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Transkript:

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14 A. Schatzl, I/3

Drei Säulen Modell Präsentation + Diskussion Schwerpunkt Sonderform Klausuren D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) Pflicht Mündliche Prüfung 1. Prüfung 2. Prüfung weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr; BiU, Ph, DG, SpK, MK, BE, SA PG, optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf. A. Schatzl, I/3

Drei Säulen Modell Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Autonomer Schulschwerpunkt/Sonderform kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. A. Schatzl I/2b

Drei Säulen Modell (1) A. Schatzl, I/3

Drei Säulen Modell (2) A. Schatzl, I/3

A. Schatzl, I/3 Zeitplan Erstes Semester der vorletzten Schulstufe: Anmeldung und Themenfindung Mitte zweites Semester: Approbation durch SB 1. Instanz Beginn des 2. Semesters der letzten Schulstufe: Abgabe Termin für Präsentation und Diskussion: von SB 1. Instanz festgelegt

A. Schatzl, I/3 Formale und inhaltliche Aspekte themen, nicht unbedingt fachorientiert (vgl. RP Zeugnis) Thema kann von bis zu 3 Kandidat/inn/en bearbeitet werden, aber klare Abgrenzung, individuelle Beurteilung. Umfang: 45.000 60.000 Zeichen (exkl. Inhaltsund Literaturverzeichnis, Bildmaterial) Bei Einreichung: Konzept mit Erwartungshorizont Bei Abgabe: Abstract in der Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde und ein Begleitprotokoll 2 Exemplare: gedruckt und Digitalversion

Rechte/Pflichten der Lehrer/innen max. 5 Kandidat/inn/en Thema kann abgelehnt werden 3 verpflichtende Betreuungsgespräche und kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe (Fach und) Sachkompetenz der Prüfer/innen Beschreibung der Arbeit A. Schatzl, I/3 Rechte/Pflichten der Kandidat/inn/en freie Wahl des Prüfers/derPrüferin Recht auf Betreuung Recht auf vollständige Absolvierung der Prüfung (inkl. Präsentation und Diskussion) Verpflichtung zur Erfüllung formaler Kriterien (zb Eigenständigkeit der Arbeit) Verfassung eines begleitenden Protokolls

A. Schatzl, I/3 Wie erfolgt die Beurteilung? Die Beurteilung erfolgt nach der Präsentation und Diskussion (ca. 15 Min.) durch die Kommission: o Vorsitzende/r, Schulleitung, Klassenvorstand/ ständin und Prüfer/in Die Rückmeldung nach dem Abgabetermin hat bilanzierenden Charakter und enthält keine Benotung. Die Lehrkraft verfasst eine Beschreibung der Arbeit. Positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Klassenwiederholung erhalten.

Jedenfalls 3 Klausuren ( 3 mündl. Prüf.) in Deutsch (standardisiert), Mathematik (standardisiert) Lebende Fremdsprache (stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisierte FS wie zb Russisch) 4. Klausur optional ( 2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache (stand. oder nicht stand.) oder L (stand.) oder G (stand.) oder DG oder SPK oder MK oder BiU oder PH oder A. Schatzl, I/3

A. Schatzl, I/3 Kompensationsprüfung Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. Befriedigend, als Kompensationsprüfung im RP Zeugnis vermerkt). Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.

Schüler/in A K 5 Herbsttermin verpflichtend Mündliche Kompensationsprüfung Modell WH 1 Frühjahrstermin verpflichtend A B Haupttermin 5 WH 2 1. Wiederholung Mündl. Kompensation 5 Sommertermin WH 3 5 verpflichtend verpflichtend B A A. Schatzl, I/3 5 2. Wiederholung Mündl. Kompensation B A Herbsttermin 5 3. Wiederh. Mündliche Kompensation Frühjahrstermin 5 Mündl. Kompensation Sommertermin 5 5

A. Schatzl, I/3 Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Höchstens ein Viertel kann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden (wobei auch diese durch die Fachlehrerkonferenz beschlossen werden müssen. Dasselbe gilt auch für die Wahlpflichtgegenstände). Aus diesem vollen Themenkorb zieht der Schüler zwei Themenbereiche; dieser hat sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler zieht immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen vorzubereiten.

A. Schatzl, I/3 Ein sog. vertiefender Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig maturabel (mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe geführt). WPG können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen PG herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: Bei zwei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der beiden PG muss mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Bei drei mündlichen Prüfungen: die Summe der JWSt. der drei PG muss mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

A. Schatzl, I/3 Wenn zwei/drei PG die Summe von zehn/15 Stunden nicht erreichen (zb PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus PG mit vertiefendem (dazugehörigen, gebuchten ) WPG möglich. Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen WPG zu teilen (zb in 7. oder 8. Klasse). Wurde allerdings ein zweistündiger WPG gebucht, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von WPG zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.

A. Schatzl, I/3 Es ist nicht zulässig, zu einem PG den dazugehörigen vertiefenden WPG als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten zehn Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Kombination PG WPG(um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen): Es sind die Jahreswochenstunden des PG und des WPG zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige ergänzende WPG lebende Fremdsprache ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen.