FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt. Verantwortlich für den Inhalt: Die Oberbürgermeisterin

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Transkript:

AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 02/Jahrgang 2015 -Referat I.4 - Presse und Medien- 30.01.2015 Verantwortlich für den Inhalt: Bestellungen (einzeln oder im Abonnement) an: Stadtverwaltung, Referat I.4 - Presse und Medien, Am Rathaus 1 45466 Mülheim an der Ruhr. Der Jahresbezugspreis von 41,- ist im Voraus fällig. Auch quartalsweiser Bezug möglich. Quartalspreis: 10,25. Kündigung des Abonnements spätestens 1 Monat vor Ablauf der Bestellzeit. Inhaltsverzeichnis auf der letzten Seite Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Jan Przybylski, Aktienstr. 108, 45473 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005172286/38 am 12.09.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 12.09.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 17.12.2014 K r z i s o w s k i Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Arif Kultas, Eppinghofer Str. 169, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005175008/24 am 19.12.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 19.12.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 19.12.2014 B a c k m a n n 19

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Oliver Höltgen, Zweibachegge 31, 45279 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005171251/30 am 12.01.2015 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 12.01.2015 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 12.01.2015 K r z i s o w s k i Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Robert Van der Werf, Van Leeuwenhoekstraat 224, NL-7533 WL Enschede, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.000784389/30 am 24.11.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der Bußgeldbescheid vom 24.1109.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 13.01.2015 K r z i s o w s k i Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Islam Akyol, Richardstr. 19, 58507 Lüdenscheid, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.006177493/25 am 11.12.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 11.12.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 19.01.2015 H e i l m a n n 20

Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Alexandru Andronache, Lagerhausstr. 45, 44147 Dortmund, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005175309/6 am 06.01.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bußgeldbescheid vom 06.01.2015 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 19.01.2015 L a d e m a c h e r Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Viktor Harcsa, Kossuth Lajos Utca 2 Fsz. 4, H-2500 Esztergom, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005174576/30 am 10.12.20014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der Bußgeldbescheid vom 10.12.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 22.01.2015 K r z i s o w s k i Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der gegen Mauro Grandis, Via Giovanni Paolo II Nr. 50, I-36040 Sossano, Vicenza, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.006176337/30 am 14.11.2014 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der Bußgeldbescheid vom 14.11.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Mülheim an der Ruhr, den 19.01.2015 K r z i s o w s k i 21

Öffentliche Zustellung eines Kostenbescheides Der gegen BKR Lager- und Containerdienste GmbH, Max-Pechstein-Str. 20, 22115 Hamburg, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.000786215/36 am 19.11.2014 erlassene Kostenbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Geschäftsführers Jakubas Geringas nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Kostenbescheid vom 19.11.2014 wird hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) öffentlich zugestellt. Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit von zwei Wochen Antrag auf gerichtliche Entscheidung erhoben werden. Der Kostenbescheid kann von dem Betroffenen Rathaus 1, Zimmer C.210, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den 13.01.2015 M ü h l e Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Cristian Mogosan, Homberger Str. 1, 47441 Moers, unter Aktenzeichen 33.1.02 / MH- JF580 am 22.12.2014 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene von Amts wegen abgemeldet ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22 26, Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den 15.01.2015 K a b a s h a j Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides Der gegen Oleksandr Dymov, Hingbergstr. 149, 45470 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 33.1.02 / MH-OD7777 am 22.12.2014 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene ins Ausland verzogen und eine Zustellung gem. 9 LZG NRW nicht möglich ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW öffentlich zugestellt. Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22 26, Zimmer 209, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den 15.01.2015 K a b a s h a j 22

Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides Der Gewerbesteuerbescheid für die Veranlagungsjahre 2011, 2012 und 2015 sowie der dazu ergangenen Zinsbescheid für die Jahre 2011 und 2012 mit dem Aktenzeichen 5/2118041000006 für die Firma IVZ Immobilien GmbH kann nicht zugestellt werden, weil keine aktuelle Anschrift der Firma bekannt ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gem. 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit 3 10 des Landeszustellungsgesetzes öffentlich zugestellt. Er kann von dem Betroffenen beim Fachbereich Finanzen, Team Gemeindesteuern, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.93, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den 26.01.2015 F r e y e r Bekanntmachung Umbenennung und Umnummerierung der amtlichen Lagebezeichnung für die Willy-Brandt-Schule, Gesamtschule Styrum, Gemarkung: Styrum, Flur: 12, Flurstück: 93 Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung Oberhausener Straße 208 Willy-Brandt-Platz 1 Willy-Brandt-Platz 2 Mülheim an der Ruhr, den 16.01.2015 Amt für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung M a r k h o f f Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuermessbetragbescheides Der Gewerbesteuermessbetragbescheid für 2013 mit den Aktenzeichen 24-5.1/ lose Sache für Herrn Florin Acasandri kann nicht zugestellt werden, weil dieser unbekannt verzogen ist. Der Bescheid wird deshalb hierdurch gemäß 1 des Landeszustellungsgesetztes in Verbindung mit 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes öffentlich zugestellt. Der Bescheid kann von dem Betroffenen im Rathaus, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Fachbereich Finanzen, Abteilung Gemeindesteuern, Zimmer B.93, eingesehen werden. Mülheim an der Ruhr, den 28.01.2015 F r e y e r 23

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Jugendstadtrates in der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ersatzbestimmung nach der Wahlordnung für die Wahl des Jugendstadtrates - Der Vertreter des Jugendstadtrates Lukas Endemann hat mit Datum vom 06.10.2014 die Wählbarkeitsvoraussetzungen für sein Mandat im Jugendstadtrat verloren. Das freigewordene Mandat ist nach der in der Sitzung des Wahlausschusses am 18.07.2013 gebildeten Reserveliste neu zu besetzen. Danach ist Bonnie Surau (Platz 1 der Reserveliste für die Gymnasien) als Nachfolgerin für Lukas Endemann zur Vertreterin in den Jugendstadtrat gewählt. Diese hat das Mandat jedoch mit Erklärung vom 06.12.2014 nicht angenommen. Somit ist Niklas Diemer, Geibelstr. 14, 45472 Mülheim an der Ruhr, (Platz 2 der Reserveliste für die Gymnasien) in den Jugendstadtrat gewählt. Niklas Diemer hat die Wahl mit Erklärung vom 19.12.2014 angenommen. Die Ersatzbestimmung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mülheim an der Ruhr, den 16.01.2015 und Wahlleiterin A l t e n b a c h 24

B e k a n n t m a c h u n g Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Prinzenhöhe - M 24 I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2013 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Prinzenhöhe M 24 folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen: Sicherung der Wohnnutzung durch Festsetzung eines reinen Wohngebietes Planungsrechtliche Sicherung des Gebietscharakters mit freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern in lockeren Bebauungs- und Freiflächenstrukturen 25

26

II Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom 02.02.2015 bis einschließlich 27.02.2015 im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ausgehängt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Dienstkräfte des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage linke Flurseite, zur Verfügung. Abweichend von den o.g. Zeiten stehen Dienstkräfte am Donnerstag, den 12.02.2015, nur von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und am (Rosen)Montag, den 16.02.2015, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bis zum Ende der Frist können Einzelgespräche geführt und etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden. Bei Bedarf können unter der Tel.: 0208 / 455 6100 weitere Termine vereinbart werden. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an die Oberbürgermeisterin (Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung) gerichtet werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können ab dem 02.02.2015 auch im Internet unter www.muelheimruhr.de abgerufen werden. Mülheim an der Ruhr, den 15.01.2015 D a g m a r M ü h l e n f e l d 27

B e k a n n t m a c h u n g Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Talstraße C 23 I Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2014 beschlossen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Talstraße C 23 folgende in Zeichnung und Text angegebenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen: Planungsrechtliche Sicherung und Neuordnung der Bebauungsstruktur durch Festsetzung eines reinen Wohngebietes Geringe Verdichtung mit einer maximal II-geschossigen Bebauung in Form von Einfamilienhäusern Sicherung der vorhandenen Freiflächen durch Festsetzung von privaten Grünflächen 28

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II Aushang und Beteiligung der Öffentlichkeit Zeichnung und Text über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Zeit vom 02.02.2015 bis einschließlich 27.02.2015 im Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung ausgehängt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit stehen montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Dienstkräfte des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5, 19. Etage linke Flurseite, zur Verfügung. Abweichend von den o.g. Zeiten stehen Dienstkräfte am Donnerstag, den 12.02.2015, nur von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und am (Rosen)Montag, den 16.02.2015, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Bis zum Ende der Frist können Einzelgespräche geführt und etwaige Äußerungen zur Niederschrift vorgetragen werden. Bei Bedarf können unter der Tel.: 0208 / 455 6100 weitere Termine vereinbart werden. Schriftliche Äußerungen können bis zum Ende des für die Anhörung festgelegten Zeitraumes an die Oberbürgermeisterin (Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung) gerichtet werden. Nähere Einzelheiten zur Planung können ab dem 02.02.2015 auch im Internet unter www.muelheimruhr.de abgerufen werden. Mülheim an der Ruhr, den 15.01.2015 D a g m a r M ü h l e n f e l d 30

III Einladung zur Öffentlichkeitsversammlung Der Planungsausschuss hat beschlossen, die Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsversammlung durchzuführen. Diese Öffentlichkeitsversammlung findet am Montag, den 09.02.2015, ab 18.30 Uhr, in der Aula der Barbaraschule städt. Gemeinschaftsgrundschule, Barbarastraße 30, 45475 Mülheim an der Ruhr, statt. Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein. In dieser Öffentlichkeitsversammlung werden von der Verwaltung die Planungsziele erläutert, sowie Fragen beantwortet und Äußerungen der Öffentlichkeit entgegen genommen. Mülheim an der Ruhr, den 14.01.2015 Der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung 2 H e i n z W e r n e r C z e c z a t k a S i m o n 31

I n h a l t S e i t e Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Jan Przybylski) 19 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Arif Kultas) 19 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Oliver Höltgen, Essen) 20 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Robert Van der Werf, NL) 20 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Islam Akyol, Lüdenscheid) 20 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Alexandru Andronache, Dortmund) 20 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Viktor Harcsa, Ungarn) 20 Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides (Mauro Grandis, Italien9 20 Öffentliche Zustellung eines Kostenbescheides (BKR Lager- und Containerdienste, Hamburg) 22 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides (Cristian Mogosan, Moers) 22 Öffentliche Zustellung eines Gebührenbescheides (Oleksandr Dymov) 22 Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuer- und Zinsbescheides (IVZ Immobilien GmbH) 23 Umbenennung und Umnummerierung der amtlichen Lagebezeichnung (Willy-Brandt-Platz) 23 Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuermessbetragbescheides 23 Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Jugendstadtrates in der Stadt Mülheim an der Ruhr - Ersatzbestimmung nach der Wahlordnung für die Wahl des Jugendstadtrates - 24 Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Prinzenhöhe M 24 25 Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Talstraße C 23 28 32