Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Brandschutzordnung für die Gebäude der Beuth Hochschule für Technik Berlin nach DIN 14096 Teil A Stand September 2011 2

Teil B Brandverhütung Ordnung und Sauberkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes. Rauchverbot In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Die Benutzung von Feuer und offenem Licht bedarf einer besonderen Genehmigung. Schweiß-, Löt- und Trennarbeiten Bei Schweiß-, Brenn-, Schleif- oder Trennarbeiten, bei Anwärm- und Lötarbeiten an und in Gebäuden sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerhalb der dafür eingerichteten Räume (z.b. Schweißwerkstätten) sind solche Arbeiten nur mit Genehmigung (Erlaubnisschein) unter Einhaltung entsprechender Vorsorgemaßnahmen zulässig. Solche Arbeiten dürfen nur von dazu ausgebildeten Mitarbeitern (Fachpersonal) und in Anwesenheit einer weiteren Person ausgeführt werden. Lagerung brennbarer Stoffe Brennbare Stoffe oder Materialien dürfen nur in dafür vorgesehenen Räumen und nur in den dort zulässigen Mengen gelagert werden. Kühlschränke, in denen leicht brennbare oder explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden, müssen explosionsgeschützt sein und sind besonders zu kennzeichnen. Elektrische Geräte Elektrische Geräte dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Elektrische Geräte dürfen nur in einwandfreiem Zustand benutzt werden. Abschalten nach Dienstschluss und Dauerversuche Beim Verlassen der Dienst- und sonstigen Betriebsräume nach Dienstschluss muss die Energiezufuhr bei allen nicht dem Dauerbetrieb unterliegenden Geräten und Einrichtungen abgeschaltet werden. Sollte dies in bestimmten Fällen (Dauerversuch) nicht möglich sein, sind geeignete Schutzmaßnahmen vom verantwortlichen Vorgesetzten zu treffen. Besonders gefährdete Laboratorien Für besonders gefährdete Laboratorien, Werkstätten, Dauerversuchsräume, Lagerräume u.ä. sind, vom Nutzer eine auf die jeweiligen Raumverhältnisse zugeschnittene Feuerlöschanweisung sowie eine Labor- bzw. Raumnutzungsordnung zu erstellen. Brand- und Rauchausbreitung Feuerhemmende oder feuerbeständige Türen, sowie Rauchabschlusstüren sind geschlossen zu halten. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind über die gekennzeichneten Betätigungseinrichtungen in Funktion zu setzen, wenn der Fluchtweg verqualmt ist. Stand September 2011 3

Flucht- und Rettungswege Die Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege (Flure, Zufahrtswege) sind ständig in ihrer vollen Breite freizuhalten. Brandschutztüren dürfen nicht verstellt werden. Die entsprechenden Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt werden. Alle Beschäftigten sollen sich mit den für ihren Bereich ausgewiesenen Fluchtwegen vertraut machen. Die Feuerwehrzufahrten, sowie die für die Feuerwehr gekennzeichneten Flächen dürfen nicht versperrt werden. Melde- und Löscheinrichtungen Meldeeinrichtungen Bei Notfällen kann die Feuerwehr von allen Telefonen über die Rufnummer 0-112 direkt benachrichtigt werden. Häuser Beuth, Gauß, Grashof, Bauwesen/Mensa, Kurfürstenstraße In jedem Haus befindet sich im Eingangsbereich ein Feuerwehrinformationsdisplay mit einem Hauptbrandmelder (Beschriftung: Feuerwehr ). Dieser alarmiert die Feuerwehr, löst aber keinen Hausalarm aus. Nicht automatische Melder (Brandmelder) Nicht automatische Brandmelder in rotem Gehäuse (Beschriftung: Brandmelder ). Bei deren Betätigung wird die Feuerwehr alarmiert und der Hausalarm ausgelöst. Automatische Melder (Rauchmelder) Wird ein Rauchmelder in einem der Gebäude ausgelöst, erfolgt eine automatische Alarmierung der Feuerwehr, und die Aktivierung des Hausalarms. In der Brandmeldezentrale der jeweiligen Pförtnerloge sowie der ständig besetzten Hauptbrandmeldezentrale im Haus Grashof geht eine Alarmmeldung ein. Die in den Häusern Gauß, Grashof, Beuth und Bauwesen zusätzlich installierten Druckknopfmelder in blauem Gehäuse (Beschriftung: Hausalarm ) lösen nur einen Hausalarm aus und sind für die Brandmeldung nicht geeignet. Bei der Auslösung eines nicht automatischen Brandmelders geht in jedem Fall gleichzeitig eine Alarmmeldung in der Brandmeldezentrale der jeweiligen Pförtnerloge und in der ständig besetzten Hauptbrandmeldezentrale im Haus Grashof ein. Forum Seestraße Die im Gebäude installierten manuellen Brandmelder lösen bei Betätigung einen sofortigen Hausalarm im gesamten Gebäude aus. Weiterhin erfolgt eine Alarmmeldung zu einem beauftragten Wachschutz. Dieser prüft in Zusammenarbeit mit dem Pförtner die Meldung sofort vor Ort und entscheidet über die weiteren Maßnahmen (Alarmierung: Feuerwehr, Polizei, Hausverwaltung; Öffnung der Rauchabzüge und der Räumungsalarm). Stand September 2011 4

Löscheinrichtungen Löscheinrichtungen wie: Feuerlöscher und z.t. auch Löschdecken und Löschbrausen (Notduschen) sind durch folgende Piktogramme gekennzeichnet. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen. Den Anweisungen des Wachdienstes bzw. der Feuerwehr folgen. Achtung! Nicht die Aufzüge benutzen, sondern im Gefahrenfall nur die Treppenhäuser und die ausgeschilderten Rettungs- und Fluchtwege benutzen. (Die meisten Aufzüge schalten sich nach Erreichen der Endstelle im EG automatisch ab!) Brand melden Im Gefahrenfall ist die Feuerwehr sofort durch die Betätigung des Brandmelders oder über die Notrufnummer 0-112 zu alarmieren. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Wer? Name und Telefonnummer des Anrufers Was? Art und Umfang des Brandes Wieviel? Anzahl verletzter Personen Wo? Anschrift (Zufahrt) des betreffenden Gebäudes und Raumnummer Warten! Nach Durchgabe der Meldung Hörer nicht auflegen um evtl. notwendige Rückfragen zu ermöglichen. Bei direkter Alarmierung der Feuerwehr ist anschließend unbedingt der Hausmeister/Pförtner/ Wachschutz bzw. Telefonzentrale des jeweiligen Hauses in gleicher Weise zu informieren, damit die erforderlichen internen Maßnahmen veranlasst werden können. Im Verdachtsfall ist der Wachschutz im Haus Grashof (App. 1707) zu benachrichtigen. Stand September 2011 5

Gefahrensignal und Anweisungen beachten Bei einem größeren Brand bzw. der Gefahr einer schnellen Ausbreitung des Feuers sowie bei einem bestehenden Notzustand mit unmittelbarer Schädigungsmöglichkeit ist die Räumung des Hauses einzuleiten. Die Alarmierung erfolgt durch die Hausalarmanlage SIGNALTON. Ausnahme: In der Seestraße wird mit einer Bandansage zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Bei Ertönen des Signaltons (bzw. nach der Aufforderung durch die Bandansage) ist das Haus sofort zu räumen. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen. In Sicherheit bringen Bei Ertönen des Hausalarmsignals - oder bei befugter Anweisung - sind sofort: a) Die Arbeiten einzustellen. b) Alle Fenster und Türen zu schließen, aber nicht zu verschließen. c) Die Räume bzw. das Gebäude ohne Panik auf dem kürzesten Weg über Flure und Treppenhäuser zu verlassen. d) Bei einer Räumung des Gebäudes darf niemand zurückbleiben. e) Gefährdete, behinderte oder verletzte Personen sollen auf sich aufmerksam machen. f) Hinweise auf Fluchtwege beachten! Gebäude über den nächstgelegenen baulichen Rettungsweg verlassen, ist dieser nicht mehr begehbar, den zweiten Rettungsweg nutzen. g) Aufzüge nicht benutzen! h) Den für das Gebäude vereinbarten Sammelplatz aufsuchen. Sammelplatz für: Haus Beuth Präsidialgebäude Haus Gauß Haus Grashof Haus Bauwesen Forum Seestraße Kurfürstenstraße Park am Zeppelinplatz Parkplatz am Haus Gauß Rasenfläche an der Luxemburger Straße Rasenfläche an der Luxemburger Straße Rasenfläche an der Luxemburger Straße Parkplatz Parkplatz an der Apostel-Kirche Auf dem Sammelplatz ist durch gegenseitige Anwesenheitskontrolle festzustellen, ob Personen vermisst werden. Während der Dienstzeit soll der Haustechniker des evakuierten Hauses die Feuerwehreinsatzleitung über vermisste Personen informieren. Die Rückkehr in das Gebäude darf grundsätzlich erst nach Zustimmung durch die Feuerwehr erfolgen. Dies gilt auch in besonderen Fällen (z.b. um zusätzliche Gefahren, die von laufenden Versuchsanlagen ausgehen könnten, abzuwenden). Stand September 2011 6

Löschversuche unternehmen Löschversuche dürfen nur ohne Gefährdung der eigenen Person unternommen werden. Deshalb vor dem Löschversuch: Brand melden Mitarbeiter der umliegenden Räume und den für diesen Bereich verantwortlichen Vorgesetzten alarmieren. Die Feuerwehr ist auf besondere Gefahren hinzuweisen. Richtig löschen Feuer in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend Aber: Tropf- und Fließbrände von ablöschen oben nach unten löschen Genügend Löscher auf einmal Vorsicht vor Wiederentzündung Eingesetzte Feuerlöscher nicht einsetzen - nicht nacheinander mehr aufhängen. Feuerlöscher neu befüllen lassen Stand September 2011 7