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// Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann eine Erwerbsminderungsrente seitens der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Wann Sie gleichzeitig einen Anspruch auf eine Rente aus der kvw-zusatzversorgung haben, was zu tun ist, damit Sie diese erhalten und alles weitere Wissenswerte rund um das Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt. Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Die Rentenarten... 2 2.1. Teilweise und volle Erwerbsminderung... 2 2.2. Rente auf Zeit oder auf Dauer... 2 2.3. Weiterbeschäftigung trotz Erwerbsminderungsrente... 3 3. Der Anspruch... 3 3.1. Auswirkungen in der Betriebsrente... 3 3.2. Antrag auf Betriebsrente... 3 3.3. Berechnung der Rente - Hinzurechnungszeiten... 3 3.4. Abschläge... 4 3.5. Anzeigepflichten während der Rentenzahlung... 4 4. Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind... 5 5. PlusPunktRente... 5 kvw-zusatzversorgung // Zumsandestraße 12 // 48145 Münster Tel. (0251) 591-5566 // versicherung@kvw-muenster.de

1. Allgemeines Durch Ihre eingeschränkte Erwerbsfähigkeit erhalten Sie nach einem entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Erwerbsminderungsrente. Zur weiteren Absicherung dieses Zeitraums zahlt auch Ihre kvw-zusatzversorgung eine Erwerbsminderungsrente aus Ihrer Betriebsrente. 2. Die Rentenarten Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig von unterschiedlichen medizinischen Voraussetzungen. Diese sind bereits durch die DRV geprüft und in Ihrem Bescheid festgelegt worden. Seitens der kvw-zusatzversorgung findet keine erneute medizinische Prüfung statt. Die Eckdaten für Ihre Rente werden somit aus dem Bescheid der DRV übernommen werden. 2.1. Teilweise und volle Erwerbsminderung Die Prüfung der DRV richtet sich auf Ihre allgemeine berufliche Leistungsfähigkeit. Hier wird unterschieden, ob Sie nur teilweise oder voll erwerbsgemindert sind, was aus den Ihnen möglichen täglichen Arbeitsstunden abgeleitet wird. // teilweise mindestens drei aber höchstens sechs Stunden täglich // voll weniger als drei Stunden täglich Es gibt in den Regelungen der DRV unter anderem Besonderheiten für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Eine Betrachtung des Einzelfalls ist für eine abschließende Bewertung daher immer notwendig. Bei Bewilligung einer Teilrente ist es Ihnen grundsätzlich möglich, neben dem Bezug der Erwerbsminderungsrente in den Ihnen vorgegebenen zeitlichen Grenzen weiter zu arbeiten. In diesem Fall melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der DRV bei Ihrem Arbeitgeber zurück. Hier findet vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Fähigkeiten eine Prüfung der zukünftigen Einsatzmöglichkeiten für Sie statt. Auch die Erwerbsminderungsrente der kvw-zusatzversorgung entspricht der Entscheidung der DRV ob eine volle oder teilweise Rente gewährt wird. Wenn Sie mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Arbeitgeber weiter arbeiten, bleiben Sie auch weiterhin versicherungspflichtig in der kvw-zusatzversorgung. Ihr Arbeitgeber entrichtet weiterhin die Beiträge für Ihre Tätigkeit, durch die sich Ihre spätere Altersrente unter Umständen erhöht. Parallel dazu erhalten Sie von uns eine Rentenzahlung. 2.2. Rente auf Zeit oder auf Dauer Da eine Erwerbsminderungsrente aufgrund einer krankheitsbedingten Verringerung Ihrer Arbeitsfähigkeit gezahlt wird, werden Sie in der Regel zunächst zeitlich befristet. Wenn eine volle Erwerbsfähigkeit auf Dauer nicht mehr zu erwarten ist, wird auch die Rente unbefristet gezahlt. Für die Zahlungen Ihrer kvw-betriebsrente übernehmen wir auch hier die Angaben der DRV aus Ihrem Rentenbescheid. Eine mögliche zeitliche Befristung ihrer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde damit auch für die kvw-betriebsrente im selben Umfang gelten. Wird die gesetzliche Rente weitergewährt, trifft dieses auch auf Ihre kvw-betriebsrente zu. kvw-infoblatt für Beschäftigte - Erwerbsminderung Seite 2 von 5 Stand: November 2018

2.3. Weiterbeschäftigung trotz Erwerbsminderungsrente Auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie weitere Einkünfte erzielen. Hierbei sollten Sie allerdings die Regelungen der DRV genau kennen und beachten. Es gibt individuelle ermittelte Hinzuverdienstgrenzen, die bei Überschreiten zu einer Kürzung, oder zum Wegfall der Rentenzahlung führen können. Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente tatsächlich aufgrund von Hinzuverdienst gekürzt werden, so wird diese Kürzung auch für die Berechnung Ihrer kvw-zusatzversorgung übernommen. Bitte beachten Sie hierzu die Meldepflichten unter Punkt 3.5 3. Der Anspruch 3.1. Auswirkungen in der Betriebsrente Eine seitens der DRV bescheinigte Erwerbsminderungsrente löst auch bei der kvw- Zusatzversorgung einen Versicherungsfall und damit eine Rentenzahlung aus. Hierfür benötigen wir einen entsprechenden Antrag von Ihnen (siehe Abschnitt 3.2). Die Voraussetzung ist immer die Erfüllung einer Wartezeit, das heißt ein Zeitraum in dem die Zahlungen an die kvw-zusatzversorgung für Sie geleistet worden sind. Dieser Zeitraum gilt aber auch dann als erfüllt, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist. Der Beginn der Rentenzahlung bei der kvw-zusatzversorgung entspricht immer dem der gesetzlichen Rente (DRV). Auch eine zeitliche Befristung (zum Beispiel auf ein oder zwei Jahre) wird für die Zahlungen der kvw-zusatzversorgung entsprechend übernommen. Bitte beachten Sie, dass es für die Zahlung unserer Renten eine Ausschlussfrist gibt. Daher zahlen wir unsere Renten ab Antragstellung maximal zwei Jahre rückwirkend. Bitte beantragen Sie Ihre Rente daher immer möglichst zeitnah. 3.2. Antrag auf Betriebsrente Den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente bei der kvw-zusatzversorgung können Sie unserer Homepage entnehmen oder rufen Sie uns gerne an: Link zur Homepage: www.kvw-muenster.de > anspruchsberechtigte > betriebsrente > downloads Da auch der Arbeitgeber ebenfalls einen Teil des Antrags ausfüllen muss, empfehlen wir, die Unterlagen gemeinsam auszufüllen. Falls dies nicht möglich ist, setzen Sie Ihren Arbeitgeber bitte über die Antragstellung in Kenntnis, beziehungsweise bitten darum, die notwendigen Angaben zu ergänzen. Zum Nachweis des eingetretenen Versicherungsfalls legen Sie Ihrem Rentenantrag bitte eine vollständige Kopie des Bescheids der DRV bei. Auch Kopien der Bescheinigungen über bezogenes Krankengeld fügen Sie direkt bei. Falls Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr in der kvw-zusatzversorgung angemeldet sind, stellen Sie den Antrag ohne Mitwirkung des Arbeitgebers. 3.3. Berechnung der Rente - Hinzurechnungszeiten Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig von den bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkten. Weiterhin greift hier eine soziale Komponente, die zusätzliche Versorgungspunkte für noch nicht geleistete Zeiträume berechnet. Aus Ihrem zusatzversorgungspflichtigen Einkommen der drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung wird der Durchschnitt gebildet und dieser Betrag zur Berechnung weiterer kvw-infoblatt für Beschäftigte - Erwerbsminderung Seite 3 von 5 Stand: November 2018

Versorgungspunkte eingesetzt. Wir rechnen hoch für jeweils 12 volle Kalendermonate bis zu Ihrem 60. Lebensjahr. Die damit entstehende Gesamtsumme der Versorgungspunkte wird mit 4 Euro multipliziert und ergibt die volle Erwerbsminderungsrente. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen wie oben berechnet. Sind Sie beitragsfrei versichert, das heißt, Sie sind zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr in der kvw-zusatzversorgung angemeldet, entfällt diese soziale Komponente der Hochrechnung. Im Rahmen der Reformen der DRV ergeben sich seit 2014 Änderungen bei den Hinzurechnungszeiten. Das heißt die DRV hat den Zeitraum für die Hinzurechnung ab dem 1.7.2014 auf das 62. Lebensjahr erhöht. Dieser wird nun schrittweise bis 2031 auf das 67. Lebensjahr erhöht. Da die kvw Zusatzversorgung ausschließlich auf der Grundlage der Satzung (kvw-s) und dem Tarifvertrag Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) handeln, werden die Reformen der DRV nicht automatisch auch im Rahmen unserer Renten umgesetzt. Die Zeitpunkte für die Hochrechnung der Hinzurechnungszeiten unterscheiden sich daher. 3.4. Abschläge Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel deutlich vor dem regulären Renteneintrittsalter gezahlt. Bei der DRV lag der Durchschnitt Ende 2016 bei 51,5 Jahren. Bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, wird ein Abschlag berücksichtigt. Dieser liegt bei der kvw-zusatzversorgung bei maximal 10,8 Prozent. Hierzu hat es bereits vor einigen Jahren Klagen seitens Versicherter gegeben, die zu gerichtlichen Entscheidungen führten. Hier wurde wiederholt die Rechtmäßigkeit dieses Abschlags bestätigt. 3.5. Anzeigepflichten während der Rentenzahlung Ändern sich im Laufe des Rentenbezugs Ihre persönlichen Verhältnisse oder Daten, kann dies die Höhe Ihrer Rentenzahlung beeinflussen. Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen umgehend mit. So erhalten Sie Rentenerhöhungen stets zeitnah und vermeiden zusätzlich eventuelle Überzahlungen Ihrer Rente, die später zurückgefordert werden müssten. Bitte informieren Sie uns insbesondere über folgende Änderungen: // Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert sich // die Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet // Ihre Erwerbsminderung fällt weg oder ändert sich // aufgrund Ihres Hinzuverdienstes verändert sich die Höhe der Zahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung // die Rentenart in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich (zum Beispiel Altersrente anstelle Erwerbsminderungsrente) // Sie beziehen Krankengeld Bitte belegen Sie alle Änderungen durch geeignete Nachweise. Bitte senden Sie uns hierzu keine Originale sondern ausschließlich Kopien. Diese können zum Beispiel der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung oder Ihre Verdienstbescheinigung sein. kvw-infoblatt für Beschäftigte - Erwerbsminderung Seite 4 von 5 Stand: November 2018

4. Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ohne eine Versicherung über die DRV, müssen Sie die Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine/n von der Kasse zu bestimmende/n Fachärztin/Facharzt nachweisen. Auch hier ist die einer Wartezeit notwendig oder aber die Erwerbsminderung ist durch einen gesetzlich anerkannten Arbeitsunfall eingetreten. Für die Abstimmung des Prozesses und das weitere Vorgehen, setzen Sie sich bitte mit uns Verbindung wir unterstützen Sie gern. 5. PlusPunktRente Auch im Rahmen der PlusPunktRente können Sie eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Die konkreten Bedingungen sind abhängig von dem Tarif, den Sie bei uns abgeschlossen haben. // Im Tarif 2002 und 2002M ist die Leistung davon abhängig, ob das Risiko mitversichert ist. Ein rückwirkender Einschluss ist nicht möglich. Ebenso auch nicht der Einschluss des Risikos für die Zukunft, nach Eintritt des Versicherungsfalls. // Bei den Tarifen 2010 und 2017 besteht grundsätzlich die Option auf eine Rente wegen Erwerbsminderung unter der Voraussetzung, dass Ihnen die DRV eine solche Rente gewährt. Sie erhalten im Fall eines Rentenantrags ein Angebot über die mögliche Rentenzahlung aus Ihrem Vertrag und entscheiden dann selbst, ob Sie diese erhalten möchten. Da jeder Einzelfall individuell betrachtet werden sollte, bitten wir Sie, sich zur Beratung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir unterstützen Sie gern. Haben Sie noch Fragen? Tel. (0251) 591-5566 Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! versicherung@kvw-muenster.de kvw-infoblatt für Beschäftigte - Erwerbsminderung Seite 5 von 5 Stand: November 2018