Arbeitgeber-Service in Münster Weiterbildungsförderung Weiterbildung für Arbeitnehmer
Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer Gemeinsam gewinnen durch Qualifizierung Die Arbeitswelt ändert sich schnell, der Bedarf an Fachkräften steigt. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sich Ihre Produkte und Ihre Mitarbeiter/innen zusammen mit dem Unternehmen weiterentwickeln. Nutzen Sie das vorhandene Potenzial - wir unterstützen Sie dabei! Sie haben engagierte, zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Doch vielleicht verfügt nicht jeder Ihrer Arbeitnehmer über einen Berufsabschluss, ein ausländischer Berufsabschluss ist in Deutschland nicht anerkannt oder die Kenntnisse aus einer ersten Ausbildung sind heute nicht mehr aktuell. 2
Wir unterstützen Sie finanziell bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen. Geben Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, sich weiterzuentwickeln - und gewinnen Sie gemeinsam! Wir beraten Sie gern und unterstützen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell. Zum Beispiel mit dem Sonderprogramm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) 3
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. 4
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Zuschuss zum Arbeitsentgelt Sie erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn Sie Ihrem ungelernten Mitarbeiter / Ihrer ungelernten Mitarbeiterin ermöglichen, einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu erwerben - und ihn / sie hierfür von der Arbeit freistellen. Als Ungelernte und Geringqualifizierte gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss mit Abschluss, die seit mindestens 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können 5
Beispiele förderfähiger Weiterbildungen: Ausbildung zum Altenpfleger, staatlich gepr. Altenpflegerhelfer, Alltagsbegleiter für Demenzerkranke Betriebliche Einzelumschulungen Vorbereitungslehrgänge für Externenprüfungen Berufbezogene Sprachkurse (z.b. Businessenglisch) Konfliktberatung, Mediationsausbildung SAP/R-3 Weiterbildungen verschiedene EDV Weiterbildungen (z.b. MCITP Administrator) Verkaufstraining im Einzelhandel Kundenorientierung, Vertriebsorientierung Datev (Lohn- Gehaltsabrechung) Handwerkliche Weiterbildungen (z.b. Schweißerscheine) Weiterbildungen im Logistikbereich Weiterbildungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe Berufskraftfahrerweiterbildungen (z.b. Erweiterung des Führerscheins auf CE (LKW) 6
Weitergehende Informationen über Fördermöglichkeiten erhalten Sie: bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service unter der Hotline für Arbeitgeber 01801-664466 per E-Mail unter Muenster.Arbeitgeber @arbeitsagentur.de per Fax unter 0251-698-189 oder persönlich bei einem Besuch in der Agentur für Arbeit Münster Arbeitgeber-Service- Martin-Luther-King-Weg 22, 48155 Münster Gern vereinbaren wir mit Ihnen auch eine Beratung in Ihrem Betrieb. Rufen Sie uns an! 7
Herausgeber Agentur für Arbeit Münster Arbeitgeber-Service März 2011 Teamruf: 0251-698-666 www.arbeitsagentur.de/muenster