GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 13.02.2012 TNU-UBS-HH/IRi Schallimmissionsprognose zur Verlegung einer Lagerfläche des Landt. Lohnunternehmens Lassen in Ostenfeld 1. Fortschreibung TÜV-Auftrags-Nr.: 8000637547 / 112UBS018 Auftraggeber: Torsten Lassen Landt. Lohnunternehmen Norderreihe 1 25872 Ostenfeld Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ilja Richter Tel: 040 / 8557 2459 E-Mail: irichter@tuev-nord.de Umfang: 14 Seiten, 1 Anhang Auszüge aus diesem Bericht dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Büro Hamburg Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg Fax.: 040/8557-2116
8000637547 / 112UBS018 Seite 3 von 14 Seiten INHALTSVERZEICHNIS Textteil: Seite Zusammenfassung... 2 1 Aufgabenstellung... 4 2 Regelwerke und Unterlagen... 4 3 Betriebsvorgänge in der Erntephase... 5 4 Schallemissionen... 5 5 Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen... 8 6 Qualität der Ergebnisse... 13 Anhang: Anhang 1 Übersichtsplan 1 Seite
8000637547 / 112UBS018 Seite 4 von 14 Seiten 1 Aufgabenstellung Im Rahmen unserer Untersuchung zur Verlegung einer Lagerfläche des Landt. Lohnunternehmens Lassen in Ostenfeld haben wir die Geräuschimmissionen des Unternehmens für den Regelbetrieb sowie für den seltenen Einsatz einer mobilen Brecheranlage beurteilt (siehe TÜV Bericht 111UBS083 vom 07.12.20011 /12/). Die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde von Torsten Lassen mit einer ergänzenden schalltechnischen Untersuchung beauftragt, bei der die Geräuschimmissionen beurteilt werden sollen, die während der Erntephase auf dem Betriebsgrundstück in Ostenfeld verursacht werden. Wir setzen den Inhalt und die Untersuchungsergebnisse unseres Berichtes 111UBS083 als bekannt voraus. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen, die während der Erntephase auf dem Betriebsgrundstück erzeugt werden, erfolgt nach der TA Lärm. 2 Regelwerke und Unterlagen Zur Untersuchung wurden folgende Unterlagen und Regelwerke berücksichtigt: (1) Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998 (2) DIN 45645 Teil 1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Ausgabe 07/1996 (3) DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe 10 /1999 (4) VDI 3735, Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Zerkleinerungsmaschinen, Ausgabe Juli 1986 (5) Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Ausgabe 2007 (6) "Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw" Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Merkblätter Nr. 25, Essen 2000 (7) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) (8) Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten so-
8000637547 / 112UBS018 Seite 5 von 14 Seiten wie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Stand 2005 (9) Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen, Heft Nr. 73 der Schriftenreihe der hessischen Landesanstalt für Umwelt vom 29.02.1988 (10) Betriebsangaben zum Landt. Lohnunternehmen durch Herrn Lassen (11) Ortsbesichtigung und Schallmessungen am 25.05.2011 durch TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG (12) Schallimmissionsprognose zur Verlegung einer Lagerfläche des Landt. Lohnunternehmens Lassen in Ostenfeld, TÜV Bericht 111UBS083 vom 07.12.2011 3 Betriebsvorgänge in der Erntephase Der Arbeitsbeginn in der Erntephase ist um 06:00 Uhr. Zuvor treffen etwa 10 Mitarbeiter mit ihren Pkw auf dem Betriebsgrundstück ein. Im Anschluss erfolgt in der Werkstatt die Arbeitsbesprechung für den jeweiligen Tag. Nachdem die Mitarbeiter für die einzelnen Tagesaufgaben eingeteilt wurden werden die Fahrzeuge betankt. Teilweise werden einzelne Fahrzeuge mit einem Hochdruckreiniger gesäubert. Danach fahren die Mitarbeiter mit den Fahrzeugen (Häcksler, Mähdrescher oder Schlepper) auf die landwirtschaftlichen Flächen und sind dort i.d.r. während der restlichen Arbeitszeit im Einsatz. Der Häcksler verfügt über eine bordeigene Messerschleifvorrichtung, die normalerweise nur auf den Feldern vor Beginn des Einsatzes genutzt wird. Zum Feierabend kehren die Mitarbeiter zurück auf das Betriebsgrundstück und stellen die Fahrzeuge nur noch ab. Je nach Einsatzort bzw. Wetter können die Rückfahrten von einzelnen Fahrzeugen auch nach 22:00 Uhr erfolgen. 4 Schallemissionen In der weiteren schalltechnischen Untersuchung gehen wir aufgrund der Angaben des Auftraggebers zum erntebedingten Betriebsgeschehen von folgenden geräuschrelevanten Vorgängen auf dem Betriebsgrundstück aus, die während eines Arbeitstages stattfinden können. Hierbei berücksichtigen wir zusätzlich auch die Geräuschemission, die durch das Messerschleifen des Häckslers erzeugt wird (dieser Vorgang erfolgt üblicherweise am Einsatzort). Betriebsvorgänge während der Tageszeit im Zeitraum 06:00 22:00 Uhr 1. 10 Pkw (10 Abfahrten) und
8000637547 / 112UBS018 Seite 6 von 14 Seiten 2. 8 Schlepper (8 Ab- und 8 Zufahrten) und 3. 1 Häcksler (1 Ab- und 1 Zufahrt) und 4. Messerschleifen Häcksler (Einwirkzeit 15 Minuten) 5. 2 Mähdrescher (2 Ab und 2 Zufahrten) und 6. Betankungsvorgänge im Bereich der Tankstelle und 7. Fahrzeugreinigung mittels Hochdruckreiniger (Einwirkzeit 20 Minuten). Betriebsvorgänge während der Nachtzeit im Zeitraum 05:00 06:00 Uhr 8. 10 Pkw (10 Zufahrten). Betriebsvorgänge während der Nachtzeit im Zeitraum 22:00 23:00 Uhr 9. 1 Häcksler (1 Zufahrt) und 10. 5 Schlepper (5 Zufahrten) und 11. 6 Pkw (Abfahrten). Die Geräuschemission der Pkw Fahrzeugbewegungen der Mitarbeiter wird nach der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz /5/ nach dem getrennten Verfahren rechnerisch ermittelt. Gemäß /5/ ergibt sich für die Parkvorgänge auf dem Parkplatz ein Schallleistungspegel L WA = 65 db(a) für die Tageszeit und L WA = 77 db(a) für die letzte Nachtstunde (05:00 06:00 Uhr) sowie L WA = 74,8 db(a) für die erste Nachtstunde (22:00 23:00 Uhr). Der längenbezogene Schallleistungspegel für den Durchfahrverkehr beträgt gemäß RLS-90 /7/ bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h auf Pflaster L W`, 1 h = 50,5 db(a)/m pro Pkw, mit dem die Berechnungen durchgeführt werden. Die Schallemissionen der Schlepperfahrten auf dem Betriebsgelände werden mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel L w = 68 db(a)/ m/std. und die Fahrten des Häckslers und der Mähdrescher mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel L w = 70 db(a)/m/std. auf der Basis eigener Messungen sowie in Anlehnung an den Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren /6/ berücksichtigt. Für die Geräusche im Bereich der Tankstelle (Rangieren, Motorleerlauf, Betrieb der Tanksäule) wird ein Schallleistungspegel L WAT = 110 db(a) mit einer Einwirkzeit von 30 Minuten am Tag in Anlehnung an die schalltechnische Untersuchung /6/ berücksichtigt.
8000637547 / 112UBS018 Seite 7 von 14 Seiten Die Geräuschemission für das Waschen einzelner Fahrzeuge im Bereich des Waschplatzes wird gemäß /9/ mit einem Schallleistungspegel L WA = 97 db(a) und einer Einwirkzeit von 20 Minuten berücksichtigt. Auf der Basis eigenständiger Schallmessungen an einem vergleichbaren Fahrzeug wird für das Messerschleifen des Häckslers ein Schallleistungspegel L WA = 110 db(a) mit einer Einwirkzeit von 15 Minuten angesetzt. In den Abbildungen 1 und 2 sind die Positionen der relevanten Schallquellen auf dem Betriebsgrundstück des landtechnischen Lohnunternehmens sowie die Immissionsorte dargestellt. IO 6.2 IO 6.1 Zu- und Abfahrten 1 Häcksler + 2 Mähdrescher Zu- / Abfahrten 8 Schlepper IO 1.1 IO 1.2 IO 5 Messerschleifen Häcksler 40 m Hochdruckreiniger Betankungsvorgänge Parkplatz IO 4 IO 2 Pkw Fahrten IO 3 Abb. 1: Lage der relevanten Schallquellen während der Tageszeit
8000637547 / 112UBS018 Seite 8 von 14 Seiten IO 6.2 IO 6.1 IO 1.2 IO 5 Zufahrt 1 Häcksler IO 1.1 40 m Zufahrten 5 Schlepper Parkplatz IO 4 IO 2 Pkw Fahrten Abb. 2: Lage der relevanten Schallquellen während der Nachtzeit IO 3 5 Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen Mit den in Kapitel 4 genannten Schallemissionen der wesentlichen Schallquellen wurden die Geräusche in der Nachbarschaft mit dem Schallausbreitungsprogramm CadnaA, Version 4.2 berechnet und nach der TA Lärm beurteilt. Entsprechend Anhang A 2.3 der TA Lärm i.d.f. vom 26.8.1998 wurde eine detaillierte Prognose auf Grundlage von DIN ISO 9613-2 Ausgabe 10/1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren /3/ erstellt. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgte in Oktavbandbreite unter Berücksichtigung der Gebäudehöhenverhältnisse. Die Bodendämpfung wird nach dem alternativen Verfahren entsprechend Ziffer 7.3.2 der DIN ISO 9613-2 ermittelt. Die meteorologische Korrektur C met wurde mit C 0 = 0 db berechnet. Als Immissionsorte werden die zum Betriebsgelände nächstgelegenen vorhandenen Wohnhäuser betrachtet, deren Lage im Übersichtsplan in Anhang 1 dargestellt ist. Wir gehen wir von der Schutzbedürftigkeit eines Dorfgebietes aus. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgte für die vom Geräusch am stärksten betroffene Etage an den Immissi-
8000637547 / 112UBS018 Seite 9 von 14 Seiten onsorten (Mitwindsituation). Die Immissionsanteile der einzelnen Geräuschquellen sind in den beiden folgenden Tabellen dargestellt. Tabelle 1: Betriebsgeräuschimmissionen Erntezeit, tags Schallquelle alle Werte in db(a) IO 1,1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Zu- und Abfahrten 8 Schlepper 38,1 47,3 45,4 38,4 38,1 36,9 Messerschleifen Häcksler 37,9 24,1 15,2 33,4 50,4 45,3 Betankungsvorgänge 36,0 42,4 31,5 47,3 47,2 44,6 Zu- und Abfahrten 1 Häcksler + 2 Mähdrescher 32,4 45,2 43,5 37,3 39,8 36,1 Hochdruckreiniger 24,8 40,7 31,7 15,0 22,3 14,0 Parkplatz 10,6 31,4 20,3 3,3 4,6 4,9 Pkw Fahrten 8,2 24,8 23,9 0,6-1,1-1,3 Summe 42,7 50,7 47,8 48,4 52,5 48,6 Tabelle 2: Betriebsgeräuschimmissionen Erntezeit, nachts in der Zeit 05:00 06:00 Uhr Schallquelle alle Werte in db(a) IO 1,1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Parkplatz 22,6 43,4 32,3 15,4 16,6 16,9 10 Pkw Fahrten 20,2 36,9 35,9 12,6 10,9 10,7 Summe 24,6 44,3 37,5 17,2 17,6 17,8 Tabelle 3: Betriebsgeräuschimmissionen Erntezeit, nachts in der Zeit 22:00 23:00 Uhr Schallquelle alle Werte in db(a) IO 1,1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Zufahrten 5 Schlepper 36,4 54,3 52,4 43,6 39,4 35,8 Zufahrt 1 Häcksler 36,4 49,5 47,2 41,9 44,6 40,3 Parkplatz 20,4 41,2 30,1 13,2 14,4 14,7 6 Pkw Abfahrten 18,0 34,7 33,7 10,4 8,7 8,5 Summe 39,5 55,7 53,6 45,8 45,7 41,7 Die detaillierten Parameter der Ausbreitungsrechnung können auf Wunsch in Form einer umfangreichen pdf-datei zur Verfügung gestellt werden. Gemäß dem Beurteilungsverfahren nach der TA Lärm werden folgende Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der Beurteilungspegel berücksichtigt:
8000637547 / 112UBS018 Seite 10 von 14 Seiten Impulszuschlag K I Der Impulszuschlag K I, der die erhöhte Störwirkung der impulshaltigen Freiplatzgeräusche berücksichtigt, ist bereits in den Schallemissionen in Abschnitt 4 enthalten. Ton- und Informationszuschlag K t / K Inf In der Nachbarschaft sind keine einzeltonhaltigen oder informationshaltigen Schallimmissionen durch die berücksichtigten Maschinen oder Fahrzeuge zu erwarten. Ein Zuschlag wird daher nicht vergeben. Ruhezeitzuschlag K R Ein Ruhezeitzuschlag wird aufgrund der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte (Dorfgebiet) nicht vergeben. Abschläge für die begrenzte Geräuscheinwirkzeit durch Umrechnung der Mittelungspegel auf die 16-stündige Tageszeit. Es ergeben sich mit den im Abschnitt 4 beschriebenen Emissionsansätzen folgende Beurteilungspegel an den Immissionsorten: Tabelle 4: Beurteilungspegel L r der Betriebsgeräusche des Landt. Lohnunternehmens für den berücksichtigten Erntebetrieb, tags IO 1.1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Beurteilungspegel L r Tag 43 db(a) 51 db(a) 48 db(a) 48 db(a) 53 db(a) 49 db(a) Immissionsrichtwert Tag 60 db(a) Die Berechnung der Schallimmissionen auf der Grundlage des berücksichtigten Betriebsaufkommens zeigt, dass der Immissionsrichtwert von 60 db(a) tags an den nächstgelegenen Immissionsorten durch die Betriebsgeräusche des landtechnischen Lohnunternehmens um mindestens 7 db(a) unterschritten wird.
8000637547 / 112UBS018 Seite 11 von 14 Seiten Tabelle 5: Beurteilungspegel L r der Betriebsgeräusche des Landt. Lohnunternehmens für den berücksichtigten Erntebetrieb, nachts 05:00 06:00 Uhr IO 1.1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Beurteilungspegel L r Nacht 25 db(a) 44 db(a) 38 db(a) 17 db(a) 18 db(a) 18 db(a) Immissionsrichtwert Nacht 45 db(a) Durch die Zufahrten der Mitarbeiter (10 Pkw Bewegungen) zu den Stellplätzen im südlichen Bereich des Betriebsgeländes wird der Immissionsrichtwert von 45 db(a) an allen Immissionsorten eingehalten. Tabelle 6: Beurteilungspegel L r der Betriebsgeräusche des Landt. Lohnunternehmens für den berücksichtigten Erntebetrieb, nachts 22:00 23:00 Uhr IO 1.1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Beurteilungspegel L r Nacht 40 db(a) 56 db(a) 54 db(a) 46 db(a) 46 db(a) 42 db(a) Immissionsrichtwert Nacht 45 db(a) Sofern die landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Nachtzeitraum auf dem Betriebsgrundstück bewegt werden, ergeben sich deutliche Richtwertüberschreitungen von bis zu 11 db(a) an den Immissionsorten im Bereich der Zufahrt. Ergänzende Berechnungen haben ergeben, dass bereits durch die Zufahrt eines einzelnen Schleppers im Nachtzeitraum der Immissionsrichtwert von 45 db(a) um 2 db(a) überschritten wird. Spitzenpegel Die Berechnung mit einen Spitzenschallleistungspegel L WAmax = 115 db(a) für die Beschleunigungsgeräusche der landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Bereich der Zufahrt oder einem Spitzenschallleistungspegel L WAmax = 98 db(a) für das Zuschlagen einer Pkw Tür im Bereich der Stellplätze am Tage liefert die in Tabelle 7 aufgeführten Spitzenpegel.
8000637547 / 112UBS018 Seite 12 von 14 Seiten Tabelle 7: maximale Spitzenpegel der Betriebsgeräusche alle Werte in db(a) IO 1.1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO 6.1 Spitzenpegel Schlepper 58 61 79 48 49 48 Spitzenpegel Pkw 43 58 54 35 32 39 zul. Spitzenpegel, tags 90 90 90 90 90 90 zul. Spitzenpegel, nachts 65 65 65 65 65 65 Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm, wonach einzelne Geräuschspitzen den maximalen Schalldruckpegel L AFmax = 90 db(a) an den Immissionsorten im Dorfgebiet tags nicht überschreiten sollen, wird erfüllt. Im Nachtzeitraum werden auch durch die Nutzung der Pkw Stellplätze keine unzulässig hohen Geräuschspitzen verursacht. Allerdings erzeugen z.b. die Schlepper durch eine erhöhte Motordrehzahl beim Anfahren Geräuschspitzen an den Immissionsorten, die im Nachtzeitraum gemäß den Anforderungen der TA Lärm nicht zulässig sind. Bewertung der Untersuchungsergebnisse Wie bereits in Abschnitt 3 aufgeführt wird das Betriebsgrundstück hauptsächlich als Abstellfläche für die firmeneigenen Fahrzeuge und Maschinen genutzt. Durch den Fahrverkehr auf dem Betriebsgrundstück sowie den damit verbundenen Arbeitsvorgängen (z.b. reinigen und betanken der Fahrzeuge) wird der Immissionsrichtwert von 60 db(a) an den nächstgelegenen Wohnhäusern während der Tageszeit sicher eingehalten. Auch eine Verdreifachung der Fahrzeugbewegungen auf dem Betriebsgrundstück während der Tageszeit würde nicht dazu führen, dass der Immissionsrichtwert eines Dorfgebietes überschritten würde. Im vorliegen Fall werden durch die Bewegungen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Nachtzeitraum deutliche Richtwertüberschreitungen an den Immissionsorten verursacht. Die Fahrzeugbewegungen der Mitarbeiter auf dem Betriebsgrundstück vor Arbeitsbeginn um 06:00 Uhr führen jedoch zu keinen Immissionskonflikten. Nach Angaben des Betriebsinhabers kann aufgrund der zu leistenden Aufträge in der Landwirtschaft nicht ausgeschlossen werden, dass die betriebseigenen Fahrzeuge an jedem Einsatztag vor 22:00 Uhr auf dem Betriebsgrundstück abgestellt werden können. Die Anzahl der Tage, an denen Firmenfahrzeuge nach 22:00 Uhr auf dem Betriebsgrund-
8000637547 / 112UBS018 Seite 13 von 14 Seiten stück bewegt werden, lässt sich nicht quantitativ angeben. Die meiste Zeit des Jahres sind die Mitarbeiter mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen vor 22:00 Uhr und somit in Tageszeit zurück auf dem Betriebsgrundstück. Zur Vermeidung von temporären Richtwertüberschreitungen an einzelnen Arbeitstagen scheiden u. E. aktive Maßnahmen wie Lärmschutzwände- oder wälle auf dem Betriebsgrundstück aus, weil diese die Immissionsorte im Zufahrtbereich nicht ausreichend schützen könnten. Auch eine Nutzung der nördlichen Zufahrt an der Straße Janhau ist nicht effektiver, weil dadurch der Immissionskonflikt nur von den südlichen zu den nördlichen Immissionsorten verlagert würde. Passive Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzfenster in den schutzbedürftigen Räumen der Immissionsorte) sind nicht geeignet die Schutzbedürftigkeit sicherzustellen, weil gemäß TA Lärm der Immissionsort 0,5 m vor dem geöffneten Fenster liegt und ein Schallschutzfenster somit wirkungslos bliebe. Gemäß Ziffer 6.4 der TA Lärm kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen. Im Einwirkungsbereich der Immissionsorte befindet sich kein weiterer gewerblicher Betrieb, der den Anforderungen der TA Lärm unterliegt. Eine achtstündige Nachtruhe durch die Verlegung der Nachtzeit von 22:00 06:00 Uhr (normalerweise üblich) auf 23:00 07:00 Uhr (Sonderfall) wäre somit gemäß Ziffer 6.4 der TA Lärm sichergestellt. Diese Regelung bedarf der Zustimmung mit der Genehmigungsbehörde. Ggf. ist dies eine Möglichkeit die Interessen des Betriebsinhabers (möglichst langes Ausnutzen günstiger Witterungsbedingungen an einem Arbeitstag) mit dem Schutzbedürfnis der Anwohner der nächstgelegenen Wohnhäuser in Einklang zu bringen. 6 Qualität der Ergebnisse Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen. Bei einer immissionsseitigen Nachmessung sind zusätzlich die schwankenden Witterungsbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbreitungsrechnung wurde entsprechend der DIN 9613-2 durchgeführt. Die geschätzte Genauigkeit für leichte Mitwindbedingungen liegen gemäß Tabelle 5 der DIN 9613-2 bei Entfernungen bis 1.000 m bei ± 3 db. Die meteorologische Korrektur wurde bei
8000637547 / 112UBS018 Seite 14 von 14 Seiten den Berechnungen nicht berücksichtigt. Für die Berechnung wurde das detaillierte Prognoseverfahren entsprechend Punkt A.2.3. der TA Lärm auf der Basis von Oktavspektren angewandt. Aufgrund der Betriebs- und Messbedingungen wird eingeschätzt, dass die ermittelten Beurteilungspegel die mittlere Obergrenze der zu erwartenden Schallimmissionen darstellen. - Ende des Textteils -
3515150 3515200 3515250 3515300 6037400 3515100 6037400 3515050 Betriebsgeräusche während der Erntezeit IO 1.1 6037350 6037350 IO 6.1 Auftraggeber: Torsten Lassen Landt. Lohnunternehmen Norderreihe 1 25872 Ostenfeld IO 5 40 m Übersichtsplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte 6037300 6037250 6037250 6037300 Maßstab ca. 1:1.500 IO 4 TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg IO 2 6037200 6037200 Betriebsgrundstück IO 3 Bearbeiter: I. Richter Datum: 10.02.2012 Auftrags-Nr. 112UBS018 3515050 3515100 3515150 3515200 3515250 3515300 Anhang 1