Entgeltgleichheitsgesetz das Gesetz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern

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Transkript:

Entgeltgleichheitsgesetz das Gesetz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern Juni 2017 Seite1

Einleitung Die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen hat noch keine Analyse durchgeführt EY Studie: Kürzlich hat EY eine Studie zum Thema Equal Pay in Auftrag gegeben Ergebnisse der Studie: Wenige Unternehmen haben sich bisher mit dem Thema befasst 65% der befragten Betriebe haben noch keine Untersuchungen zur durchgeführt Dennoch geben 50% der Personalchefs an, dass bereits Maßnahmen zur Gleichstellung getroffen wurden In 40 % der Unternehmen gibt es eine Position, die Beschäftigte vor Entgeltbenachteiligung wegen ihres Geschlechtes schützen soll Seite2

Status quo Analyse der Unternehmen Mehrheitlich sind nach Auskunft der Unternehmen keine geschlechterspezifischen Unterschiede vorhanden Etwa ein Drittel der Unternehmen gibt an, bereits Untersuchungen zur Entgeltgleichheit durchgeführt zu haben Ergebnisse: 1 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurden bereits getroffen? 2 Geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede 3 Tätigkeit der Mitarbeiter wurde miteinbezogen? 2% Frauen und Männer in der gleichen Position verdienen gleich viel Männer verdienen überwiegend mehr als Frauen 3% 65% 8% 2% 50% 48% Frauen verdienen überwiegend mehr als Männer 0% Das Ergebnis ist je nach Funktion unterschiedlich 27% 91% Ja Nein Keine Angabe Weiß nicht / keine Angabe 5% Ja Nein Keine Angabe In etwa jedem zweiten Unternehmen wurden bereits Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen 65% der Unternehmen geben an, dass Männer und Frauen in der gleichen Position gleich viel verdienen Fast alle Unternehmen beziehen bei Untersuchungen zur Entgeltgleichheit die Tätigkeit der Mitarbeiter mit ein Seite3

Individueller Auskunftsanspruch der Beschäftigten Fast ein Drittel der Unternehmen verfügt derzeit nicht über die notwendigen Ressourcen Ein halbes Jahr nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, hat jeder Beschäftigte das Recht, auf Anfrage Auskunft über das Entgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechts in vergleichbaren Tätigkeiten zu erhalten. Eine solche Anfrage muss vom Unternehmen innerhalb von 3 Monaten beantwortet werden. Gegenwärtig sind ausreichende Ressourcen vorhanden, um dem Auskunftsanspruch nachzukommen? 3% 12% 72% 25% 41% 47% Ja Nein Weiß nicht/ keine Angabe Innerbetriebliche Strukturen können innerhalb von 6 Monaten so angepasst werden, dass dem Auskunftsanspruch entsprochen werden kann? Der Betriebsausschuss kann Listen über die Bruttolöhne und -gehälter einschließlich übertariflicher Zulagen und individuell ausgehandelter Zahlungen, nach Geschlecht aufgeschlüsselt verlangen. Derzeit in der Lage solche Listen zur Verfügung zu stellen? 88% 11% Ja Nein Seite4

Berichtspflichten für Arbeitgeber Die Chemie- und Pharmabranche sieht sich den größten Herausforderungen gegenüber Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten müssen alle 3 Jahre (für außertarifliche Beschäftigte) bzw. alle 5 Jahre (für tarifgebundene Beschäftigte) einen Lagebericht und einen sogenannten Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit im Bundesanzeiger veröffentlichen. Dieser Bericht muss Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer beinhalten. Heute in der Lage die Berichtpflicht umzusetzen? Gesamt Ergebnis nach Branche 5% 27% 77% 67% 63% 52% 68% Ja Nein Keine Angabe Finance Automotive Maschinenbau Chemie/ Pharma Ergebnis nach Unternehmensgröße 61% 77% 69% 200 bis 500 Mitarbeiter 500 bis 1.000 Mitarbeiter Mehr als 1.000 Mitarbeiter Seite5

Herausforderungen bei der Umsetzung Die meisten Unternehmen haben noch keine Position identifiziert, die für die Umsetzung verantwortlich ist Größte Herausforderung sehen die Unternehmen Geschätzter finanzieller Aufwand? Im individuellen Auskunftsanspruch 57% 25.000 schätzen 65% In der Berichterstattung Bei der Analyse von Daten 45% 41% 35% 30% In der Kommunikation der gesetzlichen Änderungen innerhalb des Unternehmens 36% In der Aufbereitung von Daten 35% 10% Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung 32% 2% 2% Sonstiges Nichts davon 7% 7% Weniger als 10.000 p.a. 10.001 bis 25.000 p.a. 25.001 bis 50.000 p.a. 50.001 bis 100.00 p.a. Mehr als 100.000 p.a. Weiß nicht / keine Angabe 1% Ist bereits eine Position vorhanden, die die Tätigkeiten, die aus dem Gesetzt resultieren übernehmen kann? 57% 42% Ja Nein Keine Angabe Seite6

Seite7 Anhang

Anhang Übersicht der Studie Entgeltgleichheitsgesetz Status-quo Studie Analyse Ergebnisse Statusquo Studie EY hilft bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgesetz Motivation: Bei gleicher Qualifikation und einer vergleichbaren Tätigkeit verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer. Mit dem Entgeltgleichheitsgesetz hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das diese Lohnlücke zwischen den Geschlechtern schließen und mehr Transparenz in die Entgeltstrukturen der Unternehmen bringen soll = Inhalt: Analyse inwieweit Unternehmen die Voraussetzungen mitbringen, um das Entgeltgleichheitsgesetz umzusetzen Methode: Telefonische Befragung (CATI) auf Basis eines vollstrukturierten Fragebogens Stichprobe: N = 206 Interviews mit Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern, in den Branchen Maschinenbau, Automobile, Finanzen und Chemie / Pharma Status quo der Unternehmen Individueller Auskunftsanspruch der Beschäftigten Berichtspflichten für Arbeitgeber Herausforderungen bei der Umsetzung Wie beraten Sie zu Ihren individuellen Herausforderungen: Zentralen Anforderungen des Entgeltgleichheitsgesetzes heraus arbeiten Check: Wie gut ist Ihr Unternehmen auf Anfragen vorbereitet? Timing: Was tun und wann? Warum EY? Vergütungsexperten mit langjährigem Know-how bezüglich Gestaltung und Überprüfung von Vergütungs- und Arbeitsbewertungssystemen, HR Reporting und HR Datenanalyse Erhebungszeitraum: 21. März bis 13. April 2017 HR Advisory, Diversity & Inclusiveness und Talent Management Seite8

Anhang PAS Reward (1/2) Vor dem Hintergrund von u.a. Globalisierung, demographischem Wandel oder auch der Digitalisierung sehen Organisationen sowie HR- Abteilungen einer Vielzahl von neuen Herausforderungen entgegen. Um unter den neuen Anforderungen immer komplexerer Organisationsstrukturen sowie steigender Anforderungen der neuen Generation von Arbeitnehmern wettbewerbsfähig bleiben zu können, sind immer flexiblere Prozesse notwendig, um aktiv einen Mehrwert zu erbringen und Wert für das Unternehmen zu schaffen. EY bietet Ihnen in diesem Zusammenhang flexible und nachhaltige Lösungen, um durch Ihre HR-Prozesse einen aktiven Mehrwert zu erreichen und die Potenziale Ihrer Mitarbeiter zur Erreichung Ihrer strategischen Ziele zu nutzen. Unsere Experten in allen relevanten Bereichen beraten Sie vollumfassend und sind in der Lage, Ihnen maßgeschneiderten Lösungen in Abstimmung zu Ihrer spezifischen Unternehmensstrategie zu bieten. Basierend auf unserer Erfahrung sowie unserem Expertenteam können wir Ihnen unsere Unterstützung in folgenden Themengebieten zur Verfügung stellen: Vorstands- und Mitarbeiter-/Führungskräftevergütung, Talent Management sowie betriebliche Altersversorgung und Transaktionsunterstützung. Vorstandsvergütung Unser holistischer Ansatz im Bereich der Vergütungsberatung erstreckt sich auf die Gestaltung und Implementierung von kurz- und langfristigen Vergütungssystemen sowie die Unterstützung hinsichtlich Administration, Kommunikation und Prozessbegleitung. Zudem sieht sich der Aufsichtsrat bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung zunehmend komplexer werdenden regulatorischen Anforderungen (z. B. DCGK, Aktionärsrechterichtlinie) und einem wachsenden öffentlichen Interesse ausgesetzt. Mit unserer weitreichenden Erfahrung im Bereich der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung können wir Ihnen u.a. bei der Erstellung von Angemessenheitsbeurteilungen oder der Ausgestaltung neuer Vergütungsplandesigns beratend zur Seite stehen. Mitarbeiter- und Führungskräftevergütung Die Mitarbeiter und Führungskräfte tragen wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Um die Mitarbeitermotivation und -bindung zu erhöhen, steht Ihnen EY als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Dazu analysieren wir Ihr bestehendes Vergütungssystem. Bestandteil dieser Analyse ist die Untersuchung hinsichtlich des Bestehens geschlechtsspezifischer Lohngefälle. Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt dabei auf der Erläuterung von geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern sowie der Beratung hinsichtlich der Realisierung von Lohngleichheit. Darüber hinaus beinhaltet unser Angebotsportfolio die Entwicklung eines auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Vergütungssystems. Seite9

Anhang PAS Reward (2/2) Talent Management Der HR-Bereich sieht sich vermehr im Spannungsfeld politischer, ökonomischer, sozio-kultureller und technologischer Herausforderungen. Um unter diesen Bedingungen geeignete Talente zu gewinnen, langfristig an das Unternehmen zu binden und weiterzuentwickeln, bedarf es einer maßgeschneiderten Talentstrategie. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen Unterstützung bei allen Aspekten hinsichtlich der Bildung und Implementierung eines optimalen Talent-Pools. Dieser wird mit Ihrer Strategie abgestimmt und unterstützt im Idealfall die Realisierung der Geschäftsstrategie. Betriebliche Altersversorgung Im Rahmen der Personalarbeit, insbesondere im Bereich der Vorstands- und Führungskräftevergütung, sind betriebliche Altersversorgungssysteme nach wie vor von Bedeutung. Die Komplexität dieser Systeme sowie die Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeiten erfordern einen kompetenten Ansprechpartner zur Entwicklung einer für Sie maßgeschneiderten Lösung. Unsere Experten beraten Sie daher gerne in allen Fragen vom Design über die Finanzierung bis hin zur Administration betrieblicher Altersversorgungssysteme. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der Bilanzierung und Bewertung sowie im Bereich des Risikomanagements. Transaktionen Um effizient und wachstumsstark agieren zu können, unterliegen die strategischen und nichtstrategischen Geschäftsfelder einer dynamischen Anpassung. EY unterstützt Sie daher bei der HR und Pension Due Diligence im Rahmen von An- und Verkäufen von Unternehmen. Darüber hinaus begleiten wir Sie beim Ausbau Ihrer Wettbewerbsvorteile im Rahmen von Pre- und Post-Merger Integrationsprojekten, Carve-outs, Divestures sowie Joint Venture Services. Seite 10

EY Ansprechpartner Karl Wirth Partner People Advisory Services Dr. Henning Curti Executive Director People Advisory Services Telefon +49 6196 996 24641 Mobil +49 160 939 24641 Telefax +49 181 3943 24641 karl.wirth@de.ey.com Telefon +49 40 36132 26857 Mobil +49 160 939 26857 Telefax +49 181 3943 26857 henning.curti@de.ey.com Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 65760 Eschborn/Frankfurt/M. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg Yulia Luzhkova Senior Manager People Advisory Services Jörg Wenzel Senior Manager People Advisory Services Telefon +6196 996 12789 Mobil +49 160 939 12789 Telefax +49 181 3943 12789 yulia.luzhkova@de.ey.com Telefon +6196 996 19681 Mobil +49 160 939 19681 Telefax +49 181 3943 19681 joerg.wenzel@de.ey.com Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 65760 Eschborn/Frankfurt/M. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 65760 Eschborn/Frankfurt/M. Seite 11

Seite 12 Vielen Dank!

EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Präsentation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. 2017 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. ED None Seite 13