Luftreinhalteplan für die Stadt Köln aktueller Sachstand

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Transkript:

Luftreinhalteplan für die Stadt Köln aktueller Sachstand Industrie- und Handelskammer zu Köln 09.04.2018 Paulo dos Santos Folie 1

Rechtliche Grundlagen EU-Luftqualitätsrichtlinien (Richtlinie 2008/50/EG, Tochter-RL) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) 47: Luftreinhaltepläne 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen Komponente Mittelwert Zulässiger Grenzwert Anzahl zulässige Überschreitungen Gültig seit Partikel (PM10) 24 h 50 µg/m 3 35-mal pro Jahr 1.1.2005 Partikel (PM10) 1 Jahr 40 µg/m 3-1.1.2005 Stickstoffdioxid (NO 2 ) 1 h 200 µg/m3 18-mal pro Jahr 1.1.2010 Stickstoffdioxid (NO 2 ) 1 Jahr 40 µg/m3-1.1.2010 Folie 2

Luftmessnetz Köln 2017 11 5 Messungen durch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen https://www.lanuv.nrw.de Folie 3

Messwerte Luft 2009 2017 Folie 4

Messwerte Luft 2009 2017 Folie 5

Messwerte Luft 2009 2017 Folie 6

Aktueller Sachstand 2006: 2008: 2012: Luftreinhalteplan Köln mit Maßnahmenbündel Umweltzone Köln (15 km²), nur mit Plakette (rot, gelb, grün) Luftreinhalteplan Köln, 1. Fortschreibung 2012/14: Erweiterung und Verschärfung Umweltzone Köln (88 km²) (seit 1.7.2014 nur grüne Plakette) 06/2015: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD in Bezug auf NO 2 -Grenzwertüberscheitung eventuell anfallendes Strafgeld: mehrere 100.000 Euro Berechnung nach Schwere des Verstoßes und Dauer 11/2015: Klageverfahren Deutsche Umwelthilfe gegen Land NRW in Bezug auf Grenzwert und Änderung Luftreinhalteplan vorläufiger Gegenstandswert : 10.000 Euro

Aktueller Sachstand 10/2016: Einberufung Runder Tisch mit Akteuren aus Logistik, Wirtschaft, Verwaltung und Umweltverbänden Oberstes Ziel: Schutz der menschlichen Gesundheit Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung 11/2017: Ergebnis Runder Tisch: Maßnahmenbündel mit 56 kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen

Kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen sortiert nach Zeit und Wirkung Maßn.-Nr. Maßnahme Maßnahmenbeschreibung Zeit Wirkung Kosten Verwaltung Kosten Kunde Umsetzbarkeit Mittelwert Nutzwert Priorität 1 Blaue Plakette Dieselgetriebene Fahrzeuge mit besonders niedrigen Schadstoffimmissionen im Hinblick auf Stickoxide sind gem. Festlegungen der EU einer eigenen Schadstoffklasse zugeordnet. Diese könnten mit einer Blauen Plakette gekennzeichnet werden. Durch diese Kennzeichnung bestünde die Möglichkeit, besonders schadstoffarme Dieselfahrzeuge von nicht schadstoffarmen Fahrzeugen zu unterscheiden und auf dieser Grundlage entsprechende Zufahrtsbeschränkungszonen einzurichten. 1 1 1 3 2 2 8 4 2 Dieselfahrverbote Im Bereich der Umweltzone (Luftreinhalteplan) wird durch Beschilderung die Einfahrt von Diesel-Fahrzeugen untersagt; bestimmte Ausnahmen werden durch Allgemeinverfügung zugelassen. 1 1 2 3 2 2 9 5 3 Erhöhung der Auslastung beim MIV Die Masse der zumeist nur mit einer Person besetzten PKW verursacht Stau sowie eine hohe Luftverschmutzung. Wenn es gelänge, die Auslastung der Autos zu erhöhen, könnte der motorisierte Individualverkehr mit weniger Stau und weniger Schadstoffemissionen abgewickelt werden. 1 2 1 1 2 1 7 1 4 Erweiterung der Umweltzone bis zur Stadtgrenze Erweiterung der grünen Umweltzone bis zur Stadtgrenze 1 3 1 1 1 1 7 0 5 Baustellenmanagement Ausschöpfung der Potentiale zur Minimierung baustellenbedingter Verkehrseinschränkungen. 1 3 1 2 1 2 8 1 6 Kommunikationsaktivitäten - Reduzierung des MIV durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Setzung von Anreizen zur Änderung des Mobilitätsverhaltens - Informieren über Tage mit NOx- und Feinstaubalarm seitens der Stadt für eine frühzeitige Kenntnisnahme/ Reaktion der Verkehrsteilnehmer - Kooperation mit lokalen Medien 1 3 1 1 1 1 7 1 7 Stauhinweise auf Verkehrsleittafeln (Vario-Tafeln) Schaltung von Stauhinweisen auf den städtischen Verkehrsleittafeln 1 3 1 1 1 1 7 1 8 Förderung emissionsarmer bzw. emissionsfreier Lieferverkehr - Lastenrad Logistikkonzept - Zustellung mit Lastenrädern auf der letzten Meile - Depots in den Vierteln nach Vorbild UPS Hamburg - Schaffung großzügiger Lieferzonen 1 3 1 2 1 2 8 1 9 LKW-Führungskonzept Das Lkw-Führungskonzept beschreibt einen Lkw-Routenplan, welcher die Erreichbarkeit aller Gewerbegebiete auf optimaler Strecke sicherstellt und Lkw-Durchgangsverkehre, insbesondere in Wohngebieten, vermeiden soll. Komplettiert wird dieser Routenplan durch weitere Informationen, wie Lkw-Beschränkungen hinsichtlich Höhenbegrenzungen an Unterführungen oder Lastbegrenzungen auf Brücken. 2 2 1 1 2 2 8 2 10 Transitverbot für LKW Transitverbot für Lkw > 7,5t in der Innenstadt (innerhalb der Inneren Kanalstraße). 2 2 2 3 2 2 11 2

Bewertungsmatrix

Aktueller Sachstand 01/2018: Gutachten Ermittlung von NO 2 -Minderungspotenzialen anhand einer verursacherbezogenen Erhebung an drei Belastungsschwerpunkten im Kölner Stadtgebiet Clevischer Ring Aachener Straße, Köln-Weiden Luxemburger Straße

Analyse Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 12

Analyse Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 13

Analyse Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 14

Szenarien Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 15

Szenarien Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 16

Szenarien Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 17

Szenarien Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 18

Szenarien Datenquelle: Gutachten AVISO GmbH, 2018 Folie 19

Aktueller Sachstand 02/2018: Ratsvorlage Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans 02/2018: Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 27.02.2018 Hinsichtlich des Luftreinhalteplans Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Maßnahmen zur Begrenzung der von Dieselfahrzeugen ausgehenden Emissionen nicht ernsthaft in den Blick genommen worden sind. Dies wird der Beklagte nachzuholen haben. Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel- Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO-Grenzwerte darstellen, sind diese - unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - in Betracht zu ziehen.

Back Up Folie 21

Zusammensetzung NO 2 -Gesamtbelastung Lenschow-Ansatz (Lenschow et al., 2001) Gesamtbelastung am Hotspot = Hintergrundbelastung + Zusatzbelastung Annahmen: Urbaner Hintergrund: großräumig repräsentativ Zusatzbelastung: lokal Quelle: UBA-Texte 7011 Folie 22

Verursacheranalyse LANUV NRW Datenquelle: Luftreinhalteplan Köln, 2. Fortschreibung 2012 Folie 23

Beiträge zur regionalen NO 2 -Hintergrundbelastung Regionaler Hintergrund: EURAD-Modellrechnungen Beiträge: Industrie 4% bis 6% Schiffsverkehr 3% bis 7% Sonstiger Verkehr 11% bis 17% Straßenverkehr 28% bis 39% Import (großräumig) 28% bis 50% Datenquelle: Hebbinghaus et. al. 2014 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 3,7% 5,7% 5,1% 6,8% 2,5% 11,3% 11,1% 12,7% 28,4% 50,0% NRW West 17,0% 37,8% 28,3% Rhein / Ruhr 35,6% 44,1% NRW Ost Industrie sonstiger Verkehr Schiffsverkehr Straßenverkehr Import Folie 24