser bei Einhaltung der Leihfristen kostenlos ist. Unsere Öffnungszeiten sowie Benutzerordnung bleiben ebenfalls wie gehabt: Mo.: 16:30 Uhr 18:30 Uhr Mi.: 17:30 Uhr 19:30 Uhr Do.: 09:00 Uhr 11:00 Uhr Fr.: 15:30 Uhr 17:30 Uhr In den Ferien findet Ausleihverkehr nur mittwochs statt. Büchereileiterin Dorota Pisarska-Mayerle 22

Grund- und Mittelschule Lenting Schuljahresende und Ausblick auf 2018/19 Verabschiedung des Schulleiters Im April dieses Jahres wurde die Schule sehr überraschend darüber informiert, dass Herr Sterner bereits Ende des Monats die Schule verlässt, um eine neue Aufgabe als Schulrat am staatlichen Schulamt Neuburg zu übernehmen. Die letzten acht Jahre gestaltete Herr Sterner die Entwicklung der Grund- und Mittelschule Lenting maßgeblich mit. Mit großem persönlichen Engagement wirkte er von August 2010 bis Juli 2013 als Konrektor und von August 2013 bis April 2018 als Schulleiter an seiner Schule. In seiner Zeit als Konrektor hielt er dem damaligen Rektor Willibald Schels den Rücken frei, da neben dem alltäglichen Schulbetrieb auch noch der Neubau des Bauabschnittes II und der Ausbau der gebundenen Ganztagesschule organisiert werden musste. Als Rektor machte er es sich zu seiner besonderen Aufgabe, den Ganztagesbetrieb immer stärker zu etablieren und die Qualität des Angebotes enorm zu verbessern. Bis zuletzt blickte er dabei immer wieder über den Tellerrand hinaus und holte sich bei anderen Ganztagesschulen und Kongressen neue Ideen und Anregungen, um die Schule voranzubringen. In den letzten beiden Jahren seines Wirkens an der Schule Lenting musste die Modernisierung und die Renovierung des Bauabschnittes III in Zusammenarbeit mit dem S a c h a u f w a n d s t r ä g e r, d e r G e m e i n d e u n d d e m Schulverband Lenting gemeistert werden, die mit der Einweihungsfeier und dem Tag der offenen Tür am Freitag, 27. April 2018, ihren endgültigen Abschluss fand. In diesem Rahmen wurde auch Herr Sterner von offizieller Seite verabschiedet. Wir wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen Weg alles erdenklich Gute und hoffen, dass er die intensive Zeit an der Grund- und Mittelschule Lenting in bester Erinnerung behält. Die Grundschule freut sich über 39 neue Erstklässler Im Schuljahr 2018/19 werden voraussichtlich 141 Schülerinnen und Schüler unsere Grundschule besuchen, so dass sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr nur unmerklich (Vorjahr: 140 Grundschüler) verändern wird. Glücklicherweise können im nächsten Schuljahr wieder zwei stabile erste Klassen (mit 20 und 19 Kindern) gebildet werden. In der zweiten Jahrgangsstufe gibt es, wie im letzten Schuljahr in der ersten Jahrgangsstufe, nur eine Klasse mit 24 Kindern. Die dritten und vierten Klassen werden im Schuljahr 2018/19 wieder doppelzügig geführt. Nach vielen Jahren erscheint im Juli 2018 wieder eine Schülerzeitung der Grund- und Mittelschule Lentig. Alle warten schon gespannt auf die erste Ausgabe, die die Kinder unter der Anleitung von Frau Grienberger das ganze Schuljahr über mit großem Engagement vorbereitet haben. Die Begrüßung unserer neuen ABC-Schützen ist am ersten Schultag (Dienstag, 11. September 2018) um 8.30 Uhr in der Aula der Schule durch die Schulleitung, die zuständigen Klassenleiter und den 1. Bürgermeister der Gemeinde Lenting, Herrn Christian Tauer, geplant. Dazu sind natürlich auch die Eltern und Großeltern herzlich eingeladen. Da wir in der Grundschule keine gebundenen und offenen Ganztagesklassen anbieten, möchten wir alle Eltern darauf hinweisen, dass bereits heute die Möglichkeit besteht, ihre Kinder für die bewährte Nachmittagsbetreuung unseres Elternvereins IGEL e.v. anzumelden. Auskunft zum Angebot bekommen Sie bei Bedarf gerne telefonisch unter 0157 / 51500382. Stellvertretend für die Grundschule übergibt Frau Kulzer ein Abschiedsgeschenk an Herrn Sterner. Die Mittelschule erweitert ihr Angebot Die Schülerzahlen in der Mittelschule gehen aufgrund der neu gebildeten 5. Klasse in Großmehring nach jetzigem Planungsstand leicht zurück, wobei sich aber die Anzahl der Klassen voraussichtlich nicht verringern wird. Das bedeutet natürlich, dass die Klassen in vielen Fällen kleiner werden, so dass beste Voraussetzungen für eine optimale Förderung gegeben sind. Insgesamt sind für das kommende Schuljahr 20 Mittelschulklassen geplant, wobei neun davon als gebundene Ganztagesklassen geführt werden. Neben den vielen altbewährten Arbeitsgemeinschaften in den Ganztagesklassen sowohl im sportlichen als auch im künstlerischen Bereich, kamen in diesem Schuljahr etliche AGs, wie Design, Modellbau, Yoga, Mosaik und Sportspiele neu dazu. Am Qualifizierenden Abschluss nahmen 107 und am Mittleren Bildungsabschluss 52 Schülerinnen und Schüler teil. Erfreulicher Weise erreichten unsere Prüflinge überdurchschnittlich gute Ergebnisse in den diesjährigen Abschlussprüfungen. Ein großes Dankeschön! Ein ganz besonderer Dank ergeht in diesem Schuljahr in besonderer Weise an die Gemeinde Lenting, die die Renovierung und Modernisierung des Bauabschnittes III möglich gemacht und begleitet hat, so dass der enge zeitliche Rahmen ohne größere Beeinträchtigung des Schulbetriebes exakt eingehalten werden konnte. Allen außerschulischen Partnern, den Mitarbeitern der Gemeinde Lenting und des Schulverbandes, unseren Gönnern und Förderern sowie den Elternsprechern und Elternbeiräten danken wir am Ende eines anstrengenden Schuljahres ganz besonders für die tatkräftige Unterstützung. Ebenfalls bedankt sich die Schule recht herzlich bei allen Eltern für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünscht allen erholsame und stressfreie Ferientag. Unseren Abschlussschülerinnen und -schülern wünschen wir einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Erfolg auf dem weiteren Berufs- bzw. Schulweg. Daniel Bösl, Kommissarischer Leiter 23