Vom Wunsch zu sterben

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Transkript:

Pressemitteilung Vallendar, 19. Oktober 2015 Vom Wunsch zu sterben Fachtagung zum Thema Assistierter Suizid an der Philosophisch- Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) gibt neue Impulse in einer kontroversen Debatte Vallendar. Dürfen wir uns vorzeitig aus dem Leben verabschieden? Mit dieser ethisch brisanten wie komplexen Frage eröffnete Prof. P. Dr. Heribert Niederschlag, Direktor des Ethik-Instituts an der PTHV, die Fachtagung zum Thema Assistierter Suizid am 13. Oktober 2015 an der Philosophisch- Theologischen Hochschule in Vallendar. Zu diesem hochaktuellen Thema, das derzeit den Deutschen Bundestag beschäftigt, hatten das Ethik-Institut und der Kooperationskreis Ethik Experten aus verschiedenen Disziplinen eingeladen, um aus unterschiedlicher Perspektive den gesellschaftlich kontrovers diskutierten assistierten Suizid in den Fokus zu nehmen. Die Kongressteilnehmer seien einem derzeit viele Menschen bewegenden Thema auf der Spur, so der Kärntner Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz. Es sei die Aufgabe der Gesellschaft für den Schutz des Menschenlebens einzutreten. Es gälte den sterbenden und leidenden Menschen zu helfen und ihnen zur Seite zu stehen. Der Bischof forderte einen flächendeckenden Ausbau und eine nachhaltige Finanzierung der palliativmedizinischen Versorgung. Außerdem sei eine entsprechend interdisziplinäre Ausbildung zu schaffen und zu fördern. Vor den Folgen, die sich aus der Freigabe eines assistierten Suizids ergäben, warnte er eindringlich, denn es sei eine schwierige Gradwanderung zwischen einem Recht zu sterben, wenn man es sich wünscht, und einer Pflicht zu sterben. Vielmehr sei bei der Hilfe das Augenmerk auf den Menschen zu richten. In diesem Zusammenhang verwies er auf einen Brief des Kardinals Franz Königs, der schrieb: Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen. Auch Dr. Bruno Schmid ließ keinen Zweifel daran, dass die Bitte um Beihilfe zur Selbsttötung ein ethisches Dilemma für den Begleiter darstelle. Der Theologe und Vorsitzende des Ethik-Komitees der Stiftung Liebenau leitete diese Einschätzung aus der christlichen Ethikund damit verbunden human- und sozialwissenschaftlichen sowie anthropologischen Perspektiven her. Das Dilemma, in das jeder gerate, der um Suizidbeihilfe gebeten wird, spitze sich für den Christen in einer besonderen Weise zu, so Schmid, da das Gewissen vor sich selbst und vor Gott zu prüfen sei. Sinnvoll sei eine Stärkung der Suizidprävention in jedem Fall. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, die Palliativmedizin gegen den Suizidwunsch auszuspielen. Entgegen der Tendenz der katholischen Morallehre, wonach der Lebensschutz immer prioritär zu sehen sei, betonte Schmid dennoch den Vorrang der Autonomie des Menschen. Für die Wahrnehmung dieses Spielraums möchte ich plädieren. Ich trete dafür ein, in dieser schwierigen Sitz der Gesellschaft:, HRB 20129,

Situation der Nähe Gottes zum Menschen den höheren Rang zu geben als dem Erfüllen von Normen. Gemäß der christlichen Tradition der Epikie, sei das situationsgerechte Verhalten das tugendhafte, so Schmid. Der breit gefächerte Beitrag von Prof. Dr. Klaus Feldmann, ehemaliger Professor für Soziologie an der Universität Hannover, legte dem Tagungspublikum dar, wie wichtig die Begriffsbestimmung und das Überdenken von gefestigten Standpunkten der Gesellschaft im Zusammenhang sei. Eine solche Auseinandersetzung sei hilfreich. Bei der Herausforderung einer Kultivierung von Suizid und Suizidassistenz könne dies dazu beitragen, dass eine reflektierte und gesellschaftliche angemessene Betrachtung möglich werde, die den sozialen Druck auf den Einzelnen zu verringern vermag. Aus dem juristischen Blickwinkel fügte der Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling der aktuellen Debatte rund um das Thema Sterbehilfe einige verfassungsrechtlichen Aspekte hinzu. Der Direktor des Institutes für Staatsrecht an der Universität zu Köln unterzog die vier Gesetzesentwürfe einer rechtlichen Würdigung. Seiner kritischen Einschätzung hielt allein der vierte Entwurf stand (Brand et), wobei er einräumte, dass ein aus seiner Sicht gangbarer Weg zudem der sein könnte, der aktuellen Gesetzesregelung keine weitere hinzuzufügen. Höfling arbeitete heraus, dass die Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid vor allem im Zusammenhang mit den standesrechtlichen Regelungen der Ärztekammern aufgekommen sei. Der Psycholoanalytiker Dr. Erich Lehner von der Universität Klagenfurt erläuterte die Hintergründe, die bei einem Sterbewunsch gegeben sein können. Dieser sei als komplexes Phänomen zu verstehen. Der geäußerte Wunsch sei die Antwort auf physisches, psychisches oder soziales Leiden und müsse auf seine Ursachen, seine Funktion und seine Bedeutung hin analysiert werden. Dies sei nur möglich, wenn zum Menschen mit Sterbewunsch durch den Begleiter eine starke und intensive Beziehung aufgebaut werden kann. Nach Lehners Erfahrungen verändere sich der Sterbewunsch in vielen Fällen in dieser Zeit. Man könne den Menschen nur gerecht werden, folgert Dr. Lehner in Anlehnung an den renommierten Arzt und Psychiater Klaus Dörner, wenn man mitginge bis in die tiefsten Tiefen des Leides. Zahlreiche neue Impulse und Denkanstöße habe die Fachtagung für sie selbst und die Teilnehmer geboten, hobsr. M. Basina Kloos, stellvertretende Vorsitzende der Edith- Stein-Träger Stiftung, am Ende der Tagesveranstaltung zusammenfassend hervor. Sie verlieh ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Kooperationskreis Ethik nicht zum letzten Mal eingeladen habe. Sie dankte den Referenten für deren Ausführungen, die die Pluralität und den Facettenreichtum in der Debatte um die Sterbehilfe noch einmal verdeutlicht haben. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit spiele eine große Rolle, nicht zuletzt da die Kultivierung des Sterbens eine große Herausforderung bliebe. Die Verbesserung der palliativen Versorgung, der Pflege und Seelsorge und die Weiterentwicklung der hospizlichen Kultur sei unabhängig von der politischen Debatte der erste Weg, der zu wählen sei, um den Menschen zu helfen. Daran seien der Staat und die Kostenträger immer wieder zu erinnern, so Sr. M. Basina Kloos in ihrem Schlusswort. Sitz der Gesellschaft:, HRB 20129,

Hintergrundinformationen Hintergrundinformationen zum Ethik-Institut: Das 2006 an der (PTHV) gegründete Ethik- Institut bearbeitet ethische Fragestellungen, vor allem für christliche Trägerorganisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Weitere Informationen über das Ethik-Institut und eine aktuelle Terminübersicht findet sich im Internet unter:. Kontakt zur Geschäftsstelle des Ethik-Institutes: Tel.: 0261 6402-603 (Dr. Ingo Proft) oder -233 (Direktor Prof. Dr. P. Heribert Niederschlag SAC) Fax: 0261 6402-300 E-Mail: i.proft(at)pthv.de oder info(at)ethik-institut-vallendar.de BU Ethik-Institut_Schwester Basina_13102015_Plenum.JPG/Ethik-Institut_Schwester Basina_13102015.JPG: Schwester M. Basina Kloos, Stellvertretende Vorsitzende der Edith-Stein- Träger-Stiftung, sprach das Schlusswort bei der Fachtagung in Vallendar und hob die große Bedeutung der Weiterentwicklung von palliativer Versorgung und Pflege am Ende des Lebens für die Gesellschaft hervor. Sitz der Gesellschaft:, HRB 20129,

Ethik-Institut_Schwester_Basina und Professor Niederschlag_13102015: Prof. P. Heribert Niederschlag und Sr. M. Basina Kloos zeigten sich beeindruckt von dem Facettenreichtum in der Debatte um den Assistierten Suizid und bedankten sich für die neuen Impulse, die die Referenten aus den Bereichen Soziologie, Ethik, Recht und Psychologie für eine weiterführende Diskussion gegeben hatten. Sitz der Gesellschaft:, HRB 20129,

Ethik-Institut_13102015_Dr. Berthold Broll: Dr. Berthold Broll, Vorstand der Stiftung Liebenau, freute sich über die gelungene Zusammenarbeit, die die Fachtagung Assistierter Suizid am 13. Oktober ermöglichte. Ethik-Institut_13102015_Professor Dr. Wolfram Höfling: Prof. Dr. Wolfram Höfling, Leiter des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln, argumentierte in seinem lebhaften Vortrag gegen eine verschärfte Gesetzgebung zum Thema Suizidassistenz, unterstrich jedoch die Notwendigkeit einer Rechtsklarheit für Ärzte und Pflegende. Sitz der Gesellschaft:, HRB 20129,