INFORMATIONSVORLAGE 4117

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Transkript:

Stadt Solingen Drucksachen-Nr. TOP INFORMATIONSVORLAGE 4117 18.02.2009 - öffentlich - Gremium Datum AGSW/BAA 12.03.2009 Kosten für Unterkunft und Heizung im Bereich SGB II und SGB XII hier: Prüfauftrag des Rates vom 11.09.2008 In der Ratssitzung vom 11.09.2008 wurde die Verwaltung aufgrund der fortschreitenden Teuerung beauftragt, die Kosten der Unterkunft mit dem Ziel der Anpassung dieser Kosten an die Mietpreisentwicklung bis Ende des Jahres 2008 zu prüfen. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird hiermit der zuständige Fachausschuss informiert. 1. Ausgangslage Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die die Voraussetzungen nach dem Zweiten Buch bzw. Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches erfüllen, erhalten als Grundsicherung neben den Regelleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts (Kostenträger Bund im Rechtskreis SGB II bzw. Kommune im Rechtskreis SGB XII) auch Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU - Kostenträger in beiden Rechtskreisen Kommune) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einer gesetzeskonformen Auslegung bedarf. Diese Auslegung unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Daher hat der Leistungsträger nachzuweisen, welche Kriterien er zugrunde gelegt hat. Sowohl die Rechtsprechung (entsprechende Urteile des Bundessozialgerichts) als auch der Normgeber (Arbeitshilfe des Landes NRW) haben die Prüfung der Angemessenheit in zwei Stufen unterteilt in der ersten Stufe wird ein Richtwert ermittelt (abstrakte Angemessenheit) und in der zweiten Stufe wird die konkrete Angemessenheit unter Berücksichtigung des Einzelfalls ermittelt. Sofern die KdU den im Einzelfall angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf solange zu berücksichtigen, wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich oder zumutbar ist, die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 2. Richtwert Der Richtwert zur Angemessenheit ermittelt sich nach aktueller höchstrichterlicher Rechtssprechung aus der angemessenen Quadratmeterzahl je nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen (Wohnungsgröße) und dem nach örtlichen Verhältnissen angemessenen Quadratmeterpreis (Wohnungsstandard).

- 2 - Die angemessene Wohnungsgröße ergibt sich auch nach Auffassung der Sozialgerichte - aus den Wohnraumförderbestimmungen (WFB) des Ministeriums für Bauen und Verkehr der Bundesländer. Beim zweiten Faktor, dem angemessenen Quadratmeterpreis, ist von der Nettokaltmiete auszugehen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist dabei der Unterkunftsbedarf auf eine nach Ausstattung, Substanz, Zuschnitt und Lage einfache Wohnung der unteren Kategorie gerichtet. Der bisherige Lebensumstand ist dabei unerheblich. Zu Grunde zu legen ist daher das untere Segment des Wohnungsmarktes (unteres Drittel) in dem für die Hilfebedürftigen maßgebenden räumlichen Vergleichsmaßstab. Empfohlen wird, den vorhandenen Mietpreisspiegel als Maßstab zu nehmen. Für Solingen wurden die Verwaltungsvorschriften zum Wohnungsbindungsgesetz und der zurzeit gültige Mietpreisspiegel für Solingen (Kategorie 4, Baujahr 1955-1970, mittlere Wohnlage, niedrigster Wert) berücksichtigt. Zur Anwendung im Rahmen von SGB XII und SGB II sind aktuell folgende Angemessenheitswerte festgelegt: Personen im Haushalt Wohnfläche lt. WobindG Grundmiete pro qm Grundmiete gesamt kalte Nebenkosten pro qm Höchstmiete inkl. kalte NK 1 45 qm 5,16 232,20 67,50 6,66 299,70 2 60 qm 4,99 299,40 90,00 6,49 389,40 3 75 qm 4,99 374,25 112,50 6,49 486,75 4 90 qm 4,68 421,20 135,00 6,18 556,20 5 105 qm 4,68 491,40 157,50 6,18 648,90 Die Überprüfung der Richtwerte ist ein laufendes Geschäft der Verwaltung ebenso wie die Nichtprüfungsgrenze bei den Heizkosten. 3. Wohnungsmarktbeobachtung des SD 64 Der von Ressort 5 und der Wohnungsbauförderung in 2005 erstellte Bericht zur kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung kam zu dem Schluss, dass der Solinger Wohnungsmarkt als entspannt gilt. Die aktuelle Fragestellung lautet jedoch, ob auf dem nachweislich entspannten Wohnungsmarkt in Solingen auch ausreichend angemessener Wohnraum für Bezieher von Transferleistungen nach SGB II und SGB XII vorhanden ist. Die Fortschreibung des Berichtes zur Kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung mit Stand 2007 geht aktuell immer noch von einem ausgewogenen und entspannten Wohnungsmarkt in Solingen aus. Eine leichte Anspannung wird allerdings im Segment des preisgebundenen Wohnraums bzw. im unteren Preissegment gesehen. Der Wohnungsmarktbeobachtungsbericht 2007 stellt auch fest, dass die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum mit der Anzahl der Empfänger von Transfer-Leistungsempfänger korrespondiert. Zwischen den einzelnen Wohnungsmarktberichten wurde der Mietwohnungsmarkt in Solingen regelmäßig 2 x jährlich per Zeitungsanalyse ausgewertet. Zu diesem Zweck hat der Stadtdienst Wohnen im Frühjahr und im Herbst jeweils im Abstand von 4 Wochen die Inserate in 2 Solinger Tageszeitungen analysiert. Für 2007 sind folgende Ergebnisse festzuhalten:

- 3 - Wohnungsgröße Angebote Frühjahr 2007 durchschnittliche Angebote Herbst 2007 durchschnittliche bis 50 qm 23 6,38 29 6,34 50 bis 80 qm 117 5,81 125 5,77 über 80 qm 77 5,91 69 5,84 Anzahl Zimmer je Wohnung durchschnittliche Frühjahr 2007 durchschnittliche Herbst 2007 1 6,48 6,19 2 6,03 6,04 3 5,75 5,73 4 und mehr 5,98 5,68 4. weitere Analysen Anzeigenmarkt Der Stadtdienst 50 hat aktuell eigene Ermittlungen angestellt und versucht, diese zu analysieren. Schwerpunktmäßig wurden im Zeitraum August 2008 Januar 2009 insgesamt 10 Samstagsausgaben des Solinger Tageblattes im Hinblick auf angebotene Mietwohnungen ausgewertet. Vorauszuschicken ist, dass der Mietwohnungsmarkt in Solingen derzeit fast ausschließlich ein Angebotmarkt ist. Anzeigen von Wohnungssuchenden sind sehr sparsam geschaltet. Anhand der Kriterien Wohnungsgröße, und Nebenkosten wurde überprüft, welche der angebotenen Wohnungen als angemessener Wohnraum im Sinne von SGB II bzw. SGB XII anzusehen sind. Die Zeitungsanalyse stellte sich insofern als schwierig dar, als nicht alle Anzeigen vergleichend ausgewertet werden konnten, weil keine standardisierten Angaben vorhanden waren. Teilweise fehlte die Angabe der Wohnungsgröße oder die der Nebenkosten. Auch waren Nebenkosten und Heizkosten oft nicht getrennt ausgewiesen. In die nachstehende Aufstellung sind daher nur die Wohnungen eingeflossen, die eindeutig als angemessener Wohnraum im Sinne von SGB II und SGB XII zu identifizieren waren. Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfte jedoch erheblich mehr angebotener Wohnraum die SGB II/XII-Kriterien erfüllen. Dies konnte aber aufgrund fehlender Detailangaben in den betreffenden Zeitungsinseraten nicht verifiziert werden. An den Wochenenden zwischen dem 23.08.2008 und 24.01.2009 wurden im Solinger Tageblatt durchschnittlich folgende Mietobjekte, die den Anforderungen der 22 SGB II bzw. 29 SGB XII im Hinblick auf die Angemessenheit des Wohnraumes genügten, angeboten: für 1 Person 15 Wohnungen/Appartements für 2 Personen 17 Wohnungen für 3 Personen 22 Wohnungen für 4 Personen 4 Wohnungen für 5 Personen 4 Wohnungen für 6 und mehr Personen 3 Wohnungen

- 4-5. Internetangebote Parallel zur Zeitungsanalyse des Mietwohnungsmarktes in Solingen wurden stichprobenartig die Internetangebote der unterschiedlichsten Anbieter - z.b. Genossenschaften, Wohnungsbauvereine, Makler, Immobilienverwalter und Interessenverbände - am Mietwohnungsmarkt in Solingen ausgewertet. Die bislang ausgewerteten Angebote z. B. von Spar- und Bauverein Solingen Beamten-Wohnungsbauverein Solingen Bauverein Gräfrath Gemeinnützige Baugenossenschaft Eigenheim e.g. Kissel-Immobilienverwaltung Haus & Grund Solingen enthielten regelmäßig angemessenen Wohnraum für Transferleistungsempfänger. Hier sind weitere Auswertungen vorgesehen, um ein zahlenmäßig aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass die im Internet angebotenen Wohnungen teilweise auch über Zeitungsanzeigen offeriert werden und daher in den oben aufgeführten Daten bereits enthalten sein könnten. 6. Umfrage Anbieter Zur Situation der Wohnraumversorgung für Einkommensschwache in Solingen wurden insgesamt 10 Akteure auf dem Solinger Wohnungsmarkt (Bauvereine etc.) um eine Einschätzung gebeten. Leider waren nur 4 Rückläufe zu verzeichnen, diese Rücklaufquote entspricht den Erfahrungen des Stadtdienstes Wohnen bei der Erstellung eines Wohnungsmarktbarometers im Rahmen des Wohnungsmarktbeobachtungsberichtes. Die erhaltenen Einschätzungen aus der Sicht der einzelnen Akteure sind zum Teil konträr: Während eine Wohnungsbaugenossenschaft Wohnungen für Einpersonenhaushalte als knappes Gut ansieht, sehen andere Wohnungsanbieter gerade in diesem Segment eine entspannte Lage. Letzteres korrespondiert auch mit der eigenen Wohnungsmarktauswertung sowie den Angeboten des größten Anbieters in Solingen. Das Wohnungsangebot für 2 bis 3 Personen wird durchweg als ausreichend angesehen. Wohnungen für Haushalte mit 4 und mehr Personen sind in Solingen offensichtlich generell knapp. 7. ARGE-Solingen In der ARGE wird der Solinger Wohnungsmarkt auch intensiv beobachtet. Es liegen aktuell auch dort keine Erkenntnisse vor, dass die Versorgung mit Wohnraum für Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches nicht gesichert ist. In den Jahren 2007 und 2008 wurden monatlich durchschnittlich 10 Haushalte darüber informiert, dass ihre Wohnungsgrößen bzw. Wohnraumkosten nicht angemessen sind. Ihnen wurde wie der Gesetzgeber dies vorschreibt sechs Monate Zeit gegeben, nach Alternativen zu suchen.

- 5-8. Kritik des Bundesrechnungshofes/Vorgaben des Landes Der Bundesrechnungshof hat im letzten Jahr aufgrund eines Auftrags des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über 200 Grundsicherungsstellen überprüft und ist dabei u.a. zum Ergebnis gekommen, dass fast in allen Kommunen die gesetzliche Vorgabe des Zwangsumzugs durch örtliche Ausnahmeregelungen unterlaufen wird. Sowohl der Haushaltsausschuss als auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages haben daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, durch eine bundeseinheitliche Verordnung die Einheitlichkeit im Bundesgebiet herzustellen. Dies hat die Bundesregierung abgelehnt und stattdessen den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. beauftragt, entsprechende einheitliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. 9. Fazit Die Prüfung der bestehenden Solinger Richtwerte hat ergeben, dass diese nicht angepasst werden müssen, da vor Ort immer noch ausreichend Wohnraum vorhanden ist, der nach den örtlichen Bestimmungen als angemessen gilt. Allerdings wird die Verwaltung auch weiterhin die Entwicklung des Angebots im Blick halten und dann entsprechend reagieren. Auf die Nichtprüfungsgrenze bei den Heizkosten wird an dieser Stelle nicht eingegangen, da diese Werte gerade erst in 2008 nach oben angepasst wurden. Allerdings ist auch bei diesem Thema eine weitere Beobachtung wichtig, da die Energiepreise sich zurzeit sehr unterschiedlich in beide Richtungen entwickeln. Ressort 3: Vorlage: Beigeordneter Krumbein 50, Stadtdienst Soziales in Zusammenarbeit mit der ARGE