Die elektronische Signatur. und ihre Verwendung beim elektronischen Abfallbegleitschein



Ähnliche Dokumente
Die elektronische Signatur. als wesentlicher Bestandteil der elektronischen Kommunikation

Informationsveranstaltung zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren. Elektronische Signatur im Abfallnachweisverfahren: Der IHK Signaturservice

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises

Attribut-Zertifikat importieren zur Nutzung in Sign Live! CC

ELBA-business Electronic banking fürs Büro. Digitale Signatur. ELBA-business 5.7.0

Mit Brief und Siegel: Ihre Unterschrift im Internet.

Hinweise zum Umgang mit elektronischen Signaturen

Allgemeine Erläuterungen zu

Digitale Signaturen. im Kontext der Biometrie. Thomas Kollbach

ELViS. Bedienungsanleitung für Bewerber/Bieter. Angebotsabgabe mit qualifizierter Signatur und Softwarezertifikat

Elektronische Signaturen und E-Government Rechtliche Grundlagen. Dipl.-Jur. Claas Hanken Delmenhorst, 23. März 2005

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers

Teil II Hardy Hessenius

Informationen zur Umsetzung der elektronischen Nachweisführung von gefährlichen Abfällen für Erzeuger

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von s Teil D7:

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015

Leitfaden. zur Beschaffung. Signaturen. in bayerischen Kommunen

Das elektronische Nachweisverfahren - Sicher elektronisch unterschreiben

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)

Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net

Einsatz der Digitalen Signatur in PDF-Dateien. GxP-Seminare 2002 von IDS Scheer

RA Peter Baumhaus Signaturgesetz Kündigung per ?

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?

Fragen und Antworten

Schritt für Schritt zum ELSTER-Zertifikat

Unterstützte elektronische Signaturkarten Karten-Leser-Ansteuerung (MCard) Version vom

Elektronische Nachweisführung mit WinFuhr Containerdienst über ZEDAL

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften

Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von s Teil D2:

vorab noch ein paar allgemeine informationen zur d verschlüsselung:

Programmiertechnik II

Ursprungszeugnisse Online. Ein innovativer Service Ihrer IHK. Ursprungszeugnisse online!

-Verschlüsselung viel einfacher als Sie denken!

Elektronische Signatur

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook Express

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003

Erste Vorlesung Kryptographie

Betriebssysteme und Sicherheit

Registrierung zur Teilnahme am eanv

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Netzsicherheit I, WS 2008/2009 Übung 12. Prof. Dr. Jörg Schwenk

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.8 Berlin, Januar Copyright 2016, Bundesdruckerei GmbH

DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen

Outlook 2013 Ablauf des Einrichtens in Outlook, um s zu signieren und/ oder verschlüsseln zu können

Steganos Secure Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS

Unterschrift unterwegs

Das elektronische Abfallnachweisverfahren. - Länder-eANV Die Registrierung eines Betriebes in 24 Klicks

Virtuelle Poststelle

ELAK und Amtssignatur in der Praxis

Elektronische Signaturen & Zeitstempel

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von s Teil D5:

-Verschlüsselung mit S/MIME

AK E-Zustellung Verordnung des Europäischen Parlament. Markus Knasmüller

Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)

Sicherheitslösung SMS-Code

Die elektronische Signatur. Anleitung

Die elektronische Gesundheitskarte

Leitfaden EGN eanv-web-portal.

Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz.

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.0 Berlin, November Copyright 2013, Bundesdruckerei GmbH

Die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook2007

Anleitung zur Kontrolle der qualifizierten elektronischen Signatur mit Hilfe des Adobe Readers Version 8.0

Ihre Bewerbung per . Verschlüsselt und sicher

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf.

Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs

ToDo-Liste bea Was ist aus anwaltlicher Sicht jetzt zu tun?

GnuPG für Mail Mac OS X 10.4 und 10.5

Umfrage zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens

Das Secure -System der Hamburger Sparkasse

Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5

Mail-Signierung und Verschlüsselung

Community Zertifizierungsstelle. Digitale Identität & Privatsphäre. SSL / S/MIME Zertifikate

Anleitung Thunderbird Verschlu sselung

Partnerportal Installateure Registrierung

Signieren mit dem AnA für Bieter

Prof. Dr. Rainer Erd. Rechtliche Aspekte des egovernment

Informatik für Ökonomen II HS 09

PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.5 Berlin, März Copyright 2015, Bundesdruckerei GmbH

Identity management mit Hilfe der Bürgerkarte. Waltraut Kotschy Österr. Datenschutzkommission/ Stammzahlenregisterbehörde

Einrichtung eines Zugangs mit einer HBCI-Chipkarte bei der Commerzbank

Sicherheitsbestätigung und Bericht. T-Systems SE Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnotarkammer

Die elektronische Signatur und Kartenchips was ist das - wie geht das - wer braucht das - ist es sicher? Thilo Schuster

(Text von Bedeutung für den EWR)

Die Komfortlösung für das elektronische Nachweisverfahren. eanv RECY CLE

PIN-Vergaben Ihrer Telesec Signaturkarte

PeDaS Personal Data Safe. - Bedienungsanleitung -

Kurzanleitung zur Erlangung eines Software-Zertifikats (*.pfx Datei) und zur Verwendung in PA32 und DBH32 v2

Teilnahmebedingungen. für den elektronischen Datenaustausch. über das Internet. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren

managed PGP Gateway Anwenderdokumentation

Kundeninformationen zur Sicheren

Transkript:

Die elektronische Signatur und ihre Verwendung beim elektronischen Abfallbegleitschein 1

: Vorgehensweise 1. Definition und Funktion: Integrität und Authentizität 2. Arten von Signaturen und Attributzertifikate 3. Rechtliche Bedeutung und Rahmenbedingungen 4. Elektronisch signieren in der Praxis und Sicherheitsvorkehrungen 5. Einsatz der elektronischen Signatur beim eanv 6. Bezug 7. Weitere Anwendungsmöglichkeiten 2

1. : Definition : eine Art digitales Siegel Ersatz einer persönlichen Unterschrift statt Papier und Stift: mathematisches Verfahren ist einer elektronischen Datei beigefügt oder logisch mit ihr verknüpft schwer zu fälschen keine Verschlüsselung der signierten Datei!!! 3

1. : Funktion Funktion der elektronischen Signatur: 1. Echtheit des Inhalts Die Nachricht kommt so beim Empfänger an, wie der Absender sie unterschrieben hat. Ein verschlüsselter Hashcode (digitaler Finderabdruck) weist nach, dass die Datei nach Signierung nicht mehr verändert wurde. 2. Echtheit des Absenders Der Absender der Nachricht ist eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar. Ein Zertifikat belegt, dass die Identität der unterzeichnenden Person geprüft wurde. 3. Verifizierung Empfänger kann überprüfen: Unversehrtheit der Datei (1.) Identität des Absenders (2.) => Integrität => Authentizität 4

PKI = Public-Key-Infrastructure 1. : Funktion - Integrität Grundprinzipien einer PKI Jedem User wird ein individuelles Schlüsselpaar zugeordnet: öffentlicher Schlüssel (Public Key) privater Schlüssel (Private Key) Der öffentliche Schlüssel darf bekannt gegeben werden. Der private Schlüssel bleibt geheim. Asymmetrische Verschlüsselung: Die zwei Schlüssel des Schlüsselpaares sind mathematisch so miteinander verknüpft, dass nur sie wechselseitig zum Einsatz kommen können. 5

1. : Funktion - Integrität Prüfung Integrität - Prüfung der Unverfälschtheit der Daten Absender Dokument priv. Schlüssel des Absenders Hashwert verschlüsselter Hashwert Empfänger Dokument öffentl. Schlüssel des Absenders verschlüsselter Hashwert Hashwert entschlüsselter Hashwert Vergleich der Hashwerte 6

1. : Funktion - Authentizität (Personen-) Zertifikat Zertifikat enthält Angaben ZERTIFIKAT 1. zur Identität des Schlüsselinhabers. Name, Vorname, ggf. Pseudonym 2. zur Gültigkeitsdauer. 3. zum Aussteller des Zertifikats. 4. den öffentlichen Schlüssel des Inhabers. gültig von: gültig bis: Ausgestellt vom Zertifizierungsdiensteanbieter Öffentlicher Schlüssel (Signaturprüfschlüssel) 7

1. : Funktion - Authentizität Prüfung Authentifizierung - Prüfung der Identität des Absenders: beantragt Signaturkarte: Identifizierung persönlich und mit Ausweis Absender stellt Personen- Zertifikat aus stellt CA- Zertifikat aus schickt signierte Datei Zertifizierungsdiensteanbieter Bundesnetzagentur Empfänger überprüft Gültigkeit & Herkunft des Zertifikats überprüft Gültigkeit & Herkunft des Zertifikats 8

2. : Attributzertifikate Attributzertifikate zur Selbstbeschränkung: zur Beschränkung der Nutzung des Signaturschlüssels, wie z.b. "Maximal 1.000,- pro Rechtsgeschäft." zur Vertretungsmacht für einen Dritten: zum Nachweis, dass Sie ermächtigt sind, einen Dritten (Arbeitgeber, ) zu vertreten. zu berufsbezogenen oder sonstigen Angaben: Zum Nachweis, dass Sie einer bestimmten Berufsgruppe (Rechtsanwalt, Arzt,...) zugehören und in dieser Eigenschaft über entsprechende Berechtigungen und / oder Qualifikationen verfügen. 9

2. : Arten I (einfache) elektronische Signatur fortgeschrittene elektr. Signatur qualifizierte elektr. Signatur qualifizierte elektr. Signatur mit Anbieterakkreditierung Inhaber ist natürliche Person 10

2. : Arten II (einfache) elektronische Signatur Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. Signaturschlüsselinhaber muss keine natürliche Person sein Sicherheitsniveau: gering Beispiel: eingescanntes Bild der eigenen Unterschrift Organisationssiegel 11

2. : Arten III fortgeschrittene elektronische Signatur Wie die einfache elektronische Signatur, aber: Signatur ist ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zuzuordnen (natürliche Person) die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers muss ermöglicht sein die Mittel zur Erzeugung muss der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner Kontrolle halten eine nachträgliche Veränderung der Daten muss erkannt werden können Sicherheitsniveau: mittel Beispiele: Softwarezertifikat, Stick, Chipkarte 12

2. : Arten IV qualifizierte elektronische Signatur Wie die fortgeschrittene elektronische Signatur, aber: die Signatur beruht auf einem zum Zeitpunkt der Signaturerzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt:chipkarte mit Zertifikat vom Zertifizierungsdiensteanbieter: mit Betriebsanzeige haben ihren Betrieb lediglich bei der Bundesnetzagentur angezeigt Sicherheitsniveau: hoch mit Anbieterakkreditierung hat ein Akkreditierungsverfahren gem. SigG erfolgreich durchlaufen: Gütesiegel Sicherheitsniveau: sehr hoch 13

3. : Rechtswirkung Rechtswirkung der qualifizierten elektronischen Signatur entspricht im Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift: die elektronische Form entspricht der Vorschrift gesetzliche Schriftform ( 126ff BGB ): Ausnahmen dieser Gleichstellung gibt es nur, wenn gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (Kündigung von Arbeitsverhältnissen ( 623 BGB), Bürgschaftserklärungen ( 766 BGB),...). Durch die Nutzung Ihres Signaturschlüssels wird Ihnen die qualifizierte elektronische Signatur zugerechnet. Ermöglicht die rechtskräftige Nachprüfung der Integrität des Dokuments. 14

3. : Rechtliche Rahmenbedingungen Europa: EG-Richtlinie 1999/93/EG definiert die Vorgaben für die Regelungen elektronischer Signaturen in den Mitgliedsstaaten. Deutschland: Signaturgesetz (SigG) Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen Signaturverordnung (SigV) ergänzt SigG durch Einzelregelungen für Zertifizierungsdiensteanbieter sowie Produkte und Verfahren für Zertifikat- und Signaturerstellung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), vor allem 125 ff. (Form von Rechtsgeschäften) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)... 15

3. : Rechtliche Rahmenbedingungen eanv eanv: Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung, Abschnitt 4, 19: Signatur, Übermittlung Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Betrifft insbesondere die den - Nachweiserklärungen und - Begleitscheinen entsprechenden elektronischen Dokumente (sowie Erklärungen, Erstattung von Anzeigen, Fertigung von Vermerken, Erteilung von Bestätigungen und Entscheidungen, Übergabe oder Übersendung von Ausfertigungen oder Ablichtungen, Stellung von Anträgen, Erteilung von Freistellungen) 16

4. Elektronisch signieren in der Praxis Was benötigt der Signaturanwender? Signaturchipkarte Kartenlesegerät => für eine sichere PIN-Eingabe mit Zifferntastatur eine Signaturanwendung, => um eine Verknüpfung zwischen den elektronischen Daten und der Signaturkarte herzustellen 17

4. Elektronisch signieren in der Praxis Signieren: Kartenverwendung Innerhalb einer bestehenden Anwendungssoftware klickt der User auf den Befehl Signieren. Er wird dann aufgefordert, seine Karte in das Lesegerät einzustecken und diese durch Eingabe des persönlichen PIN- Codes zu aktivieren. 18

4. Elektronisch signieren in der Praxis Signieren: PIN-Eingabe Erst durch Eingabe des geheimen PIN-Codes wird die Karte angesteuert und eine Signatur erzeugt. Durch die Sicherheitskriterien - Besitz (der Signaturkarte) und - Wissen (des PIN-Codes) ist die elektronische Unterschrift besonders geschützt. 19

Sicherheitsvorkehrungen durch den Nutzer: 4. Elektronisch signieren in der Praxis: Sicherheitsvorkehrungen Signaturkarte sicher aufbewahren und bei Verlust sofort sperren PIN und zugehörige Passwörter zur Sperrung geheim halten PC immer auf dem neuesten Sicherheitsstandard halten Signieren Sie nur Informationen, die Sie vorher geprüft haben. Sicherheitsvorkehrungen durch begrenzte Gültigkeit: Verschlüsselungsverfahren: Die verwendeten Codes werden regelmäßig durch das BSI darauf überprüft, ob sie mindestens 6 Jahre als sicher gelten. Ggf. werden die Anforderungen erhöht. Zertifikate: Nach dem Signaturgesetz dürfen qualifizierte Zertifikate nur eine begrenzte Gültigkeit besitzen => Folgekarten 20

5. : Einsatz beim eanv Einsatz der digitalen Signatur beim Abfallnachweisverfahren Abfallerzeuger, -beförderer und entsorger benötigen für ihre Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur: Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweiserklärung bzw. den Begleitschein elektronisch signieren. Erzeuger, Beförderer und Entsorger müssen nacheinander signieren. Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. 21

5. : Einsatz beim eanv Übergangsfristen und Stichtage seit 2007: Praktizierung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bei Erlaubnis der zuständigen Behörde möglich 1. Quart. 2009: Zentrale Abfallnachweis-Plattform der öffentlichen Verwaltung geht mit vollem Funktionsumfang in Echtbetrieb bis 31.03.2010: freiwillige elektronische Nachweisführung mit Zustimmung der zuständigen Behörde ab 01.04.2010: Elektronische Nachweisführung obligatorisch ab 01.04.2010: Entsorger / Behörden müssen elektronisch signieren ab 01.02.2011: Erzeuger / Beförderer müssen elektronisch signieren 22

5. : Einsatz beim eanv ZKS-Abfall: Zentrale Koordinierungsstelle der Länder http://www.zks-abfall.de Informationen über das elektronische Abfallnachweisverfahren allgemein Registrierung, Stammdatenpflege, Beantragung einer behördlichen Nummer etc. Virtuelle Poststelle: Elektronische Postfächer für die Beteiligten Länder-eANV: Einfache Lösung zur Formularbearbeitung und Signatur (kostengünstige Lösung, sinnvoll bei geringen Aufkommen) 23

5. : Einsatz beim eanv Private Anbieter von eanv-produkten bieten Schnittstellen zur ZKS-Abfall, haben Signaturfunktion integriert und ermöglichen komfortable Bearbeitung: Modawi Zedal Nsuite eanv Portal http://www.modawi.de http://www.zedal.de http://www.nsuite.de http://www.fum.de (alle kostenpflichtig) 24

5. : Einsatz beim eanv Layerdarstellung Erzeuger Begleitschein: Angaben Erzeuger Signatur Erzeuger Beförderer Entsorger Begleitschein: Begleitschein: Angaben Angaben Erzeuger Beförderer Signatur Signatur Beförderer Erzeuger Begleitschein: Begleitschein: Angaben Begleitschein: Entsorger Angaben Angaben Beförderer Signatur Erzeuger Entsorger Signatur Signatur Beförderer Erzeuger 25

6. : Bezug Beantragung einer Signaturkarte 2. Übermittlung der Antragsdaten Registrierungsstelle 4. Empfangsbestätigung Zertifizierungsstelle 1. Antrag: persönliche Identifizierung 3. Versand der Signaturkarte 26

6. : Bezug qualifizierte elektronische Signaturkarten erhältlich bei diversen Zertifizierungsdiensteanbietern: TeleSec Signtrust DATEV Bundesnotarkammer TC TrustCenter D-Trust => DE-CODA / Chambersign... Kartenleser: Cherry Kobil Orga Reiner-SCT SCM Microsystems... 27

6. : Bezug IHK Die Chambercard der IHK Chipkarte zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen Zertifizierungsdiensteanbieter: D-Trust Kartenlesegerät und zugehörige Software (Komplettpaket) Für gewünschte Attributzertifikate zur Firmenzugehörigkeit werden erforderliche Handelsregister- oder Firmenspiegel- Auszüge direkt durch die IHK zur Verfügung gestellt. Ausführliche Vorab-Informationen erleichtern die Entscheidung, welche Signaturkomponenten der Nutzer braucht und ermöglichen eine effiziente Registrierung bei der IHK. 28

E-Vergabe gesicherte elektronische Kommunikation Elektronische Rechnungsstellung (Vorsteuerabzug) 7. : weitere Anwendungsmöglichkeiten Rechtsverkehr (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach, Online-Mahnbescheid) Elektronische Verträge Archivierung Anträge und Bescheide (bspw. ELSTER) Emissionshandel Ursprungszeugnisse Elektronischer Entgeltnachweis Verpackungsverordnung... 29

: Fragen? Mehr Infos zur IHK-Signaturausstattung Registrierungsstelle: IHK IHK für München und Oberbayern Informations- und Servicezentrum (ISZ) Max-Joseph-Straße 2 80333 München Telefon: 089 / 5116-150 ihkmail@muenchen.ihk.de http://www.muenchen.ihk.de Zertifizierungsdiensteanbieter: D-TRUST GmbH Kommandantenstraße 15 10969 Berlin Telefon: 030 / 259391-0 info@d-trust.net https://www.d-trust.net Kooperationspartner: DE-CODA GmbH Brückenstr. 5 A 10179 Berlin Tel.: 030 / 21 91 59 00 info@de-coda.de http://www.decoda.de 30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Referentin E-Government Max-Joseph-Straße 2 80333 München Tel.: 089-5116-249 Fax: 089-5119-8249 Neuberger[a]muenchen.ihk.de 31