P H O N A K H O L D I N G A G. P r o t o k o l l. 20. ordentliche Generalversammlung vom 7. Juli 2005, 14.00 Uhr, Kongresshaus, Zürich



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Transkript:

P H O N A K H O L D I N G A G P r o t o k o l l 20. ordentliche Generalversammlung vom 7. Juli 2005, 14.00 Uhr, Kongresshaus, Zürich

Der Präsident des Verwaltungsrates, Herr Andreas Rihs, begrüsst die Aktionärinnen und Aktionäre, stellt den Präsidialtisch vor und heisst ebenfalls die Mitglieder des Verwaltungsrates willkommen. Insbesondere begrüsst er Notar Werner Ritter vom Notariat Stäfa, der die Beschlüsse der heutigen Generalversammlung für die Statutenänderungen unter den Traktanden 6 öffentlich beurkundet. Der Präsident übernimmt den Vorsitz und eröffnet die Versammlung. Als Protokollführer amtet Herr Martin Heierle, Sekretär des Verwaltungsrates. Der Vorsitzende trifft folgende formelle Feststellungen: 1. Einberufung der Generalversammlung Zur heutigen Generalversammlung ist nach Gesetz und Statuten ordnungsgemäss eingeladen worden durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt Nr. 109, S. 42, vom 8. Juni 2005. Zusätzlich erschienen am 8. Juni 2005 Einladungsinserate auch in der "AGEFI" in Lausanne und in der Finanz und Wirtschaft. Allen bis am 1. Juli 2005 im Aktienregister eingetragenen Namenaktionären wurde eine persönliche Einladung mit der Traktandenliste und den Anträgen des Verwaltungsrates zugestellt. Die Einladung befindet sich in Beilage 1. 2. Bekanntgabe des Geschäftsberichtes Der Geschäftsbericht, bestehend aus Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, sowie die Berichte der Revisionsstelle und der Konzernprüfer lagen gemäss Art. 696 OR seit dem 7. Juni 2005 am Sitz der Gesellschaft auf. Der Geschäftsbericht mit dem Revisionsbericht und dem Bericht der Konzernprüfer wurde auf Verlangen den Aktionären zugestellt. Zusätzlich konnte der Geschäftsbericht auch auf der Internetseite: www.phonak.com eingesehen werden. Der Geschäftsbericht liegt ausserdem im Eingangsbereich des Versammlungslokals auf. Der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht werden anschliessend unter Traktandum 1 zusätzlich präsentiert. 3. Feststellung der ordnungsgemässen Einberufung der Generalversammlung Er stellt fest, dass somit die heutige ordentliche Generalversammlung der Phonak Holding AG gesetzes- und statutenkonform einberufen wurde. Seite 2 von 15

4. Bekanntgabe der Traktanden und der Anträge des Verwaltungsrates Die Traktanden wurden zusammen mit den Anträgen des Verwaltungsrates in der Einladung bekanntgegeben. Seitens der Aktionärinnen und Aktionäre sind keine Traktandierungsbegehren eingegangen. 5. Protokollführer und Stimmenzähler Gemäss Art. 17 Abs. 2 unserer Statuten werden Protokollführer und Stimmenzähler durch den Vorsitzenden bestimmt. Das Protokoll wird von Herrn Martin Heierle, Sekretär des Verwaltungsrates, geführt. Zur Erleichterung der Protokollierung wird die Generalversammlung auf Tonband aufgenommen. Als Stimmenzähler amten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Phonak AG unter Leitung von Herrn Gerold Bielser, Leiter des Stimmenzählerbüros. 6. Vertreter der Revisionsstelle und der Konzernprüfer Als Vertreter der Revisionsstelle und der Konzernprüfer, der PricewaterhouseCoopers AG in Zürich sind die Herren Stephen W. Williams, Mandatsleiter und Patrick Balkanyi anwesend. 7. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter und Organstimmenvertreter Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR amtet Herr Dr. Kurt U. Blickenstorfer, Rechtsanwalt, in Zürich. Frau Dr. Conny Traxler, Leitering der Phonak Rechtsabteilung, wird heute als Vertreterin der Organstimmen amten. 8. Abstimmungen und Wahlen Gemäss Art. 16 der Statuten erfolgen Abstimmungen und Wahlen offen. Schriftliche Abstimmungen und Wahlen finden statt, wenn der Vorsitzende dies anordnet oder die Mehrheit der anwesenden Aktionäre dies verlangt. Sollte bei einzelnen offen durchgeführten Abstimmungen und Wahlen eine klare Feststellung des Resultates nicht möglich sein, behält sich der Vorsitzende vor, die schriftliche Durchführung der Abstimmung anzuordnen. Seite 3 von 15

9. Organisatorischer Hinweis Aktionäre, die während der Versammlung den Raum verlassen, werden gebeten, ihr Stimm-Material mitzunehmen, da die Präsenz während der Generalversammlung laufend nachgeführt wird. 10. Präsenzmeldung Die Zahl der anwesenden Aktionäre und der vertretenen Stimmen sowie des vertretenen Kapitals wurde an der Eingangskontrolle ermittelt. Separat festgestellt wurden ausserdem alle durch Organvertreter, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter und durch Depotvertreter vertretenen Stimmen. Der Vorsitzende gibt folgende Präsenz bekannt: Gemäss Präsenzliste sind 33'850 960 stimmberechtigte Aktien im Gesamtwert von CHF 1'692'548.00 an der Generalversammlung direkt oder indirekt vertreten. Dies entspricht 51.19% des gesamten Aktienkapitals von insgesamt CHF 3 306'610.00. Das absolute Mehr entspricht somit in Stimmen 16 925 481. Für Traktanden nach Art. 704 OR beträgt das 2/3 Mehr in Stimmen 22'567'307 und das absolute Mehr der Nennwerte CHF 846'274.05. Im Einzelnen sind die Vertretungsverhältnisse wie folgt. 793 Aktionäre sind mit 835 Karten anwesend und vertreten: 949'438 Namenaktien à CHF 0.05 Der Organvertreter der Gesellschaft vertritt: 27'322'225 Namenaktien à CHF 0.05 Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertritt: 4'522 399 Namenaktien à CHF 0.05 Die Depotvertreter vertreten: 1'056 898 Namenaktien à CHF 0.05 11. Feststellung Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass die heutige Generalversammlung ordnungsgemäss konstituiert und beschlussfähig ist. Gegen die getroffenen Feststellungen werden keine Einwendungen erhoben. Seite 4 von 15

Die einzelnen Traktanden werden wie folgt behandelt: Traktandum 1: Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der konsolidierten Konzernrechnung 2004/05 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle und des unabhängigen Konzernprüfers Der Vorsitzende legt den Geschäftsbericht 2004/05 der Phonak Holding AG vor. (Beilage 2) Er beginnt mit einem einleitenden Kommentar zum Jahresbericht. Den Jahresbericht präsentiert Herr Valentin Chapero, Chief Executive Officer der Phonak- Gruppe. (Folien siehe Beilage 3) Anschliessend erläutert Herr Oliver Walker, Chief Financial Officer der Phonak-Gruppe, die Jahresrechnung. (Folien siehe Beilage 4) Den Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr wird von Herrn Valentin Chapero vorgetragen. (Folien siehe Beilage 5) Es folgt die Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle und der Konzernprüfer. Der schriftliche Revisionsbericht und der Antrag der Revisionsstelle ist auf Seite 97 des Geschäftsberichtes abgedruckt. Der Vorsitzende fasst ihn kurz zusammen: Die Revisionsstelle hat die Buchführung und die Jahresrechnung der Phonak Holding AG geprüft. Gemäss ihrer Beurteilung entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung Gesetz und Statuten. Aufgrund der Ergebnisse ihrer Prüfungen empfiehlt sie, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Seite 5 von 15

Sodann kommt der Vorsitzende zum Bericht der Konzernprüfer, welcher auf Seite 87 des Geschäftsberichtes abgedruckt ist. Er fasst diesen ebenfalls kurz zusammen: Gemäss der Beurteilung der Konzernprüfer vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den "International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz sowie den Anforderungen des Kotierungsreglementes der Schweizer Börse. Aufgrund der Ergebnisse ihrer Prüfungen empfehlen sie, die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung zu genehmigen. Herr Stephen W. Williams von PricewaterhouseCoopers AG, Revisionsstelle der Phonak Holding AG und Konzernprüfer der Phonak-Gruppe, hat den Vorsitzenden vor der Versammlung wissen lassen, dass er dem Bericht der Revisionsstelle und dem Bericht der Konzernprüfer nichts beizufügen hat. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion zu den vorliegenden Berichten und den ergänzenden mündlichen Ausführungen. Es erfolgt eine Wortmeldung: Walter Grob Herr Grob gratuliert der Geschäftsleitung zu den guten Geschäftszahlen, bemängelt aber, dass die Phonak den Aktionärinnen und Aktionären keine gratis Werbegeschenke abgibt. Zusätzlich erläutert er, dass im Geschäftsbericht die sozialen Engagements der Phonak in Südafrika aufgeführt sind und möchte vom Vorsitzenden wissen, welche Ausbildungen die Phonak in der Schweiz unterstützt. Insbesondere möchte er wissen, wie viele Lehrlinge und Praktikanten die Phonak in der Schweiz ausbildet. Antwort des Vorsitzenden Der Vorsitzende erklärt, dass die Phonak in unterschiedlichen Bereichen Ausbildungsplätze auch in der Schweiz zur Verfügung stellt. So werden in der Schweiz an zwei Standorten, Stäfa und Murten, um die zwanzig Lehrlinge ausgebildet. Zusätzlich beschäftigt die Phonak mehr als 20 Praktikanten und bieten ca. 10 Diplomanden und Doktoranden pro Jahr die Möglichkeit, Ihre Diplomarbeiten, resp. Doktorarbeiten bei der Phonak zu schreiben. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass in Ländern wie Südafrika soziale Einrichtungen nicht so verbreitet sind wie in der Schweiz. Aus diesem Grund engagiert sich Phonak besonders in solchen Ländern für die Ausbildung hörbehinderter Kinder. Da das Wort nicht mehr verlangt wird, schreitet der Vorsitzende zur Abstimmung des Traktandums 1. "Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der konsolidierten Konzernrechnung 2004/05 sowie Entgegennahme der Berichte der Revisionsstelle und des unabhängigen Konzernprüfers" In der offenen Abstimmung genehmigt die Generalversammlung den Geschäftsbericht 2004/05 der Phonak Holding AG mit grossem Mehr der Aktienstimmen, sehr wenigen Gegenstimmen und sehr wenigen Enthaltungen. Seite 6 von 15

Traktandum 2: Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der mit der Geschäftsleitung befassten Personen Der Vorsitzende erläutert, dass gemäss Art. 698 OR und Art. 14 der Statuten der Phonak Holding AG die Generalversammlung dem Verwaltungsrat und den verantwortlichen Organen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2004/05 Entlastung zu erteilen hat. Aufgrund von Art. 695 OR haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, bei diesem Beschluss kein Stimmrecht. Der Vorsitzende bittet deshalb die Mitglieder des Verwaltungsrates, der Konzernleitung und der Geschäftsleitung der Phonak AG bei diesem Traktandum mit ihren eigenen Aktien nicht zu stimmen. Es erfolgt keine Wortmeldung. In der anschliessenden offenen Abstimmung erteilt die Generalversammlung dem Verwaltungsrat und der mit der Geschäftsleitung befassten Personen mit sehr grossem Mehr, sehr wenigen Gegenstimmen und sehr wenigen Enthaltungen Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2004/05. Der Vorsitzende bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Seite 7 von 15

Traktandum 3: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Antrag des Verwaltungsrates zur Verwendung des Bilanzergebnisses ist auf Seite 96 des Geschäftsberichtes enthalten und lautet: Der Verwaltungsrat beantragt, der Generalversammlung den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Dividendenausschüttung CHF 19'804 000 Vortrag auf neue Rechnung CHF 27'754 000 TOTAL BILANZGEWINN CHF 47'558'000 Der Verwaltungsrat schlägt somit die Ausschüttung einer Brutto-Dividende von CHF 0.30 pro Namenaktie vor. Die Revisionsstelle bestätigt, dass der Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes Gesetz und Statuten entspricht. Es erfolgt keine Wortmeldung. In der offenen Abstimmung genehmigt die Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns mit sehr grossem Mehr der Aktienstimmen, sehr wenigen Gegenstimmen und sehr wenigen Enthaltungen. Die Dividende beträgt demnach CHF 0.30 pro Namenaktie im Nennwert von CHF 0.05. Von dieser Bruttodividende kommt die übliche Verrechnungssteuer von 35% in Abzug, so dass sich die Nettoauszahlung auf CHF 0.195 pro Aktie beläuft. Die Auszahlung der Dividende erfolgt mit Valuta vom 12. Juli 2005 gemäss den von den Aktionären erteilten Instruktionen. Seite 8 von 15

Traktandum 4: Wahlen in den Verwaltungsrat Der Vorsitzende erklärt, dass die Amtsdauer von Frau Heliane Canepa und Herrn Daniel Borel auf den Zeitpunkt der diesjährigen Generalversammlung hin abläuft. Frau Heliane Canepa und Herr Daniel Borel stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Heliane Canepa und Herrn Daniel Borel für die statutarisch vorgesehene Amtszeit von drei Jahren als Mitglieder des Verwaltungsrates zu bestätigen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahlen einzeln durchgeführt werden. Es erfolgt keine Wortmeldung. In einem im Einverständnis mit der Versammlung offen durchgeführten Wahlverfahren wird zuerst Frau Heliane Canepa und dann Herr Daniel Borel für je eine weitere Amtsdauer von drei Jahren mit sehr grosser Mehrheit, ganz wenigen Enthaltungen und ganz wenigen Gegenstimmen in den Verwaltungsrat gewählt. Der Vorsitzende gratuliert Heliane Canepa und Daniel Borel zu Ihren Wiederwahlen. Traktandum 5: Wahl der Revisionsstelle und des Konzernprüfers Der Verwaltungsrat beantragt, PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle und Konzernprüfer zu wählen. Die PricewaterhouseCoopers AG stellt sich für dieses Amt zur Verfügung. Es werden keine anderen Vorschläge gemacht und das Wort wird nicht gewünscht. Die Generalversammlung wählt die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich mit offenem Handmehr mit sehr vielen Ja-Stimmen, sehr wenigen Nein-Stimmen und sehr wenigen Enthaltungen für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr als Revisionsstelle und Konzernprüfer der Phonak Holding AG. Der Vorsitzende gratuliert der PricewaterhouseCoopers AG zu ihrer Wahl und freut sich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit. Seite 9 von 15

Traktandum 6.1: Herabsetzung des Schwellenwerts für Traktandierungsbegehren und Erhöhung der entsprechenden Antragsfrist auf 60 Tage (Änderung von Artikel 10 Absatz 3 der Statuten) Der Verwaltungsrat beantragt, durch eine Änderung von Artikel 10 Absatz 3 der Statuten den bisherigen Schwellenwert für Traktandierungsbegehren von einer Million Franken Nennwert auf fünf Prozent des Aktienkapitals herabzusetzen. Zusätzlich beantragt er, die Frist für das entsprechende Begehren von 30 auf 60 Tage zu erhöhen. Der Vorsitzende erklärt, dass nach dem heute geltenden Statutenwortlaut ein Aktionär dann ein Begehren um Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes stellen kann, wenn er Aktien im Nennwert von mindestens einer Million Franken vertritt. Dazu bedarf es 20 Millionen Aktien. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der guten Corporate Governance soll nun der Schwellenwert herabgesetzt werden, so dass fünf Prozent des Aktienkapitals genügt, um ein Begehren um Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes zu stellen. Dies entspricht zurzeit einem totalen Aktiennennwert von CHF 165'056. Die beantragte Erhöhung der Frist von 30 auf 60 Tage ist erforderlich, um eine angemessene Behandlung des Vorschlages durch den Verwaltungsrat und die Traktandierung in organisatorischer Hinsicht sicher zu stellen. Der Vorsitzende verzichte auf das vollständige Verlesen des Statutentexts. Der vollständige, revidierte Statutentext befindet sich in der Einladung zur Generalversammlung. Zu diesem Traktandum erfolgt eine Wortmeldung: Rolf Schweizer Auch Herr Schweizer bekräftigt seine Freude über den Erfolg der Phonak und dankt den Mitarbeitern und der Geschäftleitung für Ihre Verdienste. Weniger erfreut ist er aber über die beantragten Statutenänderungen, da sie nicht im Interesse der Aktionäre sind. Obwohl die Herabsetzung des Schwellenwerts für Traktandierungsbegehren in die richtige Richtung zielt, geht der Antrag zu wenig weit. Aus diesem Grund stellt Herr Schweizer den Antrag, den Schwellenwert für Traktandierungsbegehren auf 2% des Aktienkapitals zu senken. Mit der Verlängerung der Antragsfrist ist er einverstanden. Antwort des Vorsitzenden Der Vorsitzende nimmt das Votum und den Antrag von Herrn Rolf Schweizer zur Kenntnis, bekräftigt aber den Antrag des Verwaltungsrates, den Schwellenwert für Traktandierungsbegehren auf 5% des Aktienkapitals zu senken. In der offenen Abstimmung genehmigt die Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrates mit sehr grossem Mehr der Aktienstimmen, einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen. Der Gegenantrag von Herrn Schweizer wird mit sehr grosser Mehrheit, einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen abgelehnt. Seite 10 von 15

Traktandum 6.2: Beibehaltung des bisherigen bedingten Kapitals in der Höhe von CHF 264'270, Neuschaffung von bedingtem Kapital in der Höhe von CHF 165 056 und Erweiterung des Verwendungszweckes (Änderung von Artikel 3a der Statuten) Der Verwaltungsrat beantragt die Beibehaltung des bisherigen bedingten Kapitals in der Höhe von CHF 264'270 und die erneute Schaffung eines bedingten Kapitals in der Höhe von CHF 165'056 sowie die Erweiterung des Verwendungszweckes durch eine Änderung von Artikel 3a der Statuten. An den Generalversammlungen 1994 und 2000 wurde durch entsprechende Statutenänderungen bedingtes Kapital im Maximalbetrag von CHF 14'000'000.- zum Zweck der Beteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft, des Managements sowie von ausgewählten Mitarbeitern der Phonak Gruppe geschaffen. Durch die Ausübung der eingeräumten Optionsrechte durch die Berechtigten sowie durch den Herabsetzungsbeschluss der Generalversammlung vom 5. Juli 2001 verminderte sich der ursprünglich beschlossene Maximalbetrag des bedingten Aktienkapitals auf heute CHF 264'270.-. Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Gesellschaft die zusätzliche finanzielle Flexibilität erhalten möchte, welche das bedingte Kapital bietet. Aus diesem Grund beantragt der Verwaltungsrat, zusätzlich bedingtes Kapital für die Ausübung von Options- und Wandelrechten, welche in Verbindung mit Anleihensobligationen oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft zum Zwecke der Finanzierung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen eingeräumt werden, zu schaffen. Der Vorsitzende verzichte auf das vollständige Verlesen des Statutentexts. Der vollständige, revidierte Statutentext befindet sich in der Einladung zur Generalversammlung. Zu diesem Traktandum erfolgt eine Wortmeldung: Rolf Schweizer Herr Schweizer erläutert, dass die Schaffung von genehmigtem Kapital nicht den Interessen der Aktionäre dient, da dies zu einer Verwässerung des Gewinns pro Aktie führt. Die Beteiligung der Mitglieder des Verwaltungsrates, des Management und ausgewählten Mitarbeitern der Phonak Gruppe ist zu begrüssen. Trotzdem sollten diese Aktien nicht neu geschaffen, sondern am Markt erworben werden. Aus diesen Gründen empfiehlt Herr Schweizer, sowohl den Antrag des Verwaltungsrates unter Traktandum 6.2 (bedingtes Kapital) wie auch den Antrag unter Traktandum 6.3 (genehmigtes Kapital) abzulehnen. In der offenen Abstimmung genehmigt die Generalversammlung den Antrag des Verwaltungsrates betreffend der Beibehaltung des bisherigen bedingten Kapitals in der Höhe von CHF 264'270 und der erneuten Schaffung eines bedingten Kapitals in der Höhe von CHF 165'056 sowie betreffend der Erweiterung des Verwendungszweckes durch eine Änderung von Artikel 3a der Statuten mit sehr grossem Mehr der Aktienstimmen, einigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen. Seite 11 von 15

Traktandum 6.3: Schaffung eines genehmigten Kapitals von CHF 165'056 (Änderung von Artikel 3b der Statuten) Der Verwaltungsrat beantragt die erneute Schaffung eines genehmigten Kapitals von CHF 165'056 durch eine Änderung von Artikel 3b der Statuten. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass an der ausserordentlichen Generalversammlung im Jahre 2000 der Verwaltungsrat gestützt auf Artikel 651 OR ermächtigt wurde, das Aktienkapital innert einer Frist von längstens zwei Jahren zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist am 7. Dezember 2002 erloschen. Die Gesellschaft möchte sich erneut die zusätzliche finanzielle Flexibilität, welche das genehmigte Kapital bietet, einräumen lassen. Aus diesem Grund beantragt der Verwaltungsrat, erneut genehmigtes Kapital zu schaffen. Wiederum verzichtet der Vorsitzende auf das vollständige Verlesen des Statutentexts. Der vollständige, revidierte Statutentext befindet sich in der Einladung zur Generalversammlung. Zu diesem Traktandum erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. In der im Einverständnis mit der Versammlung offen vorgenommenen Abstimmung wird dem Antrag des Verwaltungsrates über die Schaffung eines genehmigen Kapitals von CHF 165'056 durch eine Änderung von Artikel 3b der Statuten mit sehr grosser Mehrheit, einigen Enthaltungen und ganz wenigen Gegenstimmen zugestimmt. Seite 12 von 15

Traktandum 6.4: Anpassung der Statuten im Zusammenhang mit den Anforderungen der guten Corporate Governance (Änderung von Artikel 15, Artikel 16, Artikel 20 Abschnitt 1, Artikel 21 Abschnitt 1 sowie Artikel 24 Abschnitt 2 der Statuten) Der Verwaltungsrat beantragt eine Anpassung der Statuten an die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Corporate Governance durch Änderung von Artikel 15, Artikel 16, Artikel 20 Abschnitt 1, Artikel 21 Abschnitt 1 sowie Artikel 24 Abschnitt 2 der Statuten. Der Vorsitzende erläutert, dass sich der Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2004/05 das Ziel gesetzt hat, die relevanten Reglemente auf die allgemein anerkannten Grundsätzen der guten Corporate Governance zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Im Zuge dieser Bemühungen beantragt der Verwaltungsrat nun auch, die Statuten in den oben genannten Artikeln anzupassen, um die Erfordernisse der guten Corporate Governance besser zu erfüllen. Die beantragten Änderungen betreffen folgende Punkte: - Eine Präzisierung der Beschlussfassungsprozesse der Generalversammlung in den Artikeln 15 und 16; - Die Änderung der Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates von einer qualifizierten zu einer einfachen Mehrheit in Artikel 20; - Eine Präzisierung der Zuständigkeit des Verwaltunsrates in Artikel 21 - und die Ergänzung einer Ausführung für eine Spezialrevisionsstelle in Artikel 24. Wiederum verzichtet der Vorsitzende auf das vollständige Verlesen des Statutentexts. Der vollständige, revidierte Statutentext befindet sich in der Einladung zur Generalversammlung. Es erfolgt keine Wortmeldung. In der Folge wird in einer im Einverständnis mit der Versammlung offen durchgeführten Abstimmung dem Antrag des Verwaltungsrates über die Anpassung der Statuten (Änderung von Artikel 15, Artikel 16, Artikel 20 Abschnitt 1, Artikel 21 Abschnitt 1 sowie Artikel 24 Abschnitt 2) mit sehr grosser Mehrheit, sehr wenigen Enthaltungen und sehr wenigen Gegenstimmen zugestimmt. Der Vorsitzende fragt den Notar, Herrn Werner Ritter, ob alle Formvorschriften eingehalten wurden, damit er die Beschlüsse der Generalversammlung über die Statutenänderung öffentlich beurkunden kann. Herr Ritter bejaht und der Vorsitzende dankt ihm für die Beurkundung der Beschlüsse der Generalversammlung. Seite 13 von 15

Schlusswort Nachdem das Wort nicht mehr weiter gewünscht wird, dankt der Vorsitzende den Aktionärinnen und Aktionären für das dem Verwaltungsrat entgegengebrachte Vertrauen. Er versichert, dass der Verwaltungsrat sich bemühen wird, dieses auch im laufenden Geschäftsjahr zu bestätigen. Der Vorsitzende verabschiedet sich von den Aktionärinnen und Aktionären und teilt mit, dass die nächste ordentliche Generalversammlung für den 6. Juli 2006 terminiert ist. Damit schliesst der Vorsitzende die 20. Generalversammlung der Phonak Holding AG um 15.52 Uhr. Stäfa, 14. Juli 2005 Der Präsident des Verwaltungsrates: Der Protokollführer: Andreas Rihs Martin Heierle Seite 14 von 15

Beilagenverzeichnis Beilagen (integrierender Bestandteil des Protokolls): 1. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2. Geschäftsbericht 2004/05 3. Folien des Jahresberichtes von Valentin Chapero 4. Folien der Jahresrechnung von Oliver Walker 5. Folien zum Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr von Valentin Chapero Seite 15 von 15