Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116 b SGB V

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Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach 116 b SGB V Erweiterter Landesausschuss Nordrhein Tersteegenstr. 3 40474 Düsseldorf Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß der Anlage 2 l) der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116 b SGB V (ASV- RL) (Beschluss vom 17.12.2015, 17.03.2016, 16.03.2018) Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 1 von 32

1. Anzeige des Krankenhauses 1.1 Genaue Bezeichnung des Krankenhauses: 1.2 Anschrift des Krankenhauses: 1.3 Träger des Krankenhauses: 1.4 Das Krankenhaus wird vertreten durch (ggf. abweichende Anschrift und Kontaktdaten): 1.5 Der Nachweis der Vertretungsbefugnis des Unterzeichners/der Unterzeichnerin ist beigefügt: Ja (Anlage zu 1.5) 1.6 Das Krankenhaus ist nach 108 SGB V zugelassen: Ja Nein Nein 1.7 Feststellungs- bzw. Anerkennungsbescheid oder Versorgungsvertrag nach 108 SGB V ist beigefügt: 1.8 Institutskennzeichen (für die stationäre Versorgung): 1.9 Das Krankenhaus ist befugt für die hier betroffenen Krankheitsbilder stationäre Leistungen zu erbringen: 1.10 Telefon: 1.11 Fax: Ja (Anlage zu 1.7) Ja Nein Nein Soweit mehrere Krankenhäuser gemeinsam die Teilnahme an der ASV anzeigen möchten, weil das Team gemeinsam gebildet wird, füllen Sie für weitere Krankenhäuser diese Seite bitte mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 2 von 32

und / oder 2. Anzeigende Vertragsärzte/Vertragsärztinnen Anzeigende Mitglieder des Teams (nur Teamleitung und Kernteam): Für angestellte Ärzte muss der anstellende Arzt die Teilnahme anzeigen. Bitte machen Sie kenntlich, wer angestellt ist und wer Anstellender ist. LANR Titel, Name, Vorname für die Teilnahme des Angestellten Titel, Name, Vorname, LANR Adresse des Vertragsarztsitzes/ Telefon/Fax Bescheid des Zulassungsausschusses, aus dem sich die derzeitige Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ergibt, ist als Anlage beigefügt,* bitte ankreuzen: Nein Ja (Anlage zu 2.1) Nein Ja (Anlage zu 2.1) Nein Ja (Anlage zu 2.1) Nein Ja (Anlage zu 2.1) Nein Ja (Anlage zu 2.1) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann Falls der Platz nicht ausreicht, um alle Teammitglieder anzugeben, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 3 von 32

und / oder 3. Anzeige des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 3.1 Name des MVZ: 3.2 Anschrift des MVZ: 3.3 Das MVZ wird vertreten durch (ggf. abweichende Anschrift und Kontaktdaten): 3.4 Der Nachweis der Vertretungsbefugnis des Unterzeichners/der Unterzeichnerin ist beigefügt: 3.5 Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte Nordrhein, aus dem sich die derzeitige Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ergibt, ist als Anlage beigefügt,* bitte ankreuzen: 3.6 Telefon: 3.7 Fax: Ja (Anlage zu 3.4) Ja (Anlage zu 3.5) Nein Nein *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt (siehe Einverständniserklärung am Ende dieses Anzeigeformulars). Soweit mehrere MVZ gemeinsam die Teilnahme an der ASV anzeigen möchten, weil das Team gemeinsam gebildet wird, füllen Sie für weitere MVZ diese Seite bitte mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 4 von 32

4. Konkretisierung der Erkrankung Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie (Nr. 1 der Anlage 2 l) der ASV-RL). Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie im Sinne der Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen: I27.0 Primäre pulmonale Hypertonie I27.2- Sonstige näher bezeichnete sekundäre pulmonale Hypertonie P29.3 Persistierender Fetalkreislauf entsprechend der Nizza-Klassifikation Pulmonale Hypertonie der Klassen 1, 1 oder 1 der Nizza-Klassifikation Pulmonale Hypertonie der Klasse 4 der Nizza-Klassifikation Pulmonale Hypertonie der Klasse 3.2 der Nizza-Klassifikation, die sich bereits im Kindesalter entwickelt hat Pulmonale Hypertonie der Klassen 5.1 oder 5.3 der Nizza-Klassifikation Pulmonale Hypertonie der Klassen 2, 3 (ohne 3.2, die sich bereits im Kindesalter entwickelt hat), 5.2 oder 5.4 der Nizza-Klassifikation mit einem deutlich über den üblichen Schweregrad hinausgehenden Krankheitsverlauf 5. Behandlungsumfang Eine Darstellung der Leistungen, die im Allgemeinen zur Diagnostik und Behandlung erbracht werden, finden Sie unter Nr. 2 der Anlage 2 l) der ASV-RL. Leistungen, die im Rahmen der ASV von ASV-Berechtigten erbracht werden können, werden im Appendix der Anlage 2 l) der ASV-RL abschließend definiert ( 5 Abs. 1 ASV-RL). 6. Behandlung von Kindern und Jugendlichen Die mögliche Zusammensetzung des Teams variiert je nachdem, ob Kinder und Jugendliche behandelt werden sollen (Nr. 3.1 der Anlage 2 l) der ASV-RL). Vorweg bitten wir daher zunächst um Angabe, ob Kinder und Jugendliche im Rahmen der ASV behandelt werden sollen: Es sollen Kinder und Jugendliche behandelt werden Ja Nein Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 5 von 32

7. Angaben zur Teamleitung und zum Kernteam Personelle Anforderungen Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß 3 ASV-RL. Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt (siehe Einverständniserklärung am Ende dieses Anzeigeformulars). 7.1 Angaben zum Teamleiter/zur Teamleiterin Funktion: 7.1.1 Teamleitung 7.1.2 Teamleitung Titel, Vorname, Name, ggf. angestellt bei, Anschrift des ASV-Tätigkeitsortes oder oder LANR (sofern vorhanden) Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Pneumologie Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde (Anlage zu 7.1.1) ggf. Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.1.1) Facharzturkunde (Anlage zu 7.1.2) ggf. Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.1.2) Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 6 von 32

7.1 Angaben zum Teamleiter/zur Teamleiterin Funktion: 7.1.3 Teamleitung Titel, Vorname, Name, ggf. angestellt bei, Anschrift des ASV-Tätigkeitsortes LANR (sofern vorhanden) oder sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt / Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- Kardiologie Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde (Anlage zu 7.1.3) Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.1.3) 7.1.4 Teamleitung oder sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie Facharzturkunde (Anlage zu 7.1.4) Urkunde über Zusatzbezeichnung (Anlage zu 7.1.4) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zum Kernteam gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 7 von 32

7.2 Angaben zum Kernteam 7.2.1 Mitglied(er) des Kernteams (Die Fachgruppe des Teamleiters muss nicht zusätzlich im Kernteam vorhanden sein.) Funktion: 7.2.1.1 Teammitglied 7.2.1.2 Teammitglied Titel, Vorname, Name, ggf. angestellt bei, Anschrift des ASV-Tätigkeitsortes und LANR (sofern vorhanden) Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Pneumologie und sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden Kinder und Jugendmedizin Kopien der Urkunden über Facharzt- und Schwerpunktanerkennung oder Zusatzweiterbildung sind beigefügt (bitte ankreuzen) Facharzturkunde (Anlage zu 7.2.1.1) ggf. Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.2.1.1) Facharzturkunde (Anlage zu 7.2.1.2) ggf. Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.2.1.2) Facharzturkunde (Anlage zu 7.2.1.3) 7.2.1.3 Teammitglied und ggf. Schwerpunkt Kinder- Kardiologie ggf. Urkunde über Schwerpunktbezeichnung (Anlage zu 7.2.1.3) oder sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zum Kernteam gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 8 von 32

7.2.1 Mitglied(er) des Kernteams (Die Fachgruppe des Teamleiters muss nicht zusätzlich im Kernteam vorhanden sein.) Funktion: Titel, Vorname, Name, ggf. angestellt bei, Anschrift des ASV-Tätigkeitsortes LANR (sofern vorhanden oder sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung Kopien der Urkunden über Facharzt- und Schwerpunktanerkennung oder Zusatzweiterbildung sind beigefügt (bitte ankreuzen) 7.2.1.3 Teammitglied Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie Facharzturkunde (Anlage zu 7.2.1.3) ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung (Anlage zu 7.2.1.3) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zum Kernteam gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 9 von 32

8. Benennung der hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte (Angaben sind zu allen Fachgruppen erforderlich. Mehrere Nennungen pro Fachgruppe sind möglich.) Fachgebietsbezeichnung/ 8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Schwerpunkt/ Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Zusatzweiterbildung 8.1.1 Humangenetik Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.1) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.1) 8.1.2 Innere Medizin und Gastroenterologie bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.1) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.2) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.2) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.2) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 10 von 32

8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung 8.1.3 Innere Medizin und Rheumatologie Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.3) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.3) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.3) 8.1.4 Laboratoriumsmedizin Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.4) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.4) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.4) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 11 von 32

8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) 8.1.5 Nuklearmedizin Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.5) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.5) 8.1.6.1 Psychiatrie und Psychotherapie bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.5) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.6.1) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.6.1) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V oder (Anlage 3 zu 8.1.6.1) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 12 von 32

8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus 8.1.6.2 Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.6.2) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.6.2) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.6.2) 8.1.6.3 oder Psychologische/r oder ärztliche/r Psychotherapeut/in Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.6.3) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.6.3) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.6.3) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 13 von 32

8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) 8.1.7 Radiologie Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.7) Kann zusätzlich benannt werden, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: 8.1.8.1 Kinder- und Jugendmedizin und Kinder-Gastroenterologie Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.7) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.7) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.8.1) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.8.1) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V oder (Anlage 3 zu 8.1.8.1) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 14 von 32

Kann zusätzlich benannt werden, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: 8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung 8.1.8.2 oder Kinder-Rheumatologie Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.8.2) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.8.2) 8.1.8.3 oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.8.2) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.8.3) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.8.3) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V oder (Anlage 3 zu 8.1.8.3) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 15 von 32

Kann zusätzlich benannt werden, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: 8.1 Titel, Vorname, Name oder Institution, Anschrift Praxis oder Anschrift Krankenhaus Fachgebietsbezeichnung/ Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung 8.1.8.4 oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut/in Beigefügte Belege (bitte ankreuzen) Facharzturkunde* (ggf. Urkunde über Zusatzbezeichnung) (Anlage 1 zu 8.1.8.4) Zulassungsbescheid* (Anlage 2 zu 8.1.8.4) bei einem Krankenhaus: Feststellungsbescheid nach 108 SGB V (Anlage 3 zu 8.1.8.4) *Hinweis für in Nordrhein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer: Soweit bereits eine Eintragung in das Arztregister besteht, kann alternativ durch die benannten hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte das Einverständnis erklärt werden, dass die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses Einsicht in bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegende Unterlagen nimmt. (siehe Einverständniserklärung am Ende der Anzeige) Soweit weitere Ärzte der genannten Fachrichtungen zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzten gehören, füllen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach aus. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 16 von 32

8.2 Der Tätigkeitsort der hinzuzuziehenden Fachärztinnen/Fachärzte liegt für direkt am Patienten zu erbringende Leistungen in angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten) vom Tätigkeitsort der Teamleitung ( 3 Abs. 2 Satz 8 ASV-RL) (falls zutreffend bitte ankreuzen): 8.3 Falls unter 8.2 Nein angekreuzt wurde: bitte benennen Sie, für welche benannten Ärzte und Institutionen dies bezogen auf welche Leistungen nicht zutrifft: Ja Nein 9. Sächliche und organisatorische Anforderungen nach Nr. 3.2 der Anlage 2 l) der ASV-RL: 9.1 Es wird versichert, dass durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur dafür Sorge getragen wird, dass eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen besteht (bitte ankreuzen, wenn zutreffend): 9.1.1 Transplantationszentren (Lunge, Herz) 9.1.2 soziale Dienste 9.1.3 Physiotherapie Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 17 von 32

9.2 24-Stunden-Notfallversorgung 9.2.1 Es wird versichert, dass durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur dafür Sorge getragen wird, dass eine 24-Stunden- Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft von einer bzw. einem der folgenden Fachärztinnen bzw. Fachärzten besteht (bitte ankreuzen, wenn zutreffend): 9.2.1.1 Innere Medizin und Kardiologie oder 9.2.1.2 Innere Medizin und Pneumologie 9.2.2 Es wird versichert, dass durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur dafür Sorge getragen wird, dass die 24-Stunden-Notfallversorgung auch Notfall-Labor und im Notfall erforderliche bildgebende Diagnostik umfasst. 9.3 Diagnostik und Behandlung 9.3.1 Es wird versichert, dass durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur dafür Sorge getragen wird, dass (bitte ankreuzen, wenn zutreffend): 9.3.1.1 die Möglichkeit einer intensivmedizinischen Behandlung besteht. 9.3.1.2 Notfallpläne (SOP) und für Reanimation und sonstige Notfälle benötigte Geräte und Medikamente für typische Notfälle bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie bereitgehalten werden. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 18 von 32

10. Tätigkeitsort zur Erbringung der ambulanten spezialfachärztlichen Leistungen 10.1 Die Leistungen werden (mit Ausnahme von an immobile Apparate gebundene Leistungen sowie der Aufbereitung und Untersuchung von bei Patienten/Patientinnen entnommenem Untersuchungsmaterial) an dem angegebenen Tätigkeitsort der Teamleitung zu den folgenden festgelegten Zeiten (mindestens an einem Tag in der Woche) von den Mitgliedern des Kernteams angeboten: Teammitglied/er des Kernteams (Name/n)*: Montag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Dienstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Freitag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Samstag von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr 10.2 Es wird versichert, dass der Ort der Leistungserbringung für direkt am Patienten zu erbringende Leistungen im Sinne der Ausnahme unter 10.1 in angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten) vom Tätigkeitsort der Teamleitung erreichbar ist: Ja Nein 10.3 Falls unter 10.2 Nein angekreuzt wurde: bitte benennen Sie, für welche benannten Ärzte und Institutionen dies bezogen auf welche Leistungen nicht zutrifft: * Soweit die einzelnen Mitglieder des Teams an unterschiedlichen Tagen am Tätigkeitsort der Teamleitung Leistungen erbringen, benutzen Sie diese Seite bitte ggf. mehrfach unter Angabe, um welches Teammitglied / welche Teammitglieder es sich jeweils handelt. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 19 von 32

11. Mindestmengen Das Kernteam muss nach Nr. 3.4. i.v.m. Nr. 1. der Anlage 2 l) der ASV-RL mindestens 50 Patientinnen und Patienten der unter Nr. 1. Konkretisierung der Erkrankung in der Anlage 2 l) der ASV-RL genannten Indikationsgruppen mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose behandeln. Für die Berechnung der Mindestmenge ist die Summe aller Patientinnen und Patienten in den jeweils zurückliegenden vier Quartalen maßgeblich, die zu der unter Nr. 1. Konkretisierung der Erkrankung der Anlage 2 l) der ASV-RL näher bezeichneten Erkrankung zu rechnen sind und von den Mitgliedern des Kernteams im Rahmen der ambulanten oder stationären Versorgung, der integrierten Versorgung nach 140a SGB V oder einer sonstigen, auch privat finanzierten Versorgungsform behandelt wurden. Die Mindestmengen sind über den gesamten Zeitraum der ASV-Berechtigung zu erfüllen. In den zurückliegenden vier Quartalen vor Anzeige der Leistungserbringung beim erweiterten Landesausschuss müssen mindestens 50 Prozent der oben genannten Anzahl von Patientinnen und Patienten behandelt worden sein. Die Mindestbehandlungszahlen können im ersten Jahr der ASV-Berechtigung höchstens um 50 Prozent unterschritten werden. Es wird versichert, dass das Kernteam in den zurückliegenden vier Quartalen insgesamt die angegebene Anzahl an Patientinnen bzw. Patienten der genannten Indikationsgruppen mit Verdachts- oder gesicherter Diagnose behandelt hat. Bitte geben Sie die Anzahl an: Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 20 von 32

12. Qualitätssicherung 12.1 Nach den 3 Abs. 5, 4 Abs. 2 und 12 der ASV-RL gelten die Qualitätssicherungsvereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V (in der jeweils geltenden Fassung) in der ASV solange entsprechend, bis der G-BA diese durch eine QS-Anlage zur entsprechenden Übertragung der Anforderungen der Regularien des 135 Abs. 2 SGB V zu dieser Richtlinie ersetzt. Bitte kreuzen Sie hier die in Frage kommende(n) Qualitätssicherungsvereinbarung(en) an. Eine Übersicht der QS-Vereinbarungen finden Sie als Anlage zu diesem Anzeigeformular. Qualitätssicherungsmaßnahmen zur medizinischen Rehabilitation Langzeit-EKG-Untersuchungen Koloskopie Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Nuklearmedizin Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Diagnostische Radiologie Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Computertomographie Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Knochendichtemessung Ultraschall-Vereinbarung Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen Interventionelle Radiologie Kernspintomographie-Vereinbarung (mit Gerätenachweis) MR Angiographie Röntgendiagnostik Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle Es wird versichert, dass die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung im Rahmen der ASV entsprechend der jeweils betroffenen Qualitätssicherungsvereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V vorliegen. Ort Namen der Anzeigenden Unterschriften Sofern der Platz nicht ausreicht, benutzen Sie diese Seite bitte mehrfach. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 21 von 32

12.2 Zusätzlich gelten nach 12 Satz 3 der ASV-RL die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung und die für den Krankenhausbereich einerseits und den vertragsärztlichen Bereich andererseits festgelegten Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach 135 a in Verbindung mit 136 SGB V für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung entsprechend. Es wird versichert, dass die Teammitglieder a) sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und b) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einführen bzw. weiterentwickeln, wozu für Krankenhäuser auch die Verpflichtung zur Durchführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements gehört. falls zutreffend bitte ankreuzen Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 22 von 32

13. Folgendes ist mir bekannt: 13.1 Im Rahmen der Teilnahme an der ASV sind die Regelungen nach 116 b SGB V und nach der ASV-Richtlinie (ASV-RL) zu beachten. 13.2 Die Leistungen, die im Rahmen der ASV vom Berechtigten erbracht werden können, sind im Appendix der jeweiligen Konkretisierung bzw. Anlage betreffend der jeweiligen Erkrankung oder hochspezialisierten Leistung der ASV-RL abschließend definiert ( 5 Abs. 1 S. 2 ASV-RL). 13.3 Jeder ASV-Berechtigte ist verpflichtet, bei der Verordnung eines Arzneimittels die Patientin oder den Patienten über den Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung eines Medikationsplans nach 31 a SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung und in der ASV zu informieren ( 5 Abs. 3 Satz 2 ASV-RL). 13.4 Die Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Leistungserbringer können gegen Aufwendungsersatz die Kassenärztliche Vereinigung mit der Abrechnung von Leistungen der ASV beauftragen ( 116 b Abs. 6 S. 1 SGB V). 13.5 Die Teilnahme an der ASV endet durch Verzicht oder mit dem Ende der entsprechenden vertragsarztrechtlichen oder krankenhausrechtlichen Zulassung oder dem Ende der Berechtigung des teilnehmenden Krankenhauses stationäre Leistungen zu erbringen. Das Ausscheiden bzw. das Ende der Teilnahme ist dem erweiterten Landesausschuss anzuzeigen ( 2 Abs. 3 S. 1 u. 2 ASV-RL). 13.6 Soweit ein Mitglied des interdisziplinären Teams ausscheidet, ist dieses innerhalb von sieben Werktagen dem erweiterten Landesausschuss anzuzeigen. Sofern das ausscheidende Mitglied zur Erfüllung der personellen Voraussetzungen erforderlich ist, ist innerhalb von sechs Monaten gegenüber dem erweiterten Landesausschuss ein neues Mitglied zu benennen. Bis dahin ist die Versorgung durch eine Vertretung sicherzustellen. Ist innerhalb der sechs Monate keine Nachbesetzung erfolgt, liegen die personellen Voraussetzungen zur Leistungserbringung nach 116 b SGB V unmittelbar nach Ablauf der sechs Monate nicht mehr vor; die Anzeige hierüber gegenüber dem erweiterten Landesausschuss hat innerhalb von drei Werktagen nach Ablauf der sechs Monate zu erfolgen ( 2 Abs. 3 S. 3 f. ASV-RL). 13.7 Die Vertretung eines Mitglieds des interdisziplinären Teams ist nur durch Fachärztinnen und Fachärzte möglich, die die in der ASV-RL normierten Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die organisatorische Einbindung erfüllen. Dauert die Vertretung länger als eine Woche, ist sie dem erweiterten Landesausschuss, den Landesverbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft zu melden ( 3 Abs. 4 S. 2 f. ASV-RL). 13.8 Sollten Sie die Anforderungen der jeweils aktuellen ASV-RL nicht oder nicht mehr erfüllen, sind der erweiterte Landesausschuss, die Landesverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen unverzüglich zu informieren ( 116 b Abs. 2 S. 8 SGB V). 13.9 Es ist eine unverzügliche Anzeige erforderlich, wenn ambulante Leistungen im Rahmen der ASV insgesamt nicht mehr durchgeführt werden. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 23 von 32

13.10 Es besteht ein Überweisungserfordernis durch die behandelnde Vertragsärztin bzw. den behandelnden Vertragsarzt. Bei pulmonaler Hypertonie (ICD-Kode I27.28) ist die Überweisung durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie erforderlich. Für Patientinnen oder Patienten aus dem stationären Bereich des ASV-berechtigten Krankenhauses oder für Patientinnen oder Patienten von im jeweiligen Indikationsgebiet tätigen vertragsärztlichen ASV-Berechtigten in sein ASV-Team besteht kein Überweisungserfordernis. Die Überweisung kann auch aufgrund einer Verdachtsdiagnose erfolgen ( 8 ASV-RL i.v.m. 4. der Anlage 2 l) zur ASV-RL). 13.11 Es besteht eine Dokumentationsverpflichtung entsprechend den Vorgaben der ASV-RL. Für die Dokumentation der Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie ist die Diagnose nach ICD-10-GM inklusive des Kennzeichens zur Diagnosesicherheit zu dokumentieren ( 14 ASV-RL i.v.m. 3.3 der Anlage 2 l) zur ASV-RL). 13.12 Die Mitglieder des interdisziplinären Teams sollen regelmäßig an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen sowie interdisziplinären Fallbesprechungen teilnehmen ( 3 Abs. 5 S. 1 ASV-RL). 13.13 Der erweiterte Landesausschuss kann einen an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer aus gegebenem Anlass oder nach Ablauf von fünf Jahren nach der ersten Anzeige gegenüber dem erweiterten Landesausschuss oder der letzten Überprüfung auffordern, ihm gegenüber innerhalb einer Frist von zwei Monaten nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für seine Teilnahme an der ASV weiterhin erfüllt ( 116 b Abs. 2 S. 9 SGB V). 13.14 Die Prüfung der Abrechnung und der Wirtschaftlichkeit sowie der Qualität, soweit der Gemeinsame Bundesausschuss hierzu in der Richtlinie keine abweichende Regelung getroffen hat, erfolgt durch die Krankenkassen, die hiermit eine Arbeitsgemeinschaft oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragen können; ihnen sind die für die Prüfungen erforderlichen Belege und Berechtigungsdaten nach 116b Abs. 2 SGB V auf Verlangen vorzulegen ( 116 b Abs. 6 Satz 10 SGB V). Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 24 von 32

14. Mit meiner Unterschrift bestätige ich außerdem, dass 14.1 der Inhalt und die Bestimmungen der ASV-Richtlinie mir bekannt sind. 14.2 die Zusammenarbeit in der ASV in einem interdisziplinären Team erfolgt und alle Absprachen zur Organisation der Zusammenarbeit des Teams entsprechend der ASV-RL erfolgt sind. 14.3 der Zugang und die Räumlichkeiten für Patientenbetreuung und untersuchung behindertengerecht sind ( 4 Abs. 2 ASV-RL). 14.4 die Diagnosestellung und leitende Therapieentscheidungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch die Mitglieder des interdisziplinären Teams persönlich getroffen werden (es gilt der Facharztstatus) ( 3 Abs. 4 ASV-RL). 14.5 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung lediglich entsprechend dem Stand ihrer Weiterbildung unter Verantwortung eines zur Weiterbildung befugten Mitgliedes des interdisziplinären Teams zur Durchführung ärztlicher Tätigkeiten in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung einbezogen werden (es gilt der Facharztstandard), die Diagnosestellung und leitende Therapieentscheidungen werden sie nicht erbringen ( 3 Abs. 4 ASV-RL). 14.6 eine Vertretung der Teammitglieder nur durch Fachärztinnen und Fachärzte erfolgt, welche die in der ASV-RL normierten Anforderungen an die fachliche Qualifikation und an die organisatorische Einbindung erfüllen ( 3 Abs. 4 ASV-RL). 14.7 eine Meldung an den erweiterten Landesausschuss nach 116b SGB V erfolgt, wenn die Vertretung länger als eine Woche dauert ( 3 Abs. 4 ASV-RL). 14.8 die Mitglieder des interdisziplinären Teams über ausreichende Erfahrungen in der Behandlung von Patientinnen und Patienten des spezialfachärztlichen Versorgungsbereichs verfügen ( 3 Abs. 5 ASV-RL). 14.9 die mit diesem Formular gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. 14.10 ich als Anzeigender alle angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name und Anschrift sowie alle eingereichten Unterlagen von mir und allen weiteren Teammitgliedern unter Berücksichtigung des Datenschutzes eingeholt habe und diese ausschließlich im Einverständnis der Betroffenen weitergegeben habe. Weiterhin bestätige ich, dass der erweiterte Landesausschuss diese Daten, die allein zum Zwecke der Bearbeitung der eingereichten Anzeige notwendig und erforderlich sind, im Rahmen der Anzeigebearbeitung speichern und verarbeiten darf. Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 25 von 32

Diese Seite bitte falls erforderlich- mehrfach ausdrucken und verwenden. Bei Anzeige durch ein Krankenhaus: Ort, Datum Name der/des Vertretungsberechtigten des Krankenhauses Unterschrift Bei Anzeige durch ein MVZ: Ort, Datum Name der/des Vertretungsberechtigten des MVZ Unterschrift Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 26 von 32

Diese Seite bitte falls erforderlich- mehrfach ausdrucken und verwenden. Bei Anzeige von Vertragsärzten/Vertragsärztinnen: Ort, Datum Name Vertragsarzt/Vertragsärztin Unterschrift Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 27 von 32

Diese Anzeige ist komplett ausgefüllt und mit allen beizufügenden Belegen, eigenhändig unterschrieben, postalisch zu richten an den Erweiterten Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Nordrhein Tersteegenstr. 3 40474 Düsseldorf Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 28 von 32

Erweiterter Landesausschuss Tersteegenstr. 3 40474 Düsseldorf Einverständniserklärung Mit der Einsichtnahme in meine bei der KV Nordrhein bzw. beim Zulassungsausschuss für Ärzte Nordrhein vorliegenden Unterlagen durch die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses bin ich einverstanden. Ort, Datum Name Vertragsarzt/Vertragsärztin Unterschrift Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 29 von 32

Anlage zum Anzeigeformular pulmonale Hypertonie Erweiterter Landesausschuss Tersteegenstr. 3 40474 Düsseldorf Einverständniserklärung Namens und im Auftrag aller Mitglieder des anzeigenden ASV-Teams erkläre ich hiermit widerruflich unser Einverständnis zur Übermittlung von Ausfertigungen positiver Bescheide an die ASV-Servicestelle durch die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses zwecks Verifizierung der Teilnahme unseres Teams an der ASV gegenüber der ASV-Servicestelle. Hinweise: - Die ASV-Servicestelle auf Bundesebene vergibt u.a. die für eine Abrechnung erforderliche ASV-Teamnummer. - Dieses Einverständnis entbindet nicht von einer Meldung Ihrer Teilnahme an der ASV bei der ASV-Servicestelle (www.asv-servicestelle.de; s. auch Merkblatt zum Anzeigeformular). Ort, Datum Name Teamleiter/in Unterschrift Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 30 von 32

Anlage zum Anzeigeformular Übersicht QS-Vereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V für pulmonale Hypertonie *Hinweis: nicht alle angegebenen GOP können von den mit einem Kreuz gekennzeichneten Arztgruppen erbracht werden; es gelten die Vorgaben des Appendix der Anlage 2 l) der ASV-RL sowie die Leistungsbeschreibungen der im Appendix aufgeführten GOP des EBM. Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V sowie weitere Qualitätsanforderungen GOP EBM 1) Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie Humangenetik Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Rheumatologie Laboratoriumsmedizin Nuklearmedizin Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Radiologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- Gastroenterologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusazuweiterbildung Kinder-Rheumatologie Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie QSV zur medizinischen Rehabilitation gemäß den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 01611 X X X X QSV Langzeit-EKG 04241, 04322 X X QSV zur Koloskopie 13424 i.v.m. 13412 X Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Nuklearmedizin Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Diagnostische Radiologie Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Computertomographie Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie: Knochendichtemessung 17310, 17330-17333, 17360-17363 34220-34222, 34240-34246, 34260, 34280, 34282 X X X X X 34310-34345 X 34600, 34601 X Labor-Richtlinien der KBV 32176-32863 X Ultraschall-Vereinbarung 33012-33092 X X X X X X X X X X X Ultraschall-Vereinbarung 13545, 13550 X Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 31 von 32

Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß 135 Abs. 2 SGB V sowie weitere Qualitätsanforderungen GOP EBM 1) Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie Humangenetik Innere Medizin und Gastroenterologie Innere Medizin und Rheumatologie Laboratoriumsmedizin Nuklearmedizin Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Psychologische oder ärztliche Psychotherapeutin oder Psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Radiologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- Gastroenterologie Kinder- und Jugendmedizin mit Zusazuweiterbildung Kinder-Rheumatologie Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie QSV zur interventionellen Radiologie 34283-34287 X Kernspintomographie-Vereinbarung 34410-34430, 34440-34442, 34452 QSV zur MR-Angiografie 34470 34492 X Röntgendiagnostik (mit Gerätenachweis) 13663 X Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle 30900-30901 X X 04418, 13552 X X X Erweiterter Landesausschuss Nordrhein, Tersteegenstr. 3, 40474 Düsseldorf Pulmonale Hypertonie Seite 32 von 32