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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4476 16. 07. 2018 Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung 1) Aufstellung des Weltraumprogramms der Union Vorhaben: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU KOM(2018) 447 endg. BR-Drucksache: 272/18 2) Federführendes Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Aktenzeichen: 3-4224.06/280 Beteiligte Ressorts: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Verkehr 1) Unterrichtung gemäß Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011, 77). Vorgelegt mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 16. Juli 2018. 2) Die BR-Drucksache 272/18 kann beim Informationsdiest des Landtags eingesehen oder im Internetangebot des Bundesrats www.bundesrat.de unter der Rubrik Dokumente abgerufen werden. Eingegangen: 16. 07. 2018 / Ausgegeben: 23. 07. 2018 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel.

Berichtsbogen der Landesregierung gem. Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) 1. BR-Drucksachennummer: 272/18 2. Titel der Drucksache: Unterrichtung durch die Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU COM(2018) 447 final 3. Frühwarndokument: ja nein Frist: 18. Juni 2018 bis 13. September 2018 4. Federführendes Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Beteiligte Ressorts: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ministerium für Verkehr 5. Datum der voraussichtlichen Behandlung im Bundesrat: Bundesratsplenum voraussichtlich 21. September 2018 6. Erhebliche politische Bedeutung für das Land: (ja/nein) 7. a. Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes Baden-Württemberg berührt (einschließlich Abweichungsrechte nach Art. 72 Abs. 3 und Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG): ja nein Alternativ: b. Wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berührt: ja nein 2

8. Verweis auf Berichtsbogen der Bundesregierung: Berichtsbogen der Bundesregierung vom 12. Juni 2018 9. Rechtsgrundlage: Artikel 189 Absatz 2 AEUV 10. Inhalt: Weltraumaktivitäten leisten einen Beitrag zu vielen Politikbereichen der Union, wie etwa den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Mobilität, Meeresüberwachung und Sicherheitspolitik. Die vorgelegte Verordnung setzt die im Jahr 2016 formulierte Weltraumstrategie für Europa um. Ein wesentliches strategisches Ziel ist die Stärkung der strategischen Unabhängigkeit Europas beim Zugang zum Weltraum. Unter dem Schlagwort New Space wird die Weltraumwirtschaft derzeit sowohl in technologischer Hinsicht als auch aus dem Blickwinkel der Geschäftsmodelle revolutioniert. Die Union will die gesamte Weltraumwirtschaft insbesondere Forschung und Entwicklung, Start-ups und Gründerzentren in diesem Transformationsprozess aktiv unterstützen. Dabei geht es insbesondere um folgende Programme: Fortführung der Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS, die eine ständige Ver fügbarkeit von präzisen Navigationsdaten absichern und eine wesentliche Grundlage für hoch entwickelte Fahrassistenzsysteme werden können. Weiterentwicklung des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus, das der Überwachung des Klimawandels und der Umweltveränderungen des Landes, der Meere und der besonders sensiblen Polargebiete dient. Katastrophen- und Krisenmanagement, Sicherheit und der Erhalt des Kulturerbes sind weitere Aufgaben von Copernicus. Ein zentrales Charakteristikum des europäischen Programms ist der offene Zugang zu den erhobenen Daten. Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking Support SST), dabei geht es insbesondere auch um Weltraumschrott, der aktuelle Missionen gefährden kann. Initiative für den Aufbau einer staatlichen Satellitenkommunikation (GOVSATCOM), die, ständig verfügbar und abhörsicher, insbesondere dem Krisenmanagement bei Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, humanitären Krisen, zivilen und militärischen Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Notfällen im Seeverkehr dienen soll. 11. Erste Einschätzung zur Vereinbarkeit des EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die mit der vorgeschlagenen Verordnung verfolgten Ziele sind aufgrund ihrer Größenordnung und ihrer weitreichenden Auswirkungen nur durch ein Handeln auf Unionsebene angemessen zu verwirklichen. Dies stellt auch sicher, dass Daten zu Umwelt- und anderen gesellschaftlich relevanten Feldern öffentlich zugänglich sind. Die in die Verordnung eingeschlossenen Komponenten Galileo, EGNOS, Copernicus, SST und GOVSATCOM sind an den Bedarf der Wirtschaft und der Bevölkerung der Union angepasst. Von ihnen gehen erhebliche positive Spillover-Effekte aus, die der Wirtschaft der Union zugutekommen und politischen Prioritäten der Union in Bereichen wie Klimawandel, Sicherheit und Verteidigung Rechnung tragen. 12. Folgen des EU-Vorhabens für das Land: Rund 40 Prozent aller Beschäftigten in der deutschen Raumfahrtindustrie arbeiten in Baden-Württemberg. Mit den Programmschwerpunkten Erdbeobachtungsdienste und Satellitenkommunikation werden Kernkompetenzen der Raumfahrtbranche im Land angesprochen. 3

Die Erdbeobachtungsdienste im Programm Copernicus werden eine sehr genaue Beobachtung von Umwelt- und Klimaparametern ermöglichen. Damit fördert Copernicus komplementär zu den in Baden-Württemberg vorliegenden, terrestrisch gewonnenen Geobasis- und Geofachdaten hoher Genauigkeit eine hochaktuelle Datenbasis auf Basis moderner Fernerkundungstechnologien für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landespolitik, insbesondere bezogen auf Umweltpolitik, Energiepolitik, Agrarpolitik sowie die Forschungs- und Innovationspolitik. Für Katastrophenschutz und Krisenmanagement stellt Copernicus mit Satellitenbildaufnahmen der Schadengebiete sowie daraus erstellten Schadenkarten besonders bei großräumigen und langanhaltenden Lagen eine wertvolle Ergänzung der Lageerfassung und -darstellung dar. Auch für Analysen zur Vorbereitung auf potenzielle Gefahrenlagen und Wiederaufbaumaßnahmen nach Schadenereignissen ist Copernicus einsetzbar. Die angestrebten Synergien mit anderen europäischen Programmen, wie beispielsweise Horizont Europa, sind zu begrüßen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die durch z. B. Copernicus unentgeltlich bereitgestellten Weltraumdaten und -dienste zur Entwicklung bahnbrechender Lösungen genutzt werden können. Vor allem Forschungs- und Innovationsvorhaben in den für das Land interessanten Bereichen der nachhaltigen Lebensmittelversorgung und natürlichen Ressourcen, Klimaüberwachung, automatisierte Fahrzeuge, Sicherheit und Katastrophenmanagement können hiervon profitieren. Die staatliche Satellitenkommunikation (GOVSATCOM) greift aktuelle Herausforderungen im Katastrophenschutz und Krisenmanagement auf. Hierzu zählt insbesondere die Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit zwischen staatlichen Stellen sowie mit Unternehmen aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen beispielsweise im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls. Die langfristige Absicherung der Satellitennavigationssysteme Galileo und EGNOS gibt den Automobilherstellern des Landes Sicherheit, dass die für den Betrieb von Fahrerassistenzsystemen und dem autonomen Fahren erforderliche Satellitenunterstützung langfristig ungehindert verfügbar ist und nicht zum Spielball nationalstaatlicher Interessen wird. Galileo ist zusätzlich zum US-amerikanischen GPS und dem russischen Glonass die zentrale Grundlage für den amtlichen Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS ), mit dem über das Genauigkeitspotenzial von EGNOS hinaus mittels eines engmaschigen Stationsnetzes in Baden-Württemberg hochpräzise Anwendungen im cm (mm)-bereich in Echtzeit für Vermessungsaufgaben, Baumaschinensteuerung, Landwirtschaft (Smart Farming), Schiffsnavigation und Bauwerksmonitoring ermöglicht werden; die Aufrüstung von SAPOS zur Echtzeitpositionierung ist als Teil der digitalen Daseinsvorsorge vorgesehen. 4

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Landtag von Baden-Württemberg 6 Drucksache 16 / 4476

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