Freedom of Information Request Reference No: I note you seek access to the following information: 1. Please could I request copies of any correspondence between the Mayor's Office and the German Federal Police in relation to the purchase of three Wasserwerfer 9,000 water cannon. As per your redefined email received 15/12/2014: Yes, I would like my response to refer to the MPS. The timescale for the searches is 01/09/2013 to 30/06/2014. Both City Hall and MOPAC have said they do not hold any information. DECISION Before I explain the reasons for the decisions I have made in relation to your request, I thought that it would be helpful if I outline the parameters set out by the Freedom of Information Act 2000 (the Act) within which a request for information can be answered. The right of access to information is not without exception and is subject to a number of exemptions which are designed to enable public authorities to withhold information that is not suitable for release. Importantly, the Act is designed to place information into the public domain, that is, once access to information is granted to one person under the Act, it is then considered public information and must be communicated to any individual should a request be received. In accordance with the Act, this response represents a Partial Refusal Notice for this particular request under Section 17(1) of the Act. The MPS can confirm it does have information from The German Federal Police in relation to water cannons. REASONS FOR DECISION Some of the information you have requested is exempt by the virtue of Section 31(1)(a)(b) of the Act.
DISCLOSURE Please find attached the following documents prepared for disclosure: Discloseable Contract Redaction 1 - Information removed as exemption Section 31 engaged Redaction 2 - Information removed as exemption Section 31 engaged Discloseable Water Cannon Contract Discloseable Water Cannon Contract Signed Letter Specialist Crime and Operations
Die Bundesrepublik Deutschla n d, ve rtreten durch das I nnenm inisterium, das du rch das Bundespol izeipras id ium, HEINRICH -MANN -ALLEE 103, 14473 POTSDAM vertreten wird - Verkaufer - Un d The Mayor's Office for Policing and Crime [Buro des Burgermeisters for Polizeiaufgaben and Kriminalitat] in CITY HALL, THE QUEEN'S WALK, LONDON, SE1 2AA - Kaufer - schlief3en den folgenden ab. Kaufvertrag 1. Ve rtraqsgeqenstan d Der Verkaufer Gbertragt das Eigentum an 3 Wasserwerfern WaWe9 mi t fo lgenden Fa hrzeugidentifizie rungsnumme rn auf den Ka ufer :
einschlief3lich der folgenden Ersatzteile : Ifd. Nr. Anzahl Bezeichnun g 1 2 Drehauszu mit Strahlroh r 2 2 Sitze for Werfe r 3 2 Hu e, pneumatisch 4 1 Zumischeinrichtun mit Stellmoto r 5 8 Kanister for Zumischeinrichtu n 6 1 Heckstrahlroh r Auf Zahlung des vereinba rten Kaufprei ses. 2. Kaufp reis Der Kaufpreis je Wasserwerfer betragt 35. 000. Der gesamte Kaufpreis betragt 105.000. Dieser Kaufpreis umfasst verschiedene Teile, wie unte r obigem Punkt 1 aufgefuh rt. Beide Pa rteien nehmen a n, dass de r Ktl ufer von der Meh rwe rtsteuer (VAT) befreit ist. 3. Zahlunasbedinaunaen Der Kaufpreis ist binnen 4 Wochen Hach Unterzeichnung dieses Vertrags au f das folgende Bankkonto einzuzahlen : Bundeskasse Trier - Dienstsitz Kie l Bank: Deutsche Bundesbank, Zweigstelle Hambur g z
4. Ubergabe. Transpo rt. Ausfu h r Die Obergabe von Verkaufer an Kaufer erfolgt in der regiona len Servicestelle BAD BERGZABERN, KAPPELENSTRASSE 28, 76889 BAD BERGZABERN, DEUTSCHLAND. Beide Parteien werden hinsichtlich des Ubergabedatums eine Einigun g erzielen. Bei der Ubergabe inspizieren beide Parteien den Zustand des Wasserwerfers. Beide Parteien bestimmen eine Reiseroute, von der eine Kopie der andere n Partei zur Ve rfugung gestellt wird. Mit der Ubergabe des Wasserwerfers ubernimmt der Kaufer d ie Gefahr der Beschad i gung, des Verlusts and der Zerstorung. Der Verkaufer teilt dem Kaufer mit, dass dieser Wasserwerfer auf deutschen Straf3en nicht mehr einsetzbar sein wird. Der Kaufer ist for die Abdeckung de r Transportkosten des Wasserwerfers an die Grenze der Bundesrepublik Deutschland and an den endgultigen Bestimmungsort verantwortlich. Der Kaufer ist auch fur die Einholung einer Ausfuhrlizenz sowie der erforderliche n Zollpap i ere verantwo rtli ch. 6. Garantie Der Verkfiufer erklart, dass vor der Obergabe die erforderlichen Priafungen and Reparaturen ausgefuhrt wurden, um sicherzustellen, dass der Wasserwerfer in betriebsfghigem Zustand and fahrtuchtig ist. Der Verkaufer erklart des Weiteren, dass zur Zeit der Obergabe keine Mengel bekannt sind, die Bich auf die Fahrtuchtigkeit des Wasserwerfers auswirken konnten. Hinsichtlich des Zustands, der Qualitat Oder besonderer Merkmale de s Wasserwerfers werden keine weiteren Garantien/Zusicherungen abgegeben.
7. Verbot einer ljbe rtraauna auf Dritte Die Vertragsparteien sind sich einig, days es dem Kaufer grundsatzlich verboten ist, den Wasserwerfer (sei es gegen Zahlung oder kostenlos) auf Dritte zu tibertragen. Dieses Verbot gilt auch, nachdem der Wasserwerfer auger Betrieb genommen ist. Die Definition fur ndritte" umfasst jegliche naturliche Oder juristische Person im Vereinigten Kbnigreich oder im Ausland, die nicht der Abteilung des Innenministeriums des Vereinigten Kbnigreichs angeh6rt. Die Ubertragung ist jedoch auch auf naturliche Personen verboten, die in der Abteilung des Innenministeriums des Vereinigten Kbnigreichs arbeiten. Sollte der rechtmaf3ige Einsatz im Auftrage des Innenministeriums des Vereinigten Konigreichs nicht moglich sein, ist ein einmaliger Verkauf an vertrauenswurdige Vertragspartner ausschlief3lich Hach Zustimmung Burch die Bundespolizei moglich. 8. Geltendes Recht Es gilt deutsches Recht. 9. Ve rtraassprache Die Sprache dieses Vertrags ist Deutsch. 10. Gerichtsstan d Der Gerichtsstand ist POTSDAM, DEUTSCHLAND. 11. Schriftliche Form Anderungen and Erganzungen dieses Ve rtrags sind schriftlich niederzulegen. Es gibt keine getrennten mundl ichen Vereinbarungen.
For den Verk aufer: For den KAufer : POTSDAM, den 17. Juni 201 4 LONDON, den (Datum)....,a r Beigeheftet : Ubergabedokumente
D ie Bundesrepubl ik Deutschland, vertreten durch das Innenm inisterium, das durch das Bundespol izeipras id i um, HEINRICH -MANN-ALLEE 1 03, 14473 POTSDAM vertreten wird - Verkaufer - Un d The Mayor's Office for Pol icing and Crime [BUro des Burgermeisters fur Polizeiaufgaben and Kriminalitat] in CITY HALL, THE QUEEN'S WALK, LONDON, SE1 2AA - Kaufer - schliel3en den folgenden ab. Kaufvertrag 1. Ve rtraasgeaenstan d Der Verkaufer ube rtragt das Eigentum an 3 Wasserwerfern WaWe9 mi t folgenden Fahrzeug identifizierungsnummern auf den K auie r :
einschlief3lich der folgenden Ersatzteile : Ifd. Nr. Anzahl Bezeichnu n 1 2 Drehauszug mit Strahlroh r 2 2 Sitze fur Werfe r 3 2 Hupe, pneumatisc h 4 1 Zumischeinrichtung mit Stellmoto r 5 8 Kanister fur Zumischeinrichtu n 6 1 Heckstrahlroh r Auf Zahlung des vere inbarten Kaufpre lses. 2. Kaufprei s Der Kaufpre is je Wasserwe rfer betragt 35.000. Der gesamte Kaufpre is betragt 105. 000. Dieser Kaufpreis umfasst verschiedene Teile, wie unter obigem Punkt 1 aufgefuhrt. Be ide Pa rte ien nehmen an, befreit ist. dass der Kaufer von der Mehrwe rtsteuer (VAT) 3. Zahlunasbedinaunaen Der Kaufpreis ist binnen 4 Wochen Hach Unterzeichnung dieses Vertrags auf das folgende Bankkonto einzuzahlen : Bundeskasse Trier - Dienstsitz Kiel Bank : Deutsche Bundesbank, Zwe igstelle Hamburg 4
4. llberaabe, Transgort. Ausfuhr Die Ubergabe von Verkaufer an Kfiufer erfolgt in der regionalen Servicestelle BAD BERGZABERN, KAPPELENSTRASSE 28, 76889 BAD BERGZABERN, DEUTSCHLAND. Beide Parteien werden hinsichtlich des Ubergabedatums eine Einigun g erzielen. Be i der ljbergabe inspizieren beide Parteien den Zustand des Wasserwerfers. Beide Parteien bestimmen eine Reiseroute, von der eine Kopie der andere n Partei zur Verfugung gestellt wird. Mit der Ubergabe des Wasserwerfers ubernimmt der Kaufer die Gefahr de r Beschad i gung, des Verlusts and der Zerst 6rung. Der Verkaufer teilt dem Kaufer mit, dass dieser Wasserwerfer auf deutschen Straf3en nicht mehr einsetzbar sein wird. Der Kaufer ist fur die Abdeckung der Transportkosten des Wasserwerfers an die Grenze der Bundesrepublik Deutschland and an den endgultigen Bestimmungsort verantwortlich. Der Kaufer ist auch for die Einholung einer Ausfuhrlizenz Bowie der erforderlichen Zollpapiere verantwortlich. 6. Garanti e Der Verkaufer erklart, dass vor der Ubergabe die erforderlichen Prufungen and Reparaturen ausgefuhrt wurden, um sicherzustellen, dass de r Wasserwerfer in betriebsfghigem Zustand and fahrtuchtig ist. Der Verkaufer erklart des Weiteren, dass zur Zeit der Ubergabe keine Mangel bekannt Bind, die sich auf die Fahrtuchtigkeit des Wasserwerfers auswirken k6nnten. Hinsichtlich des Zustands, der Qualitat oder besonderer Merkmale de s Wasserwerfers werden keine weiteren Garantien/Zusicherungen abgegeben.
7. Verbot einer Ubertraauna auf Dritte Die Vertragsparteien sind Bich einig, dass es dem Kaufer grundsatzlich verboten ist, den Wasserwerfer (sei es gegen Zahlung oder kostenlos) au f Dritte zu ubertragen. Dieses Verbot gilt auch, nachdem der Wasserwerfer au(3er Betrieb genommen ist. Die Definition fur Dritte" umfasst jegliche naturliche oder juristische Person im Vereinigten Ktinigreich oder im Ausland, die nicht der Abteilung des Innenministeriums des Vereinigten Konigreichs angehdrt. Die Ubertragung ist jedoch auch auf natiirliche Personen verboten, die in der Abteilung des Innenministeriums des Vereinigten Kbnigreichs arbeiten. Sollte der rechtmaf3ige Einsatz im Auftrage des Innenministeriums des Vereinigten Konigreichs nicht mbglich sein, ist ein einmaliger Verkauf an vertrauenswordige Vertragspartner ausschlief3lich Hach Zustimmung durch die Bundespolizei moglich. 8. Geltendes Recht Es gilt deutsches Recht. 9. Ve rtragssnrache Die Sprache dieses Vertrags ist Deutsch. 10. Gerichtsstan d Der Ger ichtsstand ist POTSDAM, DEUTSCHLAND. 11. Schriftliche Form Anderungen and Erganzungen dieses Vertrags sind schriftlich niederzulegen. Es gibt keine getrennten mundlichen Vereinbarungen.
Fur den Verk dufer: Fur den KAufer: POTSDAM, den 17. Jun! 201 4 LONDON, den (Datum) I.fir.........~..1~.~...... Beigeheftet: Ubergabedokumente DyYe.e)* off- 0Y,
TOTAL POLI CIN G RESOURC E S D IR ECTORAT E Bundespolizeiprasidium Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsda m Germany / Deutschland DoR - Procurement Services DoR (PS) - Procurement Services 8th Floor Empress State Building Lillie Roa d London SW6 1TR Te lephone: 020 7161 151 4 Facsimile : Email : Joe.Stevens@met.pnn.police.uk www.met.po lice.uk lhr Zeichen : Unser Zeichen : 25. Juni 201 4 Sehr geehrte Damen and Herren, Betr. : Wasserwerfer Anliegend ubersende ich 4 Kopien des Ve rtrages, welcher von Herrn Lee Tribe, dem Direktor fur strateg ische Beschaffungen, unterschrieben wurde. Bitte beachten S ie, dass in Bezug auf die Adresse des Mayor 's Office for Policing and Crime " geringfugige Anderungen vorgenommen wurden. Ich ware dankbar, wenn S ie 2 Kop ien unterschreiben and an die oben genannte Adresse zurucksenden wurden. Mit freundlichen Gruf3en, Joseph Steven s Leiter Beschaffung - Transport