des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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- Chantal Schäfer
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; Vorhaben von erheblicher politischer Bedeutung 1) Horizont Europa Vorhaben: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse KOM (2018) 435 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa KOM (2018) 436 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021 bis 2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa KOM (2018) 437 endg. BR-Drucksache: 261/18 2) 262/18 2) 263/18 2) Federführendes Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aktenzeichen: Beteiligte Ressorts: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 1) Unterrichtung gemäß Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) vom 17. Februar 2011 (GBl. 2011, 77). Vorgelegt mit Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 2. Juli ) Die BR-Drucksachen 261/18, 262/18 und 263/18 können beim Informationsdiest des Landtags eingesehen oder im Internetangebot des Bundesrats unter der Rubrik Dokumente abgerufen werden. Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel.
2 Berichtsbogen der Landesregierung gem. Artikel 34 a Landesverfassung i. V. m. 2 und 3 des Gesetzes über die Beteiligung des Landtags von Baden-Württemberg in Angelegenheiten der Europäischen Union (EULG) 1. BR-Drucksachennummern: 261/18, 262/18, 263/18 2. Titel der Drucksachen: 1. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse, COM (2018) 435 final 2. Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa, COM (2018) 436 final 3. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2021 bis 2025) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa, COM (2018) 437 final 3. Frühwarndokument: ja nein Fristbeginn: 4. Federführendes Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Beteiligte Ressorts: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 5. Datum der voraussichtlichen Behandlung im Bundesrat: K-Ausschuss: 3. September 2018 Wi-Ausschuss: 6. September 2018 Plenum: 21. September Erhebliche politische Bedeutung für das Land: Als Land mit einer sehr hohen Forschungs- und Innovationsleistung ist das Legislativpaket der Kommission zum künftigen (9.) Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa ab 2021 von besonderem Interesse und Bedeutung für Baden-Württemberg und die hiesigen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. 7. a. Gesetzgebungszuständigkeiten des Landes Baden-Württemberg berührt (einschließlich Abweichungsrechte nach Art. 72 Abs. 3 und Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG): ja nein 2
3 Alternativ: b. Wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berührt: ja nein 8. Verweis auf Berichtsbogen der Bundesregierung: Liegt noch nicht vor. 9. Rechtsgrundlage: Artikel AEUV 10. Inhalt: Auf der Grundlage der Mitteilung vom 2. Mai 2018 zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum von 2021 bis 2027 legt die EU-Kommission mit dem vorliegenden Legislativpaket nun detailliertere Vorschläge zur Struktur und Mittelausstattung des 9. Rahmenprogramms für Forschung und Innovation vor, das den Titel Horizont Europa tragen soll. Die bereits zum 2. Mai 2018 kommunizierte Gesamtmittelausstattung 1 sieht wie folgt aus: Horizont Europa 94,1 Mrd. Mittel für den Fonds InvestEU 3,5 Mrd. Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom 2,4 Mrd. EU-Fördermittel für Forschung und Innovation 100,0 Mrd. Während das aktuelle Rahmenprogramm Horizont 2020 noch aus 7 Förderbereichen besteht (3 Pfeiler und 4 Sonderprogramme bzw. -einrichtungen), soll Horizont Europa nur 4 Förderbereiche aufweisen (3 Pfeiler und 1 Querschnittsbereich). Die vorgesehene finanzielle Ausstattung sieht wie folgt aus: Pfeiler 1 Offene Wissenschaft 25,8 Mrd. Pfeiler 2 Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit 52,7 Mrd. Pfeiler 3 Offene Innovation 13,5 Mrd. Programmbereich Stärkung des Europäischen Forschungsraums 2,1 Mrd. Horizont Europa 94,1 Mrd. 1 Die EU-Kommission operiert in ihren Dokumenten zum nächsten MFR mit finanziellen Angaben in jeweiligen Preisen. D. h., dass die jeweils bereits mit einer eingerechneten Teuerungsrate versehenen Ausgaben für die einzelnen Jahre 2021 bis 2027 addiert werden. Hierdurch kommt man jedoch zu deutlich höheren Zahlen, als den jeweiligen Ausgaben in aktuellen Preisen des Jahres 2018 entsprechen würden. Um jedoch eine einheitliche Zahlengrundlage zu haben, werden hier die Angaben der EU-Kommission verwendet. 3
4 Im Rahmen des Pfeilers Offene Wissenschaft (25,8 Milliarden Euro) werden Pionierforschungsprojekte, die von den Forscher/inne/n selbst definiert und gesteuert werden über den Europäischen Forschungsrat (16,6 Milliarden Euro) unterstützt, Stipendien und Austauschmaßnahmen für Forscher/innen im Rahmen der Marie-Skodowska-Curie Maßnahmen (6,8 Milliarden Euro) finanziert und Investitionen in Forschungsinfrastrukturen von Weltrang getätigt (2,4 Milliarden Euro). Im Rahmen des Pfeilers Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit (52,7 Milliarden Euro) werden Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen Herausforderungen direkt unterstützt, technologische und industrielle Kapazitäten ausgebaut und EU-weite Aufträge mit ehrgeizigen Zielen festgelegt. So werden die Themen Digitalisierung und Industrie sowie Klima, Energie und Mobilität mit jeweils 15 Milliarden Euro unterstützt. Ferner gehören zu diesem Pfeiler die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle/JRC (2,2 Milliarden Euro) zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten durch die Bereitstellung unabhängiger wissenschaftlicher Informationen und technischer Hilfe. Die thematischen Prioritäten in dieser Säule sind in den folgenden Clustern zusammengefasst: Cluster Gesundheit 7,7 Mrd. Cluster Inklusive und sichere Gesellschaft 2,8 Mrd. Cluster Digitalisierung und Industrie 15,0 Mrd. Cluster Klima, Energie und Mobilität 15,0 Mrd. Cluster Lebensmittel und natürliche Ressourcen 10,0 Mrd. Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) 2,2 Mrd. Pfeiler 2 Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit 52,7 Mrd. Im Rahmen eines strategischen Planungsverfahrens sollen in Horizont Europa Missionen ausgewählt und implementiert werden. Laut dem Kommissionsvorschlag soll es für Missionen kein gesondertes Budget geben, stattdessen werden entsprechende Mittel über die Arbeitsprogramme zugewiesen. Die Kommission geht davon aus, dass Missionen aufgrund ihres interdisziplinären Charakters ihr Budget aus verschiedene Clustern erhalten werden. Die bereits durch Horizont 2020 geförderten drei laufenden FET-Flagships Human Brain Project, Graphene und Quantentechnologie, an denen auch baden-württembergische Forschungseinrichtungen beteiligt sind, werden auch künftig durch das Nachfolgeinstrument Horizont Europa gefördert. Neue FET-Flagships, die ggf. ab 2021 hinzukommen, werden in Horizont Europa aufgrund der Ähnlichkeit in der Zielsetzung als Missionen umgesetzt, die auf künftige und neu entstehende Technologien ausgerichtet sind. Die Auswahl künftiger FET-Flagships basiert daher entsprechend auf den gleichen Kriterien, Durchführungs- und Beteiligungsregeln wie Missionen. Diese Kriterien und Regeln sind aber noch nicht festgelegt und sollen in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten und Interessensvertretern bestimmt werden. Im Rahmen des Pfeilers Offene Innovation (13,5 Milliarden Euro) sollen eine Reihe von Maßnahmen zur integrierten Unterstützung der Bedürfnisse des Unternehmertums eingeführt werden, die u. a. darauf abzielen, bahnbrechende Innovationen rasch umzusetzen im Sinne des Wirtschaftswachstums. Die Einrichtung des Europäischen Innovationsrats (EIC) (10,5 Milliarden Euro) soll hierzu zum Vorreiter bei marktschaffenden Innovationen werden. Dieser soll zum Ausbau der europäischen Innovationslandschaft insgesamt beitragen, u. a. durch eine weitere Stärkung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT), um so die Integration von Wirtschaft, Forschung, Hochschulbildung und Unternehmertum zu fördern (Budget von 3 Milliarden Euro für sieben Jahre). Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) soll es auch künftig in Horizont Europa geben. Das Ziel der KICs bleibt auch weiterhin die Integration von Wirtschaft, Forschung, Hochschulbildung und Unternehmertum. Die Planungen der KICs sollen dabei eng an den strategischen Planungsprozess der zweiten Säule zu globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein. 4
5 Der EIC wird vor allem durch zwei sich ergänzenden Arten von Maßnahmen umgesetzt. Dies sind zum einen der Pathfinder für fortgeschrittene Forschungsarbeiten basierend auf den Erfahrungen der Phase 1 des KMU-Instruments von Horizont 2020 und zum anderen der Accelerator für Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, vor allem für Start-Up-Unternehmen und KMU, basierend auf den Erfahrungen mit Phase 2 und 3 des KMU-Instruments. Unter den Programmbereich Stärkung des Europäischen Forschungsraums (2,1 Milliarden Euro) fallen insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von wissenschaftlicher Exzellenz (z. B. Teaming/Twinning, ERA-Chairs, sowie COST; insgesamt 1,7 Milliarden Euro) sowie zur Reform der nationalen Wissenschaftssysteme (z. B. durch die Policy Support Facility, insgesamt 400 Millionen Euro). Das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung wird mit vorliegendem Verordnungsentwurf zunächst für die Jahre 2021 bis 2025 festgelegt 2. Das EURATOM- Programm soll wie bisher das Programm Horizont Europa ergänzen und die Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Nuklearwissenschaften und -technologien fortführen. Ziele und Inhalte sind unter anderem die Verbesserung der nuklearen Sicherheit, die Entwicklung sicherer Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und auf dem Gebiet der Stilllegung, die Weiterentwicklung des Strahlenschutzes und die Entwicklung medizinischer Anwendungen sowie der Kernfusion als Energiequelle (Stichwort ITER). Angestrebt wird auch der Erhalt des Know-hows im Bereich der Kernspaltungstechnologien, um vor dem Hintergrund des zunehmenden weltweiten Einsatzes, die Kompetenzen im Bereich der nuklearen Sicherheit zu erhalten. Darüber hinaus werden über das EU-RATOM-Programm direkte Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle (JRC, Joint Research Center) der EU-KOM unterstützt. Die Mittel für das kommende Programm sind mit 2,4 Milliarden Euro geringer als noch unter dem 8. Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 (2014 bis 2018: rund 1,8 Milliarden Euro, 2019 bis 2020: rund 770 Millionen Euro). Weitere Informationen auf Grundlage einer Auswertung der Kooperationsstelle Europäischen Union der Wissenschaftsorganisationen (KoWi): Querschnittsaspekte: - Open Science: Der Grundsatz einer offenen Wissenschaft soll zum Modus Operandi von Horizont Europa werden. Über die bisherigen Open Access-Regelungen von Horizont 2020 hinaus soll der offene Zugang zu Publikationen und Forschungsdaten (mit entsprechenden Ausnahmeregeln) weiter gestärkt werden. - Partnerschaften: Die Kommission schlägt vor, im Rahmen von Horizont Europa die bislang relativ breite bzw. unübersichtliche Anzahl der Partnerschaftsinstrumente (z. B. ERA-Nets, JPIs, P2Ps) zu vereinfachen. - Beteiligungsregeln: Bei den Beteiligungsregeln gibt es in Kernbereichen eine weitgehende Kontinuität von Horizont Inhaltliche Änderungen betreffen u. a. erweiterte Möglichkeiten für die Assoziierung von Drittstaaten (Artikel 12) sowie eine zusätzliche Mindestanforderung für Konsortien (Artikel 18, bisher: mindestens drei Partner aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten oder Assoziierten Staaten, neu: mindestens einer dieser drei Partner aus einem Mitgliedsstaat). - Digital Europe: Bereits am 6. Juni hat die Europäische Kommission zudem ihre Vorschläge für die Programme InvestEU, Connecting Europe Facility, EU Space sowie Digital Europe veröffentlicht. Digital Europe ist hierbei ein neues Programm, das insbesondere auf die Anwendung und den Aufbau von Kapazitäten in Kernbereichen der digitalen Transformation (z. B. Artificial Intelligence, Supercomputing, Cybersecurity, digital skills) abzielt. Digital Europe soll nach den Plänen der EU- Kommission mit einem Gesamtbudget von 9,2 Milliarden Euro (2021 bis 2017) ausgestattet werden. Zeitplan und Verfahren: Forschungsrahmenprogramme werden von Rat und Europäischem Parlament (EP) gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen (Artikel 182 AEUV). Die entsprechenden Beratungen in Rat und Parlament beginnen ab Veröffentlichung der Legislativvorschläge der Kommission. 2 Die maximale Programmlaufzeit ist nach Artikel 7 Euratom-Vertrag auf fünf Jahre festgelegt. 5
6 Die österreichische Ratspräsidentschaft (zweite Jahreshälfte 2018) beabsichtigt, bereits auf dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit im November 2018 eine teilweise allgemeine Ausrichtung der Mitgliedsstaaten zu den Rechtsakten von Horizont Europa zu erreichen. Eine abschließende Einigung von Rat und Parlament zu Horizont Europa ist allerdings abhängig vom Abschluss der Verhandlungen zum nächsten EU-Finanzrahmen (MFR 2021 bis 2027). Die EU-Kommission verfolgt hier weiterhin das ambitionierte Ziel einer Einigung zum MFR noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament (Mai 2019). 11. Erste Einschätzung zur Vereinbarkeit des EU-Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Da die Aufstellung eines Rahmenprogramms für Forschung und Innovation eine regelmäßige und von den EU-Verträgen vorgesehene Form der Förderpolitik auf europäischer Ebene ist, bleiben der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt. Es werden weder neue Kompetenzen auf EU- Ebene begründet noch in die Handlungsspielräume der Mitgliedsstaaten eingegriffen. 12. Folgen des EU-Vorhabens für das Land: Das aktuelle EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 ist weltweit das finanziell größte Programm dieser Art. Die Ausgestaltung des nächsten Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizont Europa, der Europäischen Union ab 2021 ist daher für das Land von hoher Bedeutung. Die Landesregierung begrüßt die Steigerungen bei den Forschungsausgaben. Die Ausstattung des neuen Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa mit 94,1 Milliarden Euro ist erfreulich, behebt aber nur teilweise die aktuelle Überzeichnung von Horizont 2020, die zur Ablehnung vieler exzellenter Anträge führt. Der Beitrag der Forschung zur Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union wird somit anerkannt, wenn auch die Steigerung moderat ausfällt, wenn man zusätzliche Aufgaben sowie inflationsbedingte Effekte berücksichtigt. In jedem Fall bleibt auch das Budget von Horizont Europa deutlich unter den Stellungnahmen der Hochrangigen Expertengruppe bzw. des Europäischen Parlaments, die 160 bzw. 120 Milliarden Euro empfohlen hatten. Baden-württembergische Forschungseinrichtungen und Unternehmen profitieren in sehr hohem Maße von der EU-Forschungs- und Innovationsförderung im Rahmen von Horizont So sind seit Beginn von Horizont 2020 im Jahr 2014 insgesamt über 788 Millionen Euro an EU- Fördergeldern nach Baden-Württemberg geflossen (Stand: 30. September 2017) 3. Damit entfallen rund 18 % der entsprechenden EU-Fördermittel, die nach Deutschland fließen, auf Baden-Württemberg. Das Land liegt mit diesen Einwerbungen ungefähr gleichauf mit den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen; im Vergleich mit EU-Mitgliedsstaaten liegt Baden-Württemberg hinter Schweden und vor Österreich. Die bisherigen Einwerbungen verteilen sich wie folgt auf unterschiedliche Einrichtungstypen: Einrichtungstyp DE gesamt BW Hochschulen Forschungseinrichtungen Unternehmen Öffentliche Andere Gesamt Der Datenstand vom 30. September 2017 ist bisher der letzte, für den auch bundeslandbezogene Daten vorliegen. Eine Aktualisierung ist für die kommenden Wochen angekündigt. 6
7 Die relativ gleichmäßige Verteilung insbesondere zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zeigt, dass Baden-Württemberg ein Interesse an einem breit aufgestellten EU-Forschungsrahmenprogramm hat, das unterschiedliche Forschungsansätze, -szenarien, -themen und -einrichtungen berücksichtigt. Die nun erkennbare Struktur von Horizont Europa wird diesem Prinzip weitgehend gerecht. Wirtschafts- bzw. unternehmensnahe Forschungs- und Innovationstätigkeiten gerade auch von KMU würden durch die Ausgestaltung des Pfeilers Offene Innovation gestärkt, in Balance mit der Grundlagenforschung oder gesellschaftlich orientierten Forschungsansätzen. Die folgende Tabelle zeigt die bisher unter Horizont 2020 wichtigsten Förderlinien bzw. -themen für baden-württembergische Einrichtungen: Thema DE ges. BW European Research Council (ERC) Information and Communication Technologies (ICT) Smart, green and integrated transport (TPT) Secure, clean and efficient energy (ENERGY) Health, demographic change and wellbeing (HEALTH) Marie Sklodowska-Curie actions (MSCA) All diese Förderlinien oder -themen finden sich mit einer ausreichenden Finanzausstattung in den Pfeilern 1 und 2 des Vorschlags für Horizont Europa wieder, sodass grundsätzlich eine weiterhin erfolgreiche Teilnahme baden-württembergischer Einrichtungen und Unternehmen möglich ist. Wenn auch die Finanzausstattung und Struktur von Horizont Europe aus baden-württembergischer Sicht grundsätzlich zufriedenstellend ist, so gibt es einige Punkte die mit Blick auf eine weiterhin erfolgreiche Teilhabe Aufmerksamkeit verdienen: Die bisherige geringe Erfolgsquote unter Horizont 2020 wird durch die moderate Steigerung der Mittel unter Horizont Europe nicht wesentlich verbessert werden können. Baden-württembergische Antragsteller müssen daher weiterhin durch Exzellenz, Engagement und Vernetzung überzeugen. Die verstärkte Antragstellung aus bisher weniger forschungsstarken Mitgliedsstaaten wird sich fortsetzen, was durchaus im Interesse einer Weiterentwicklung des gesamten Europäischen Forschungsraums liegt. Umso wichtiger ist es für Baden-Württemberg in diese Länder neue Forschungskontakte zu knüpfen. Setzt man die Einwerbungen ins Verhältnis zur Anzahl der Wissenschaftler/innen liegt Baden- Württemberg nur im europäischen Mittelfeld. Es gilt also weiterhin ungenutzte Potenziale für europäische Forschungskooperationen in den Einrichtungen des Landes zu identifizieren und die entsprechenden Akteure zu informieren, motivieren und qualifizieren. Bei der einzelbetrieblichen Innovationsförderung durch die EU, die grundsätzlich allen KMU offensteht und im Rahmen des Europäischen Innovationsrats weiterentwickelt werden soll, zählt Baden-Württemberg zu der Spitzengruppe der Länder. Gleichwohl sollten die Potenziale genutzt werden, damit die KMU aus Baden-Württemberg in der kommenden Förderperiode noch erfolgreicher sind im harten Wettbewerb um die stark nachgefragten Fördermittel. Die Verbesserungsvorschläge, die in der Zwischenbewertung von Horizont 2020 gefordert wurden, sind weitgehend in die Strukturen und Regelungen des neuen Programms eingegangen (weitere Vereinfachung, Unterstützung bahnbrechender Innovationen und bei Investitionen in Schlüsseltechnologien, größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung, Stärkung der Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union und Unionsstrategien, Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, mehr Offenheit sowie Rationalisierung der Finanzierungslandschaft). Es wird allerdings zu beobachten bleiben, inwiefern sich intendierte Verbesserungen auch wirklich durchsetzen und realisieren lassen. 7
des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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