Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung bei differenzierten Klassenarbeiten oder Tests

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Transkript:

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung bei differenzierten Klassenarbeiten oder Tests Vorbemerkung: Differenziertes Arbeiten im Unterricht zieht nicht zwangsläufig eine Differenzierung bei der Leistungsfeststellung und beurteilung nach sich. Das hat mehrere Gründe. Differenzierung im Unterricht kann nach vielen Merkmalen erfolgen, nicht nur nach dem Anforderungsniveau. Beispiele: unterschiedliche Lernwege, unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, unterschiedliche Methoden, unterschiedliche Materialien. Auch eine Differenzierung im Unterricht nach Anforderungsniveau muss sehr behutsam und schrittweise umgesetzt werden. Schülerinnen und Schüler müssen an die damit verbundenen Abläufe gewöhnt werden. Sie müssen außerdem lernen, die eigenen Fähigkeiten angemessen einzuschätzen, und sie müssen dies ausreichend trainieren. Erst dann kann eine Differenzierung auch bei Leistungsfeststellung und beurteilung beginnen; auch diese sollte nur schrittweise umgesetzt werden. Wenn bei Leistungsfeststellung und beurteilung eine Differenzierung vorgenommen werden soll, müssen die folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. 1. Grundlagen aus der Übergreifenden Schulordnung 50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (1) Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung werden gemäß 25 Abs. 1 SchulG durch die pädagogische Verantwortung und die Freiheit der Lehrkraft bestimmt. Leistungen von Schülerinnen und Schülern sind als Schritte und Resultate im Lernprozess zu sehen. (2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein. (3) Die Leistungsbeurteilung erfolgt punktuell oder epochal. Die Anzahl der Leistungsbeurteilungen kann bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern unterschiedlich sein. 53 Leistungsbeurteilung (1) Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen beurteilt. Die Beurteilung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, ihre Leistungsbereitschaft und auch die Lerngruppe, in der die Leistung erbracht wird. (4) Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte auf der Grundlage von Beurteilungskriterien, über die die Schülerinnen und Schüler informiert worden sind.

2. Konsequenzen Das Folgende gilt für alle abschlussbezogenen Lerngruppen, insbesondere also auch für Klassen am Gymnasium. Insbesondere aus 50(1) und 53(1) ergibt sich: (a) Es ist zulässig, bei Klassenarbeiten folgendermaßen zu verfahren: Den Schülerinnen und Schülern werden für eine bestimmte Aufgabe Varianten mit unterschiedlichem Anspruchsniveau vorgelegt. Sie wählen selbst aus, welche Variante sie lösen. Varianten mit niedrigerem Anspruchsniveau sind mit weniger Rohpunkten bewertet als die mit höherem Anspruchsniveau. Das bedeutet, dass Schüler/innen, die nur Aufgaben auf niedrigem Niveau bearbeiten und richtig lösen, eine bestimmte Maximalnote nicht überschreiten können. Dieses Verfahren kann auf unterschiedliche Weisen umgesetzt werden, z.b.: Die Schüler/innen entscheiden bei jeder Aufgabe der Klassenarbeit / des Tests, welche Variante sie lösen. Die Schüler/innen entscheiden sich nicht aufgabenweise, sondern insgesamt für die leichtere oder schwierigere Variante der Klassenarbeit / des Tests. In der Klassenarbeit / dem Test werden für jede Aufgabe oder für einige Aufgaben gestufte Hilfen ( Hilfekärtchen ) angeboten. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden bei jeder Aufgabe, ob und wenn ja, wie viele Hilfen sie in Anspruch nehmen. Die in Anspruch genommenen Hilfen werden notiert. Jede in Anspruch genommene Hilfe reduziert die für die Aufgabe zu erhaltende Rohpunktzahl In der Klassenarbeit / dem Test gibt es einen Teil, der für alle gleich ist und einen Teil, bei dem die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Anspruchsniveaus wählen können. (b) Nicht zulässig wären folgende Verfahren: Alle Varianten einer Aufgabe mit unterschiedlichem Anspruchsniveau sind mit der gleichen Rohpunktzahl bewertet, d.h. Schüler/innen, die alle Aufgaben richtig lösen, erhalten die Note 1, unabhängig davon, ob sie die Aufgaben auf dem niedrigsten o- der dem höchsten Anspruchsniveau bearbeitet haben. Prinzip: Innerhalb einer abschlussbezogenen Lerngruppe ist für alle Schülerinnen und Schüler der gleiche Bewertungsmaßstab zu Grunde zu legen. Anmerkung: Eine Klasse am Gymnasium ist eine abschlussbezogene Lerngruppe. Zwischen Lerngruppen, die auf unterschiedliche Schulabschlüsse bezogen sind, kann und soll es durchaus unterschiedliche Maßstäbe geben. Dies wird auf dem Zeugnis dokumentiert, indem für ein Fach unterschiedliche Anforderungsniveaus ausgewiesen sind (z.b. in der IGS). Ein Beispiel ist im Anhang dargestellt.

Die Lehrkraft entscheidet, welches Anspruchsniveau der Aufgaben eine Schülerin/ein Schüler bearbeitet bzw. welche Hilfen eine Schülerin/ein Schüler erhält. Prinzip: Eine Leistungsfeststellung muss so angelegt sein, dass jede Schülerin/ jeder Schüler jede Note erreichen kann. Bei differenzierten Klassenarbeiten wie in (a) beschrieben sind u.a. folgende Aspekte zu beachten: "Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden sein." Wenn in der Klassenarbeit / dem Test die Schülerinnen und Schüler zwischen Aufgaben auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus auswählen sollen, muss dies zuvor in Übungsphasen eingeübt werden. Dabei ist auch zu bedenken, dass dafür zumindest am Anfang etwas mehr Zeit benötigt wird. "Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage von Beurteilungskriterien, über die die Schülerinnen und Schüler informiert worden sind." Die Schülerinnen und Schüler müssen wissen, unter welchen Bedingungen sie welche Note erreichen können. Auch den Eltern müssen die Beurteilungskriterien zu Schuljahresbeginn bekannt gemacht werden. (z.b.: Wer nur die Aufgaben auf dem niedrigsten Niveau löst und diese alle richtig hat, kann nicht mehr erreichen als die Note 4+. oder: Für die Note 1 müssen mindestens 3 Aufgaben auf dem höchsten Niveau richtig gelöst werden oder.)

Anhang: Gleiches Anforderungsniveau Für alle der gleiche Maßstab bei der Leistungsbeurteilung. Unterschiedliche Anforderungsniveaus ausgewiesen unterschiedliche Maßstäbe Beispiel 1: Gymnasium Die Noten "" in, die zwei Schülerinnen erreicht haben, beschreiben etwa die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten, da bei der Bewertung der gleiche Maßstab zugrunde gelegt wurde. Die Noten "" und "" in, die zwei Schülerinnen erreicht haben, beschreiben deutlich unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten, da bei der Bewertung der gleiche Maßstab zugrunde gelegt wurde. Gymnasium AB für Sabine Alt Gymnasium CD für Emma Jung Gleiche Anforderungen

Beispiel 2: Integrierte Gesamtschule mit Dreierdifferenzierung Die Noten "" in, die zwei Schüler erreicht haben, beschreiben nicht die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten, da in einem Fall bei der Bewertung der Maßstab des Grundkurses, im anderen Fall der des Erweiterungskurses 1 zugrunde gelegt wurd. Die Noten "" und "" in, die zwei Schüler erreicht haben, beschreiben eine größere Differenz an Kenntnissen und Fähigkeiten, als die reine Notendifferenz zum Ausdruck bringt, denn für die Note "" wurde der Maßstab des Grundkurses, für die Note "" der Maßstab des Erweiterungskurses 2 zugrunde gelegt. Integrierte Gesamtschule XY für Markus Blau Integrierte Gesamtschule PQ für Sven Weiß Fachleistungkurs E1 Fachleistungkurs G Fachleistungskurs G Fachleistungskurs E2 Ausreichend Unterschiedliche Anforderungen