Substitution, Kinder und Elternschaft Bestandsaufnahme der Entwicklungen in Bremen und Hamburg



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KURZKONZEPT. Lotsennetzwerk Brandenburg zur Rückfallprävention. für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

Transkript:

Substitution, Kinder und Elternschaft Bestandsaufnahme der Entwicklungen in Bremen und Hamburg Klinik für Abhängigkeitserkrankungen Dr. Klaus Behrendt, Arzt für Psychiatrie und Neurologie Chefarzt Katrin Gabriel, Ärztin für Psychiatrie Stv. des Chefarztes Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover Bad Griesbach

Kinder von Substituierten in Bremen Substituierte opiatabhängige Eltern 2

Zahlen und Daten aus Hamburg In HH wurden im Zeitraum 2011 bei ca. 4.500 opiatabhängigen Personen Substitutsbehandlungen durchgeführt Ca. 2000 erhielten Psychsoziale Betreuung durch die Suchthilfe, 1000 nahmen Suchtberatung in Anspruch. In der Bado 2010 wurden 600 opiatabhängige Klientinnen und Klienten dokumentiert, bei denen 1000 minderjährige Kinder leben Substituierte opiatabhängige Eltern 3

Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss Ergebnisse Die Zusammenarbeit zwischen dem substituierenden Arzt und dem Jugendamt ist nicht befriedigend Kinder müssen grundsätzlich vor der Intoxikation mit potentiell schädlichen Substanzen geschützt werden. Gefährdungen durch Take-Home-Dosen des Substituts sind ein bedeutsamer Faktor Das größte Risiko für Kindeswohlgefährdung ist im Zusammenhang mit problematischem Beikonsum zu sehen, weiterhin sind psychische Komorbiditäten, Armut und Verelendung wichtige Faktoren. Substituierte opiatabhängige Eltern 4

Was ist zu tun? Bürgerschaftliche Ersuchen Risiken für Kindeswohlgefährdungen bei substituierten Drogenabhängigen präventiv und wirksam vorbeugen Kindeswohlgefährdungen bei substituierten drogenabhängigen Eltern frühzeitig wahrnehmen und darauf adäquat zu reagieren Verfahren zur Kooperation festlegen Take Home Verordnungen kritisch prüfen, Verfahrensvorschläge wenn Kinder vorhanden Substituierte opiatabhängige Eltern 5

Was ist zu tun? und weiterhin Prüfen, ob die Regelbetreuungszeit für substituierte Eltern ausgesetzt werden kann Darstellen, welche betreuten Wohnangebote für substituierte, drogenabhängige Schwangere zur Verfügung stehen Berichten, welche Angebote der Sucht- und Jugendhilfe Kindern zur Verfügung stehen, die suchtkranke Eltern haben Ergebnisse sollen dem Gesundheitsausschuss im Juni 2012 vorgelegt werden. Substituierte opiatabhängige Eltern 6

Kooperationsvereinbarung Präambel Vertragspartner/innen erklären ihre gemeinsame Verantwortung und die Bereitschaft zur Kooperation Zieldefinition: Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern unterstützen, Intoxikationen vorbeugen und Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen Verweis auf bestehende Kooperationsvereinbarungen Substituierte opiatabhängige Eltern 7

Kooperationsvereinbarung Recht, Datenschutz und Schweigepflicht KKG-Kinderschutzgesetz (2012) erlaubt Meldungen bei Veracht auf Kindeswohlgefährdung; gleichwohl gebietet insbesondere 4, mit den betroffenen Personen die Situation zu erörtern und eine Beratung durch die Kinderschutzkoordinatoren und den Kinder- und Jugendnotdienst in Anspruch zu nehmen StGB 34, Rechtfertigender Notstand: nach einzelfallbezogener Gefährdungsabschätzung gegenseitige Information auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht Ohne gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung aber Hinweisen für Hilfebedarf mit Einwilligung der Eltern Kontaktaufnahme zum ASD Substituierte opiatabhängige Eltern 8

Kooperationsvereinbarung Zuständigkeiten und Kooperationsverfahren Hilfen für Substituierte werden durch Ärzt/innen und Suchthilfe geleistet; ASD hat das staatliche Wächteramt für das Kindeswohl und leitet Schritte zur Abwendung ein Voraussetzung für wirksame Hilfeleistung ist die realistische Einschätzung des Hilfebedarfs deshalb ist die gezielte Absprache aller Beteiligten notwendig Die beteiligten Institutionen verpflichten sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur verbindlichen Kooperation Es leitet die Kooperation ein, wer den Bedarf erkennt Substituierte opiatabhängige Eltern 9

Kooperationsvereinbarung Kriterien für Hilfebedarf und Indikatoren für Kindeswohlgefährdung Verständigung darauf, sich aus den jeweiligen beruflichen Perspektiven, Kenntnissen und Möglichkeiten mit der Situation der Kinder zu befassen Einigung auf Kriterienkatalog in der Anlage der Vereinbarung und Nutzung im jeweiligen beruflichen Kontext Substituierte opiatabhängige Eltern 10

Kooperationsvereinbarung Kooperation zwischen substituierenden Ärztinnen und Ärzten und ASD Bei Behandlungsbeginn immer in Erfahrung bringen, ob Kinder vorhanden, ebenso im weiteren Verlauf Wirken auf Schweigepflichtentbindung hin und informieren ASD wenn von Hilfebedarf ausgegangen werden muss Wenn gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung, dann immer Information des ASD Eltern werden einbezogen und informiert, es sei denn dadurch würde das Kindeswohl gefährdet Substituierte opiatabhängige Eltern 11

Kooperationsvereinbarung Kooperation zwischen substituierenden Ärztinnen und Ärzten und Einrichtungen der Suchthilfe Wenn Substituierte Eltern sind oder Schwangerschaft besteht, wird immer Kontakt zu PSB hergestellt und bestätigt Vereinbarung über gegenseitige Schweigepflichtentbindung und Information über Therapieziele und Problemlagen Bei gravierenden Veränderungen, die das Kindeswohl betreffen, wird umgehend Informiert - auch bei Abbruch des Kontaktes Substituierte opiatabhängige Eltern 12

Kooperationsvereinbarung Kooperation zwischen allen beteiligten Institutionen Entsprechenden des Auftrages nach KKG informieren sich die Kooperationspartner gegenseitig über Beobachtungen und Erkenntnisse, aus denen über Gefährdungen des Wohles eines Kindes geschlossen werden kann. Substituierte opiatabhängige Eltern 13

Empfehlungen der Bundesärztekammer 2012 1. Erhebung der Lebensumstände des Patienten zu Beginn der Substitution 2. Patientenaufklärung 3. Einleitung einer Take-home-Verordnung 4. Instabile Phasen des Patienten 5. Einbezug der betreuenden psychosozialen Beratungsstelle 6. Zusammenarbeit mit den beliefernden Apotheken 7. Regelungen zur Schweigepflichtsentbindung Dtsch Arztebl 2012; 109(47): A-2379 / B-1939 / C-1899 Substituierte opiatabhängige Eltern 14

Substitution und Kindeswohl Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit K.Gabriel@asklepios.com Substituierte opiatabhängige Eltern 15

Substituierte opiatabhängige Eltern 16