Kurzinformationen aus der Kirchgemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2013 handelnd durch den besonderen Verwalter



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Transkript:

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ KIRCHGEMEINDERAT Kurzinformationen aus der Kirchgemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2013 handelnd durch den besonderen Verwalter Inhaltsverzeichnis 1. Inhalt 1. Anpassung Spesenansätze für Pfarrpersonen...2 2. CI / CD Manual...2 3. Wahl eines Vertreters des Kirchenkreises Spiegel in die Bau- und Liegenschaftsund Finanzkommission...3 4. Beschaffung Mobiltelefon für Pfarrpersonen, das Kirchgemeindesekretariat und den Kirchgemeinderatspräsidenten...3 5. Durchführung einer Retraite im April 2014...4 6. Laufende Vergabungen fürs In- und Ausland...4 Seite 1 von 5

Kirchgemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2013 1. Anpassung Spesenansätze für Pfarrpersonen In Absprache mit der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK), wurde die Spesenzahlung an unsere Pfarrpersonen überprüft. Festzuhalten ist, dass die Kirchgemeinde Köniz sehr grosszügig Spesen an Pfarrpersonen ausbezahlt. Die bisherige Spesenpraxis wurde überprüft und überarbeitet und den Empfehlungen der JGK aber auch den Vorgaben der Steuerbehörde angeglichen. Anhang III: Allgemein gültige Grundsätze für alle Berufsgruppen inkl. Verweserinnen und Verweser Die Spesenbeträge werden je nach Beschäftigungsgrad wie folgt ausbezahlt: Anstellungsgrad Finanzielle Ausrichtung bis 39 % Anstellung 40 % Ausrichtung 40 69 % Anstellung 70 % Ausrichtung Ab 70 % Anstellung 100 % Ausrichtung Beispiele 1. Fachliteratur Den Pfarrpersonen wurde jährlich eine Pauschalvergütung von CHF 625.00 ausbezahlt und dies unabhängig davon ob diese während dem Jahr Literatur angeschafft haben oder nicht. Vorgabe der kantonalen Steuerbehörde sind maximal CHF 300.00 und dies für alle Berufsgruppen. 2. Ausstattung Kommunikationsgeräte Da bestehen zurzeit unzählige individuelle Lösungen aber auch offene Fragen z. B. im Bereich der Mobiltelefonie. Residenzpflichtige Pfarrpersonen erhalten jährlich gem. Anhang III a) Pauschalspesen von CHF 1 190.00. Zusätzlich muss ihnen das Amtsmobiltelefon zur Verfügung gestellt sowie die Gebühren bezahlt werden. In einer ersten Phase sollen gewisse Grundsätze bei der Spesenvergütung geregelt werden, bevor dann in einer zweiten Phase sämtliche Anhänge aber auch Reglemente und Verordnungen in der Kirchgemeinde überarbeitet werden müssen. Die zweite Phase muss mit dem Zeitplan des Projekts Strukturen abgestimmt werden. Verschiedenes Der Kirchgemeinderat erlässt die notwendigen Bestimmungen für den Auslagenersatz. Angestellte haben Anspruch auf Ersatz der Auslagen, die sich bei dienstlicher Verrichtung als notwendig erweisen. Der Kirchgemeinderat genehmigt die neuen Spesenansätze. Diese treten per 01.01.2014 in Kraft. 2. CI / CD Manual Am 29.05.2013 genehmigte der Kirchgemeinderat das Beschriftungskonzept für das Ritterhuus und damit der erste Schritt zu mehr Einheitlichkeit. Für die Erstellung der notwendigen professionellen Fotos mit hoher Pixel-Auflösung der Glasscheibe fürs neue Logo wurde eine Offerte bei Fotografjs, Köniz, eingeholt. Um dem Logo der runden Glasscheibe treu zu bleiben und mehr Gewicht zu verleihen und die Zusammengehörigkeit optisch zu verstärken, wurde zusätzlich eine Variante mit dem Kreis-Symbol in Auftrag gegeben. Seite 2 von 5

Sämtliche Wappenscheiben liegen nun vor und bilden die Grundlage für das Corporate Identity, das visuelle Erscheinungsbild der Kirchgemeinde Köniz mit den einzelnen Kreisen. Mit dieser Grundlage erarbeitete das KGS das CD-Manual (Design-Handbuch) für die Kirchgemeinde Köniz. Darin wird u. A. geregelt, wie das einheitliche Auftreten/Erscheinen gegen aussen zu erfolgen hat. Verschiedenes - Ziel der Kirchgemeinde ist, den Erkennungswert gegen aussen zu erhöhen. - Sämtliche Dokumente sind einheitlich. - Den Kreisen bleibt Handlungsspielraum. Die Kreiseigenen Logos bleiben erhalten und können in sämtliche Dokumente integriert werden. Der Kirchgemeinderat genehmigt das CD-Manual per 01.01.2014 mit den untenstehenden Änderungen. Das Briefpapier der Kirchenkreise ist mit dem allgemeinen Brieflogo der Kirchgemeinde Köniz (Wappenscheibe) oben links auszustatten. Das Kirchenkreiseigene Logo ist auf dem Briefpapier unten rechts zu platzieren. 3. Wahl eines Vertreters des Kirchenkreises Spiegel in die Bau- und Liegenschafts- und Finanzkommission Der Kirchenkreis Spiegel beantragt, Eva Jaggi, in die Bau- und Liegenschafts- und Finanzkommission zu wählen. Dem Antrag wird zugestimmt. 4. Beschaffung Mobiltelefon für Pfarrpersonen, das Kirchgemeindesekretariat und den Kirchgemeinderatspräsidenten Im Zusammenhang mit der Spesenüberprüfung wurde auch das Anschaffen von Mobiltelefone für die Pfarrpersonen, das Kirchgemeindesekretariat und den Kirchgemeinderatspräsidenten geprüft. Um in Erfahrung zu bringen, wer über welches Mobiltelefone mit welchem Abonnement verfügt, wurde bei den Pfarrpersonen eine Umfrage durchgeführt. Die Umfrage zeigte auf, dass verschiedenste Modelle mit oder ohne Abonnement in Gebrauch sind und ganz unterschiedliche Kündigungsfristen bestehen. Laut Anhang III, Buchstabe a und c der Personalverordnung, haben die Pfarrpersonen Anrecht auf ein Amtsmobiltelefon, welches von der Kirchgemeinde zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühren werden nach Aufwand auch durch diese übernommen. In der heutigen Praxis wird dies jedoch noch nicht in dieser Form gehandhabt. Es besteht eine ungleiche Behandlung. Ziel ist es, die Beschaffung und Abwicklung der Gebühren, nach Reglement zu vollziehen. Da es aber in der Praxis nicht möglich ist oder immens hohe Kosten verursachen würde, können die bestehenden Mobileabonemennte nicht gleichzeitig gekündigt werden. Aus diesem Grund wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Sobald das aktuelle Mobileabonnement ausläuft, ist auf Kosten der Kirchgemeinde Köniz ein Smartphone mit dem Abonnement Business infinity M der Swisscom anzuschaffen. Die verbindlichen Details sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Seite 3 von 5

Facts - Es sind keine vorzeitigen Abonnementskündigungen mit Kostenfolge möglich. - KUW Mitarbeitende erhalten Telefongespräche nach Aufwand (Anhang III f) Sozialdiakoninnen / Sozialdiakone und Katechetinnen / Katecheten erhalten bei offizieller Bekanntgabe der Nummer für ihr privates Mobiletelefon max. CHF 210.00 jährlich (Anhang III g). - Die Sigristinnen / Sigristen und Hauswartinnen / Hauswarte erhalten auf Kosten des Kirchenkreises ein Dienst-Mobiltelefon. Jeder Kreis verfügt über ein Sigristen-Mobiltelefon. Gesprächsgebühren werden vollumfänglich von der Kirchgemeinde übernommen (Anhang III h). - Um die Erreichbarkeiten zu gewährleisten, sollen der Leiter KGS, das Kirchgemeindesekretariat und der Krichgemeinderatspräsident ebenfalls ein Amtsmobiltelefon erhalten. 1. Der Kirchgemeinderat stimmt der Beschaffung von Smartphones für die ob genannten Personen zu. 2. Die Variante Business Infinity M der Swisscom AG mit einer Vertragsdauer von 24 Monaten, zum maximalen Preis (Mobile und Abonnement) von CHF 300.-- wird genehmigt. 3. Der Kirchgemeinderat bewilligt für das gestaffelte Beschaffen der Smartphones ein Kostendach im Betrag von total CHF 4 500.--. 4. Das KGS erarbeitet ein Merkblatt für die Anleitung für sämtliche Pfarrpersonen 5. Durchführung einer Retraite der Kirchenkreiskommission Oberwangen im April 2014 Facts Laut Entschädigungsverordnung, Anhang II, stehen der Kreiskommissionen alle zwei Jahre CHF 1 000.00 für sämtliche Ausgaben inklusive Reise- und Verpflegungskosten zur Verfügung. Budgetüberschreitungen sind vorgängig vom Kirchgemeinderat zu genehmigen. Die Personalverordnung, Artikel 97, Absatz 5 besagt: Für Retraiten wird die Arbeitszeit gemäss Anweisung des Personalausschusses angerechnet, maximal 8.4. Stunden pro Tag. Findet die Retraite am Wochenende statt, können höchstens 1½ Tage Arbeitszeit angerechnet werden Der Kirchgemeinderat genehmigt die Mitfinanzierung einer Retraite der Kreiskommission Oberwangen. 6. Laufende Vergabungen fürs In- und Ausland Nebst den ordentlichen, von der OeME Kommission festgelegten Vergabungen für Werke im In- und Ausland, gibt es zusätzlich den Posten laufende Vergabungen der für Spenden unter dem Jahr zur Verfügung stehen. Folgende vier Gesuche für die laufenden Vergabungen im In- und Ausland wurden eingereicht: 1) Solidaritätsfonds für den Innenausbau des Hauses der Religionen am Europaplatz in Bern Die Finanzierung des Rohbaus des Hauses der Religionen ist u.a. durch die Beteiligung vieler Kirchgemeinden zustande gekommen. Damit der Traum, verschiedene Religionen Seite 4 von 5

unter einem Dach zu vereinen wahr wird, gilt es nun auch den Innenausbau zu finanzieren. Damit der Verein Haus der Religionen Dialog der Kulturen auch Religionsgemeinschaften unterstützen kann die finanziell schlecht dastehen (Hindus, Muslime, Buddhisten, Aleviten), ruft der Synodalrat die Kirchgemeinden auf, den dafür geschaffenen Solidaritätsfonds zu unterstützen. 2) Verein Berner Beratungsstelle für Sans Papiers Die Berner Beratungsstelle für Sans Papiers gibt es seit 2005. 2012 konnte sie 1 919 Beratungen durchführen. Die Anliegen der Betroffenen sind dabei vielfältig: Sie reichen von der fehlenden Krankenkasse über Heiratspläne bis zu Einschulungsproblemen bei Kindern. Diese Rechte können sie ohne Hilfe einer Fachperson nicht wahrnehmen. Trotz fehlendem Anwesenheitsrecht sind Sans Papiers Träger von Menschen- und Grundrechten. Da die befristete Unterstützung durch die Humanitäre Stiftung des Schweizerischen Roten Kreuzes Ende 2012 auslief, ist die Beratungsstelle auf finanzielle Unterstützung der Kirchgemeinden angewiesen. 3) Mittagstisch für Flüchtlinge Einmal in der Woche bereiten Freiwillige im Kirchgemeindehaus St. Marien in Bern ein Mittagessen für jene zu, die ganz am Rand unserer Gesellschaft leben: Für Asylsuchende mit Nothilfe und Sans Papiers. Sie erhalten das Mittagessen gratis und ein Sozialarbeiter steht für Gespräche zur Verfügung. Der Mittagstisch ist zudem ein wichtiger Treffpunkt und Informationsaustausch-Ort für Menschen, die sonst kaum in der Öffentlichkeit erscheinen können. Zur Beschaffung der Nahrungsmittel und für geringfügige Unterstützungen sowie zur Deckung der Reisekosten benötigt der Berner Mittagstisch unseren Beitrag. 4) Interteam: Agroforstwirtschaft in Bolivien Die schweizerische Entwicklungsorganisation Interteam entsendet Fachkräfte ins Ausland, die Entwicklungsprojekte aufbauen und begleiten. So auch in Cochabamba in Bolivien, wo Interteam die Partnerorganisation ECO-SAF unterstützt (Wissensplattform zur Verbreitung und Förderung von agro-forstwirtschaftlichen Anbausystemen bei Kleinbauern). Durch Mischkulturen mit Bäumen und Sträuchern wird der Ackerboden vor Erosion geschützt, eine Humusschicht aufgebaut und die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Die Zusammensetzung der Pflanzengesellschaft muss an die einzelnen Klimazonen angepasst werden, damit die einzelnen Pflanzen gut gedeihen. Mit Demonstrationsparzellen in verschiedenen Teilen des Landes lernen Kleinbauern die Vorteile dieses Anbausystems kennen. Für einheimische Umweltingenieure wird ein Nachdiplomstudiengang an der Universität San Pablo aufgebaut. Als Multiplikatoren werden diese Agroforstwirtschaft bei den Kleinbauern im andinen Hochland fördern. Erfahrungen der Kleinbauern sollen gesammelt, aufbereitet und verbreitet werden. Der Kirchgemeinderat genehmigt die obigen vier Vergabungen wie beantragt. Leiter Kirchgemeindesekretariat Sig. Lukas Baumgartner Köniz, 18. Dezember 2013 Seite 5 von 5