Mittelfränkisches Amtsblatt

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Transkript:

B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 17 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken 49. Jahrgang Ansbach, 27. Februar 2004 Nr. 4 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken Seite Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken zur Änderung der Rechtsverordnung vom 28. Dezember 1979 über die Weiterführung der Sondervolksschule für geistig Behinderte in Herrieden vom 9. Februar 2004... Änderung - Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes (BayKiG); Regierungsbezirk Mittelfranken für die Jahre 2003/ 2004... Öffentliches Auftragswesen; VOB-gerechte Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, VOB-Verstöße im Regierungsbezirk Mittelfranken... Bekanntmachungen der Zweckverbände Bek Nr. 40/2004 des Zweckverbandes Altmühlsee über den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof Süd-Ost... Bek des Zweckverbandes Brombachsee über den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Haundorf - Bereich Aue - Genehmigung... Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe... Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen... 18 18 19 20 20 21 21 Erscheint in der Regel zweimal monatlich. Bezugspreis halbjährlich 9,20. Einzelnummern gegen Berechnung von 0,18 (einschließlich Zustellgebühr) je angefangene Seite. Bestellungen sind an die Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach, zu richten. Herausgeber und Druck: Regierung von Mittelfranken.

18 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 Am 4. Februar 2004 verstarb unsere ehemalige Mitarbeiterin Frau Martha Knobloch im Alter von 89 Jahren. Nahezu 15 Jahre war sie im Reinigungsdienst der Regierung von Mittelfranken tätig. Auf Grund ihrer Zuverlässigkeit und ihres Verantwortungsbewusstseins wurden ihr bereits nach kurzer Zeit die Räume des Präsidiums anvertraut. Mit Umsicht und Geschick, stets hilfsbereit und freundlich erledigte sie ihre Aufgaben. Mit ihrem lauteren Charakter und ihrer humorvollen Art war sie allseits beliebt und auch bei den übrigen Mitarbeiterinnen des Reinigungsdienstes anerkannt. Wir gedenken ihrer in Trauer. Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken zur Änderung der Rechtsverordnung vom 28. Dezember 1979 über die Weiterführung der Sondervolksschule für geistig Behinderte in Herrieden Vom 9. Februar 2004 Auf Grund der Art. 26 und 29 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay- EUG) vom 10. September 1982 (BayRS 2230-1-1-K) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2003 (GVBl S. 262) erlässt die Regierung von Mittelfranken folgende Verordnung: 1 Die Sebastian-Strobel-Schule Herrieden, Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird umbenannt; sie führt künftig die Bezeichnung Sebastian-Strobel-Schule Herrieden, Förderzentrum, Förderschwerpunkte geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. 2 2 Abs. 3 1. Halbsatz der Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken vom 28. Dezember 1979 über die Weiterführung der Sondervolksschule für geistig Behinderte in Herrieden (RABl Nr. 1/1980, S. 5) i. d. F. der Änderungsverordnung vom 4. Dezember 1989 (RABl Nr. 24/1989, S. 161) erhält folgende Fassung: (3) Die Schule führt die Bezeichnung Sebastian- Strobel-Schule Herrieden, Förderzentrum, Förderschwerpunkte geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung und hat ihren Sitz in der Stadt Herrieden.

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 8/1999 3 3 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken in Kraft. Ansbach, 9. Februar 2004 Regierung von Mittelfranken I n h o f e r Regierungspräsident MFrABl S. 18 Ä n d e r u n g Vollzug des Bayer. Kindergartengesetzes (BayKiG); Regierungsbezirk Mittelfranken für die Jahre 2003/2004 Änderung der RegBek vom 8. August 2003 Gz. 600-6513 veröffentlicht im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 13 vom 8. August 2003 Die Eintragung auf Seite 132, Landkreis Nürnberger Land Nr. 1, wird gelöscht. Auf Grund der aktuell veränderten demographischen Entwicklung in der betroffenen Gemeinde wird die Maßnahme gestrichen. I n h o f e r Regierungspräsident MFrABl S. 18

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 19 Öffentliches Auftragswesen; VOB-gerechte Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, VOB-Verstöße im Regierungsbezirk Mittelfranken Bekanntmachung der Regierung von Mittelfranken vom 7. Januar 2004 Gz. 4.VOB - 4001 An die Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden nachrichtlich an die Staatl. Hochbauämter, Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter und das Universitätsbauamt Erlangen Auf Veranlassung des Bayerischen Landtags wurden die im Jahre 2003 in Mittelfranken festgestellten VOB- Verstöße nach Auftraggebern (staatliche, kommunale und sonstige Vergabestellen) und Ursachen zahlenmäßig aufgelistet. Zur Vermeidung von VOB-Verstößen sollte bei Unklarheiten die VOB-Stelle rechtzeitig eingeschaltet werden. Staatliche Kommunale Sonstige Art des VOB-Verstoßes Vergabestellen Vergabestellen Auftraggeber VOB/A Verstöße gegen EU-Recht - - - Falsche Vergabeart - 4 - Regionale Wettbewerbsbeschränkung - - - Fehlerhafte Leistungsbeschreibung 2 21 3 Ungewöhnliches Wagnis - - - VOB-widrige Fristen - 8 1 Ausschreibung ohne gesicherte Vergabe - - - Entschädigung nicht nach VOB - - 1 Fehler beim Eröffnungstermin - 2 - Unzulässige Verhandlung - - - VOB-widrige Wertung - 18 6 Aufhebung ohne schwerwiegenden Grund - - - Verstoß gegen Handwerksrecht - - - Fehlende Eignung - 4 2 Sonstige Verstöße gegen VOB/A - 4 2 Verstöße gegen VOB/B - - - Summe 2 61 15 I n h o f e r Regierungspräsident MFrABl S. 19

20 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 Bekanntmachungen der Zweckverbände Zweckverband Altmühlsee Bekanntmachung Nr. 40/2004 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof Süd-Ost Die Verbandsversammlung des ZV Altmühlsee hat am 27.02.2004 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof Süd-Ost als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderungssatzung samt Planzeichnung vom 07.02.2003, geändert am 13.05.2003, zuletzt geändert am 24.11.2003 mit Zeichenerklärung und die damit verbundenen Festsetzungen sowie die Begründung vom 18.10.2002, zuletzt geändert am 24.11.2003, werden beim ZV Altmühlsee, Marktplatz 25, 91710 Gunzenhausen (I. Stock) und im Rathaus der Stadt Gunzenhausen, Bauverwaltung, Zimmer 28 (II. Obergeschoss), Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Bebauungsplanänderungssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof Süd-Ost in Kraft ( 10 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den 39 bis 43 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Eine Verletzung der im 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung (seit dieser Bekanntmachung) schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrensund Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Zweckverband Altmühlsee Der Vorsitzende Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Haundorf - Bereich Aue - Genehmigung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat mit Feststellungsbeschluss vom 09.12.2003 die Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Haundorf, beschlossen. Nördlich von den zusammengewachsenen Ortschaften Haundorf und Aue wird auf einer Fläche von ca. 2,6 ha eine Wohnbaufläche dargestellt. Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 15.01.2004 die Flächennutzungsplan-Änderung gemäß 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Der Flächennutzungsplan (Änderungsplan) und der Erläuterungsbericht können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Ramsberg, Obere Dorfstraße 3, 91785 Pleinfeld, und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Reutbergstraße 34 in 91710 Gunzenhausen während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrensund Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres, die Mängel der Abwägung nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Brombachsee geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Ramsberg, 18. Februar 2004 Zweckverband Brombachsee Georg Rosenbauer Landrat und Zweckverbandsvorsitzender MFrABl S. 20 MFrABl S. 20

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 21 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 und 2 KommZG i. V. m. Art. 95 Abs. 4 GO, 13 ff. der Eigenbetriebsverordnung und 16 Abs. 1 der Verbandssatzung i. d. F. vom 15.04.1985 (RABl Nr. 13/1985, S. 101-105) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2004 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 2.367.500 in den Aufwendungen mit 2.352.500 und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 1.715.000 in den Ausgaben mit 1.715.000 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 900.000 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 300.000 festgesetzt. 5 Eine Investitionsumlage sowie eine Betriebskostenumlage gem. 19 der Verbandssatzung werden nicht erhoben. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Erlangen, 11. Februar 2004 Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe Rolf Wurzschmitt Verbandsvorsitzender Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe hat die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2004 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 900.000 in 2 der Haushaltssatzung wurde mit RS vom 29.01.2004 Gz. 230-1512 b - 1/2004 rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 22 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2004 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan 2004 liegt in der Zeit vom 01.03.2004 bis einschließlich 08.03.2004 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Äußere Brucker Straße 33, 91052 Erlangen, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. MFrABl S. 21 Nichtamtlicher Teil Buchbesprechungen Schulz/Wachsmuth/Zwick/Bauer/Hauth/Nitsche/ Stanglmayr/Winkler Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Kommentar, 5. Nachlieferung, Stand: Januar 2004, 212 Seiten, 29,80, Gesamtwerk: 936 Seiten, 74 Gemeinde- und Schulverlag Bavaria GmbH, Fürstenfelder Straße 9, 80331 München Verwaltungsrecht in Bayern Verwaltungsverfahren (BayVwVfG und VwVfG) Verwaltungszustellung und Vollstreckung (VwZVG) Verwaltungsprozess (VwGO) Ergänzbare Rechtssammlung mit Kommentar 52. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Begründet von Dr. Friedrich Harrer, Oberlandesanwalt a. D., Dr. Dieter Kugele, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig Bearbeitet von Dr. Dieter Kugele, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig, Klaus Kugele, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, München, Dr. Cornelius Thum, M. A., Regierungsdirektor, Bayerisches Staatsministerium des Innern Stichwort- und Abkürzungsverzeichnis: Gabriela Weikinnis, Bundesverwaltungsgericht, Leipzig 52. Lieferung. 194 Seiten. Rechtsstand 1. Januar 2004. 45. Grundwerk 1524 Seiten, mit Spezialordner und Trennblattsatz. 93. Verlags-Nr. 406.00 (ISBN 3-556-04060-3) Abwasserabgaberecht in Bayern Ergänzbare Sammlung für die Praxis mit Erläuterungen 51. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Herausgegeben von Georg Vogel, Regierungsdirektor, Dr. Klaus Heuss, Regierungsdirektor i. R., Klaus Klenner, Regierungsdirektor, Regierung von Mittelfranken, Ansbach 51. Lieferung, 112 Seiten. Rechtsstand 1. Januar 2004, 41. Grundwerk 1169 Seiten, mit Spezialordner und Trennblattsatz. 99.

Verlags-Nr. 6401.00 (ISBN 3-556-06401-4) Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 21

22 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 4/2004 Jagdrecht Bundesjagdgesetz Bayerisches Jagdgesetz Ergänzende Bestimmungen Kommentar 32. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Herausgegeben von Dr. Paul Leonhardt, Leitender Ministerialrat a. D., ehemals Leiter der obersten Jagdbehörde im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, München. 32. Lieferung. 120 Seiten. Rechtsstand 15. November 2003. 35,90. Grundwerk 1496 Seiten, mit Spezialordner und Trennblattsatz. 75. Verlags-Nr. 7501.00 (ISBN 3-556-75010-4) Beihilfen für den öffentlichen Dienst in Bayern Ergänzbare Sammlung mit Kommentar 77. Lieferung Carl-Link-Vorschriftensammlung Begründet von Wilhelm Vocke und Gerhard Schalk, fortgeführt von Reiner Jakubith, Oberamtsrat bei der Bezirksfinanzdirektion Ansbach 77. Lieferung. 160 Seiten. Rechtsstand 1. Dezember 2003, 39,50. Grundwerk 1838 Seiten, mit Spezialordner und Trennblattsatz. 110. Verlags-Nr. 353.00 (ISBN 3-556-35300-8) Enteignungsrecht in Bayern Kommentar Bearbeitet von Dr. Paul Molodovsky, Leitender Ministerialrat a. D. im Bayerischen Staatsministerium des Innern, München, Sven Graf von Bernstorff, Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium des Innern, München 28. Ergänzungslieferung, Umfang: 144 Seiten, DIN A 5, Preis: 46,00. Stand: 01.10.2003. Grundwerk: 1220 Seiten in 1 Ordner, Preis: 117, ISBN 3-8073-0179-8 Verlagsgruppe Jehle Rehm GmbH, Emmy-Noether- Str. 2, 80992 München MFrABl S. 21