Nachhaltigkeit durch Energiekompetenz
Ein Projekt im Rahmen der Armutsprävention des Sozialamts der Stadt Nürnberg Ansprechpartnerin: Frau Gundula Blaszyk Telefon: 0911-231 5770 email: Gundula.Blaszyk@stadt.nuernberg.de Das Projekt "EnergieSparProjekt - ESP - EnergieSchuldenPrävention" der Stadt Nürnberg wurde im November 2010 mit dem Label "Good Practice Energieeffizienz" der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der Kategorie Information und Motivation ausgezeichnet. Das Label "Good Practice Energieeffizienz" vergibt die dena für Aktivitäten und Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs beitragen. www.esp-nuernberg.de
Herausforderung Energiekosten Durchschnittliche jährliche Preissteigerung in den letzten 5 Jahren: Fernwärme: 3,3 % Erdgas: 7,3 % Heizöl: 9,1 % Strom: 3,2 % Quelle: Stadt Nürnberg, Energiebericht 2010
Sozialdaten Nürnberg (Stand 2010) Einwohner: 496.000 Arbeitslosenquote: 9,6 % (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Leistungsempfänger: 58.981 davon Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: 51.399 davon Sozialhilfe - SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz: 7.582 (Grundsicherung im Alte, bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) Stromsperrungen pro Jahr 7.000 9.000 Rund 12 % der Einwohner sind auf Transferleistungen angewiesen. Stromkosten sind von den Haushalten selbst zu tragen. Heizkosten werden im angemessenen Rahmen von der Kommune übernommen.
Regelsatz Für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Bezieher von Sozialhilfe werden folgende Regelsätze gezahlt: Erwachsene: 364 Euro Lebenspartner im gleichen Haushalt: 328 Euro Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren: 287 Euro Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 251 Euro Kinder bis 6 Jahre: 215 Euro
Stromkosten Stromkostenpauschale im Regelsatz enthalten (6%). Darüber hinausgehende Kosten sind selbst zu tragen. Überlastung der Haushalte Seit 2004 jährlich 7.000 bis 9.000 Stromsperrungen Bei weiterem Anstieg der Stromkosten sinkt der verbleibende Betrag für Lebenshaltung weiter Verstärkte Gefahr des Erreichens der Armutsgrenze
Heizkosten Richtwerte für die Stadt Nürnberg ab 1.1. 2009 1 Person 50 qm 2 Personen 65 qm 3 Personen 75 qm 4 Personen 90 qm Ab 5 Personen 68 88 101 122 Tatsächliche Quadratmeterzahl der Wohnung x 1,35 mindestens 122 Hinweis: Die Aufbereitung von Warmwasser ist aus der Regelleistung zu tragen. Von den tatsächlichen Kosten sind zunächst die Kosten für Warmwasser abzuziehen. Erst diese Kosten sind dann an den Richtwerten zu messen.
Energieschulden verhindern Bei Wohnungswechsel bedenken, dass mit der Schlussabrechnung eine Nachzahlung für Strom und Heizung anfallen kann. Beim Auszug aus einer alten Wohnung und beim Einzug in eine neue Wohnung Zählerstände ablesen und diese dem Energieversorger mitteilen. Darauf achten, dass die Stromniedrig angesetzt sind. und Heizkostenabschläge nicht zu Den günstigsten Stromauswählen. und Gasttarif des Energieversorgers Strom- und Heizkostenabschläge rechtzeitig zahlen. Nach Möglichkeit keine veralteten Haushaltsgeräte verwenden und keine Energie verschwenden.
Was tun bei Sperrandrohung? Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Energieversorger die Lieferung von Strom und Gas einstellen. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen für (GVV) Strom und Gas festgelegt und lauten wie folgt: Strom und Gas darf nur abgestellt werden, wenn eine unbezahlte Rechnung schriftlich angemahnt wurde. Zwischen der Rechnung und dem Brief mit der Mahnung müssen allerdings mindestens zwei Wochen liegen. Die Energiesperre muss schriftlich angedroht worden sein. Dies geschieht in der Regel mit dem Mahnungsbrief. Die Energiesperre darf erst nach dem Ablauf von 4 Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt werden. Die Energieschuld muss mindestens 100 Euro betragen. Die Energiesperre muss nochmals mindestens drei Werktage im Voraus angekündigt werden.
Für einkommensschwache Nürnberger Kunden der N-ERGIE AG besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter Nürnberg oder das Sozialamt Nürnberg gemeinsam mit dem Haushalt und der N-ERGIE AG eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung abschließt. Darin wird festgelegt, in welcher Form und in welcher Höhe die Energieschulden bezahlt werden können. Ratenplangebühren fallen nicht an.
Wer hilft im Notfall? Können Energieschulden wegen anhaltender Geldprobleme nicht gezahlt werden, dann können die örtlichen Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) eventuell Unterstützung und Hilfe anbieten. Hilfesuchende aus Nürnberg wenden sich an folgende Stellen: Bei Bezug von SGB II-Leistungen ( Hartz IV-Bezug ) an die Leistungsabteilung, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager bei dem zuständigen Jobcenter. Familien mit Kindern und Jugendlichen ohne Anspruch auf SGB II- Leistungen an den zuständigen Bezirks-Sozialpädagogen im Jugendamt beim allgemeinen Sozialdienst (ASD). Telefon: 231-2686 Alleinstehende und Haushalte, bei denen alle über 21 Jahre alt sind, an den zuständigen Sozialpädagogen beim Sozialpädagogischen Fachdienst (SFD). Telefon: 231-8103
Kurzprofil ESP EnergieSchuldenPrävention = EnergieSparProjekt (ESP) Kostenlose Energieberatung für Hilfeempfänger und Geringverdiener Projektstart: 2008 Projektträger: Sozialamt der Stadt Nürnberg Schwerpunkte: Verbraucherverhalten Verbrauchserfassung und Abrechnung Geräteausstattung in Haushalten Zustand der Bausubstanz Nachhaltigkeit der Beratungen Hilfevermittlung z.b. an soziale Dienste Projektraum: Stadt Nürnberg mit jeweiligen Kerngebieten Finanzierung: Kommunale Mittel der Armutsprävention, Soziale Stadt - Fördermittel, CO 2 -Minderungsprogramm, Zuwendung der N-ERGIE AG
Zielsetzungen Sozialpolitische Ziele Energieschuldenprävention und Kostenentlastung für einkommensschwache Haushalte ( Hilfe zur Selbsthilfe ) Kostenentlastung der Kommune Umweltpolitische Ziele Reduzierung von CO2-Emissionen Sensibilisierung für rationelle Energienutzung (Mieter/Vermieter) Förderung von Energiesparkompetenz in kommunalen Einrichtungen
Vernetzung des Projekts
Besonderheiten Einsatz von professionellen Energieberatern Umfassendes Beratungsangebot (Strom, Heizung, Wasser) Individuelle und nachhaltige Beratung (bis zu 3 Folgetermine möglich) Enge Abstimmung mit sozialen Diensten, Vermietern & Energieversorgern Give-Aways und Vermittlung von Spenden für energieeffiziente Haushaltsgeräte Wissenschaftliche Begleitung
Zahlen und Fakten Durchgeführte Beratungen 2.009 davon Erstberatungen 1.207 davon Folgeberatungen 802 Anzahl der beratenen Haushalte 1.207 Unmittelbar verhinderte Stromsperren 65 Vermittlungsaktionen der Energieberater 283 zu Vermietern (Hinweise zur energetischen Verbesserung der Wohnsituation) 113 zur ARGE, zum SHA (Bewertung Heizkosten, Befürwortung Umzug) 115 zur Aktion Freude für alle (Spenden zum Kauf energieeffizienter Hausgeräte) 55 Darüber hinaus viele statistisch nicht erfasste Kontakte zum regionalen Energieversorger, zur ARGE, zu sozialen Diensten, zum Wohnungsamt, zum Gesundheitsamt und anderen Infoveranstaltungen zum Thema Energiesparen 62 August 2010: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der N-ERGIE AG und dem Sozialreferat der Stadt Nürnberg zur Vermeidung von Stromsperren, zum Ratenplanverfahren bei Energieschulden sowie zur Regelung von Tariffragen. Stand: 31.08.2010
Einsparungen durch Maßnahmen im Projekt (Datenbasis 2008) Quelle: tms Institut für technik & markt strategien, Stand: 02.07.2009
Veränderungen im Stromverbrauch (Datenbasis 2008) Bisher bereits gemessene Ergebnisse Basis: 65 Haushalte mit hinreichend großem Zeitraum für Messpunkte zur Zählerablesung vor und nach der Beratung Ø Verbrauchs-Reduktion 14,7% Quelle: tms Institut für technik & markt strategien 2009
Beratungsqualität 3-stufiges Beratungsmodell: Kontaktaufnahme Erstberatung Folgeberatungen Enge Kooperation mit sozialen Diensten der Stadt, der Wohlfahrtsverbände sowie mit der ARGE Individuelle, professionelle Beratung durch sozial und fachlich geschulte Architekten/innen und Ingenieure/innen Umfassende Beratung: Heizen und Lüften, Warmwasser, Energietarife, Strom, Verhinderung Energiesperren, Veranlassung von Ratenplanverfahren, Vermittlung von Hilfsangeboten Strukturierte Datenerhebung (ESP-Erfassungsbogen)
Fallbeispiel Heizkosten Familie A: Ehepaar, 2 Kinder, 3-Zimmerwohnung mit Gastherme Problemlage: hohe Heizkosten Maßnahmen: Erläuterung der Heizungssteuerung Abdichtung von Fenstern und Wohnungstür Veranlassung einer Gasthermenwartung Versetzung des Wohnzimmersofas (freie Heizkörper!) Tipps zum richtigen Heizen und Lüften Entlüften und Nachfüllen der Heizkörper Jährliche Einsparung: ca. 30%
Fallbeispiel Strom Familie A: Ehepaar, 4 Kinder, Reihenmittelhaus (92 qm) Problemlage: hoher jährlicher Stromverbrauch (ca. 9.600 kwh) inkl. elektrischer Warmwasserbereitung Maßnahmen: Analyse der Ausstattung und des Nutzerverhaltens Enteisung und richtige Einstellung von Gefriertruhe und Kühlschrank Einsatz von Energiesparlampen an zentralen Punkten Tipps zur effizienteren Nutzung von Herd und Waschmaschine Standby-Einstellung an den PCs Sensibilisierung für Einschaltzeiten von TV und PCs Abschaltbare Steckerleisten zur Vermeidung von Leerlaufverlusten Jährliche Einsparung: rund 760 kwh (ca. 175 /a bei 23 ct/kwh)
Fallbeispiel Warmwasser Familie W: Ehepaar mit Migrationshintergrund, Wohnung in Hochhaussiedlung (60 qm), zentrale Fernwärme- und Warmwasserversorgung Problemlage: hohe Energiekostennachforderung (ca. 1.000 ) Maßnahmen: Analyse der Energiekostenabrechnung Tipps zur effizienteren Warmwassernutzung: z.b. Geschirrreinigung mit verstöpseltem Waschbecken, Duschen statt Baden, Einsatz von Zahnputzbechern, Erhitzung kleinerer Wassermengen mit Wasserkocher Installation eines Wassersparperlators in der Küche Einsatz eines Wassersparduschkopfes im Bad Übergabe einer 5-Minuten-Sanduhr zur Duschzeitkontrolle Jährliche Einsparung: rund 2/3 (ca. 300 /a)
Fallbeispiel Tarifwechsel Familie R: Ehepaar mit Migrationshintergrund, 5-Zimmer Altbauwohnung (80 qm) mit Wärmeplatten-Stromdirektheizung Problemlage: hohe Stromkostennachforderung (4.000 für 2 Jahre) Maßnahmen: Analyse der Energiekostenabrechnung Klärung von Stromtarif und Heizsystem mit Vermieter und Energieversorger (Rückwirkende Tarifumstellung in Spezialtarif Wärmestrom ) Umstellung von Möbeln (freie Heizkörper!) Einweisung in die richtige Bedienung des Heizungssystems Beratungsergebnis: sofortige Entlastung um rund 900
Fallbeispiel Stromsperre Haushalt G: Single mit Migrationshintergrund, 2-Zimmer Altbauwohnung (ca. 45 qm) mit Gastherme Problemlage: hohe Energiekostennachforderung (2.000 für 3 Jahre), übersehene Sperrandrohung, extrem erhöhter Abschlag für Gas (230 /Monat!) Maßnahmen: Analyse der Energiekostenabrechnung Kontakt zum Energieversorger (Klärung Gaskosten) Aushandlung eines realistischeren Gaskostenabschlags Ratenzahlungsvereinbarung für Nachforderung Vermittlung an SFD und Schuldnerberatung (Unterstützung Schuldenabbau) Tipps zur effizienteren Heizungs- und Warmwassernutzung Beratungsergebnis: Abwendung der Stromsperre, Abbau Energieschulden und Energieschuldenprävention
Werkzeugkoffer ESP ESP Plakat Folder zur Bekanntmachung des Angebots mit Anmeldeformular ESP Broschüre mit Projektinformationen und Energiespartipps ESP Rap zur zielgerichteten Ansprache von Jugendlichen ESP ESP Energiespartipps Internetauftritt (deutsch/türkisch/russisch) ESP Workshop für soziale Dienste (Powerpointpräsentation) ESP Erfassungsbogen zur Durchführung der Energieberatung
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!