Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen

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Transkript:

Umsetzung der EG HWRM-RL in Niedersachsen

Gliederung Einführung Umsetzung der EG-HWRM-RL in Nds. Rolle der kommunalen Verwaltung Fazit 2

Anlass: Niedersächsischer 1998 - Landesbetrieb 2004 für gab Wasserwirtschaft, es über Küsten- 100 und Naturschutz größere Hochwasserereignisse in Europa 3 3

Ca. 700 Menschen Niedersächsischer Landesbetrieb starben für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Versicherte Schäden in Höhe von über 25 Mrd. Euro 4 4

EG-HWRM-RL Am 26.11.2007 tritt die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-Richtlinie) in Kraft Schaffung eines Rahmens für die Bewertung von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf menschliche Gesundheit Umwelt Kulturerbe wirtschaftliche Tätigkeiten Geltungsbereich: Binnenhochwässer und Hochwässer in Küstengebieten 5

Umsetzung in nationales Recht WHG-Novelle zum 1.3.2010 73-75 Bewertung, Karten, Pläne 76-78 Überschwemmungsgebiete, Rückhaltung 79-80 Information, Beteiligung, Koordinierung NWG-Novelle zum 1.3.2010 1:1 Umsetzung des WHG und damit der HWRM-RL NLWKN ist zuständig für fachliche Erarbeitung/Koordination (ZustVO vom 10.3.2011) 6

Umsetzungsschritte Umsetzung der EG-HWRM-RL in nationales Recht Meldung der zuständigen Behörden / Festlegung der Bewirtschaftungseinheiten (wird vorerst WRRL entsprechen) bis 26. Mai 2010 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Schritt 1) bis 22. Dez. 2011 Hochwassergefahrenkarten und risikokarten (Schritt 2) bis 22. Dez. 2013 Hochwasserrisikomanagementpläne (Schritt 3) bis 22. Dez. 2015 danach alle 6 Jahre Aktualisierung 7

Schritt 1: Vorläufige Bewertung (Art. 4) Ziel: Identifizierung der Gebiete mit einem potenziellen signifikanten Hochwasserrisiko, für die Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen sind Hochwasserrisiko (Art. 2 HWRM-RL; 73 WHG): Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit Signifikanz: hohes Schadenspotential (insbes. bei Siedlungen) Grundlage: verfügbare oder leicht abzuleitende Informationen (Art. 4 Abs. 2 HWRM-RL) 8

1. Stufe Ermittlung der Gewässer mit signifikantem Risiko Aus dem reduzierten Gewässernetz wurden die Gewässer mit nicht nur geringfügigen Schäden ausgewählt ( 92a NWG (alt)/ 115 NWG) Aus dieser Gewässerkulisse wurden auf der Grundlage der verfügbaren und leicht abzuleitenden Informationen die übergeordneten Gewässer ausgewählt, bei denen durch historische Hochwasser signifikante Schäden belegt werden konnten und zukünftig signifikante nachteilige Auswirkungen erwartet werden. In kleineren Einzugsgebieten sind Beschreibungen historischer Hochwasserereignisse häufig nicht verfügbar. Das Augenmerk liegt daher primär auf Gewässern mit einem größeren Einzugsgebiet. Ergebnis: 29 Gewässer in Niedersachsen 9

Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind 7136 km ( 92a NWG(alt)-/ 115 NWG-Gewässer) HQ 100 -Berechnung ÜSG-Festsetzung 10

2. Stufe Schutzgüter mit Signifikanzkriterien Gewässer ohne Deich-/Dammstrecken Pro 1km-Abschnitt im bekannten HQ 100 -Bereich befindliche Menschliche Gesundheit: ALK-Gebäude >10 Gebäude oder Umwelt: IVU-Anlagen (aus PRTR-Register) 1 oder Kulturerbe HW-sensible Objekte des UNESCO-Weltkulturerbes, indirekt Baudenkmale im Verbund mit >10 Gebäude oder Wirtschaftliche Tätigkeit: Verkehrsflächen >10.000 m² sowie ALK-Gebäude >10 Gebäude Gewässer mit Deich-/Dammstrecken Eines der vorgenannten Kriterien zutreffend gesamte Gewässerstrecke entlang Deich/Damm Identifizierte Risikogebiete werden durch fach- und ortskundige Experten plausibilisiert! Ermittlung des Schadenspotenzials ist nicht gefordert!!! 11

29 Gewässer mit etwa 2.300 km Gewässerlänge sowie ca. 690 km Risikoabschnitte Küste 12

Schritt 2.1 : Hochwassergefahrenkarten ( 74 WHG) Grundlage sind die Empfehlungen der LAWA zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten Zu betrachtende Hochwasserszenarien HQ 100 (aus ÜSG) HQ extrem (HQ 100 x 1,3); (Küste nur HQ extrem ) HQ häufig (HQ 20 ) Inhalte Ausdehnung der Überflutung Wassertiefe, ggf. Wasserstand 13

Hochwassergefahrenkarte Oker (HQ 100 ) 14

Hochwassergefahrenkarte Oker (HQ extrem ) 15

Schritt 2.2 : Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisiko (Art. 2 HWRM-RL; 73 WHG): Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses und der potenziellen nachteiliger HW- Folgen auf: potenziell betroffene Einwohner Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem betr. Gebiet potenziell betr. IVU-Anlagen und Schutzgebiete (Natura 2000, Badegewässer, Grundwasserkörper) Kulturerbe (HW-sensibles UNESCO-Weltkulturerbe) Für die 3 HW-Szenarien HQ 100, HQ extrem, ggf. HQ häufig 16

HW-Risikokarte (Beispiel: Bayern) 17

Schritt 3: Risikomanagementpläne (Art. 7; 75 WHG) Inhalte angemessene Ziele zur Minderung der HW-Risiken (Schwerpunkt: Vermeidung, Schutz, Vorsorge) Maßnahmen zur Zielerreichung mit den Verantwortlichen erarbeiten Pläne dienen dazu, die nachteiligen Folgen, die mindestens von einem Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit und beim Schutz von Küstengebieten mindestens von einem Extremereignis / HQ selten ausgehen, zu verringern Aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen SUP-Pflicht 18

Umsetzung: Risikomanagementpläne ( 75 WHG) Grundlage LAWA-Empfehlung zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen Niedersachsen baut auf den bewährten Strukturen auf (bisherige Leitstelle Hochwasserschutzpläne nun Projektgruppe HWRM, HWRM-Pläne des NLWKN) Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit mit HWS-Plänen und WRRL können / sollen genutzt Aufgabe der Wasserwirtschaft: Moderator, ansonsten Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure Vorhandene HWS-Pläne und Konzeptionen werden genutzt 19

Aufgabenverteilung Raumplanung Kommunen UHV und Deichverbände Bürger Landwirtschaft Bauleitplanung Moderator NLWKN Gefahrenabwehr Naturschutz Untere Wasserbehörden 20

Hochwasserrisikomanagement 21

Maßnahmensteckbrief HWS Hunte (Entwurf) 22

Maßnahmensteckbrief HWS Hunte (Entwurf) 23

Maßnahmenplan für die Stadt Verden Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Altstadt Verden 1946 Altstadt Verden 1981 24

aus: Hochwasserschutzfibel Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Bau- und Verhaltensvorsorge 25

aus: Hochwasserschutzfibel 26

27

aus: Hochwasserschutzfibel 28

Fazit Niedersachsen setzt ÜSG nicht nur für die Risikogewässer bis 22.12.2013 sondern auch für alle Gewässer nach 115 NWG fest Zentrale Rolle des NLWKN als Moderator im Prozess der Planerstellung Aktive Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit in einem interdisziplinären Prozess Managementzyklus (alle 6 Jahre) angestoßen, der auf Dauer zu einem regional angepassten Umgang mit der Hochwassergefahr führt Bewusst können unterschiedliche Sicherheitsstandards in Gebieten mit unterschiedlichen hohem Risiko umgesetzt werden 29

Fazit Hochwasserrisikomanagement wird nur dann ein Erfolg, wenn alle vor Ort (Akteure und interessierte Stellen) zusammenarbeiten, d.h. gemeinsame Ziele festlegen zur Minderung der HW-Risiken (Schwerpunkt: Vermeidung, Schutz, Vorsorge) einen gesellschaftlichen Konsens für umsetzbare Maßnahmen erzielen (bottom-up-prozess) Neu: Geänderte Rollenverteilung im Hochwasserschutz. Der Staat kann nicht für alle sorgen, die Eigenverantwortung jedes Einzelnen sowie der zuständigen Behörden und Verbände wird gefordert! Kommunale Verwaltung eine wichtige Rolle bei der Umsetzung 30

Das nächste Hochwasser kommt bestimmt! Foto: Stephan Bellin; Büggeburger Aue 31