W a r t u n g s v e r t r a g

Ähnliche Dokumente
Wartungsvertrag. Basic V2012-1

Montessori Verein Kösching e.v.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE COMPUTERBERATER Johannes Kaiblinger IT Consulting. 1 Allgemeines. 2 Vertragsabschluss. 3 Gegenstand des Vertrages

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab )

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Freier Mitarbeiter Vertrag

PC Wartungsvertrag Musterkunde

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH BERECHTIGTE

Host-Providing-Vertrag

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Gegenstand des Vertrages

COURTAGEVEREINBARUNG BETREFFEND DAS VERMITTELN VON FINANZIERUNGEN FÜR GEWERBLICH NICHT BERECHTIGTE

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite Nernststraße Bremen Deutschland

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete)

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)


Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA

VERTRAG RATENZAHLUNG UND LIEFERUNG BRITA NEO 4 60

Online Data Protection

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse Muster


über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis:

Vertrag Individualberatung

GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

Berufshaftpflicht für Steuerberater

1. Vertragsgegenstand

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

SOFTWARE-WERKVERTRAG


Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V Stand:

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Nutzungsvereinbarung Finanztip-Siegel

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

-Prüfung der Tragwerksplanung-

Besondere Vertragsbedingungen für die Pflege von Software (Wartung)

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Maklerauftrag für Vermieter

Preisliste Leitungsanbindung. zum Kursvermarktungsvertrag. für Vendoren / Revendoren. Version 6.0. der

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

A g e n t u r v e r t r a g

Erster Schriftlicher Bericht

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Transkript:

Abgeschlossen zwischen W a r t u n g s v e r t r a g Rechnungsempfänger im Folgenden kurz Kunde genannt und Premium V2012-01 ETRON Softwareentwicklungs- und Vertriebs GmbH 2345 Brunn am Gebirge, Europaring F15 202 im Folgenden kurz ETRON genannt über das Produkt ETRON Softwarelizenzen. Der Wartungspreis berechnet sich aus den beim Kunden lizenzierten ETRON Softwaremodulen. Vertragsbeginn: laut erster Rechnung Es gelten die Bedingungen dieses Wartungsvertrages sowie die beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil dieses Wartungsvertrages bildenden Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen für die Supportklasse A (Hotline) und B (Update) vom Fachverband der Unternehmensberater und Datenverarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Gerichtsstand Wien. Der Kunde bestätigt, die oben angeführten Dokumente vollständig erhalten und gelesen zu haben. Er ist mit sämtlichen Bestimmungen einverstanden. Der Kunde nimmt sämtliche Bedingungen des gegenständlichen Wartungsvertrages sowie die Geltung der Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen für die Supportklasse A (Hotline) und B (Update) vom Fachverband der Unternehmensberater und Datenverarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich durch Bezahlung des ersten monatlichen Wartungskostenbetrages an ETRON an. Mit Eingang dieses Betrages bei ETRON kommt der gegenständliche Wartungsvertrag mit sämtlichen Nebenbedingungen zwischen dem Auftraggeber und ETRON zustande.

BEGRIFFE 1. Support Unter Support wird jene Hilfe am Telefon, FAX oder per Fernwartung verstanden, die es dem Benutzer ermöglicht ein aktuelles Problem zu beheben und weiterzuarbeiten. 2. Schulung/Training Schulung bzw. Training ist jene Maßnahme, die es dem Benutzer ermöglicht ein Programm zu bedienen. 3. Wartung Wartung ist der von ETRON angebotene und in diesem Vertrag fixierte Umfang an zusätzlichen Hilfeleistungen und Programmierleistungen, die die Voraussetzung für eine Aktualisierung der Software an gesetzliche und softwaretechnische Neuerungen bilden. 4. Neuentwicklung Unter Neuentwicklung wird eine Neuentwicklung eines vorher noch nicht vorhandenen Programmes, sowie die komplette Überarbeitung eines bestehenden Programms verstanden. 5. Ergänzung Unter Ergänzung wird jene Erweiterung eines Programms verstanden, die den bestehenden Funktionsumfang eines Programms um zusätzliche, neue Funktionen erweitert. 6. Runtime Eine Runtime ist ein nicht von ETRON entwickeltes Softwaremodul, das die von ETRON entwickelte Software auf einem bestimmten Betriebssystem lauffähig macht. 1. Gegenstand a) Die nachstehenden Wartungsbedingungen zwischen ETRON und seinem Auftraggeber (auch Kunde genannt) gelten ausschließlich für die Wartung der eigens von ETRON entwickelten und vom Kunden genutzten Programmpakets Siehe Teil A Kundenblatt (auch Produkt genannt) auf der beim Kunden installierten Anlage. b) Wartungsleistungen beziehen sich grundsätzlich auf eine Einheit des vertraglich bestimmten und beim Kunden installierten Softwareproduktes. Eine Einheit der Software liegt vor, wenn die Software auf einer bestimmten EDV-Anlage unter einem bestimmten Betriebssystem installiert und genutzt wird.

Umfang der Wartungsleistungen c) Zu den Wartungsleistungen gehören: Telefonische Auskünfte in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00, am Freitag von 08:00 bis 12:00, ausgenommen davon sind Auskünfte die den Charakter einer Telefonschulung haben. Eine Reaktionszeit bzw. Fixzeit wird ausdrücklich nicht vereinbart. Anfragen via E-Mail oder Fax werden schriftlich in den o.a. Auskunftszeiten beantwortet. Falls der Kunde eine funktionierende und von ETRON empfohlene Fernwartung installiert hat kann ETRON oder Dritte bei Bedarf den Support mittels dieser Software unterstützen. Diese Leistung wird von ETRON oder Dritten erbracht. Die Wartung des Produktes bei gesetzlichen Änderungen soweit sie das Produkt betreffen. Die Weitergabe von Produktverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen. Die Beseitigung festgestellter Fehler in dem zu wartenden Produkt, soweit sie das Ausmaß der Allgemeinen Bedingungen der Unternehmensberater und Datenverarbeiter übersteigen. d) Darüber hinaus kann der Kunde folgende Leistungen in Anspruch nehmen: Umstellung der Software auf ein anderes Hardwaresystem, sofern hierfür vom Anbieter eine entsprechende Version angeboten wird. Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendungen des Softwareproduktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungsverfahren aus dem gesamtem Benutzerkreis Erstellung von Individualprgrammen Schulungen am Telefon und Fernwartung Diese o.a. Leistungen werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. e) Im Wartungsvertrag nicht enthalten: Support und Auskünfte über nicht von ETRON hergestellter Software. Kosten für Soft- und Hardwareumstellungen die durch einen Wechsel der Runtime-Versionen oder des Entwicklungswerkzeuges notwendig werden, falls dies eine Voraussetzung ist, ETRON-Softwareprogramme ordentlich benutzen zu können oder dadurch die technische Weiterentwicklung der Produkte gewährleistet wird. Die diesbezüglichen Mindestanforderungen sind den aktuellen Preislisten zu entnehmen.. 2. Voraussetzungen für die Wartung a) Dem Kunden wird zur Nutzung die jeweils jüngste Produktversion zur Verfügung gestellt. Gewartet wird grundsätzlich nur diese jüngste Fassung des Produktes. b) Ist die Software von ETRON geändert worden, unterliegt diese Produktfassung den Wartungsleistungen. c) Der Kunde muss einen Internetanschluss mit der Mindestgeschwindigkeit ADSL kostenfrei für die Fernwartung zur Verfügung stellen d) Eine von ETRON empfohlene Fernwartungssoftware muss am entsprechenden System installiert sein

3. Gewährleistung a) ETRON übernimmt für die Laufzeit des Wartungsvertrages die Gewähr dafür, dass die Wartungsleistungen ordnungsgemäß und nach dem jeweiligen Stand der Technik erbracht werden. b) Allfällige auftretende Mängel müssen bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsrechtes sowie des Rechtes auf Schadenersatz vom Kunden an ETRON unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. c) ETRON verpflichtet sich, Mängel nach Verständigung in den Wartungsleistungen während der Vertragslaufzeit in angemessener Frist zu beseitigen. d) Die Gewährleistung erlischt automatisch, wenn ohne ausdrücklicher Einwilligung durch ETRON vom Kunden oder Dritten Eingriffe in das Produkt vorgenommen worden sind bzw. Leistungen durch einen Dritten gemäß Punkt 5.a. erbracht worden sind. ETRON hat in diesem Fall das Recht, den Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. e) Für nicht von ETRON entwickelte Softwaremodule, wird keine Haftung übernommen. f) Eine über die Gewährleistung hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Darüber hinaus wird insbesondere jegliche Haftung von ETRON für Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer des Kunden oder Dritten ausgeschlossen. 4. Verzug und höhere Gewalt a) Kommt ETRON seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vertragsmäßig nach, so kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist, einen Dritten auf Kosten der ETRON mit der Mängelbeseitigung betrauen. Die Kosten von Dritten können maximal in der Höhe der Summe der verrechneten und bezahlten Wartungsgebühren des letzten Kalenderjahres ETRON angelastet werden. Darüber hinaus ist ein Kostenersatz seitens ETRON in jedem Fall ausgeschlossen. b) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ETRON, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen und ähnliche Umstände gleich, die ETRON die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 5. Gebühren, Nebenkosten, Fälligkeiten Als Basis für die Berechnung der Gebühren für den Wartungsvertrag werden die jeweils gültigen Listenpreise der Fa. ETRON herangezogen. Die Prozentsätze die zur Berechnung der Gebühren dienen sind ebenfalls den jeweils aktuellen Preislisten von ETRON zu entnehmen. a) Die Wartungsgebühr ist am Anfang eines Vertragsjahres nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzüge zahlbar. Mit dieser Gebühr sind alle Leistungen der Ziffer 2, Absatz a, abgegolten. b) Die vom Kunden gewünschten Wartungsleistungen gemäß Ziffer 2 Absatz b erfolgen gegen Berechnung der geleisteten Stunden, auf Basis der laut Honorarverzeichnis von ETRON geltenden Stundensätzen. c) Absatz b wird sinngemäß auch dann angewandt, wenn sie Leistungen von ETRON infolge eines irrtümlich gemeldeten Fehlers an dem Produkt erbracht worden sind.

6. Wertsicherung Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des vereinbarten Entgelts vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein an seiner Stelle tretender Index. In Ermangelung eines solchen, gilt jener Index als Grundlage, der diesem Index am meisten entspricht. Ausgangspunkt der Wertberechnung ist die Indexzahl vom Oktober 2011 (104,0). Anpassungen erfolgen jeweils im Jänner des Folgejahres, erstmals somit im Jänner 2013. Von der Wertberechnung sind sämtliche zum jeweiligen Bewertungsstichtag eingesetzten Module umfasst. 7. Vertragsbeendigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jährlich zum 31.12 unter Einhaltung einer 3 (drei)-monatigen Kündigungsfrist von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. 8. Zahlungsverzug Gerät der Kunde länger als 1 Monat (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Rechnungsdatums) mit der Zahlung für eine Leistung aus diesem Vertrag oder aus einem anderen mit ETRON abgeschlossenen und in einem Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand dieses Vertrages stehenden Rechtsgeschäft in Verzug ist ETRON von der Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung aus dem Wartungsvertrag befreit. Unabhängig davon hat ETRON das Recht bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat diesen Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ETRON berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verlangen. Den Anspruch auf Leistungen aus dem Wartungsvertrag erhält der Kunde erst wieder, nach vollständiger Bezahlung der Gebühren samt Zinsen für den Wartungsvertrag. 9. Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den ersten Bezirk in Wien. 10. Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen für die Supportklassen A und B vom Fachverband der Unternehmensberater und Datenverarbeiter der Wirtschaftskammer Österreichs.