SEMINAR. Biozidprodukte und behandelte Waren - BPR (EU) Nr. 528/2012 Update 2018

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Transkript:

SEMINAR Biozidprodukte und behandelte Waren - BPR (EU) Nr. 528/2012 Update 2018 19. APRIL 2018 9:30-16:30 BIOCITY LEIPZIG, DEUTSCHER PLATZ 5, D-04103 LEIPZIG

BIOZIDPRODUKTE UND BEHANDELTE WAREN - BPR (EU) NR. 528/2012 UPDATE 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie ein zum Fortbildungsseminar "Biozidprodukte und behandelte Waren - BPR (EU) Nr. 528/2012 Update 2018, welches die ACA-pharma concept GmbH in Verbindung mit dem Postgradualstudium "Toxikologie und Umweltschutz der Universität Leipzig" am 19. April 2018 in Leipzig veranstaltet. Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) regelt auf europäischer Ebene den Umgang mit bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten. Sie erhalten im Rahmen dieses Seminars einen umfassenden Überblick über die BPR und Antworten auf aktuelle Fragen. Wie sind Biozidprodukte gegenüber anderen Produktgruppen abzugrenzen, wann liegen Biozidprodukte bzw. mit Bioziden behandelte Waren vor und wie sind diese zu klassifizieren und zu kennzeichnen? Ausgewiesene Experten stellen Ihnen die Anforderungen an das Produktdossier, die Zulassung auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene vor. Vertreter der nationalen Behörde berichten, welche Erfahrungen von Seiten des Vollzugs vorliegen und wo Prüfschwerpunkte liegen. Stellen Sie Rechtskonformität her. Die deutsche Chemikalien-Sanktions-Verordnung regelt die Ahndung von Verstößen, wie das verbotswidrige Inverkehrbringen, die Verwendung von nicht zugelassenen Biozidprodukten oder die Missachtung von Kennzeichnungsvorgaben mit Geldbußen bis zu 50.000 und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren in Fällen besonderer Gefährdung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mit freundliche Grüßen Managing Director ACA-pharma concept GmbH - Regulatory and Scientific Expert Services - Weitere Informationen über die Veranstaltung und die Möglichkeit sich anzumelden finden Sie auf unserer Homepage http://aca-pharma.de/ 2

SEMINARINHALTE BPR Update 2018 Geltungsbereich anhand von Beispielen Alt und Neuwirkstoffe Wirkstoffgenehmigung Sanktionen Aktuelle Aspekte Abgrenzung von Biozidprodukten gegenüber anderen Produktgruppen Kriterien zur Abgrenzung von Human-/Tierarzneimitteln Medizinprodukten Kosmetika Pflanzenschutzmittel Fallbeispiele Behandelte Waren im Sinne der BPR Abgrenzung von behandelten Waren gegenüber Biozidprodukten Verkehrsfähigkeit und Übergangsregeln Erlaubte Wirkstoffe Besonderheiten für Importware Zulassung von Biozidprodukten Zulassungsverfahren Zulassungsarten Aktuelle Probleme und Diskussion Artikel 95 Datenteilung und Letter of Access (LoA) unter der BPR Voraussetzung der Listung Zugangsbescheinigung - LoA Datenteilung Kooperationen im Rahmen der Produktzulassung - Private Label und gleiche Biozidprodukte - Handelsnamen oder eigene Zulassung - Formen der Kooperation - Kosteneinsparungspotenzial Das Produktdossier für die Zulassung Datenanforderungen für ein Biozidprodukt Allgemeine Datenanforderungen Produktcharakterisierung Informationen aus der Wirkstoffbewertung Dermale Absorption Wirksamkeit Expositionsabschätzung Produktarten Erfahrung der Überwachung/Vollzug (Bund Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit) Schwerpunkte der Kontrollen Hauptkritikpunkte Eingesetzte Rechtsmittel und Sanktionen Einstufung und Kennzeichnung von Biozidprodukten und behandelten Waren Einstufung von Stoffen und Gemischen Anforderungen an die Kennzeichnung von Biozidprodukten und behandelten Waren Verpackungsdesign bei Abgabe an die Öffentlichkeit 3

PROGRAMM 08:30 Anmeldung 09:30 Begrüßung, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig 09:40 BPR Update 2018 10:15 Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Henning Krüger, JurSolution Rechtsanwaltskanzlei, Dortmund 11:00 Abgrenzung von Biozidprodukten gegenüber anderen Produktgruppen 11:30 Mittagspause/Imbiss 12:30 Praktische Erfahrungen mit den Datenanforderungen für das Produktdossier Dr. Annette Bitsch, Fraunhofer Institute for Toxicology and Experimental Medicine (ITEM), Hannover 13:15 Artikel 95: Datenteilung und Letter of Access (LoA) unter der BPR Henning Krüger 13:45 Kooperationen im Rahmen der Produktzulassung Henning Krüger 14:15 Pause 14:45 Erfahrungen mit der Umsetzung der BPR - Aus Sicht des Vollzuges und der Industrie N.N. 15:15 Behandelte Waren im Sinne der BPR 15:45 Einstufung und Kennzeichnung von Biozidprodukten und behandelten Waren Dr. Heidi Becker, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig 16:15 Abschlussdiskussion und Fazit 4

REFERENTEN (ACA-pharma concept GmbH), seit 2006 Geschäftsführer der ACA-pharma concept GmbH, Leipzig, studierte Biochemie, ist seit 1998 Professor für Pharmakologie und Toxikologie an der Universität Leipzig, Lehrbeauftragter beim Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz und dort Leiter des Moduls Regulatory Affairs and Risk Assessment. Er wird die wesentlichen Aspekte der BPR vorstellen und auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen eingehen. Ferner zeigt er in seinem Beitrag die Kriterien der Abgrenzung von Biozidprodukten gegenüber behandelten Waren auf. Dr. Anette Bitsch vom Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM), Hannover, studierte Biologie und legte 1996 ihre Prüfung zur Fachtoxikologin ab. Seit 2001 arbeitet sie am Fraunhofer ITEM und ist dort Bereichsleiterin der Abteilung Regulatorische Forschung und Risikobewertung von chemischen Substanzen und Abteilungsleiter der Gruppe Biozide. Sie beschäftigt sich mit den Gefahren und der Risikobewertung von Bioziden, organisiert die Korrespondenz mit den zuständigen Stellen bei den Behörden und den Arbeitskreisen industrieller Vertreter. Sie wird von ihrer umfangreichen Erfahrung bei der Erstellung von Produktdossiers für Biozidprodukte berichten. Herr Henning Krüger, ist Jurist bei der Rechtsanwaltskanzlei JurSolution in Dortmund. Er hat sich insbesondere auf das Chemikalienrecht und die Biozid- Verordnung spezialisiert und ist durch seine mehrjährige Tätigkeit als niedergelassener Rechtsanwalt, sowie als ehemaliger Jurist der BAuA in der Abteilung Chemikalienrecht und Verfahrensfragen mit den vielfältigen rechtlichen Problemstellungen der BPR bestens vertraut. Herr Krüger wird in seinem Vortrag auf die Datenteilung unter der BRP und dem Letter of Access (LoA) eingehen sowie den Sonderfall der in situ-systeme erläutern. Dr. Heidi Becker, studierte Biologie und Toxikologie in Leipzig und beschäftigt sich seit Jahren mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen anhand der GHS-Verordnung. Seit 2015 unterstützt sie die ACA-pharma concept GmbH und wird über die korrekten Einstufung und Kennzeichnung von Biozidprodukten und behandelte Waren sprechen. 5

ZIELGRUPPEN Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Unternehmen aus Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Behörden, die von der BPR betroffenen sind. Insbesondere aus den Bereichen Regulatory Affairs, Product Safety, F&E und Qualitätssicherung. VERANSTALTER ACA-pharma concept GmbH, BioCity Leipzig, Deutscher Platz 5, Leipzig in Verbindung mit dem Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz der Universität Leipzig (TOXNETZ). REFERENTEN, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig; Postgradualstudium Toxikologie und Umweltschutz (Seminarleitung) Dr. Anette Bitsch, Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM), Hannover Henning Krüger, JurSolution, Dortmund Dr. Heidi Becker, ACA-pharma concept GmbH, Leipzig TEILNAHMEGEBÜHR 490,- * für die Teilnahme am Seminar inklusive Seminarunterlagen und Verpflegung. Für Teilnehmer des Postgradualstudiums beträgt die Teilnahmegebühr 250,- *. Zahlung nach Rechnungserhalt. (*jeweils zuzüglich USt.) ANSPRECHPARTNER Dr. Heidi Becker Telefon: 03 41/33 73 33 62 Fax: 03 41/33 73 33 67 E-Mail: Heidi.Becker@aca-pharma.eu UNTERKUNFT Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Hotels in Leipzig zu speziellen Konditionen. ANMELDUNG# Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Webseite www.aca-pharma.de ACA-pharma concept GmbH, BioCity Leipzig,Deutscher Platz 5, D-04103 Leipzig Phone: +49 341 33 73 33 60, Fax: +49 341 33 73 33 69, Email: aca24@aca-pharma.de # Stornierungsbedingungen: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- erheben müssen. Bei Absage bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr, innerhalb 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 100% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Stornierung durch den Veranstalter erhalten Sie bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurück. 6