Bundesprogramm ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt Arbeitshilfe für die Interessenbekundung

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Transkript:

Bundesprogramm ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt für die Interessenbekundung Version 1.0

1. Ziel des Bundesprogramms ProKindertagespflege Mit dem Bundesprogramm ProKindertagespflege wird die Profilierung der Kindertagespflege im kompetenten System der Kindertagesbetreuung gestärkt sowie die Weiterentwicklung der pädagogischen und strukturellen Qualität unterstützt. Das Bundesprogramm ProKindertagespflege sieht mit einer Laufzeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 die Förderung in drei Modulen vor: Modul 1: Modul 2: Modul 3: Koordinierungsstelle zur Profilierung der Kindertagespflege Verbesserung der Qualifizierung durch die Implementierung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen in der Kindertagespflege. Die Koordinierungsstelle ist eingebunden in einen Expertenpool, dessen Mitglieder Kriterien zur Qualität und wirkungsvolle Faktoren zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege erarbeiten. Zur Implementierung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) erhalten die teilnehmenden Standorte eine Unterstützung zur (Weiter-)Qualifizierung von (neuen) Tagesmüttern und -vätern. In den sieben Themenfeldern Fachberatung, Fachkräftegewinnung und -bindung, Vertretung Kindertagespflegepersonen, Inklusion Kindertagespflege, Zusammenwirken mit Familien, Merkmale Kindertagespflege sowie Vergütung bzw. laufende Geldleistung werden die teilnehmenden Standorte bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege im Rahmen ihrer jeweiligen lokalen Gesamtstrategie unterstützt. 1.1 Zielgruppen des Bundesprogramms ProKindertagespflege Drei Zielgruppen können am Bundesprogramm ProKindertagespflege teilnehmen. Unterschiede ergeben sich aufgrund der beiden folgenden Fragen, aus denen sich die Förderfähigkeit von Maßnahmen in den einzelnen Modulen ableitet: Hat die Kommune das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) bereits umgesetzt? Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die (nachhaltige) Finanzierung des QHB durch Landesmittel, kommunale Mittel und/oder Drittmittel? Daraus ergeben sich die drei folgenden Zielgruppen: Zielgruppe A: Kommunen, die als Modellstandort im Rahmen des Bundesprogramms Kindertagespflege das QHB umgesetzt haben, erhalten eine Förderung für Maßnahmen im Modul 2 längstens bis zum 31.12.2020. Die Finanzierung des QHB ist spätestens ab dem 01.01.2021 innerhalb der Strukturen des Landes, der Kommune und/oder über Drittmittel gesichert. Darüber hinaus sind die Module 1 und 3 förderfähig. Zielgruppe B: Kommunen, die das QHB umsetzen wollen, erhalten eine Förderung längstens bis zum 31.12.2021 für Maßnahmen im Modul 2, wenn die Finanzierung des QHB ab 2022 innerhalb der Strukturen des Landes, der Kommune und/oder über Drittmittel gesichert ist. Darüber hinaus sind die Module 1 und 3 förderfähig. Seite 2 von 9

Zielgruppe C: Kommunen, die das QHB bereits implementiert haben und die Finanzierung bereits innerhalb der Strukturen des Landes, der Kommune und/oder über Drittmittel gesichert haben, erhalten keine Förderung für Maßnahmen im Modul 2. Es sind die Module 1 und 3 förderfähig. 2. Interessenbekundung für das Bundesprogramm ProKindertagespflege Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder von ihnen beauftragte freie Träger, sofern diesen die Aufgaben zur Fachberatung in allen Fragen zur Kindertagespflege 1 übertragen wurden. Dem Antragsverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet. Die aussagekräftige Bewerbung auf Grundlage des zur Verfügung gestellten Formulars ist durch den örtlichen Träger bzw. den für die Fachberatung beauftragten freien Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der Servicestelle Kindertagespflege einzureichen. Bei Einreichung der Interessenbekundung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist die Bestätigung des örtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Beauftragung für die Fachberatung den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei einem geplanten Vorhabenbeginn zum 1. Januar 2019 besteht bis zum 16. November 2018 (Posteingang) die Möglichkeit, das Interesse an der Förderung im Bundesprogramm ProKindertagespflege zu bekunden. Nach der Auswahlphase wird es bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin die Möglichkeit zur Interessenbekundung geben. Der Förderbeginn verschiebt sich entsprechend ins Jahr 2019. Mit der Bewertung der eingehenden Interessenbekundungen wurde eine Servicestelle beauftragt. Eine erste Entscheidung über die Förderung der Projekte trifft das BMFSFJ im November 2018. Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber über das Auswahlergebnis informiert und bei positiver Entscheidung zur Antragstellung aufgefordert. Die Interessenbekundung basiert in erster Linie auf der Darstellung der kommunalen Entwicklungsbedarfe in der Kindertagespflege und der inhaltlichen Planungsschritte. Das beschreibbare PDF-Formular zur Interessenbekundung steht unter https://prokindertagespflege.fruehe-chancen.de mit dem Namen Formular zur Interessenbekundung zur Verfügung. Die Seite ist ebenfalls über http://www.fruehe-chancen.de zu erreichen. Im Rahmen der Interessenbekundung zur Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege sind folgende Dokumente an die Servicestelle zu übermitteln: Interessenbekundung des Jugendamtes oder Interessenbekundung des freien Trägers in Verbindung mit einem Nachweis zur Beauftragung der Fachberatung Kindertagespflege. Als gesamtverantwortlicher Träger verwenden örtliche bzw. freie Träger das Formular Interessenbekundung Bundesprogramm ProKindertagespflege, um die Strukturdaten des Standortes, die aktuelle Situation der Kindertagespflege sowie den lokalen Entwicklungsplan zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege (insbesondere in den Themenfeldern) darzulegen. 1 gemäß SGB VIII 23 Abs. 4 Seite 3 von 9

Die vollständige Interessenbekundung ist bis zum 16.11.2018 (Posteingang) elektronisch per E-Mail an interessenbekundung@bundesprogramm-kindertagespflege.de und in schriftlicher Form postalisch an die zu übermitteln. Servicestelle Kindertagespflege gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbh Kronenstraße 6 10117 Berlin Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Formulars die nachfolgenden Informationen sowie die Hinweise zum Förderantrag. 2.1 Projektträger und beteiligte Träger Für die Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege können sich örtliche Träger (Jugendämter) bzw. die für die Fachberatung Kindertagespflege beauftragten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bewerben. Diese werden bei positiver Auswahl zur Antragstellung aufgefordert und nehmen im Rahmen einer Förderung die Pflichten und Rechte gemäß Zuwendungsbescheid wahr. Bei Einreichung der Interessenbekundung durch einen freien Träger ist die Bestätigung des örtlichen Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Beauftragung für die Fachberatung Kindertagespflege den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der für das Gesamtvorhaben verantwortliche Träger kann Mittel an freie Träger weiterleiten, sofern diese Teile des Zuwendungszwecks umsetzen. 2.2 Förderung der Koordinierungsstelle In Verbindung mit der Umsetzung des QHB und der Themenfelder des Bundesprogramms ist eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die folgenden Aufgaben abdeckt: Hauptverantwortlichkeit zur Umsetzung des Lokalen Entwicklungsplans im Sinne einer Fachberatung 2, Koordination der Qualifizierung nach dem QHB und Vernetzung beim Bildungsträger oder bei der Fach- bzw. Berufsfachschule, Koordination der Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen in den sieben Themenfeldern. Für jeden teilnehmenden Standort sind Personalausgaben mit einem Vollzeitäquivalent förderfähig, wenn die Koordinierungsstelle: beim antragstellenden bzw. zuwendungsberechtigten Träger verortet ist, maximal auf zwei Personalstellen aufgeteilt wird, sich aktiv am Expertenpool beteiligt und keine Aufgaben der Kontinuierlichen Kursbegleitung (KKB) in der Qualifizierung übernimmt. 2 Fachberatung Kindertagespflege nach SGB VIII 23 Abs. 4 Seite 4 von 9

2.3 Förderung der Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) Die Umsetzung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs erfolgt bei einem Träger, der nachweislich in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen versiert ist und die erforderlichen konzeptionellen Vorgaben des QHB erfüllen kann. Dies kann ein Jugendamt, ein freier Träger der Kindertagespflege, ein Bildungsträger oder eine Fach- bzw. Berufsfachschule sein. 2.4 Förderung in den Themenfeldern des Bundesprogramms Das Bundesprogramm ProKindertagespflege sieht die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in den sieben Themenfeldern Fachberatung, Fachkräftegewinnung und -bindung, Vertretung Kindertagespflegepersonen, Inklusion Kindertagespflege, Zusammenwirken mit Familien, Merkmale Kindertagespflege sowie Vergütung bzw. laufende Geldleistung vor. Die Umsetzung der genannten Themenfelder erfolgt durch den zuwendungsberechtigten Träger, der maßgeblich die Strukturen in der Kindertagespflege steuert bzw. die Kindertagespflegepersonen fachlich begleitet. Das ist in der Regel der Träger der Fachberatung Kindertagespflege (Jugendamt oder beauftragter freier Träger). Darüber hinaus können kooperierende Träger zur Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen in den sieben Themenfeldern eingebunden werden. 3. Hinweise zum Ausfüllen der Interessenbekundung Die Interessenbekundung erfolgt mittels einer beschreibbaren PDF-Datei. Die Textfelder erlauben in der Regel eine große Anzahl von Zeichen und vergrößern sich bei Bedarf nach Bestätigung der Eingabe, so dass sie sowohl auf dem Bildschirm als auch beim Ausdruck vollständig ausgelesen werden können. Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Formulars beginnen, sollten Sie die PDF-Datei nach dem Download speichern. Die PDF-Datei müssen Sie mit dem Programm Adobe Reader (möglichst ab Version 9) öffnen. Wenn Sie noch nicht über das Programm Acrobat Reader verfügen, laden Sie es unter http://get.adobe.com/de/reader/ herunter. Über Ablage und Öffnen mit können Sie das Formular mit dem Acrobat Reader starten, die Felder ausfüllen und das Formular lokal speichern. Sollten Sie das Betriebssystem Mac OS X benutzen, beachten Sie bitte, dass sich in diesem System PDF-Dateien in der Regel in der Vorschau öffnen und nicht im Acrobat Reader. Erst nach dem Schließen der Datei und dem Speichern im eigenen Computersystem ist die Interessenbekundung ausgefüllt per E-Mail an interessenbekundung@bundesprogrammkindertagespflege.de und unterschrieben im Original postalisch an die Servicestelle Bundesprogramm Kindertagespflege zu versenden (Adresse siehe oben). Hinweise zu den Angaben in der Interessenbekundung 1. Angaben zum (Projekt-)Träger der Jugendhilfe 1.1. Adresse und Kontaktdaten Machen Sie Angaben zum Träger (Jugendamt, freier Träger, privat-gewerblicher Träger), der gesamtverantwortlich das Bundesprogramm ProKindertagespflege umsetzen soll. 1.2. Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner im Rahmen der Interessenbekundung Benennen Sie die Ansprechperson, die im Rahmen der Interessenbekundung bei etwaigen Rückfragen kontaktiert werden kann. 2. Angaben zum Bildungsträger (QHB) Machen Sie Angaben zum beteiligten Träger (örtlicher Träger, freier Träger, staatliche Fachschule, Fachschule in freier Trägerschaft), der die Umsetzung des QHB im Bundesprogramm ProKindertagespflege maßgeblich unterstützen wird. Seite 5 von 9

3. Angaben zu kommunalen Strukturen der Kindertagespflege zum Stichtag 01.03.2018 Für die Strukturangaben beziehen Sie sich bitte auf die Kommune und die entsprechenden Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03.2018. Modellstandorte, die bereits am Bundesprogramm Kindertagespflege teilgenommen haben, übernehmen bitte die Angaben aus dem Monitoring 2018. 3.1 Größe der Kommune Wählen Sie aus dem Auswahlfeld bitte die Größe der Kommune, in der das Bundesprogramm ProKindertagespflege umgesetzt werden soll. 3.2 Wie viele Kinder unter 14 Jahren leben in der Kommune? Wie viele Kinder sind in Betreuung? Machen Sie jeweils nach Alter (unter 3 Jahre bzw. zwischen 3 und 14 Jahren) Angaben zur Anzahl der in der Kommune lebenden Kinder, davon - Anzahl der Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung sowie - Anzahl der Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden. In den grau unterlegten Feldern wird automatisch pro Zeile die Gesamtzahl der in der Kommune lebenden Kinder sowie pro Spalte der Kinder in Betreuung ermittelt. 3.3 Wie viele Kinder werden im Durchschnitt pro Kindertagespflegeperson betreut? Geben Sie bitte an, wie viele Kinder im Durchschnitt durch eine in der Kommune tätige Kindertagespflegeperson betreut werden. 3.4 Wie viele der in Ihrer Kommune tätigen Kindertagespflegepersonen sind qualifiziert mit Geben Sie bitte pro Qualifizierungsgrad an, wie viele der in der Kommune tätigen Kindertagespflegepersonen diesen als höchsten Qualifizierungsgrad nachweisen (zum Stichtag 01.03.2018). Im grau unterlegten Feld wird die Gesamtzahl aller in der Kommune tätigen Kindertagespflegepersonen automatisch ermittelt. 3.5 Welcher Träger ist für die folgenden Aufgaben der Kindertagespflege zuständig? Tragen Sie bitte für jede Aufgabe der Kindertagespflege den Namen des dafür zuständigen Trägers ein. 4. Darstellung der Gesamtsituation der Kindertagespflege und des Entwicklungsbedarfs 4.1 Wie gestaltet sich aktuell die Situation der Kindertagespflege in Ihrer Kommune? Im Mittelpunkt des Bundesprogramms ProKindertagespflege steht die Weiterentwicklung der pädagogischen und strukturellen Qualität in der Kindertagespflege. Stellen Sie bitte zunächst die aktuelle Situation in der Kommune mit Blick auf die Kindertagespflege dar. Beschreiben Sie die Rahmenbedingungen für die Qualifizierung sowie die aktuelle Situation im Hinblick auf die Themenfelder Fachberatung, Fachkräftegewinnung und -bindung, Vertretung Kindertagespflegepersonen, Inklusion Kindertagespflege, Zusammenwirken mit Familien, Merkmale Kindertagespflege sowie Vergütung bzw. laufende Geldleistung. 4.2 Welche Entwicklungsbedarfe sehen Sie in den kommenden drei Jahren? Beziehen Sie sich dabei auch auf die Umsetzung des QHB und die Themenfelder des Bundesprogramms ProKindertagespflege. Beschreiben Sie bitte, welche Bedarfe Sie im Hinblick auf die unter 4.1 beschriebene Situation in Ihrer Kommune bezogen auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege sehen. Seite 6 von 9

5. Angaben zur geplanten Verbesserung der Kindertagespflege im Wirkungsfeld 5.1 Koordinierungsstelle Bitte benennen Sie den Träger, bei dem die Koordinierungsstelle angesiedelt werden soll. Präzisieren Sie, auf wie viele Personen die Koordinierungsstelle aufgeteilt werden soll (Bitte beachten Sie, dass die Koordinierungsstelle auf maximal zwei Personalstellen aufgeteilt werden darf!). Stellen Sie bitte darüber hinaus dar, welche Aufgaben die Koordinierungsstelle in den nächsten drei Jahren übernehmen soll. 5.2 Lokaler Entwicklungsplan Geben Sie bitte die Ziele für die kommenden drei Jahre an, die im Rahmen einer kommunalen Gesamtstrategie zur Kindertagesbetreuung explizit in der Kindertagespflege erreicht werden sollen. Berücksichtigen Sie dabei die nachhaltige Umsetzung des QHB sowie innovative Ansätze für alle Themenfelder des Bundesprogramms ProKindertagespflege, die in Ihrer Kommune zu einer Weiterentwicklung der Kindertagespflege beitragen sollen. 5.3 Projektplanung Bitte geben Sie die konkreten Meilensteine und Maßnahmen an, die Sie während der Programmlaufzeit umsetzen wollen, um die im Lokalen Entwicklungsplan (5.2) dargestellten Ziele zu erreichen und die Erfolge nachhaltig zu verankern. 6. Umsetzung des QHB 6.1 Stand der Umsetzung QHB Zielgruppe A (Modellstandorte aus dem Bundesprogramm Kindertagespflege ): Wählen Sie Ja bei der Frage Setzen Sie das QHB bereits um? Wählen Sie Ja bei der Frage Werden Sie bereits im Bundesprogramm Kindertagespflege im Förderzeitraum 2016-2018 gefördert? - Wenn Sie Ja bei der Frage Ist die Finanzierung zur Umsetzung des QHB zum 01.01.2019 gesichert? wählen, schildern Sie, wie die Kurse ab Januar 2019 finanziert werden. Geben Sie in Prozent an, wie sich die Finanzierung der jeweiligen Kursform (TV GQ, TB GQ sowie AQ) 3 auf Beiträge der Teilnehmenden sowie Mittel des Landes bzw. der Kommune oder andere Mittel (im Durchschnitt) aufteilt. In der Tabelle für die prozentuale Aufteilung der Finanzierung können Werte zwischen 0 und 100 eingegeben werden. Beachten Sie, dass für jede Kursform pro Spalte (TV GQ, TB GQ sowie AQ s. o.) die Summe ihrer Prozentwerte 100 ergeben muss. - Wenn Sie Nein bei der Frage Ist die Finanzierung zur Umsetzung des QHB zum 01.01.2019 verstetigt? wählen, erläutern Sie, ob bzw. wie die Finanzierung ab dem 01.01.2021 nachhaltig durch Beiträge der Teilnehmenden sowie Mittel des Landes bzw. der Kommune oder andere Mittel gesichert wird. Zielgruppe B (Kommunen, die das QHB umsetzen wollen): Wählen Sie Nein bei der Frage Setzen Sie das QHB bereits um?. - Beschreiben Sie, wie die Umsetzung des QHB im Rahmen des Bundesprogramms ProKindertagespflege erfolgen soll. - Führen Sie aus, welche Partner in der Kommune auf welche Weise voraussichtlich zum Einsatz kommen sollen. - Schildern Sie die Art und den Umfang der Kooperation mit diesen Partnern zur Umsetzung des QHB. Stellen Sie dar, ob bzw. wie die Finanzierung bis zum 31.12.2021 nachhaltig durch 3 Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (TV GQ) Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (TB GQ) Anschlussqualifizierung 160+ (AQ) Seite 7 von 9

Beiträge der Teilnehmenden sowie Mittel des Landes bzw. der Kommune oder andere Mittel gesichert wird. Zielgruppe C (Kommunen, die das QHB bereits umgesetzt haben): Wählen Sie Ja bei der Frage Setzen Sie das QHB bereits um? Wählen Sie Nein bei der Frage Werden Sie bereits im Bundesprogramm Kindertagespflege im Förderzeitraum 2016-2018 gefördert? - Beschreiben Sie, wie das QHB im Hinblick auf die Kursformen (TV GQ, TB GQ sowie AQ) 1 in der Kommune umgesetzt wird. - Schildern Sie, seit wann die Kindertagespflegepersonen nach dem QHB qualifiziert werden und wie das QHB in den Rahmenbedingungen der Kommune berücksichtigt wird (auf welcher rechtlichen Grundlage, Richtlinie o. ä.). - Führen Sie aus, welche Partner in der Kommune die Durchführung der Kurse und Praktika nach QHB unterstützen. - Schildern Sie die Art und den Umfang der Kooperation mit diesen Partnern zur Umsetzung des QHB. - Stellen Sie dar, wie die Finanzierung erfolgt. Geben Sie in Prozent an, wie sich die Finanzierung auf die jeweilige Kursform (TV GQ, TB GQ sowie AQ s. o.) auf Beiträge der Teilnehmenden sowie Mittel des Landes bzw. der Kommune oder andere Mittel (im Durchschnitt) aufteilt. In der Tabelle für die prozentuale Aufteilung der Finanzierung können Werte zwischen 0 und 100 eingegeben werden. Beachten Sie, dass für jede Kursform pro Spalte (TV GQ, TB GQ sowie AQ s. o.) die Summe ihrer Prozentwerte 100 ergeben muss. 6.2 QHB Planung Bitte geben Sie pro Schuljahr die Anzahl der neuen bzw. tätigen Kindertagespflegepersonen an, die voraussichtlich qualifiziert werden sollen sowie die Anzahl der für jedes Schuljahr vorgesehenen Kurse nach Kursform (TV GQ, TB GQ sowie AQ s. o.). 7. Themenfelder des Bundesprogramms ProKindertagespflege Jede Kommune, die am Bundesprogramm ProKindertagespflege teilnehmen wird, beteiligt sich in sieben Themenfeldern an der Weiterentwicklung der Kindertagespflege. Schildern Sie bitte für jedes Themenfeld, wie die Weiterentwicklung konkret in der Kommune erfolgen kann. Nennen Sie die Ziele, die im Rahmen des Bundesprogramms ProKindertagespflege erreicht werden sollen und wie Sie die Verstetigung der Ergebnisse sichern wollen. Stellen Sie für jedes Themenfeld etwaige Kooperationen dar. 7.1 Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung entwickelt und erprobt werden sollen, um neue Kindertagespflegepersonen zu gewinnen bzw. die Begleitung der bereits tätigen Kindertagespflegepersonen voranzubringen, um nachhaltig den Verbleib in dieser Tätigkeit zu stärken. 7.2 Fachberatung Kindertagespflege entwickelt und erprobt werden sollen, um die Qualität der Fachberatung zu sichern und weiterzuentwickeln. Zeigen Sie Möglichkeiten auf, die Kapazitäten der Fachberatung im Hinblick auf die Anzahl der zu beratenden Kindertagespflegepersonen sowie Eltern zu verbessern. 7.3 Inklusion Kindertagespflege entwickelt und erprobt werden sollen, um die inklusive Pädagogik (im Sinne vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung) und das inklusiv ausgerichtete Unterstützungssystem in der Kindertagespflege voranzubringen. Seite 8 von 9

7.4 Vertretungsregelungen und Vertretungsmodelle entwickelt und erprobt werden sollen, um die Vertretung einer Kindertagespflegeperson im Falle von Krankheit, Urlaub und Fortbildung zu gewährleisten. 7.5 Zusammenwirken mit Familien zur Weiterentwicklung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen den Kindertagespflegepersonen und Eltern bzw. Familien entwickelt und erprobt werden sollen. 7.6 Merkmale der Kindertagespflege Beschreiben Sie bitte, welche Ziele die Kommune im Rahmen des Bundesprogramms ProKindertagespflege im Hinblick auf die Formenvielfalt in Kindertagespflege erreichen will. 7.7 Vergütung bzw. laufende Geldleistung Beschreiben Sie bitte, welche Ziele die Kommune im Rahmen des Bundesprogramms ProKindertagespflege im Hinblick auf die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen erreichen will. 8. Informationen zum Bundesprogramm ProKindertagespflege Bei Fragen steht Ihnen die Servicestelle Kindertagespflege zur Verfügung: per E-Mail unter: interessenbekundung@bundesprogramm-kindertagespflege.de telefonisch unter: 030/390 634-740 (Mo.- Fr. von 9 bis 17 Uhr) Seite 9 von 9