SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 60 Minuten 7 Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die Kandidatennummer auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre Kandidatennummer. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2
Aufgabe 1 Ausserordentliche Hinterlassenenrente maximal Sachverhalt: Ernst Müller, geboren am 5. Mai 193, ist militärversichert für die Folgen eines schweren Lungenleidens. Er bezieht seit 1983 eine Erwerbsunfähigkeitsrente der Militärversicherung (bei 100% Haftung, 75% Invalidität und einem versicherten Verdienst von Fr. 5'500.--, Stand 2007). Er verstirbt am. November 2007 an einem Herzinfarkt ohne jeden Bezug zum versicherten MV- Leiden. Er hinterlässt eine Ehefrau, geboren am 6. Oktober 1932, und erwachsene Kinder. Ersparnisse fehlen, abgesehen vom selbstbewohnten, sanierungsbedürftigen kleinen Haus. Die Swiss Life entrichtet Frau Müller eine Rente aus beruflicher Vorsorge des Mannes von monatlich Fr. 720.--. Abgesehen von der Altersrente der AHV von Fr. 1'550.-- bezieht Frau Müller kein Einkommen bzw. Ersatzeinkommen. 20 Aufgaben: Sie prüfen nun die Ausrichtung einer Hinterlassenen-Rente und müssen zuvor Verschiedenes abklären: A Besteht überhaupt ein Rentenanspruch? - Begründung, Rechtsgrundlage. Überlegungen zum Anspruch und Bejahung des Anspruchs auf eine sogenannte Reversionsrente, MVG 5. B Falls ja, in welcher Höhe? Begründung, Berechnungsweg. 6 Überlegungen zur notwendigen (75%-Regel, 0'875.--) und zur effektiven Vorsorge (27'000), Berechnung der Rente (20% von 5'500.-- p. J.). Total der auf dieser Seite n Seite 2
Aufgabe 1 Ausserordentliche Hinterlassenenrente (Fortsetzung) maximal C Darf die Swiss Life gegebenenfalls die Leistungen der MV anrechnen oder umgekehrt? Begründung, Rechtsgrundlage. Überlegungen und Antwort zu Swiss Life, BVG 3a, MVG 79. D Bedeutung des Vermögens(-ertrags) für die MV-Rente? 2 Überlegungen und Antworten zu Vermögen bzw. Vermögensertrag. E Berücksichtigt hier die MV allfällige Ansprüche auf Ergänzungsleistungen? Was ist Ihre persönliche, begründete Meinung dazu? Überlegungen und Antworten zu den Ergänzungsleistungen. Total der auf dieser Seite n Seite 3
Aufgabe 2 Teilnehmer an einer friedenserhaltenden Aktion maximal Sachverhalt: Robert Meier, 30-jährig, verheiratet, Vater eines zweijährigen Kindes, angestellter Innendienstmitarbeiter eines Chemieunternehmens in Freiburg, möchte ab Mitte 2008 im Einverständnis mit dem Arbeitgeber für ein halbes Jahr im Rahmen der friedenserhaltenden Aktionen des Bundes in einen Auslandeinsatz treten. Er bittet Sie, ihn vorgängig "über alle Versicherungsumstände der für ihn dann zuständigen Militärversicherung" zu beraten. 20 Aufgaben: Sie beraten Robert Meier in Form einer schriftlichen, stichwortartigen Kurzinformation, insbesondere in diesen Bereichen: A Kosten der Versicherung, etwa zu erwartende Prämien? Überlegungen, Antwort zu den Kosten (keine). B Sollen/müssen die bestehenden Krankenpflegeversicherungen des halbprivat Versicherten während dieser Zeit angepasst werden? Überlegungen zur Krankenversicherung, u.a. nur OKP-Sistierung. Total der auf dieser Seite n Seite
Aufgabe 2 Teilnehmer an einer friedenserhaltenden Aktion (Fortsetzung) maximal C Wie steht es um den Vorsorgeschutz im Todesfall? Todesfallvorsorge, Leistungen, ev. weitere gute Ausführungen zum Zusammenspiel MV/AHV. D Wie steht es um den Vorsorgeschutz im Invaliditätsfall? Invaliditätsvorsorge, Leistungen, ev. weitere gute Ausführungen zum Zusammenspiel MV/IV. E Benötigt er den vorgängigen Abschluss weiterer Versicherungen? Falls ja, welcher? Erkennen Sie weiteren Beratungsbedarf? Überlegungen, Antwort zu weiterem Versicherungsbedarf. Total der auf dieser Seite n Seite 5
Aufgabe 3 Leistungskoordination maximal Sachverhalt: Gerhard Moser wurde am 5. Oktober 2006 als Fussgänger auf dem Weg zu einer freiwilligen wehrsportlichen Tätigkeit ausser Dienst (Art. 5 MVV) ohne sein Verschulden von einem Autofahrer schwer verletzt. Der Lenker war bei der Zürich haftpflichtversichert. Herr Moser war zum Zeitpunkt des Unfalls 36-jährig, unselbstständig erwerbend und verdiente pro Monat brutto Fr. 11'350.-- (13x, Tendenz stark steigend). Heute ist leider von einer vollen, dauernden Invalidität auszugehen. Hinzu kommen ein Integritätsschaden von 25% sowie eine - gemäss IV-Beurteilung - mittlere Hilflosigkeit. 20 Aufgaben: Anlässlich der erstmaligen, leistungszusprechenden Verfügung im April 2008 sind auch Koordinationsaspekte gebührend zu beachten: A Welche genauen Erwerbsunfähigkeits-Leistungen entrichtet die MV neben, vor oder nach der IV und der beruflichen Vorsorge? - Begründung, Rechtsgrundlage. 6 Berechnung der MV-Rente ohne Koordination, MVG 0ff., aktuelle Verhältnisse, 110'036.--, Renten-Reihenfolge, ATSG 66/1-2. B Welcher genaue Verdienst ist im Falle einer Überversicherungsberechnung für die MV massgebend? Nötigenfalls Annahmen treffen; Begründung, Rechtsgrundlage. Überlegungen zur Überentschädigungslimite. Basis mutmasslich entgangener Verdienst 2008, ATSG 69. Total der auf dieser Seite n Seite 6
Aufgabe 3 Leistungskoordination (Fortsetzung) maximal C Werden künftige MV-Leistungsanpassungen koordinationsmässig Auswirkungen haben? Falls ja, welche? 2 Auswirkungen von Leistungsanpassungen: keine, MVG 3/3. D Inwieweit kommen IV und MV für die Hilflosigkeit auf (Zuständigkeit und Frankenbeträge)? - Begründung, Rechtsgrundlage. Überlegungen zur Hilflosigkeit. Nur MV leistet, konkrete Mehrkosten, ATSG 66/3, MVG 20. E Kann die MV ihre - nicht ausgekaufte - Integritätsschadenrente im Regress geltend machen? Begründung, wenn möglich mit Rechtsgrundlage. Überlegungen zum Regress, zur Kongruenz. Einbringbarkeit nach ATSG 7/2/e (Integritätsentschädigungen UV/MV vs. Genugtuung PV). Total der auf dieser Seite n Seite 7