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Transkript:

Ausgabe Dezember 2009 STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT FELDBACH GESELLSCHAFT MBH STEUERBERATUNG DR. HANS MAIER und PARTNER 8330 Feldbach, Bürgergasse 11 Telefon 03152/4167-0 Telefax 03152/4495 office@stb-feldbach.at www.stb-feldbach.at ALBATROSS-NEWS OUI, YES, Si, IGEM, Ja... Eine Übung zur Weihnachtszeit - Sagen Sie Ja! - Ein Plädoyer für die lebensverändernde Kraft des Jasagens Dr. Helga MAIER Kanzleimanagement Yes we can! Yes you can! Jahrelang haben die Teilnehmer der verschiedenen Kommunikationstrainings-Gruppen gelehrt, effektiv nein zu sagen und Grenzen zu setzen. Den meisten von uns ist das mehr oder minder gut gelungen. Kraft der Zustimmung Verstehen sie mich nicht falsch, es ist durchaus wichtig, zu wissen was einem gut tut oder schadet und wo man nicht mitmachen möchte. So lassen wir zum Beispiel unseren Chef abblitzen, wenn er uns unerwartet um eine Präsentation bittet. Wir lassen einen Kunden abblitzen, der eine ungewöhnliche Leistung von uns verlangt, weil unsere Firma, diese nicht im Programm hat oder wir schlagen die Einladung eines Freundes zum Essen aus, weil uns ein bestimmtes Restaurant nicht gefällt. Doch auf die Dauer sperre ich dadurch nicht nur gewisse Grenzüberschreiter aus, sondern wir sperren uns auch selbst vom Leben und seinen Überraschungen aus. Ein defensives Nein mag wichtige Grenzen setzen. Um sich zu öffnen, brauchen wir aber ein offensives Ja. Beim Nein sagen, bleiben wir innerlich und äußerlich dort wo wir sind und bewegen uns nicht weiter, denn vielleicht hätten wir durch die Präsentationsaufgabe neue Fähigkeiten an uns entdeckt, durch die Annahme eines ungewöhnlichen Auftrages neue Kunden gewonnen oder im Restaurant einen netten Tischnachbarn (in) kennen gelernt. Ein französischer Unternehmensberater schrieb: Ein Nein kostet oft nur die Kraft, die nötig ist, um sich nicht aus seiner Komfortzone vertreiben zu lassen. Ein Ja braucht aber echte Überwindung und den Mut sich auf Ungewohntes einzulassen. Ja zur aktuellen Situation: Wenn wir uns gerade in einer Krise befinden, ist es natürlich nicht leicht, aus tiefstem Herzen Ja zur aktuellen Situation zu sagen. Doch ist es umso wichtiger um eine für uns negative Lage umzugestalten, wenn wir diese innerlich akzeptieren. Der allererste Schritt im Umgang mit Schwierigkeiten ist die Bereitschaft diese anzunehmen, sagte bereits der amerikanische Philosoph William James. Üben können wir dieses Ja sehr gut in schönen Momenten, zu denen wir ganz bewusst zustimmen können. Die schlechten Tage anzunehmen fällt sicher auch leichter, wenn wir uns klar machen, dass Ja- Sagen nicht gleichbedeutend ist mit Gutheißen. Wir sagen nur Ja zur Tatsache selbst. Und das heißt nichts anderes, als dass wir ihre Existenz anerkennen ohne Wertung. Das öffnet uns die Augen, um uns die Dinge genau anzusehen. Wer sein Kundenbeschwerdemangement verbessern möchte, wer etwas gegen seine negative Zahlen tun möchte oder sich gegen Korruption einsetzen möchte, muss zuerst einmal akzeptieren, dass Kunden sich beschweren, das schlecht gewirtschaftet wurde oder dass es Korruption gibt. Dieses Annehmen gilt auch für die eigene Person und auch für den Partner. Nur so kann echtes Miteinander entstehen. Man lässt sich darauf ein, jemanden zu verstehen, das heißt aber nicht sich alles gefallen zu lassen. Ja zur Vergangenheit Viele Menschen hadern mit ihrem Elternhaus, ihrer Kindheit, ihrer Ausbildung. Dies löst ein massives inneres Nein aus, das sich durch die Gegenwart zieht. Das Ja zu unserer Vergangenheit gehört zu den schwierigsten, aber auch wichtigsten Aufgaben, denn es ermöglicht uns, die Vergangenheit loszulassen und die Zukunft zu gestalten. Die Ja-Woche in der Weihnachtszeit Vielleicht probieren Sie es einmal zur Weihnachtszeit auf privater Ebene: Gehen Sie mit Ihrem Liebsten einmal zum Nordic Walking, anstatt nein zu sagen - vielleicht werden Sie entdecken, dass dieser Sport ganz spannend ist. Oder gehen Sie einmal mit ihrer Liebsten in die Oper - und sie werden entdecken, dass Opernaufführungen ganz bezaubernd sein können. Ich habe mir übrigens vorgenommen, in der nächsten Woche öfter einmal Ja zu sagen. Wenn ich mir den Nein- Muskel trainieren konnte, werde ich sicher auch meinen Ja-Bizeps stärken können. Ich möchte jedenfalls nicht länger in einer Welt leben, in der ein Nein wertvoller zu sein scheint als ein Ja. Wie ist das für Sie? Das wäre doch einen Versuch wert - und nicht nur zur Weihnachtszeit! Ein frohes Fest wünscht Ihnen und Ihren Familien Ihre Helga Maier SEITE 1 Dezember 2009

Wann benötigt ein pauschalierter Land- u. Forstwirt eine UID-Nummer? A) Grundsätzliches: Der pauschalierte Landwirt muss weder Umsatzsteuer melden noch zahlen. Das ist ein Vorteil. Der Nachteil ist allerdings, dass ein solcher Landwirt keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Margit GRAF Bilanzbuchhalterin; Expertin für Land- und Forstwirte B) Umsatzidentifikationsnummer: Ein pauschalierter Landwirt ist nicht verpflichtet, eine so genannte Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (UID-Nummer) zu beantragen. Ein Landwirt darf aber eine Rechnung ausstellen, die den Rechnungsempfänger zu einem Vorsteuerabzug berechtigt, sofern auf der Rechnung der Vermerk Durchschnittsteuersatz angegeben ist. Ein pauschalierter Landwirt ist zwar nicht verpflichtet, aber jederzeit berechtigt, eine UID- Nummer zu beantragen. Die UID-Nummer identifiziert Teilnehmer am Binnenmarkt als Unternehmer. C) Umsatz in der europäischen Union: Was passiert im Fall von innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. Erwerben durch einen Landwirt? Inhalt: Sagen Sie Ja! 1 Pauschalierter Landwirt und UID-Nummer 2 Personengesellschaften im Trend 3 Stille Krise 4 Ideen zum Jahresende I 5 Ideen zum Jahresende II 6 Seminarnachlese Seminarvorschau 7 Elektronische Rechnungen und Vorsteuerabzug 8 Analyse des Gewinnfreibetrages 9 Besseres Bilanzbild - besseres Rating - günstigerer Kreditzinssatz 10 Klientenforum 11 1. Innergemeinschaftliche Erwerbe eines pauschalierten Landwirts: Erwirbt der pauschalierte Land- u. Forstwirt von einem Mitgliedstaat der EU einen Gegenstand, so unterliegt dieser in Österreich grundsätzlich erst ab Überschreiten der Erwerbsschwelle (EUR 11.000) der Erwerbsbesteuerung. Die entsprechende innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, allerdings kann der pauschalierte Landwirt die Erwerbsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Er muss die entsprechende Umsatzsteuer abführen. Wird die Erwerbschwelle nicht überschritten, tätigt der Erwerber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb, sondern es wird die Besteuerung im Ursprungsland durchgeführt. Ein Vorteil ergibt sich dann, wenn im Erwerbsland die Umsatzsteuer höher ist als in Österreich. Dann kann der pauschalierte Landwirt auf die Anwendung der Erwerbschwelle verzichten. In diesem Fall kann er die günstigere österreichische Umsatzsteuer in Anspruch nehmen. Dazu muss der Landwirt eine UID-Nummer beantragen und diese dem ausländischen Lieferanten mitteilen. 2. Innergemeinschaftliche Lieferung eines pauschalierten Landwirts: Liefert ein pauschalierter Landwirt an einen Unternehmer im EU-Ausland muss er in der Rechnung 12 % Umsatzsteuer bzw. bei Privaten 10 % Umsatzsteuer ausweisen. Der ausländische Unternehmer kann sich die bezahlte Umsatzsteuer im Inland zurückholen. Weihnachtsgrüße und Impressum 12 SEITE 2 Dezember 2009

Personengesellschaften im Trend ALBATROSS-NEWS Umwandlung Ihrer GmbH in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft Steuerliche Vorteile bei der Umwandlung in eine Einzelunternehmung oder in eine Personengesellschaft - Bares Geld durch Verlustverwertung und Mindestkörperschaftsteuer. Die optimale Rechtsform hängt aber nicht nur von rein steuerlichen Parametern ab: (+) Wann sollte eine GmbH in eine Einzelunternehmung bzw. Personengesellschaft umgewandelt werden? Bei Verlustsituation der GmbH sollte eine Umwandlung ins Auge gefasst werden. Dr. Hans MAIER Steuerberater (+) Abschreibung 3 % vom Teilwert, statt 1,50 % von den Anschaffungskosten Angenommen ein Gesellschafter vermietete bisher Grundstücke an seine GmbH, so führt eine Umwandlung dazu, dass die Grundstücke zu Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters werden. Die Einlage in das Sonderbetriebsvermögen erfolgt zum Teilwert. In dieser Konstellation werden dann künftige Wertsteigerungen des Grundstückes steuerhängig. Diese Gestaltung hat - wenn kein Verkauf des Grundstückes geplant ist - aber den Vorteil, dass jährlich Abschreibungen von 3 % des Teilwertes vorgenommen werden dürfen. Dafür ist kein Gutachten notwendig. In der Konstellation Gesellschafter vermietet an seine GmbH wäre der Abschreibungssatz lediglich 1,50 % von den oft viel niedrigeren historischen Anschaffungskosten. Mag. Maria Koller Steuerberaterin (+) Übergang der Verlustvorträge Angehäufte (steuerliche) Verluste in einer chronisch verlustbringenden GmbH nützen niemandem. Noch nicht verbrauchte Verlustvorträge der GmbH gehen - unter bestimmten Voraussetzungen - im Falle einer Art. II Umwandlung auf den (die) Gesellschafter über. (Die Gesellschafter müssen jedoch während des gesamten Wirtschaftsjahres, in dem der Verlust entstanden ist, Gesellschafter der GmbH gewesen sein.) Ein so genannter Einkauf steuerlicher Verlustvorträge ist grundsätzlich unzulässig; in Spezialfällen und mit Spezialberatung aber möglich. Verlustverwertung bedeutet für Sie bares Geld! (+) Übergang der Mindestkörperschaftsteuern Die von der umzuwandelnden GmbH nicht verbrauchten Mindestkörperschaftsteuern können auf Ihre zukünftigen Einkommensteuerschulden angerechnet werden. Mindeskörperschaftsteuer bedeutet für Sie bares Geld! Wenn Sie eine GmbH mit Verlusten haben, sollten Sie eine Umwandlung überlegen. Finden Sie sich in diesem kurzen Artikel wieder? Für eine komplexe Beratung vereinbaren Sie bei Frau Grete Bünner einen Termin mit Dr. Hans Maier! SEITE 3 Dezember 2009

Stille Krise Stille Sanierungsinstrumente Mag. Andreas Christandl Steuerberater, Spezialist für Unternehmensbewertung ALBATROSS-NEWS In der aktuellen wirtschaftlichen Situation wird der Unternehmer mitunter dazu gezwungen, unkonventionelle Maßnahmen in Bezug auf seine Kapitalausstattung anzuwenden. Liegen die Ergebnisse nicht im Plan, ist bei der weiteren Finanzierung neue Kreativität gefragt. Wir unterbreiten Vorschläge zur Verbesserung der Liquidität: 1. Umwandlung bestehender Verbindlichkeiten Der Unterschied zum Erlassen bzw. der Reduktion von Schulden besteht darin, dass die Rückzahlungsansprüche erhalten bleiben. Diese Maßnahmen sind daher in der Praxis wesentlich leichter durchzusetzen. Zahlungsaufschub, Umwandlung von Krediten Ein Zahlungsaufschub bewirkt nur eine vorübergehende Entlastung der Liquidität und ist somit für Sanierungszwecke nur bedingt einsetzbar. Die Umwandlung eines bestehenden Kredites in einen neuen mit geänderten Konditionen ist eine weitere Möglichkeit zur Steigerung der kurzfristigen Liquidität. Rangrücktrittserklärung Ein Rangrücktritt liegt vor, wenn ein Gläubiger (nicht notwendigerweise ein Gesellschafter) zugunsten - bestimmter oder aller - anderer Gläubiger im Range zurücktritt. Der Gläubiger wird im Falle einer Insolvenz erst dann befriedigt, nachdem sämtliche übrige Gläubiger bedient worden sind. Sinn und Zweck dieser Vereinbarung ist es, den Ausweis einer Überschuldung im Status zu verhindern. Musterformulierung (Auszug): Der Gesellschafter gibt hiermit im Sinne des 67 Abs 3 Konkursordnung gegenüber der GmbH die Erklärung ab, die gegenüber der GmbH bestehende Forderung erst nach Beseitigung des negativen Eigenkapitals einzufordern. Verbindlichkeitenübernahme Die Schuldübernahme (durch Gesellschafter oder Dritten) bietet die Möglichkeit, eine bilanzielle Überschuldung zu beseitigen. Debt-Equity Swap Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital wird primär als Sanierungsmittel zur Reduktion der Verschuldung eingesetzt. Dies verbessert aber auch die Liquidität, da laufende Zins- und Tilgungsverpflichtungen entfallen. Im Ergebnis wird ein Forderungsverzicht bewirkt, wodurch die Gesellschaft von bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern oder Dritten entlastet wird. Bilanziell wird die Stärkung des Eigenkapitals erreicht. Steuerlich ist darauf zu achten, dass nur der werthaltige Teil der Verbindlichkeit steuerneutral behandelt wird. Der nicht werthaltige Teil ist voll körperschaftsteuerpflichtig, soweit keine Verlustvorträge vorhanden sind. 2. Finanzierung durch die Gesellschafter Befindet sich ein Unternehmen in der Schieflage wird oftmals, insbesondere bei Familienunternehmen, frisches Kapital von außen zugeführt. Zuschüsse Zuschüsse gelangen direkt in das Eigenkapital der GmbH und werden dort unter der Position Kapitalrücklagen ausgewiesen. Gesellschafterdarlehen Ein beliebtes Mittel der Finanzierung von außen ist das Gesellschafterdarlehen. Der Ausweis folgt in der Regel unter den Verbindlichkeiten, mit Vereinbarungen über Verzinsung, Rückzahlung und Haftung. Erfolgt die Darlehensgewährung in der Krise, wird das gewährte Darlehen aber in ein sogenanntes eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen umqualifiziert. Mit der Sanktion, dass im Falle der Insolvenz dieses Darlehen wie Eigenkapital behandelt wird. 3. Haftungserklärung Ein Gesellschafter kann für Schulden der Gesellschaft eine Haftung als Bürge und Zahler abgeben. Dies bewirkt, dass diese Schulden im Status nicht mehr als Fremdkapital behandelt werden müssen. Allen in den Punkten 1, 2 und 3 aufgezeigten Sanierungsinstrumenten ist gemeinsam, dass sie rechtlich wirksam sind und in Stille abgewickelt werden können. Rufen Sie uns an, wir haben die stille Idee. SEITE 4 Dezember 2009

Ideen zum Jahresende I Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftsführerbezügen Für das Jahr 2010 ergeben sich bei der Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführerbezügen keine Änderungen. Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers können weiterhin umsatzsteuerfrei belassen werden. Das Wahlrecht, die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, bleibt aufrecht. Das kann ein Vorteil sein, weil 1,8 % Vorsteuern pauschal in Anspruch genommen werden können. Einlagensicherung - Änderung ab 01.01.2010 Ab dem 1.1.2010 sind die Einlagen natürlicher Personen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000 gesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut. Das heißt, pro Kunde und Bank sind jeweils bis zu EUR 100.000 durch die Einlagensicherung abgedeckt. Es empfiehlt sich möglicherweise eine Streuung der Einlagen auf mehrere Banken. Einlagen nicht natürlicher Personen sind derzeit pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000 abgesichert. Mit 1.1.2011 wird dieser Höchstbetrag auf EUR 100.000 angehoben, wobei große Kapitalgesellschaften von der Sicherung weiterhin ausgenommen sind. Spendenabzugsfähigkeit Die Listen der Organisationen, für die man abzugsfähig spenden kann, sind seit Mitte 2009 online. Firmenbuch Anpassungen im Firmenbuch sind bis Ende des Jahres 2009 gebührenfrei. 25 Prozent Steuern Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus ausländischen Quellen werden mit 25 % besteuert. Werbegeschenke Ein Logo am Geschenk verbessert die Abzugsfähigkeit. Umschuldungen: Befreiung von Kreditvertragsgebühren - Wenn Sie mit Ihrer Hausbank nicht mehr können Bei Umschuldungen von Krediten kann eine neuerliche Gebühr vermieden werden. Die Urkunde über den neuen Kreditvertrag muss aber jedenfalls einen Vermerk über die Umschuldung enthalten. Der Kreditnehmer muss gleich bleiben, der Kreditgeber kann jedoch wechseln. Gebührenbefreit kann nur bis zur Höhe des zur Zeit der Umschuldung noch aushaftenden Kreditbetrages beansprucht werden. Beispiel: Ursprünglicher Kredit 100.000,00 Bisherige Tilgung -20.000,00 Restbetrag 80.000,00 Neuer Kredit 120.000,00 Davon zu vergebühren 40.000,00 Gebühr (0,80 %) 320,00 Die Gebührenbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn: - über den ursprünglichen Kreditvertrag keine gebührenrechtlich relevante Urkunde errichtet wurde, also wenn mündlich vereinbart wurde, - nur eine teilweise Umschuldung erfolgt. - u. a. Gründe Die Ersparnis im obigen Beispiel beträgt daher 640,00 (0,80 % von 80.000,00). 30% vorzeitige Abschreibung für Investitionen noch im Jahr 2009 möglich Für Wirtschaftsgüter, die Sie seit Jahresbeginn erworben haben, können Einzelunternehmer eine vorzeitige Abschreibung von 30 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen. (Die planmäßige Abschreibung ist in die 30% vorzeitige Abschreibung einzurechnen). Auch Personengesellschaften können für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die vorzeitige Abschreibung geltend machen. Ausgenommen von dieser Begünstigung sind Grundstücke, gebrauchte Wirtschaftsgüter, PKW`s und geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungskosten unter 400,00 netto). Die normale Abschreibung ist aufwandswirksam. Die vorzeitige Abschreibung ist eine rein steuerliche Vorschrift und wird nicht im Aufwand sondern als Rücklage gebucht. Dies verbessert das Bilanzbild auch für die Bank. Tipp: Es ist möglich für ein und dasselbe Wirtschaftsgut sowohl die vorzeitige Abschreibung als auch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen! Tipp: Die vorzeitige Abschreibung ist bei allen Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) möglich. Der Gewinnfreibetrag steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. SEITE 5 Dezember 2009

Ideen zum Jahresende II Steuersparen bei E-A-Rechnern Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihr steuerpflichtiges Einkommen optimieren, indem sie Betriebsausgaben vor dem 31.12.2009 bezahlen, diverse Vorauszahlungen leisten bzw. Rechnungen an ihre Kunden erst am 31.12.2009 legen. Noch nicht verrechnete Verlustvorträge aus dem Jahr 2006 können im Jahr 2009 letztmalig geltend gemacht werden. Beziehen Sie diese Beträge in die Optimierung Ihres Einkommens ein, sodass Verlustvorträge nach Möglichkeit nicht verloren gehen. Beachten Sie jedoch die fünfzehntägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben. Tipp: Ziehen Sie Betriebsausgaben durch Zahlung vor und verschieben Sie Einnahmen auf die Zeit nach Jahresultimo. Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000,00 möglicherweise ab 2010? Ein Vorausblick und wen betrifft es - Vorteile und Nachteile! Für gewerbliche Einzelunternehmer und Personengesellschaften (ausgenommen verdeckte Kapitalgesellschaften, z. B.: GmbH & Co KG) kommt trotz heftiger Kritik die Anhebung der Bilanzierungsgrenzen von bisher 400.000,00 auf künftig 700.000,00 Umsatzerlöse. Sie dürfen natürlich nach wie vor freiwillig bilanzieren. Eine Bilanz bringt viele Vorteile und hat nur den Nachteil der etwas höheren Verwaltungskosten - im Vergleich zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Auf der anderen Seite haben Sie bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit folgenden Nachteilen zu rechnen: o Sie haben keinen Überblick über den Stand Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten o Sie können keinen Blick auf Ihr Eigenkapital werfen o Sie kennen nur den Cash-Flow aber nicht Ihren wirklichen Gewinn o Mit so dürftigen Unterlagen bekommen Sie in der heutigen Zeit keinen Kredit bei Ihrer Hausbank Noch Fragen? Wenden Sie sich an Herrn Mag. Andreas Christandl! AMS fördert den 1. Mitarbeiter von EPU`s Für die Beschäftigung des ersten Mitarbeiters gibt es seit 01.09.2009 für maximal ein Jahr einen Zuschuss von einem Viertel des laufenden Bruttoentgelts (in 2010 bis max. 1.027,50 pro Monat). Der Mitarbeiter muss als echter Dienstnehmer beschäftigt werden und mindestens 50 % der Normalarbeitszeit arbeiten. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber, die in der gewerblichen Sozialversicherung versichert sind (egal ob Einzelunternehmer oder GmbH). Zielgruppe ist die Jugend, daher werden nur unter 30jährige vom AMS gefördert, die entweder beim AMS bereits ein Monat arbeitslos gemeldet sind oder unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben. Die erste Auszahlung kann nur nach Vorlage eines Dienstzettels und eines Nachweises über die GSVG-Versicherung des Unternehmers erfolgen. Wie werden Aktiengewinne in Österreich besteuert? Aufgrund der Wirtschaftskrise sind auch die Aktien ins Gerede gekommen. Es gibt Vorschläge für eine Transaktionssteuer bei der jeder Aktienkauf/-verkauf nach Art der früheren Börsenumsatzsteuer mit einem gewissen Prozentsatz besteuert werden soll. Wie sieht die derzeitige Aktienbesteuerung für den Otto- Normal-Verbraucher aus? Der Verkauf von Aktien nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist ist steuerfrei. Verkaufen Sie die Aktien aber innerhalb eines Jahres können Sie den Freibetrag von 440,00 nützen. In Zeiten wie diesen kann es auch zu Verlusten kommen. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind mit anderen positiven Einkünften aber nicht ausgleichsfähig. Die optimale Gesellschaftsform nach der Steuerreform Im März dieses Jahres wurde die Steuerreform 2009 beschlossen. Ein Eckpfeiler dieser Reform ist der neue Gewinnfreibetrag für Unternehmer ab dem Jahr 2010. Steuerbelastung 25 % Steuerbelastung 43,75 % (Gewinneinbehaltung) (Vollausschüttung) Einzelunternehmung < 40.512,00 < 187.440,00 Kapitalgesellschaft > 40.512,00 > 187.440,00 Wenn Sie Gewinne nicht ausschütten sondern einbehalten, ist die Einzelunternehmung bzw. die Personengesellschaft bis zu einem Gewinn von 40.512,00 steuerlich vorteilhafter. Übersteigen Ihre Gewinne diesen kritischen Wert zahlen Sie in der Rechtsform der GmbH weniger Steuern. Beabsichtigen Sie Ihren Gewinn voll auszuschütten bleibt die Rechtsform der Einzelunternehmen bzw. die Personengesellschaft bis zu einem Gewinn von 187.440,00 günstiger. Darüber liegende Gewinne sind in einer GmbH einer geringeren Steuerbelastung ausgesetzt. Resümee: Es bleibt dabei, die Entscheidung über die optimale Rechtsform ist ein komplexer Vorgang. Es sollen nicht nur steuerliche Vor-/Nachteile sondern auch haftungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. SEITE 6 Dezember 2009

Seminarnachlese Umsatzsteuer - Abend Am 16.11.2009 lud die Steuerberatungsgesellschaft Feldbach GmbH ihre Klienten und Geschäftsfreunde zu einem Umsatzsteuer-Abend ein. An dem einstündigen Fachvortrag beteiligten sich UnternehmerInnen, GeschäftsführerInnen und MitarbeiterInnen im Rechnungswesen. Mag. Maria Koller als Steuerberaterin und Umsatzsteuerspezialistin und Regina Rolz als Umsatzsteuerspezialistin sowie natürlich auch Steuerberater und Umgründungsspezialist Dr. Hans Maier enttarnten das neue Umsatzsteuer-Paket, das ab 01.01.2010 in Kraft tritt. Beim anschließenden Buffet hatten alle Seminarteilnehmer jegliche Furcht vor der Umsatzsteuernovelle verloren. Da dieses Thema nach wie vor hochaktuell ist, können Sie die Seminarunterlagen unter 03152/4167-13 gerne anfordern bzw. unter www.stb-feldbach.at downloaden. Krise als Chance: Die Seminare der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach GmbH am 13.03.2009 und 31.03.2009 zum Thema Finanzkrise als Chance waren ein voller Erfolg. Zahlreiche Klienten, Bankenvertreter und Interessierte waren dem Aufruf gefolgt, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv Maßnahmen zu setzen. Der erste Teil des Seminars behandelte die Themen Liquiditätsmanagement für Unternehmen und Risikomanagement. Weiters wurde der richtige Umgang mit der Bank besprochen sowie 7 Regeln für ein gutes Bankgespräch präsentiert. Der zweite Teil widmete sich dem Thema Gewinnverbesserungspotential. Wie dieses Potential zu knacken ist, wurde anhand der wahren Aufgaben des Unternehmers, den dazugehörigen vier Zielen sowie dem Chancenrechner demonstriert. Zu guter Letzt wurden anhand der Schlüsselfaktoren Beispiele für die Umsetzung dargebracht. Die rege geführten Diskussionen zeigten das Interesse der Zuhörer an diesem Thema. In den folgenden Wochen folgte eine Reihe von positiven Reaktionen zur Seminarreihe, wofür wir uns nochmals recht herzlich bedanken möchten. Da dieses Thema nach wie vor hochaktuell ist, können Sie die Seminarunterlagen unter 03152/4167-13 gerne anfordern bzw. unter www.stb-feldbach.at downloaden. Seminarvorschau Haftung für Geschäftsführer und Unternehmer in der Krise Zivilrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Haftungen Wie können Haftungsrisiken vermieden werden? Donnerstag, 28. Jänner 2010, 17.00 Uhr mit anschließendem Buffet für Damen und Herren, Hotel Legenstein, Bairisch Kölldorf Höhenflug für Landwirte - Sicherung der Pauschalierung trotz gewerblicher Tätigkeit Donnerstag, 25. Februar 2010, 17.00 Uhr mit anschließendem Buffet mit Vulkanland- Schmankerln, Hotel Legenstein, Bairisch Kölldorf SEITE 7 Dezember 2009

Elektronische Rechnungen und Vorsteuerabzug ALBATROSS-NEWS Will ein Unternehmer seine Rechnungen ausschließlich elektronisch übermitteln, ist dies unter folgenden Voraussetzungen möglich: Monika MAIER Bilanzbuchhalterin und Tai Chi Kämpferin 1. Der Rechnungsempfänger muss die elektronische Rechnung akzeptieren. 2. Die Echtheit und Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung muss gegeben sein = digitale Signatur. Damit wird sichergestellt, dass die Rechnung vor einer nachträglichen Veränderung geschützt ist. 3. Die elektronische Rechnung ist vom Empfänger zu prüfen Signierte Pdf-Dateien können wie folgt überprüft werden: - bei einer unsichtbaren Signatur öffnet sich durch Klicken auf den Reiter Unterschriften bzw. Signatur ein Infofenster mit den Signaturdaten. - sichtbare Signatur: Ist auf dem Dokument selbst ein Feld mit Signaturinformationen dieses einfach anklicken und es erscheint der Gültigkeitsstatus der Signatur. 4. Die Rechnungsmerkmale lt. Umsatzsteuergesetz müssen erfüllt sein. 5. Die elektronischen Rechnungen inklusive Signatur sind vom Rechnungsempfänger 7 Jahre aufzubewahren (CD,DVD) - Der Papierausdruck der Rechnung reicht nicht! 6. Im Falle einer Betriebsprüfung sind diese Daten dem FA bereitzustellen. Nur ordnungsgemäß signierte Rechnungen berechtigen den Empfänger zum Vorsteuerabzug. Rechnungen als PDF-Datei erfüllen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht. Es reicht nicht aus, die Rechnung, einfach auszudrucken. Das EU-Recht geht davon aus, dass der Vorsteuerabzug beim reverse-charge nicht von einer Rechnung abhängig ist. Bei einer ig Lieferung ist es aus österreichischer Sicht nicht erforderlich, dass die Rechnung signiert ist. Die Erwerbsbesteuerung in Ö mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug ist nicht von der Rechnung abhängig. Bei ig Lieferung in EU stellt sich die Frage des Vorsteuerabzugs nicht. Die Erstellung von elektronischen Rechnungen: Der Unternehmer muss sich einen Zertifizierungsanbieter suchen. Unter www.e-rechnungen.at finden Sie ein Online-Beratungstool, das eine erste Abschätzung abgibt, ob es für Ihr Unternehmen Sinn macht, auf e-rechnungen umzusteigen. Im Auftrag der WKO und des Wirtschaftsministeriums wurde der E-Rechnungsstandard ebinterface entwickelt. Die Version 3.0 steht zum kostenlosen Download bereit. www.ebinterface.at Der Vorteil des Programms ist, dass die Rechnungen im XML-Format erstellt sind. Das ermöglicht, dass alle Rechnungsinformationen von der Buchhaltungssoftware automatisch erkannt werden - und auch direkt weiterverarbeitet werden können. Das Abtippen und Eingeben ins System entfällt. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie bitte an. Ihre Monika Maier (Bilanzbuchhalterin und Tai Chi Kämpferin) SEITE 8 Dezember 2009

Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Eine Analyse des Gewinnfreibetrages für Ihre Disposition ALBATROSS-NEWS Beachten Sie: Der Gewinnfreibetrag gilt nicht für Kapitalgesellschaften. Eine vorzeitige Abschreibung ist aber bei allen Rechtsformen möglich. SEITE 9 Dezember 2009

Besseres Bilanzbild - besseres Rating - günstigerer Kreditzinssatz Viele Unternehmer kämpfen in Zeiten der Finanzkrise um Ihre Bonität. Ist diese schlecht, wird man schlechter ge ratet - der Kredit wird sehr teuer oder gar verweigert. Gutes und schlechtes Rating Wie Banken zu Ihrem Rating kommen und wie sich daraus die Bonitätseinstufung des Bankkunden ergibt, verraten die Banken nicht. Die Bewertungskriterien der Banken sind undurchsichtig. Ich bekomme für dieselbe Bilanz (bei den verschiedenen Banken) unterschiedliche Ratings führt Peter Wageneder; GF der AAA Strategic Finance aus. Mag. Armin PINT Steuerberater und Spezialist für Unternehmensplanung Eigenmittelquote und Schuldentilgungsdauer sind zwei wichtige Kennzahlen. Kreditwürdig sind Sie mit einer tollen Bilanz oder mit rosigen Zukunftsaussichten. Damit es gar nicht zu einem schlechten Rating kommen kann, zahlt sich ein Gespräch mit uns aus! Oftmals kann Ihre Bilanz mit wenigen Handgriffen so ein Aussehen bekommen, dass sie auch Ihrem Bankberater gefallen wird. (Siehe Ideen am Ende des Artikels). Zwei wichtige Bilanzkennzahlen Es gibt zwei Bilanzkennzahlen, die für die Kreditwürdigkeit eine wichtige Rolle spielen: Die Eigenmittelquote sollte mindestens über 8 % zu liegen kommen und die Schuldentilgungsdauer sollte weniger als 15 Jahre betragen. Die Eigenmittelquote kann man als (Eigen)Kapitalpolster zur Abwehr einer Überschuldung betrachten. Schaffen Sie beide Kennzahlen nicht, werden Sie aus Sicht der Banken schon als Sanierungsfall angesehen. Nicht immer sind die Unternehmer an einem schlechten Rating schuldlos. Wer keine Bilanzen abliefert, wird im Rating seiner Bank oft um mehrere Stufen degradiert. Einfach, weil die Bank von Ihnen keine Informationen erhält! Wer einmal als Sanierungsfall eingestuft wird, kommt von dort nur mehr schwer weg. Sind Sie kreditwürdig? Für einen (jetzt) beantragten Neukredit gibt es zwei positive Szenarien: Szenario 1: Tolle Bilanz Szenario 2: Schlechte Bilanz aber ein erfolg versprechendes Projekt mit rosigen Zukunftsaussichten. Im Szenario 1 geht es dann nur mehr um das Optimieren der Kreditkonditionen. Szenario 2 verlangt eine aussagekräftige Präsentation gepaart mit guten und verständlichen Unterlagen. Eine Präsentation mit guten Unterlagen ist deshalb wichtig, da Banken für Kredite mit schlechter Bonität mehr Eigenkapital als Reserve halten müssen - Eigenkapital ist auch bei Banken ein knappes Gut. Ideen, wie Sie Ihrer Bilanz ein schöneres Kleid geben können: - Nehmen Sie rechtzeitig vor Ihrem Banktermin mit Ihrem Steuerberater Kontakt auf. - Ein Finanzplan für das folgende Geschäftsjahr (und in Wirklichkeit auch darüber hinaus) ist ein absolutes Muss. - Um die Eigenmittelquote zu verbessern ist auch das Einbringen eines privaten Grundstückes in Ihr Unternehmen (unter gewissen Voraussetzungen) ratsam. - Umwandlung von Darlehen in stille Einlagen - Mieten statt kaufen. - Aufwertung des Eigenkapitals durch Umgründung Tipp: Vergessen Sie nicht auf die Soft Facts: Gut aufbereitete Unterlagen, versehen mit dem Logo des Steuerberaters haben beim Bankauftritt noch nie geschadet. Wir führen ein Rating bei Ihrem Unternehmen durch und machen Sie Bank-fit! Kleine Firmen zahlen für Ihr Rating Euro 400,00; mittlere und große Firmen zahlen Euro 900,00. Wenden Sie sich an Herrn Mag. Andreas Christandl oder an Mag. Armin Pint. SEITE 10 Dezember 2009

Klientenforum Erwin Schiefer, Erfinder Nie zuvor in der Geschichte der Menschheit waren die Veränderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft so groß wie in den letzten hundert Jahren. Die Energie wurde zum Maßstab für wirtschaftliche Entwicklung und dem Wohlstand ganzer Völker. Mittlerweile werden die größten Kritiker auf die bevorstehenden Veränderung in der Energiewirtschaft aufmerksam, immer mehr Wissenschaftler, Politiker und Staatsoberhäupter erkennen nicht nur die Notwendigkeit aus Klima und Umweltgründen, die Energiewende voranzutreiben, sondern die Tatsache das die Verfügbarkeit der bisher am stärksten verwendeten Energieträger immer schlechter wird und die Ressourcen der fossilen Brennstoffe langsam aber sicher weniger werden. Besonders stark waren die ersten Auswirkungen auf die Wirtschaft und besonders die Menschen benachteiligter Regionen dieser Erde im Jahr 2008 bemerkbar. Getrieben vom hohen Ölpreis stiegen auch die Lebensmittelpreise in ungewohnte Höhen, erste Unruhen ließen das Konfliktpotenzial dieser Entwicklung erkennen. Wir das Unternehmen und Marke Xylogas sind Aushängeschild für Entwicklung, Innovation und Weitblick bei der heimischen Biomassenutzung geworden. Wir leisten nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Umwelt, sondern gestalten durch innovative Entwicklung die energetische Zukunft mit. Ein neues Energiezeitalter Im März dieses Jahres ist es uns gelungen für unsere ersten Produkte eine Lizenz zu vergeben. Durch die Biomasseverstromung mittels Xylogas Vergasungsverfahren und dem Walking Floor Kombitrockner konnten wir beim Lizenznehmer mit Kompetenz und Innovation punkten. Nach mittlerweile 8 jähriger Entwicklungstätigkeit und schwierigen Vertragsverhandlungen wurde der passende Partner für die Verwertung unsers Know Hows ausgewählt, und damit der Weg für die Entwicklung neuer innovativer Produkte geebnet. An dieser Stelle darf ich mich recht herzlich für die tolle Unterstützung, besonders bei den Lizenzverhandlungen, beim Team der Steuerberatungsgesellschaft Feldbach bedanken. Nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche Aspekte ließ man in ein mit der Lizenzvergabe verbundenes Umgründungskonzept einfließen. Noch 2009 wollen wir den Startschuss für die Entwicklung einer neuen Produktgruppe geben. Getrieben durch das gesammelte Know How unser ersten Produkte soll ein neues Konzept zur Verstromung entstehen, welches größere Flexibilität beim Brennstoff zulässt. Auch die Verwertung neuer Energieträger wie Heupellets, Energiegras oder Maisspindel soll das neue Konzept mit höchstem Wirkungsgrad erlauben. Gerne sind wir bereit zukunftsorientierte Investoren in unsere Entwicklungen einzubinden um schlagkräftig ein weiteres Zeichen der energetischen Vielfalt der Zukunft zu setzen. Xylogas Entwicklung GmbH 8342 Gnas; Kohlberg 80 E-mail e.schiefer@xylogas.com Homepage: www.xylogas.com Erwin Schiefer Erfinder SEITE 11 Dezember 2009

Wir wünschen allen unseren Klienten, Freunden und Geschäftspartnern ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr 2010 Ihr Dr. Hans Maier und sein Team In diesem Jahr haben wir bewusst von Weihnachtspräsenten Abstand genommen. Wir werden dafür die Lebenshilfe Feldbach in ihrem mutigen Wirken unterstützen. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT FELDBACH GESELLSCHAFT MBH STEUERBERATUNG DR. HANS MAIER und PARTNER 8330 Feldbach, Bürgergasse 11, Telefon 03152/4167-0 Telefax 03152/4495, office@stb-feldbach.at www.stb-feldbach.at IMPRESSUM Steuerberatungsgesellschaft Feldbach GmbH; Geschäftsführer: Dr. jur. Hans Maier, Steuerberater, Umgründungsspezialist und Mag. Maria Koller, Steuerberaterin, Umsatzsteuerspezialistin 8330 Feldbach, Bürgergasse 11, Tel: 03152/4167-0, Fax: 03152/4495, e-mail: office@stb-feldbach.at, www.stb-feldbach.at. Sitz: Feldbach; FB-Gericht: ZRS Graz; Rechtsform: GmbH; FB-Nr.: 60579m Redaktion: Mag. Andreas Christandl; Lektorat: Dr. Helga Maier Stand: Dezember 2009, Änderungen vorbehalten. Ohne Gewähr. Die Informationen sind stark vereinfacht und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Druck: Druckhaus Scharmer, 8330 Feldbach, Tel: 03152/2318 SEITE 12 Dezember 2009