HERZLICH WILLKOMMEN. zur Informationsveranstaltung für Eltern, deren Kinder in 2 Jahren schulpflichtig werden

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Transkript:

HERZLICH WILLKOMMEN zur Informationsveranstaltung für Eltern, deren Kinder in 2 Jahren schulpflichtig werden 1

Ablauf der Informationsveranstaltung 1. Begrüßung 2. Benennung der Vortragsthemen 3. Kurzinformationen über die Themen 4. Fragerunde an den Themenwänden 5. Ende der Veranstaltung 2

Themen Kooperation Eltern - Kindertageseinrichtung Schule a) Bildungsdokumentation in der KiTa Frau Bode-Brock (Kita-Fachberaterin, Amt für Kinder, Jugend u. Schule) b) Kooperation im Übergangs-/Begegnungsjahr Herr Zeller (Leiter der Grundschule an der Heinrichstraße) Einschulung/Rechtliche Grundlagen Herr Hofmann (Amt für Kinder, Jugend u. Schule) Vorzeitige Einschulung Schuleingangsuntersuchung / Schulfähigkeit Schuleingangsphase Frau Freitag (Schulamtsdirektorin der MH-er Grundschulen) Gemeinsames Lernen Frau Dally (Inklusionskoordinatorin) Schulische Betreuungsangebote Herr Hofmann (Amt für Kinder, Jugend u. Schule) Herkunftssprachlicher Unterricht Herr Schultheis (Fachberater HSU) 3

Kooperation Eltern - Kindertageseinrichtung - Schule Förderung und Begleitung der Entwicklung der Kinder als kontinuierlicher Prozess 4

Bildungsdokumentation Schriftliche Dokumentation des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes Erstellung individueller Fördermaßnahmen Entwicklungsgespräche mit den Eltern 5

Umgang mit der Dokumentation Trägerspezifische Verfahren zur Dokumentation Einverständniserklärung der Eltern Möglichkeit der Einsicht Weitergabe der Dokumentation und deren Inhalt an die Grundschule (nur mit Einwilligung der Eltern) Aushändigung der Dokumentation zum Ende der Kindergartenzeit 6

Übergangsjahr/Begegnungsjahr Um die Kinder entsprechend auf die Grundschule vorzubereiten, arbeiten die Schulen mit den umliegenden Kindergärten zusammen und bieten verschiedene Möglichkeiten, die Schule bereits vor der Einschulung kennenzulernen. Zum Beispiel: Eltern-Informationsabend Tag der Offenen Tür Schulspiele mit den künftigen Schulkindern Eltern-Café Kennenlernen der Paten -Kinder Schnuppertag/Besuchsunterricht 7

Einschulung Rechtliche Grundlagen ( 34, 35 SchulG) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Seit 2011 wurde der Einschulungsstichtag dauerhaft auf den 30.09. festgelegt. Zum Schuljahr 2020/21 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 geboren sind. 8

Die Anmeldung an einer Grundschule der Wahl erfolgt an zwei Tagen im Oktober 2019 Der Anmeldevordruck ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben; bei der Anmeldung selbst muss jedoch nur ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind zur Schule - dies gilt auch im Falle von Trennung/Scheidung (Ausnahme: alleiniges Sorgerecht; bei Anmeldung bitte Nachweis des Familiengerichtes vorlegen) Nähere Einzelheiten zum Anmeldeverfahren erfahren die Eltern aller schulpflichtigen Kinder rechtzeitig durch einen Informationsbrief, und - die städtische Internetseite wird entsprechend aktualisiert (www.muelheim-ruhr.de). 9

Zurückstellung vom Schulbesuch Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Eine Rückstellung aus anderen Gründen, z. B. auf persönlichen Wunsch, ist nicht möglich! 10

Vorzeitige Einschulung (= 1 Jahr vor Beginn der Schulpflicht möglich) Entscheidungshilfen für Eltern: 1. Wie zeigt sich das Kind im Kindergarten? 2. Wie zeigt sich das Kind zu Hause? 11

Vorzeitige Einschulung (zum Schuljahr 2019/20) Was ist zu tun? Beratungsgespräch mit der KiTa Anmeldung an der Grundschule (Antrag auf vorzeitige Einschulung, also ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht) Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens 12

Zeitschiene Mai Oktober August 2018 09. u. 10. Okt. August 2019 2020 2018 2019 Infoabend Anmeldung Einschulung Anmeldung zur vorzeitige zur normalen vorzeitigen Einschulung Einschulung Einschulung 13

Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr Für alle Kinder ist vor der Einschulung eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zu dieser schulärztlichen Untersuchung ist im Schulgesetz NRW ( 35 und 54) geregelt. Nach 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) entscheiden die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage dieser Untersuchung über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule. 14

Schwerpunkte der schulärztlichen Untersuchung Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte Seh- und Hörtest Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes Überprüfung der Sprachentwicklung Körperliche Untersuchung Dauer: insges. ca. ¾ Std. 15

Schulrelevante Grundfähigkeiten altersentsprechende motorische Körperkoordination - Grobmotorik (Bewegungen mit dem Körper), z. B. Balancieren auf einem Seil, Gleichgewicht halten (Roller/Fahrrad fahren), einen Ball werfen und fangen, Treppen sicher begehen, rückwärts laufen können - Feinmotorik (Bewegungen mit der Hand), z. B. Jacke u. Schuhe anziehen (Knöpfe, Reißverschluss, Gürtel schließen/öffnen, Schnürsenkel binden), Umgang mit Bleistift, Radierer, Buntstift, Schere, Kleber altersgemäße Wahrnehmungsfähigkeit, z. B. Farben erkennen, benennen und unterscheiden, Gegenstände vergleichen (größer/kleiner, dicker/dünner, höher/niedriger), hoch/tief, laut/leise, hell/dunkel bei Stimme und Tönen unterscheiden 16

Schulrelevante Grundfähigkeiten (Fortsetzung) altersentsprechend Sprechen und Verstehen, z. B. deutlich und angemessen laut sprechen, eigene Gefühle/Bedürfnisse benennen und äußern können, mündliche Anweisungen aufnehmen und umsetzen, zuhören können, aussprechen lassen Sozialverhalten (Kontakt mit anderen Kindern), z. B. eigene Bedürfnisse wahrnehmen, aber auch mal hinten anstellen können, Kompromisse in Spielsituationen finden, nicht immer gewinnen müssen, sich entschuldigen können bei Fehlverhalten, anderen Kindern zuhören und diese ausreden lassen Kleine Anregung: - SPORTVEREINE und SPIELPLATZ fördern Bewegung und Motorik, Koordination, Ausdauer, Sozialverhalten, den Kontakt mit Gleichaltrigen und auch die Denkfähigkeit, z.b. die Verknüpfung der Gehirnhälften - Gesellschaftsspiele spielen, z.b. Mensch-ärgere-dich-nicht,Memory, Quartett, UNO...Ihr Kind lernt so spielerisch zählen und Würfelzahlen, sozialen Umgang, sich an Regeln zu halten, Frustration auszuhalten und Ehrgeiz zu entwickeln, Spaß am Gewinnen zu haben und Verlieren 17 zu lernen

Schulfähigkeit Wahr- nehmung Verstehen Sprechen Ausdauer Umgang mit anderen Grobmotorik Feinmotorik Zählen Umwelt- erfahrung 18

Schuleingangsphase Seit mehr als 10 Jahren gibt es an den Grundschulen in NRW die Flexible Schuleingangsphase. Die Schuleingangsphase umfasst die Klassen 1 und 2. Jahrgangsunterricht / Jahrgangsübergreifender Unterricht Die Kinder können die Ziele des 2. Schuljahres in ein, zwei oder drei Jahren erreichen; Regelzeit ist 2 Jahre. 19

Grundsätzliche Überlegungen Kinder sind in ihrer Entwicklung verschieden Die Grundschule greift den unterschiedlichen Entwicklungsstand auf Unterschiede sollen nicht nivelliert (beseitigt/aufgehoben) werden. Individuelle Förderung Individuelle Zeitvorgaben 20

Gemeinsames Lernen Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Lern- und Entwicklungsstörungen Lernen Sprache Emotionales und soziales Verhalten Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sehen Hören 21

Antrag auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch die Eltern über eine Grundschule Recht auf den Besuch einer Regelschule (nicht unbedingt Wunschschule) An fast allen Mülheimer Grundschulen werden mittlerweile Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet 22

Schulische Betreuungsangebote "Schule von acht bis eins Dieses Betreuungsangebot bietet interessierten Eltern für ihre Kinder eine verlässliche Betreuung über den Unterricht (in der Regel bis 13.00 Uhr) hinaus an. Für das in unterschiedlicher Trägerschaft geführte Betreuungsangebot "Schule von acht bis eins" ist ein Elternbeitrag an den jeweiligen Träger zu entrichten. Offene Ganztagsschule Seit dem Schuljahr 2008/09 bieten alle Grundschulen in Mülheim an der Ruhr das schulische Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule an. Ebenso wird die Wilhelm-Busch-Schule (Förderschule mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale u. soziale Entwicklung) als OGS geführt (nur am Hauptstandort Springweg). 23

Die Offene Ganztagsschule Betreuung von 08.00-16.00 Uhr die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend, im Einzelfall sind Ausnahmen möglich (z.b. für einmal wöchentlich stattfindende Veranstaltungen wie Musikschulunterricht, Herkunftssprachlicher Unterricht o.ä.) Gemeinsames (kostenpflichtiges) Mittagessen Hausaufgabenbetreuung Freizeitgestaltung und Gruppenangebote zu den Themen Musik, Kreativität und Sport OGS-Betreuung ist ca. 4 Wochen im Jahr geschlossen 3 Wochen in den Sommerferien zwischen Weihnachten und Neujahr zwei pädagogische Planungstage im Jahr 24

Was kostet die Offene Ganztagsschule? Die Kinder nehmen an einem verbindlichen warmen Mittagessen teil, das zusätzlich aktuell durchschnittlich 3,00 bis 5,00 pro Mahlzeit kostet; MülheimPass-Inhaber zahlen weniger. Der Elternbeitrag ist nur für ein Kind zu zahlen! Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule bzw. nimmt ein Kind eine Tagespflege in Anspruch, so wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben; die anderen Kinder sind kostenfrei. Hierbei ist für das Kind der Beitrag zu leisten, für das der höhere Beitrag festzusetzen ist. Nehmen beitragsfreie Kinder an der Verpflegung teil, ist diese jedoch zu bezahlen. 25

Beitragstabelle (ab 01.08.2018) Gesamtbetrag der Einkünfte bis 12.271 und Mülheim Pass Elternbeiträge 0,00 Die Eltern haben bei Aufnahme eines Kindes in eine Offene Ganztagsschule anhand der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen mitzuteilen, in welche Einkommensgruppe sie einzustufen sind. Der Beitrag wird für ein Schuljahr (01.08. bis 31.07. des nächsten Jahres) per Leistungsbescheid festgesetzt. bis 24.000 15,00 bis 36.000 36,00 bis 48.000 72,00 bis 60.000 134,00 bis 72.000 155,00 bis 84.000 165,00 bis 100.000 175,00 über 100.000 EUR 180,00 26

Außerschulische Betreuungsmöglichkeit Ferienspiele Abwechslungsreiches Programm, das in Zusammenarbeit mit der AGOT (Arbeitsgemeinschaft der offenen Tür) angeboten wird Alle Ferienspiele finden von Montag bis Freitag in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt Ferienspiele für Kinder im Alter von 6 bis 12 dauern von 8:00 bis 13:00 Uhr XXL Ferienspiele für 6- bis 10-Jährige werden in Koop mit verschiedenen OGS-Gruppen durchgeführt; sie beginnen um 8:00 und enden um 16:00 Uhr Bei Interesse bitte auf der Internetseite freizeit.muelheim-ruhr.de anmelden / buchen. 27

Herkunftssprachlicher Unterricht -Muttersprachlicher Unterricht- Im HSU erlernen die Kinder ihre Muttersprache in Wort und Schrift Teilnahme schon in der Grundschule möglich Verbindliche Anmeldung in der Schule HSU umfasst 3 bis 5 Stunden pro Woche zusätzlich zum anderen Unterrichtsangebot HSU-Angebot nicht an jeder Grundschule vorhanden, aber alle HSU- Angebote in Mülheim an der Ruhr stehen allen Schülern zur Verfügung Derzeitiges Angebot in Mülheim an der Ruhr: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch HSU wird von ausgebildeten Lehrkräften, die beim Land NRW angestellt sind, durchgeführt. 28

DANKE für Ihre Aufmerksamkeit 29