Gewinnung und Begleitung von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen

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Transkript:

Gewinnung und Begleitung von freiwillig und ehrenamtlich Tätigen Stiftung Hambloch 1. Ziele Die Bewohner sollen zusätzliche Ansprechpartner und neue Bezugspersonen mit höherem Zeitpotential erhalten. Ggf. erhalten sie zusätzliche Informationen aus dem Gemeinwesen, erleben einen abwechslungsreicheren Alltag; somit soll die Lebensqualität des Bewohners erhöht werden. Die hauptamtlichen Mitarbeiter sollen entlastet werden und erhalten somit mehr Freiräume im Alltag. Der gemeinwesenorientierte Ansatz der Stiftung Hambloch, die Kooperation mit dem Ort und der Kirchengemeinden sollen verstärkt werden. Die freiwillig Tätigen sollen ihren Einsatz als bereichernd, sinnvoll und sinnstiftend für sich selbst erleben. 2. Durchführungsverantwortung, Informationspflicht, Mitwirkung Die Durchführungsverantwortung bzgl. Aquise/Werbung von freiwillig Tätigen sowie bzgl. deren Begleitung liegt in der Stiftung Hambloch beim Sozialen Dienst. Eine Ehrenamtskoordinatorin ist benannt. Einrichtungsleitung und ggf. Pflegedienstleitung und die Bereichsleiter werden von der durchführungsverantwortlichen Person in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen. 3. Möglichkeiten der Aquise und Werbung durch gezielte persönliche Ansprache von z.b. Mitgliedern der Kirchengemeinden (ehemalige) Angehörige ehemalige Mitarbeiter Schnuppertage für freiwillig Tätige durch Veröffentlichungen in Zeitungen, Pfarrbriefen etc. durch Werbung, Prospekte durch Mund-zu-Mund-Propaganda über hauptamtliche Mitarbeiter über Internet, z.b. www.ehrenamt-caritasnet.de www.ehrenamtliche.de durch Infostände und öffentliche Aktionen, z.b. anlässlich von Sommerfesten Seniorentagen

2 4. Rechtliche Aspekte Gesetzliche Unfallversicherung In der Stiftung Hambloch tätige freiwillige Mitarbeiter sind gegen tätigkeitsbedingte Risiken zu versichern. Dazu gehören unter anderem die Folgen von Unfällen im Rahmen der Tätigkeit und Unfälle auf Wegen und Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzort. Die Einrichtung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Anzahl der freiwillig Tätigen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Im Schadensfall ist nachzuweisen, dass der freiwillig Tätige absprachegemäß tätig war. Haftpflicht Wenn freiwillig Tätige im Rahmen ihrer Tätigkeit andere Personen oder Sachen schädigen, ist aufgrund einer gesetzlichen Regelung der verband für den Rhein-Efrt-Kreis e.v. verpflichtet, dafür (im Rahmen einer Haftpflichtversicherung) einzutreten. Eine Ausnahme bildet der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. 5. Möglichkeiten von freiwilliger Tätigkeit Einzelbetreuungen von Bewohnern, z.b. Spaziergänge Gespräche Spiele Hol- und Bringdienste für Bewohner Teilnahme an Ausflügen Durchführung von Gruppenangeboten Bewegungsangebote kreative und musikalische Angebote Spieleangebote Vorlesen kulturelle Programmgestaltung Konzerte Theater Dia-Vorführungen Vorbereitung und Mitarbeit bei Projekten hauswirtschaftliche Hilfestellungen Haustechnik Verwaltung Dekoration

3 6. Anforderungsprofil für freiwillig Tätige Fähigkeit zur Empathie; damit verbunden ist ein Taktgefühl im Gespräch und im Umgang mit dem Bewohner Zuverlässigkeit; damit verbunden ist eine Bereitschaft für eine kontinuierliche Tätigkeit 7. Vergütung Ein Hauptmerkmal freiwilliger Tätigkeit ist der Verzicht auf eine finanzielle Vergütung. Denkbar sind allerdings Aufwandsentschädigungen für Auslagen (Material, Bücher, ) Fahrtkostenersatz 1 freies Essen gemeinsame Ausflüge Fortbildungsangebote 8. Vorbereitung Im Vorfeld eines freiwilligen Einsatzes sind zu klären Ermittlung des Bedarfs an freiwilliger Tätigkeit Erfüllung des Anforderungsprofils Auswahl einer geeigneten Tätigkeit (Art, Umfang) Information über die rechtlichen Rahmenbedingungen (s.o.) Information über die Vergütung (s.o.) Vereinbarungen Schweigepflicht Datenschutz Fortbildungsbedarf Verhalten bei Urlaub, Krankheit etc. Ansprechpartner Organisation einer Anleitung in die neue Tätigkeit und ggf. Vorstellung des Bewohners oder der Gruppe Absprache über eine kontinuierliche Begleitung der Tätigkeit 9. Begleitung Der Soziale Dienst leitet den freiwillig Tätigen zu Beginn seiner Tätigkeit an und stellt ggf. den Bewohner bzw. die Gruppe vor hält einen regelmäßigen Kontakt zu den freiwillig Tätigen, ist offen für einen Erfahrungsaustausch (Reflexion) und bietet Hilfestellungen an steht für weitere persönliche Beratungstermine zur Verfügung organisiert bei Bedarf in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen; möglich sind beispielsweise 1 Gemeinnützige Träger haben die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen, z.b. für Fahrtkosten, auszustellen.

4 Depression im Alter Demenz Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsrecht Schuldgefühle/Schuld Themen zur Fragen der Sterbebegleitung Glaubensfragen praktische Übungen biographisch orientierte Angebote organisiert die Teilnahme von freiwillig Tätigen an Angeboten des Trägers sowie des Diözesan-verband für das Erzbistum Köln e.v. 10.Wertschätzung Eine Wertschätzung der freiwilligen Tätigkeit geschieht durch (a) die kontinuierliche Begleitung siehe 9. (b) ein jährlich stattfindendes Danke-schön-Treffen (c) regelmäßig stattfindende Treffen alle 6 8 Wochen für freiwillig Tätige ohne verpflichtenden Charakter unter Beteiligung der PDL und dem Sozialen Dienst Themen: - Bericht des SD aus dem Haus - Bericht der Sozialdienstleitung zum Bedarf an freiwillig Tätigen - Anfragen der freiwillig Tätigen - Austausch - ggf. Fortbildung 11. Sonstiges freiwillig Tätige sind potentielle Multiplikatoren, die das Image der Stiftung Hambloch verbessern können. für freiwillige Tätigkeiten können entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden. bei arbeitslosen freiwillig Tätigen ist darauf zu achten, dass deren freiwilliges Engagement (einschließlich anderer Nebentätigkeiten) ein Zeitbudget von 15 Wochenstunden nicht überschreiten darf. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bezüge vom Arbeitsamt gekürzt werden. Anhang: Information Ehrenamtliche Fragebogen Ehrenamtliche Anlagen A-D

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