Antrag auf gewerbliche Festsetzung als Markt/Ausstellung/Messe

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Transkript:

Antrag auf gewerbliche Festsetzung als Markt/Ausstellung/Messe An das Gewerbe und Gaststätten Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an. Bitte lesen Sie vr dem Ausfüllen die Hinweise zum Datenschutz, zum Umgang mit Ausweisdkumenten und zu den benötigten Unterlagen. 1. Es wird beantragt, die nachflgend beschriebene Veranstaltung als Messe i. S. v. 64 GewO (eine Vielzahl vn Anbietern eines wesentlichen Angebtes der mehrerer Wirtschaftszweige unter Vrlage vn Mustern für einen bestimmten Persnenkreis) Ausstellung i. S. v. 65 GewO (z.b. Reise-, Hchzeitsausstellung, Leistungsschau, Inf zur Absatzförderung) Spezialmarkt i. S. v. 68 Abs. 1 GewO (z.b. Antiquitätenmarkt, Autmarkt, Puppenbörse) Jahrmarkt i. S. v. 68 Abs. 2 GewO (z.b. Advents-/Weihnachtsmarkt, Krämermarkt) gemäß 69 Gewerberdnung GewO festzusetzen. Für mich als natürliche Persn: nur bei Einzelfirma einer natürlichen Persn Familienname, ggf. Geburtsname Geschlecht m inter / divers w Vrname(n) Geburtsdatum Geburtsrt Staatsangehörigkeit Whnung (PLZ, Whnrt, Straße, Hausnummer) Für flgende juristische Persn: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, eg, KG, GmbH & C. KG, OHG Firma Rechtsfrm: eingetragen im Handelsregister unter Eintragung ist beantragt HRA / HRB

Anschrift der Hauptniederlassung (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) 2 nur bei KG, GmbH & C. KG, OHG: bitte geben Sie persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter mit an: Name, Vrname bzw. Firma und Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) 2. Bezeichnung/Name der Veranstaltung: 3. Gegenstand der Veranstaltung (Angaben des Warenkreises und ggf. der (Dienst)Leistungen, die angebten werden sllen): 4. Ort der Veranstaltung mit Angabe der Straße(n), Plätze der der Halle mit evtl. Freigelände (ggf. Lageplan mit eingezeichneter Veranstaltungsfläche beifügen): Hinweis: Marktveranstaltungen dürfen nicht in Ladengeschäften abgehalten werden, auch nicht teilweise; 69 a Abs. 1 Nr. 4 Gewerberdnung. 5. Durchführungstermin/e und Öffnungszeiten der Veranstaltung: Handelt es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung? nein ja, nächster Durchführungstermin vraussichtlich am: Wird Eintrittsgeld für die Besucher erhben und falls ja, in welcher Höhe: nein ja, in Höhe vn Das Platzgeld beträgt für die Aussteller/Anbieter jeweils: Angaben - zum wichtigen, örtlichen Ereignis, mit welchem die Veranstaltung verknüpft wird - zur überörtlichen bzw. reginalen Bedeutung der Veranstaltung - Rahmenprgramm/nichtgewerblichen Aktivitäten (ggf. für die Angaben separates Blatt verwenden). weiter auf der nächsten Seite

3 Wichtiger Hinweis: Sfern die Veranstaltung an einem Snn- der Feiertag abgehalten werden sll, ist neben der Marktfestsetzung auch eine Ausnahmebewilligung nach 12 Abs. 1 i. V. m. 6 Snn- und Feiertagsgesetz Baden-Württemberg FTG erfrderlich. Der Antrag auf Marktfestsetzung beinhaltet deshalb auch den Antrag auf Erteilung einer FTG-Ausnahmebewilligung. Beachten Sie bitte, dass die Öffnungszeit an Snntagen der gesetzlichen Feiertagen frühestens ab 11.00 Uhr sein darf; 7 Abs. 3 FTG. Ferner muss die Veranstaltung mit einem wichtigen, örtlichen Ereignis z.b. einem Gemeindefest verknüpft sein der reginale (mindestens aber überörtliche) Bedeutung haben, damit die FTG - Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden kann. Das kmmunale Ereignis ist vm Bürgermeisteramt zu betätigen. Eine reginale bzw. überörtliche Bedeutung kann angenmmen werden, wenn eine grße Zahl vn Ausstellern und eine hhe Besucherzahl nicht nur aus dem Stadt- und Landkreis Heilbrnn - erwartet wird. Lediglich bei Advents-/Weihnachtsmärkten ist kein örtliches Ereignis bzw. keine überörtliche/reginale Bedeutung ntwendig. 6. Veranstaltungsleiter/in falls nicht identisch mit Antragsteller/in: 7. Anzahl und Lage der für die Besucher zur Benutzung stehenden Damen-, Herren, Behinderten- Tiletten: 8. Zahl der öffentlichen der/und privaten Parkplätze, die für die Besucher beim Markt-, Ausstellungsgelände zur Verfügung stehen: 9. Für die Aussteller/Anbieter/Marktbeschicker: gibt es keine Bestimmungen gelten die flgenden Bestimmungen laut beigefügten Kpien der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen bzw. Marktsatzung/-rdnung Es werden mindestens und maximal Anbieter/Aussteller teilnehmen. 10. Erreichbarkeit bei Rückfragen: Erreichbarkeit der antragstellenden Persn: Wenn Sie keine dieser freiwilligen Angaben machen wllen, lassen Sie die Felder bitte leer. Telefn E-Mail-Adresse Erreichbarkeit der Hauptniederlassung: Wenn Sie keine dieser freiwilligen Angaben machen wllen, lassen Sie die Felder bitte leer. Telefn E-Mail-Adresse weiter auf der nächsten Seite

4 11. Erklärungen: Es wird versichert, dass das nach 70 Abs.1 GewO vrgeschriebene Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung analg dem festgelegten Teilnehmerkreis gewährleistet ist und dass die vrstehenden Angaben vllständig und wahrheitsgemäß beantwrtet sind. Die Hinweise zum Datenschutz, insbesndere die Hinweise zum Datenschutz bei freiwilligen Angaben (Art. 13 und Art. 14 DSGVO) und die Hinweise zum Umgang mit Ausweisdkumenten (erhältlich am gleichen Ort zusammen mit diesem Antrag der nline unter www.landkreis-heilbrnn.de) habe ich zur Kenntnis genmmen. Sweit ich freiwillig Angaben gemacht habe, willige ich in deren Verarbeitung ein. (Datum) (Unterschrift Antragsteller/in) weiter auf der nächsten Seite

Haben Sie alles? Hinweise zu den benötigten Unterlagen Immer beizufügen sind vm Antragsteller ggf vm Veranstaltungsleiter- als Nachweis der Zuverlässigkeit: aktuelles Führungszeugnis für Behördenzwecke (Belegart O, zu beantragen beim Meldeamt des Whnsitzes), aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, ebenfalls zu beantragen beim Meldeamt des Whnsitzes), Zudem ist ein Ausstellerverzeichnis (zumindest ein vrläufiges) mit Namen und Anschrift der Aussteller/Anbieter swie Angaben über die Waren/Leistungen welche angebten werden. Sllte die Veranstaltung im öffentlichem Straßenraum stattfinden der durch die Veranstaltung die Aufstellung vn Verkehrszeichen (z.b. Haltverbte) erfrderlich werden, ist eine Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltungen beim Amt für Straßen und Verkehr (Straßenverkehrsbehörde) einzuhlen und ein Antrag auf Ausstellung einer verkehrsrechtlichen Anrdnung zu stellen. Haben Sie Fragen hierzu, dann erreichen Sie die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde über die Telefnnummer: 07131/ 994-7498 der über die E-Mail: sperrungen@landratsamt-heilbrnn.de. Bei Fragen bezüglich der Festsetzung können Sie sich gerne an uns wenden: sicherheit-und-rdnung@landratsamt-heilbrnn.de Tel. 07131 / 994 559 Gewerbe und Gaststätten Fax 07131 / 994 199 weiter auf der nächsten Seite

Hinweise zum Datenschutz bei freiwilligen Angaben Die vn Ihnen freiwillig angegebene(n) Email-Adresse(n) und / der Telefnnummer(n) werden beim, vertreten durch den Landrat 74072 Heilbrnn Tel.: 07131 994-0 Fax: 07131 994-190 Pststelle@landratsamt-heilbrnn.de ausschließlich zur Durchführung vn Verwaltungsverfahren beim Amt für Sicherheit und Ordnung verarbeitet. Über diese Wege sll bei Rückfragen Kntakt mit Ihnen aufgenmmen werden. Eine Weiterleitung erflgt nicht. Eine Übermittlung der Daten in ein Drittland/eine internatinale Organisatin findet nicht statt. Nach geltendem Recht können Sie beim schriftlich nachfragen, b und welche persnenbezgenen Daten zu welchen Zwecken über Sie gespeichert sind und können ggf. die Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung der die Löschung beantragen. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie schriftlich auf Nachfrage. Bei Verarbeitungen aufgrund dieser Einwilligung und bei Vrliegen eines autmatisierten Verfahrens haben Sie das Recht die betreffenden Daten in einem gängigen Frmat zu erhalten, sfern die Verarbeitung nicht zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse der in Ausübung öffentlicher Gewalt erfrderlich ist. Weiter haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, swie das Recht der Verarbeitung zu widersprechen, sfern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und es keine Rechtsvrschrift gibt, die zur Verarbeitung verpflichtet. Im Übrigen werden Ihre gespeicherten Daten nach Abschluss des Verfahrens der bei Antrag auf Löschung gelöscht. Die Verarbeitung Ihrer Daten erflgt auf freiwilliger Basis. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte richten Sie Ihre Widerrufserklärung an:

74072 Heilbrnn Tel.: 07131 994-524 Fax: 07131 994-199 sicherheit-und-rdnung@landratsamt-heilbrnn.de Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung Ihre ben genannten Daten für die genannten Zwecke beim Landratsamt gelöscht. Ansprechpartner zum Thema Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte des, Datenschutz@landratsamt-heilbrnn.de, Tel.: 07131 994-0. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Bei Fragen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz bei anderen Behörden der privaten Organisatinen wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Infrmatinsfreiheit, Pstfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel. 0711 61554-10, pststelle@lfdi.bwl.de, die zentrale Aufsichts- und Beschwerdebehörde für Baden-Württemberg. Stand: 20. Juni 2018

Hinweise zum Datenschutz - Gaststättenbehörde Stand: 27. Juni 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, Der Schutz und die Sicherheit vn persönlichen Daten hat bei uns eine hhe Prirität. Regeln hierfür enthalten die EU Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO-EU) und das Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Nachflgend werden Sie darüber infrmiert, wie wir mit Ihren Daten umgehen (Art. 13 und Art. 14 DSGVO). Datenschutzbeauftragte Die Datenschutzbeauftragten des Hauses sind wie flgt zu erreichen: Stabsstelle Innere Verwaltung, Datenschutz, E-Mail: Datenschutz@Landratsamt-Heilbrnn.de, Telefn 07131 / 994-0 Verantwrtliche für die Datenverarbeitung Für die Datenverarbeitung verantwrtlich ist das,, 74072 Heilbrnn, Tel.: 07131 994-0, Fax: 07131 994-190, Pststelle@landratsamt-heilbrnn.de. Zweck der Datenverarbeitung Die Gewerbebehörde verarbeitet Daten zur Erfüllung der ihr bliegenden Aufgaben bei der Durchführung des Gaststättengesetzes und der Verrdnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (insbesndere das Erteilen vn Erlaubnissen swie das Überwachen und ggf. Durchsetzen der Einhaltung vn Vrschriften). Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Die Verarbeitung erflgt maßgeblich auf Grund vn Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.v.m. dem Gaststättengesetz (GastG) und der Verrdnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO). Hier insbesndere 2, 9, 11, 12 und 14 GastG i.v.m. 3, 8 und 13 GastVO. Empfänger der Daten Empfänger der übermittelten Daten sind regelmäßig diejenigen Stellen, bei denen im Rahmen eines Verfahrens Auskünfte eingehlt werden müssen (z.b. die Plizei, Amtsgerichte, Bundeszentralregister, Industrie- und Handelskammern, Steuer- und Finanzbehörden, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen und die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stellen). Daten können ferner übermittelt werden an snstige Stellen, Behörden und Gerichte, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung der diesen bliegenden gesetzlichen Aufgaben erfrderlich ist. Die Daten werden weiterhin in unserem Auftrag durch ein kmmunales Rechenzentrum (Kmmunale Infrmatinsverarbeitung Baden-Franken) verarbeitet. Dauer der Speicherung Die erhbenen Daten werden spätestens zehn Jahre nach Einstellen des Betriebs bzw. Erlöschen der Erlaubnis gelöscht. Freiwillige mit Einwilligung der betrffenen Persn erhbene Daten werden ab Erfassung gespeichert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist der die betrffene Persn die Löschung frdert. Welche persnenbezgenen Daten werden verarbeitet? Es werden flgende Kategrien vn Daten verarbeitet: Persnendaten, Angaben zu anhängigen der zurückliegenden Straf-, Bußgeld- der Verwaltungsverfahren swie Angaben zu den Vermögensverhältnissen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit swie als freiwillige Angabe: Kntaktdaten (Telefnnummer, Email-Adresse).

Rechte als betrffene Persn Sie haben als betrffene Persn das Recht, vm Landratsamt Auskunft über die Verarbeitung persnenbezgener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sfern die rechtlichen Vraussetzungen dafür vrliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten persnenbezgenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten der zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer freiwillig angegebenen Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infrmatinsfreiheit, Pstfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, pststelle@lfdi.bwl.de beschweren. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Flgen der Nichtbeachtung Wer erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) durchführen möchte, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Vr Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit nicht aufgenmmen werden. Bei einem Antrag auf Erteilung einer (ggf. auch vrläufigen) Erlaubnis der Gestattung nach 2 Abs. 1, 9, 11 der 12 Abs. 1 GastG sind Angaben zur Persn verpflichtend ( 3 GastVO). In den Fällen des 13 GasVO sind die drt genannten Angaben zur Persn verpflichtend. In allen anderen Fällen sind die Angaben freiwillig. Geben Sie persnenbezgene Daten allerdings nicht an, kann ihr Antrag entweder gar nicht, eventuell verzögert der nur mit erhöhtem Aufwand bearbeitet werden, wdurch sich auch die ggf. anzusetzende Verwaltungsgebühr erhöhen kann. Wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem GastG hne Erlaubnis betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Telefnnummer der Emailadresse mitzuteilen. In diesem Fall kann bei Rückfragen der Prblemen im Zusammenhang mit der Vrgangsbearbeitung dann nur schriftlich Kntakt mit Ihnen aufgenmmen werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Bearbeitungsdauer verlängert und Ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet werden kann.

Hinweise zum Umgang mit Ausweisdkumenten Stand: 25. Mai 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, viele behördliche Handlungen bei uns im Landratsamt machen es erfrderlich, dass diejenige Persn eindeutig identifiziert wird, für welche die Handlung vrgenmmen wird. Dies ist insbesndere wichtig, wenn Sie sich vn einer bevllmächtigten Persn vertreten lassen. Seither war es ft üblich, dass auch bei Bevllmächtigungen beide Ausweise im Original vrgelegt wurden. Mit den letzten Änderungen des Persnalausweis- und des Paßgesetzes ist dies nicht mehr erlaubt. Um Ihre Identität gegenüber den Behörden im Bereich des Landratsamts nachzuweisen, können Sie deshalb ab sfrt aus zwei Möglichkeiten auswählen: 1. Sie stellen Anträge persönlich bei uns im Landratsamt. Sie können dabei Ihren Persnalausweis der Reisepass im Original vrzeigen. 2. Sie kmmen nicht persönlich vrbei, sndern übersenden uns Ihre Anträge per Pst, per Fax der mittels einer bevllmächtigten Persn und fügen eine gut lesbare Kpie Ihres Ausweises der Reisepasses bei. Bitte beachten Sie bei Kpien vn Ausweisen der Reisepässen: Die Kpie muss deutlich als Kpie gekennzeichnet sein. Bei Reisepasskpien ist zusätzlich die Vrlage einer Meldebestätigung erfrderlich, aus der sich Ihre Anschrift ergibt. Aus der Kpie müssen sich ergeben: Name Vrname Geburtsdatum Geburtsrt Anschrift Gültigkeitsdatum Unterschrift Alle anderen Angaben auf dem Ausweisdkument können geschwärzt werden. Sfern darüber hinaus auf Grund spezialgesetzlicher Regelungen weitere Angaben erfrderlich sind, ist dies im Antragsfrmular gesndert ausgewiesen (z.b. im Waffenrecht beim Antrag auf Erteilung einer EU-Erlaubnis zum Verbringen vn Waffen der Munitin innerhalb der EU). Halten Sie im Zweifel vrher Rücksprache mit den für ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern, bevr Sie Angaben schwärzen. Ansnsten kann es passieren, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann. Wenn Zweifel an der Echtheit der Kpie bestehen, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden. Ihre Ausweiskpie wird vernichtet, sbald Ihre Identität im Verfahren zweifelsfrei festgestellt wurde. Hinweise zum Schutz der erhbenen Daten finden Sie bei den jeweiligen Antragsvrdrucken der Fachbehörden. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Die Erreichbarkeiten finden Sie auf der Rückseite abgedruckt.

Erreichbarkeit der Fachbehörden im Amt für Allgemeine Erreichbarkeit Waffen-, Sprengstff- und Jagdbehörde Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) Zulassungsstelle (KFZ-Zulassungsbehörde) Besnderes Ordnungsrecht (Gewerbe, Gaststätten, Standesamtsaufsicht / Namensänderungen, Heimaufsicht, Pass- / Meldewesen, Friedhfswesen) Bußgeldbehörde sicherheit-und-rdnung@landratsamtheilbrnn.de Tel. 07131 / 994 524 Fax 07131 / 994 199 Waffen-, Sprengstff- & Jagdbehörde sicherheit-und-rdnung@landratsamtheilbrnn.de Tel. 07131 / 994 227 der 172 Fax 07131 / 994 199 Führerscheinstelle fuehrerscheinstelle@landratsamt-heilbrnn.de Tel. 07131 / 994 450 (Inftelefn Allgemein) Tel. 07131 / 994 1010 (Neuerteilung nach Verzicht der Entzug) Fax 07131 / 994 2952 KFZ-Zulassungsbehörde kfz-zulassung@landratsamt-heilbrnn.de Tel. 07131 / 994 559 Fax 07131 / 994 199 Besnderes Ordnungsrecht sicherheit-und-rdnung@landratsamtheilbrnn.de Tel. 07131 / 994 559 Fax 07131 / 994 199 Bußgeldbehörde bussgeldstelle@landratsamt-heilbrnn.de Tel. 07131 / 994 559 Fax 07131 / 994 199