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INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Ausgabe 17, Jahrgang 2009, vom

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009

Transkript:

DIE STADT AMTSBLATT DER KLINGENSTADT SOLINGEN 70. Jahrgang Nr. 06 Donnerstag, 9. Februar 2017 SITZUNGEN DES RATES DER STADT SOLINGEN, SEINER AUSSCHÜSSE UND DER BEZIRKSVERTRETUNGEN 13.02.2017, 16:00 Uhr Beirat für Menschen mit Behinderung DPWV, Weyerstraße 243 Tagesordnung - öffentlich - 1. Protokoll über die 09. Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung am 05.12.2016 2. Aktuelles - Bericht der Vorsitzenden bzw. des Stellvertreters - Bericht der Behindertenkoordinatorin - Berichte von Beiratsmitgliedern 3. Vorstellung der neuen Leiterin der Bädergesellschaft, Frau Olsen-Buchkremer, Sachstand Ersatzneubau Schwimmbad Vogelsang 4. Barrierefreie Gestaltung von Kreisverkehren 5. Kommunalpolitik behindert?! Eine bergische Bestandsaufnahme, Vorbereitung auf die Veran staltung in Wuppertal am 05.04.2017 6. Wechsel in der Vertretung eines Beiratsmitglieds im Sozialausschuss 14.02.2017, 17:00 Uhr Sportausschuss OTV-Sporthalle, Hubertusstraße 12 Mediathek Tagesordnung - öffentlicher Teil - 2. Protokoll über die 14. Sitzung des Sportausschusses am 23.11.2016 3. Ersatzneubau des Hallenbades Vogelsang Fortführung der Beratungen 4. Aufhebung von Satzungen hier: Benutzungsordnung für die Hallen- und Freibäder der Stadt Solingen vom 11. Juli 1988 und Haus- und Badeordnung für die öffentlichen Bäder der Stadt Solingen vom 31. Januar 1993 5. Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Haus- und Badeordnung 6. Bau der Freisportanlage Höher Heide 2 Tagesordnung - nichtöffentlicher Teil - 2. Protokoll über die 14. Sitzung des Sportausschusses am 23.11.2016 3. Ersatzneubau des Hallenbades Vogelsang Fortführung der Beratungen 4. Vermarktung der Hallenbäder Solingen und Ohligs 5. Vermarktung Stadion Hermann-Löns-Weg 6. Bau einer Freilufthalle (MacArena) auf einer Teilfläche der Freisportanlage Neuenkamper Straße durch den Sportring-Solingen 1880/95 Herausgeber: Klingenstadt Solingen Der Oberbürgermeister Pressestelle, Postfach 10 01 65, 42601 Solingen Verantwortlich Birgit Wenning-Paulsen Fon 0212 290-2613 Redaktion Ilka Fiebich Fon 0212 290-2111, Fax 290-74 2111 E-Mail amtsblatt@solingen.de Satz Klingenstadt Solingen, Mediengestaltung Veröffentlichung / Digital unter www.solingen.de/amtsblatt. Vertrieb In gedruckter Form liegt es kostenlos in Verwaltungsgebäuden und Bürgerbüros aus. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Herausgebers zulässig. Erscheint wöchentlich. Die öffentlichen Sitzungsunterlagen sind im Büro des Oberbürgermeisters, Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 42651 Solingen, einzusehen. Gedruckt auf nach Der Blaue Engel zertifiziertem Papier.

16.02.2017, 17:00 Uhr Unterausschuss Gender, Inklusion und demografische Entwicklung Rathaus, Rathausplatz 1 Sitzungssaal 102 Tagesordnung - öffentlich - 2. Protokoll über die 09. Sitzung des Unterausschusses Gender, Inklusion und demografische Entwicklung am 03.11.2016 3. Weiteres Vorgehen hinsichtlich des Arbeitskreises Inklusive Beschulung hier: 4. Vorstellung des KECK-Atlas als gesamtstädtisches, GIS-basiertes Sozialrauminformations- und Evaluationssystem hier: Baustein 23 des Förderprojektes NRW hält zusammen für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung 5. Vorstellung des Projektes Altengerechte Quartiersentwicklung Höhscheid 6. Information zur Reform des Landesgleichstellungsgesetzes 7. Gleichstellung im Konzern Stadt Solingen/ Frauenförderplan der Stadtwerke Solingen 8. Verschiedenes ÖFFENTLICHE gemäß 10 Abs. 8 BImSchG und 21a der 9. BImSchV Änderungsgenehmigungsbescheid nach 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Windkraftanlage Gräfrath und Verlängerung der Fristen zur Errichtung und Inbetriebnahme I. Mit Bescheid vom 14.12.2016, Az: 67-1.6.2-01/16 wurde der Firma Windhagen GmbH und Co. KG, Kleine Mast 58, 48691 Vreden, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Windkraftanlage auf der Geleichten, Gemarkung Gräfrath, Flur 24, Flurstück 9 erteilt. Der Bescheid beinhaltet folgende Entscheidungen: Auf Antrag vom 04.05.2016 und 22.11.2016 ergeht nach Durchführung des nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschriebenen Verfahrens folgende Entscheidung: Der Firma Windhagen GmbH & Co. KG wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Grund der 6, 16 BImSchG in Verbindung mit 1 Anhang 1 Nr. 1.6.2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 02.05.2013 in der z. Zt. gültigen Fassung die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Windkraftanlage erteilt. Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb der noch nicht errichteten Anlage nach 16 BImSchG. Antragsgegenstand ist die wesentliche Änderung des genehmigten WEA-Typs von Enercon E82 (Nennleistung 2000 kw) auf Enercon E82 E2 (Nennleistung 2300 kw) und die Änderung der Zuwegung zur Anlage. Der Standort der Anlage ist in 42653 Solingen, Gemarkung Gräfrath, Flur 24, Flurstück 9. Die Erschließung erfolgt nunmehr über die Grundstücke Gemarkung Gräfrath, Flur 24, Flurstücke 3, 45 und 6 und Flur 23, Flurstücke 16 und 136 (siehe hierzu Übersichtsplan unter Nr. 26). Sofern sich aus dem Folgenden nichts Abweichendes ergibt, sind die Errichtung der Anlage sowie deren Betrieb nur in dem Umfang genehmigt, wie sie in den mit diesem Genehmigungsbescheid verbundenen Darstellungen und Beschreibungen dargestellt wurden. Die Regelungen des Genehmigungsbescheides vom 09.03.2009 und die darin erlassenen Nebenbestimmungen bleiben maßgebend und gelten für diese Genehmigung entsprechend, soweit sich aus dieser Genehmigung nichts anderes ergibt. Maßgeblich sind die in der Anlage 1 dieses Bescheides aufgeführten Antragsunterlagen. Die in der Anlage 2 und unter B. dieser Genehmigung aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteile dieses Genehmigungsbescheides. Die in der Anlage 3 dieses Bescheides aufgeführten Hinweise sind zu beachten. Die Frist für den Beginn der Errichtung der Windkraftanlage laut Punkt III. des Genehmigungsbescheides vom 09.03.2009, Az.:53-56.01.01-1.6/5126 wird gemäß 18 Absatz 3 BImSchG bis zum 31.12.2017 verlängert. Weiterhin muss die Anlage bis spätestens 31.12.2018 in Betrieb genommen werden. Gemäß 13 BImSchG schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere, die Anlage und den Betrieb betreffende behördliche Entscheidungen ein, im vorliegenden Fall: - die Baugenehmigung nach 63 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - die Genehmigung des Eingriffs hinsichtlich der neuen Zuwegung gemäß 14ff BNatSchG i.v.m. 30ff LNatSchG Im Übrigen ergeht der Bescheid unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Entscheidungen, die nicht der immissionsschutzrechtlichen Konzentration unterliegen. II. Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf schriftlich oder in elektrischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 (GV NRW 2012, S. 548ff) in der jeweils aktuellen Fassung ein- 2

zureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich eingereicht, so empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. III. Ende 2016 wurde ein Betreiberwechsel angezeigt. Neuer Betreiber ist die Fa. Windpark Solingen GmbH, Mankhauser Str. 7a, 42699 Solingen. Die Genehmigung inklusive aller Rechte und Pflichten geht unmittelbar auf diese über. IV. Der Genehmigungsbescheid einschließlich der Antragsunterlagen liegt vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen an folgender Stelle zur Einsichtnahme aus: Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Wirkung vom 01.03.2017, befristet für die Dauer von sieben Jahren, somit bis zum 29.02.2024, Herrn Sascha Siegmund zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks 4 (Gräfrath) der Stadt Solingen bestellt. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen beim Stadtdienst Bauaufsicht der Sachbearbeiter Herr Thomas Nickel unter der Rufnummer 0212 290-4286 zur Verfügung. Am 15.02.2017 feiert Dienstjubiläum Frau Marita Klause Stadtdienst Natur und Umwelt ihr 25-jähriges Dienstjubiläum. Stadt Solingen, Stadtdienst Natur und Umwelt, Bonner Straße 100, 42697 Solingen, Raum 248 Montag bis Donnerstag Freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Genehmigung auch gegenüber Dritten als zugestellt. Solingen, 31.01.2017 Der Oberbürgermeister Im Auftrag Dr. Strehlau (Stadtdienstleiter) des Umlegungsausschusses der Stadt Solingen Der Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Solingen vom 13. Dezember 2016, betreffend die vereinfachte Umlegung Ness-Ziona-Straße, Ordnungsnummern 1 und 2, Stadt Solingen/Pies GbR, gemäß 82 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung, ist gemäß 71 (1) (BauGB) am 19. Januar 2017 unanfechtbar geworden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Solingen wird gemäß 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im o.a. Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Schäfer Vorsitzender 3

Für die Ausschreibung "Beschaffung von 2 Drehtrommelmüllwagen ", Vergabenummer V17/KCF/060 wird nach VOL/A 12 Absatz 2 folgende Bekanntmachung veröffentlicht:?a) Name und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Solingen Konzernservicestelle Beschaffung Submissionsstelle Bonner Str. 100 42601 Solingen Deutschland namens und im Auftrag der Entsorgung Solingen GmbH Dültgenstaler Str. 61 42719 Solingen B) Art der Vergabe: Offenes Verfahren (EU) [VgV] C) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen D) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung Beschaffung von 2 Stück Müllsammelfahrzeuge mit Drehtrommel Entsorgungsaufbau und geteilter Automatik Kammschüttung 42719 Solingen E) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: F) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen G) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: Bis: Lieferung nach Beauftragung H) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Unterlagen stehen auf dem Portal www.deutsche evergabe.de ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist unerlässlich. Die Durchführung der Vergabeverfahren auf der Plattform der Deutschen evergabe ist für Bieter der Stadt Solingen kostenlos. I) die Teilnahme oder Angebots und Bindefrist: Teilnahme oder Angebotsfrist: 04.04.2017 10:00:00 Bindefrist: 31.05.2017 J) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: K) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gem VgV L) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: mindestens 3 positive Referenzen für vergleichbare Fahrzeuge im kommunale Einsatz Zulassungszahlen Trägerfahrzeug in den letzten 2 Kalenderjahren (2015 und 2016) in der BRD in Fahrzeugklasse ab 26,0 t zgg Mindestvorgabe 1.000 zugelassene Fahrzeuge p.a. Produktionsmenge Abfallentsorgungsaufbau in 2016 Mindestvorgabe 50 St. p.a. es gelten die Bedingungen des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW M) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Die Durchführung der Vergabeverfahren auf der Plattform der Deutschen evergabe ist für Bieter der Stadt Solingen kostenlos. N) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: 4

Für die Ausschreibung "2 Stück Pressmüllfahrzeuge mit 3 Achs Niederflur Fahrgestell mit gelenkter Nachlaufachse ", Vergabenummer V17/KCF/055 wird nach VOL/A 12 Absatz 2 folgende Bekanntmachung veröffentlicht:?a) Name und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Solingen Konzernservicestelle Beschaffung Bonner Str. 100 42601 Solingen Deutschland namens und im Auftrag der Entsorgung Solingen GmbH Dültgenstaler Str. 61 42719 Solingen B) Art der Vergabe: Offenes Verfahren (EU) [VgV] C) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind Die Einreichung der Angebote/ Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen D) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leistung Beschaffung von 2 Stück Pressmüllfahrzeugen mit 3 Achs Niederflur Fahrgestell mit gelenkter Nachlaufachse und geteilter Automatik Kammschüttung 42719 Solingen E) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: F) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen G) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: Bis: Lieferung nach Auftragserteilung H) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Unterlagen stehen auf dem Portal www.deutsche evergabe.de ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Die Durchführung der Vergabeverfahren auf der Plattform der Deutschen evergabe ist für Bieter der Stadt Solingen kostenlos. I) die Teilnahme oder Angebots und Bindefrist: Teilnahme oder Angebotsfrist: 29.03.2017 10:00:00 Bindefrist: 24.05.2017 J) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: K) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gem. VgV L) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Es gelten die Bedingungen des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW mindestens 3 positive Referenzen für vergleichbare Fahrzeuge im kommunalen Einsatz Produktionsmenge Trägerfahrzeuge in 2016 (Mindestvorgabe 300 St. p. a.) Produktionsmenge Pressmüllaufbau in 2016 (Mindestvorgabe 50 St. p. a.) M) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Die Unterlagen stehen auf dem Portal www.deutsche evergabe.de ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Die Durchführung der Vergabeverfahren auf der Plattform der Deutschen evergabe ist für Bieter der Stadt Solingen kostenlos. N) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: 5