Weiterbildung im Kinderschutz Curriculum Beratende Fallkoordination bei Kindeswohlgefährdung Kooperation in Krise und Konflikt



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Weiterbildung im Kinderschutz Curriculum Beratende Fallkoordination bei Kindeswohlgefährdung Kooperation in Krise und Konflikt Hannover 2011 Die Weiterbildung wird gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

BBerufsbegleitende Weiterbildung Beratende Fallkoordination bei Kindeswohlgefährdung Kooperation in Krise und Konflikt Mit der Weiterbildung zur beratenden Fallkoordination schließen»die Kinderschutz-Zentren«an die Weiterbildung zur Fachkraft gemäß 8a SGB VIII an, um die im Schutzauftrag formulierten Aufgaben fachlich weiter zu gestalten. Sie wendet sich sowohl an Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes, als auch die der freien Träger, deren Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung ein wesentlicher Ausgangspunkt dieser Weiterbildungsreihe ist. 8a SGB VIII Einschätzung von Risiken und Ressourcen im Konflikt um das Kindeswohl ist immer auch Bestandteil des Hilfeprozesses selbst und bezieht sich auf ein komplexes Spannungsfeld zwischen Eltern, Kindern und Fachkräften. Beratende Fallkoordination reflektiert diesen Zusammenhang, vertieft Weiterbildung Kompetenzen zur Einschätzung von Gefährdungskonflikten und Hilfeperspektiven und fokussiert auf die qualitativen Anforderungen einer Fallkoordination Beratende verantwortlichen Zusammenarbeit. Ausgangskontexte bilden dabei vor allem die begleitende Fachberatung und die beraterische Begleitung der Helferkonferenz und die Krisenberatung des Helfersystems, sowohl institutionsintern als auch interinstitutionell. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Einbeziehung von Eltern und Kindern. Dabei geht es um die rechtzeitige, kontextangemessene fachliche Umsetzung, aber auch um die Entwicklung einer Haltung, die das Selbstverstehen von Betroffenen und die innere Annahme von fachlichen Entscheidungen als wesentlich für einen gelingenden Hilfeprozess anerkennt. Es werden die institutionellen /organisatorischen Strukturen und Einbindungen der Helfer(innen) ebenso in den Blick genommen wie die Verknüpfungen mit dem fachlichen Verstehen und Handeln selbst, sowie die (sich ändernden) Selbstdeutungen von Eltern und Kindern im laufenden Hilfeprozess. 3

Kooperation in Krise und Konflikt ist strukturell störanfällig. Die beratende Fallkoordination hilft methodenunterstützt - Bedeutung und Folgen des eigenen Handelns wahrzunehmen - Aufgaben komplementär und nicht konkurrent zu bearbeiten - Eltern und Kinder im Blick zu behalten - Hilfen und Maßnahmen planvoll, nachvollziehbar und überprüfbar zu gestalten 30. Juni - 1. Juli 2011 Modul 1 Zusammenarbeit der HelferInnen Fallverstehen und Fallverantwortung im Kontext beratender Fallkoordination Grundlagen beratender Fallkoordination Zentrale Aspekte aus Beratung, Casemanagement, Kooperationsanalyse, Moderation 1Modul 1 Ziele Beratende Fallkoordination bei Kindeswohlgefährdung Kooperation in Krise und Konflikt - Vermittlung von fachlichen Standards der beratenden Fallkoordination - Vertiefung des Fallverstehens bei Kindeswohlgefährdung - Erhöhung der Handlungssicherheit im kooperierenden Hilfesystem - Unterstützung der Reflexivität von Fachkräften und Organisationen - Vermittlung von System- und Netzwerkkompetenz - Stärkung der Kompetenz, interdisziplinäre Ressourcen zu nutzen - Fachliche Konkretisierung von Verantwortung, Beteiligung, Angemessenheit und Verbindlichkeit als Kooperationsaufgabe im Kontext des Schutzauftrags - Vermittlung von Hilfestellungen, um komplexe Anforderungen besser bewältigen zu können - Erweiterung der fallbezogenen Kooperationskompetenz mit Helfer(inne)n, Eltern sowie Kindern und Jugendlichen - Stärkung der Entscheidungskompetenz in schwierigen Fällen - Vertiefung der Kenntnisse und Kompetenzen der insoweit erfahrenen Fachkraft Zielgruppen In der Arbeit mit Kindeswohlgefährdung erfahrene Fachkräfte aus Beratungsstellen, der Erziehungshilfen und der Sozialen Dienste der Jugendämter, insbesondere aber auch Absolvent(inn)en der berufsbezogenen Weiterbildung zur Fachkraft gemäß 8a. Aufgaben und Aufträge in Verbindung mit 8a und 36 SGB VIII sowie Auswirkungen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit der Helfer(innen) Formen beratender Fallkoordination - Begleitende Fachberatung für Fachkräfte, Dienste und Einrichtungen - Beraterische Begleitung von Helferkonferenzen - Krisenberatung im Hilfesystem - Interdisziplinäre Fachberatung als qualitätssicherndes kontinuierliches Arbeitsgruppenangebot vor Ort Erweitertes Fallverstehen Wahrnehmen, Deuten, (Ver-) Handeln Aufgabenangemessene und prozessbegleitende Erfassung komplexer Zusammenhänge - Systemtheoretischer Exkurs - Verhältnis Jugendamt und freier Träger - Mehrdimensionale Fallanalyse - Risiken im Hilfesystem, die zu krisenhaften Entwicklungen beitragen - Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen in der Helferkonferenz - Fallverantwortung und Transparenz - Wirksamkeit und (Kontext) Steuerung Fallgeleitetes Arbeiten Referent: Klaus Wilting, Agentur für Prävention, Hamburg 4 5

2Modul 2 1. - 2. September 2011 Modul 2 Unterstützung und Beteiligung von Eltern Selbstwahrnehmungen von Eltern in der Helferkonferenz Strukturelemente der Zusammenarbeit in Krise und Konflikt Umgang mit Allianzen und Verstrickungen zwischen Fachkräften und Eltern Konflikthafte Themen mit Eltern und Fachkräften angemessen ansprechen (Methodentraining / Stärkung der Vermittlungsfähigkeit) u. a. Umgangsregelung bei Inobhutnahmen und Fremdunterbringung, Symptomverstärkung im Hilfeprozess, Fehlentscheidungen, Dissenz im Hilfesystem Verantwortlicher Umgang mit Unklarheit, Erarbeitung von Akzeptanz Fallgeleitetes Arbeiten Fallgeleitetes Arbeiten Referentin: Jessika Kuehn-Velten, Ärztliche Kinderschutzambulanz EKD-Düsseldorf 3. - 4. November 2011 Modul 4 Umgang mit akuten Krisen bei Kindeswohlgefährdung Was sind strukturelle, methodische und haltungsbezogenen Voraussetzungen der Krisenintervention? Fachberatung im Umgang mit akuten Gefährdungskrisen Dynamik bei Inobhutnahmen und Anforderungen an die begleitende Krisenberatung mit Betroffenen, ihren Familien und im Helfersystem Abschluss 4Modul 4 3Modul 3 Referent: Ralf Slüter, Kinderschutz-Zentrum Hamburg-Harburg 29. - 30. September 2011 Modul 3 Das Kind im Blick die Beteiligung von Kindern Differenzierung zwischen Sichtweisen von Helfer(inne)n, Eltern und Kindern Verstehen der inneren Motive von Kindern Umgang mit entwicklungskritischen Ereignissen während des Hilfeprozesses Kindergerechtes Setting für die Hilfeplanung Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen (Methodentraining/ Stärkung der Vermittlungsfähigkeiten) Entlastung und Förderung durch Partizipation Referent: Klaus Wilting, Agentur für Prävention, Hamburg Änderungen vorbehalten Veranstalter und Träger der Weiterbildung Die Kinderschutz-Zentren Bonner Straße 145, 50968 Köln Tel. 0221 56975-3, Fax 0221 56975-50 E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org Internet: www.kinderschutz-zentren.org Tagungsort Stephansstift Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover Weitere Informationen und Materialien zur Weiterbildung werden Ihnen als Teilnehmer und Teilnehmerinnen zugeschickt VVeranstalter und Träger Ort Informationen 6 7

Anmeldung Teilnahmegebühr bitte beachten! Anmeldungen Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Die Anmeldung gilt für alle vier Fortbildungsmodule. Die Teilnahmegebühr und die Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen müssen jeweils vor dem aktuellen Kurs überwiesen werden. Teilnehmerbeitrag 100,00 je Modul / Gesamtgebühr: 400,00 für Fachkräfte aus Niedersachsen, Übernachtungspreis: 113,00 je Übernachtung incl. Vollverpflegung (Frühstück, 2 x Mittagessen, Abendessen, 2 x Vormittagskaffee und 2 x Nachmittagskaffee sowie Kaffee, Tee und Mineralwasser). Verpflegungskosten ohne Übernachtung 46,00 pro Modul (2 x Mittagessen, 2 x Vormittags- & Nachmittagskaffee sowie Kaffee, Tee und Mineralwasser). Bei Anreise am Vorabend fällt ein Übernachtungspreis von 53,50 incl. Frühstück an. Übernachtungskosten sind optional, Verpflegungskosten sind zu entrichten. Übernachtungen erfolgen in der Tagungsstätte. Rücktritt Innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage räumen wir Ihnen ein kostenloses Rücktrittsrecht für die Seminargebühren ein. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00. Die über den Veranstalter gebuchten Übernachtungskosten müssen im Fall der Absage voll von dem/der Teilnehmer(in) übernommen werden. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn ist keine Gebührenerstattung möglich. Allgemeine Hinweise Die Fortbildungsreihe findet nur dann statt, wenn eine hinreichende Zahl von Teilnehmer(inne)n vorhanden ist. Muss aus diesen oder anderen Gründen ein Modul abgesagt werden, erhalten Sie bereits gezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, dass Themenverschiebungen bzw. -änderungen sowie der Wechsel von Referent(inn)en aus organisatorischen Gründen möglich sind. Dies berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Kursgebühr. Bücherbestellung Reinhart Wolff: Von der Konfrontation zum Dialog Kindesmisshandlung - Kinderschutz - Qualitätsentwicklung, hrsg. v. Georg Kohaupt (20,00 ) Was steckt hinter der Jugendgewalt Ursachen und Unterstützungsangebote für gewaltbereite Kinder und Jugendliche (12,95 ) ADHS Diagnostik und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Eltern (14,95 )) LLiteratur Hinweis Bei der Durchführung der Kurse kann durch Die Kinderschutz-Zentren keine Die Kinderschutz-Zentren, Bonner Straße 145, 50968 Köln Haftung übernommen werden. Telefon 0221-569753, Fax 0221-56 97 5-50 8 9

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www.jens-hoeft.de Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. Bundesgeschäftsführer Arthur Kröhnert Bonner Straße 145, 50968 Köln Tel.: 0221 56975-3, Fax: 0221 56975-50 E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org www.kinderschutz-zentren.org